"Taten sprechen lauter als Worte"
Reiner erstattet Strafanzeige
Dear English-speaking readers, this is Reiner's criminal complaint, originally written in German. We are publishing this monumental document here for documentation purposes. If you do not speak and/or read German, we kindly ask for your innerstanding. You can find and read this article in English in Reiner’s previous post here on Substack published yesterday, July 30th 2025.
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Liebe Freunde, liebe Follower, liebe Leser
Reiner hat fleißig an der Strafanzeige gearbeitet. In Reiners neuer Sprachmitteilung ist hörbar, wie sich diese Anzeige auf die gesamte Menschheit auswirkt.
Reiner freut sich, wenn Sie seinen YouTube-Kanal „Reiner Fuellmich News Network” hier abonnieren: https://www.youtube.com/@ReinerFuellmichNewsNetwork
Sie können sich Reiners neue Stellungnahme hier anhören:
Die Strafanzeige + Dokument
Diese Strafanzeige ist ein umfangreiches Dokument. Reiner hat die Strafanzeige auf Deutsch verfasst. Die Inhaltsübersicht hilft Ihnen bei der Navigation durch das Dokument.
Wir publizieren das deutsche Originaldokument hier in einem Substack-Beitrag für das deutschsprachige Publikum und zu Dokumentationszwecken.
Strafanzeige
gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht Göttingen Schindler, Staatsanwalt John und Staatsanwalt Recha, Lars Roggatz (LKA Niedersachsen), Dr. Jakob und Frau Luther (Leiterin und stellvertretende Leiterin der JVA Rosdorf) und Herrn Frank (Leiter der medizinischen Abteilung der JVA Rosdorf), Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Marcel Templin (sogenannte „Hafenanwälte“ aus Berlin)
wegen falscher Anschuldigung, Freiheitsberaubung, unterlassener Hilfeleistung, Strafvereitelung im Amt, Drohung/Nötigung, schwerer und gefährlicher Körperverletzung, Rechtsbeugung und aller anderen in Betracht kommenden Straftaten
zum Nachteil von Dr. Reiner Fuellmich, Rechtsanwältin Katja Wörmer und Rechtsanwalt Dr. Christof Miseré sowie Rechtsanwalt Edgar Siemund
Hiermit erstattet der Unterzeichner gegen die oben genannten Personen wegen der oben bezeichneten Straftaten und aller anderen in Betracht kommenden Delikte Strafanzeige.
Inhalt
2. Das Dossier des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes/BKA über Dr. Fuellmich. 25
1. Das Corona-„Plandemie“-Problem aus Sicht des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes. 34
3. Die den Verfassungsschutz/Staatsschutz entlarvende „smoking gun“ 38
6. Der Schutz der Zeugin Viviane Fischer vor Strafverfolgung durch den Beschuldigten John 48
7. Zur von Viviane Fischer überwiegend korrekt kommentierten Strafanzeige. 50
8. Zum Ausschalten der Oberstaatsanwältin Reinecke. 69
11. Der finanzielle Zusammenbruch der „Hafenanwälte“ spätestens im August 2022. 81
13. Zur Veruntreuung der Mandantengelder für die „class action“ durch die „Hafenanwälte“ 88
A Zusammenfassende Einleitung für die bis heute anhaltende Freiheitsberaubung aufgrund eines im Wege der Rechtsbeugung durchgesetzten, von vorn bis hinten falschen Haftbefehls vom 15.03.2023
I. Hintergrund für die oben bezeichneten Straftaten – einschließlich der bis heute andauernden Inhaftierung aufgrund des im Wege der Rechtsbeugung durchgesetzten, falschen Haftbefehls vom 15.03.2023 – ist die von Dr. Reiner Fuellmich seit dem 10.07.2020 bis zu seiner Entführung aus Mexiko am 11.10.2023 durchgeführte, spendenfinanzierte Arbeit zur Aufklärung der im März 2020 verkündeten Corona-Pandemie. Im Rahmen dieser Arbeit interviewte Dr. Fuellmich seit dem Beginn der Aufklärungsarbeit des von ihm zusammen mit der Zeugin Viviane Fischer aus Berlin gegründeten Corona-Ausschusses bis zum Zeitpunkt seiner Entführung aus Mexiko mehr als 450 Wissenschaftler, Mediziner, Ökonomen und Juristen sowie andere sachverständige Zeugen zu den Fragen:
1. Wie gefährlich ist das angeblich neue und tödliche Coronavirus wirklich? Wie alle Statistiken zur Übersterblichkeit belegen: nicht gefährlicher als eine mittelschwere Grippe.
2. Wie zuverlässig kann ein PCR-Test eine Infektion nachweisen? Gar nicht. Deshalb ist der PCR-Test bis heute nur für wissenschaftliche, aber nicht für diagnostische Zwecke zugelassen – worauf auch sein Erfinder, der Wissenschaftler und Nobelpreisträger Kary Mullis, immer wieder öffentlich hingewiesen hat.
3. Wie gefährlich sind die Anti-Corona-Maßnahmen, insbesondere die Lockdowns, der Maskenzwang, das Social Distancing und schließlich die sogenannten Impfungen? Die Lockdowns zerstörten die Wirtschaft. Die sogenannten Impfungen kosteten – Stand 2022 – mindestens 20 Millionen Menschen weltweit das Leben und führten bei rund 2,3 Milliarden Menschen zu schweren sogenannten adverse reactions, also schweren Nebenwirkungen.
II. Diese Arbeit von Dr. Fuellmich, insbesondere die in deutscher und englischer Sprache durchgeführten Interviews unter anderem mit
– dem ehemaligen Vizepräsidenten von Pfizer, Dr. Mike Yeadon
– dem Nobelpreisträger Prof. Luc Montagnier
– dem ehemaligen Premier der kanadischen Provinz Neufundland/Labrador Brian Peckford
– dem englischen Parlamentarier Andrew Bridgen
– dem Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt
– der ehemaligen stellvertretenden Ministerin der USA Catherine Austin Fitts
– dem aktuellen Gesundheitsminister der USA, Robert F. Kennedy jr.
– dem englischen Bestattungsunternehmer John O'Looney
– dem Erzbischof Carlo Maria Viganò
– dem deutschen Biologen Prof. Sucharit Bhakdi
– aber auch der Holocaust-Überlebenden Vera Sharav
führte von Beginn an zu massenhaften, positiven Reaktionen der internationalen Öffentlichkeit.
Insbesondere die an die Interviews und Befragungen anknüpfende juristische Aufarbeitung im Rahmen des sogenannten „Model Grand Jury Proceeding“ (von Ende 2021 bis Anfang 2022) erregte weltweite Aufmerksamkeit und führte erst recht zu ausschließlich positiven Reaktionen bei vielen Millionen von bis dahin verunsicherten und teils sogar verzweifelten Zuschauern.
Zuvor schon, im September 2020, hatte ein 50 Minuten langes Video in deutscher und englischer Sprache besondere weltweite Aufmerksamkeit erlangt. Dieses Video hatte Dr. Fuellmich dazu verfasst, dass der PCR-Test gezielt vom damals wichtigsten Berater der deutschen Bundesregierung, Christian Drosten (auf den sich wiederum zur Durchsetzung des PCR-Tests auch in den USA Anthony Fauci berief und ihn als „German Scientist“ bezeichnete), missbraucht worden war. Dieser Test war gezielt missbraucht worden, um „Fälle“ zum Zwecke der Verängstigung der Bevölkerung zu kreieren; Fälle, die es gar nicht gab, um die oben erwähnten Maßnahmen (Lockdowns, Maskenzwang, sogenannte „Impfungen“) durchsetzen zu können. Dieses Video wurde von vielen Millionen Menschen aufgerufen, bevor es von YouTube/Google gelöscht wurde. Dies geschah – wie inzwischen in den USA öffentlich gemacht worden ist – auf Druck einiger in den USA für die Maßnahmen verantwortlicher Regierungsmitarbeiter, insbesondere aus den Reihen des FBI. Dass diese Form der Zensur auf Facebook und anderen sozialen Medien von der Regierung ausgeübt wurde, um von der öffentlichen Darstellung abweichende wissenschaftliche Meinungen zum Schweigen zu bringen, hat unter anderem der Gründer von Facebook/Meta, Mark Zuckerberg, öffentlich eingestehen müssen.
Christian Drosten verfügt weder über einen echten Doktortitel mit Dissertation noch über einen echten Professorentitel mit Habilitation. Bei Dr. Fauci handelt es sich, wie Robert F. Kennedy jr. 2022 in dem von ihm veröffentlichten Bestseller „The Real Anthony Fauci“ belegt, um einen korrupten und menschenverachtenden Betrüger. Fauci und Drosten waren auch – wie der inzwischen veröffentlichte E-Mail-Verkehr zwischen ihnen und anderen belegt – an den sogenannten „gain of function“-Experimenten beteiligt, mit denen Viren für Menschen gezielt gefährlich gemacht werden sollten.
III. Seit August 2021 geriet Dr. Fuellmich wegen dieser Aktivitäten zur
– Aufdeckung und
– juristischen Aufarbeitung
der Hintergründe der sogenannten Pandemie ins Visier des Staatsschutzes und des Verfassungsschutzes und entsprechender Mitarbeiter beider Organisationen in anderen Behörden; Zuarbeiter für den Staatsschutz/Verfassungsschutz war zum Beispiel der Beschuldigte Lars Roggatz vom LKA Niedersachsen.
Ein Dossier über Dr. Fuellmich (verfasst vom Staatsschutz/Verfassungsschutz und dem BKA) belegt, dass Dr. Fuellmich wegen seiner internationalen juristischen Erfahrungen und Erfolge und wegen seiner internationalen Reichweite betreffend die Corona-Pandemie – mithilfe der Unterwanderung seines persönlichen Umfeldes (nämlich der drei beschuldigten sogenannte „Hafenanwälte“) und eines willfährigen Staatsanwalts (der Beschuldigte Staatsanwalt John, aber auch der Beschuldigte Recha) notfalls auch mithilfe einer juristischen „Konstruktion“, also eines juristisch eingekleideten falschen Vorwurfs, aus dem Verkehr gezogen und an der Fortsetzung seiner internationalen Corona-Arbeit gehindert werden sollte; vor allem sollte ihm die Übernahme eines politischen Amtes unmöglich gemacht werden.
Die – wenngleich in grober Weise unvollständige – Akte der Staatsanwaltschaft (es fehlen entscheidungserhebliche Urkunden und insbesondere Dutzende von Gesprächsnotizen betreffend Telefonate des Beschuldigten John mit insbesondere den beschuldigten Anzeigeerstattern, den sogenannten „Hafenanwälten“, aber auch mit den Vertretern des Staatsschutzes/Verfassungsschutzes) zeigt, dass genau dieses Ansinnen des Staatsschutzes/Verfassungsschutzes tatsächlich im weiteren Verlauf ausgeführt wurde:
IV. Ausweislich der staatsanwaltlichen Akte forderte das Bundesamt für Verfassungsschutz/der Staatsschutz (keine andere inländische Behörde wurde ausweislich der Akte informiert) mithilfe des LKA Niedersachsen die Staatsanwaltschaft Göttingen auf, irgendein Strafverfahren gegen Dr. Fuellmich einzuleiten. Anhaltspunkte für irgendwelche Straftaten gab es zwar keine. Daher wiesen Verfassungsschutz/Staatsschutz und LKA Niedersachsen die Staatsanwaltschaft Göttingen mehrfach nachdrücklich darauf hin, dass Dr. Fuellmich und der von ihm geleitete Corona-Ausschuss der sogenannten „Querdenker“-Szene zuzurechnen sei und dass das vom Verfassungsschutz gewünschte Verfahren auf dem „Corona-Bezug“ der Arbeit von Dr. Fuellmich beruhe. Das Ganze sei deshalb – so heißt es gleich in der Überschrift des ersten in der Akte befindlichen Schreibens an die Staatsanwaltschaft Göttingen vom 15.02.2022 – „staatsschutzrelevant“.
Entgegen den Erwartungen des Staatsschutzes/Verfassungsschutzes war jedoch mit Oberstaatsanwältin Reinecke eine rechtstreue, erfahrene Oberstaatsanwältin für das Verfahren gegen Dr. Fuellmich zuständig. Sie führte sehr gründliche Vorermittlungen anhand des ihr vom Staatsschutz übermittelten „Analyseberichts“ durch. Der Bericht weist alle in den Büchern des Corona-Ausschusses ohnehin transparent enthaltenen Einnahmen und Ausgaben, Goldkäufe und Darlehensvergaben usw. des Corona-Ausschusses aus. Oberstaatsanwältin Reinecke sah sich insbesondere auch die Website und Veröffentlichungen sowie Sendungen des Corona-Ausschusses an. Sie gelangte am 14.06.2022 zu dem Ergebnis, dass keinerlei strafrechtlich relevantes Verhalten erkennbar sei, und belehrte mit klaren Worten den offenkundig das Verfahren anschiebenden Verfassungsschutz/Staatsschutz darüber, dass ein Staatsanwalt nicht einfach auf Kommando Straftaten aus dem Nichts erfinden darf, um Ermittlungen durchzuführen und Anklage zu erheben.
V. Dies war nicht das vom Verfassungsschutz gewünschte Ergebnis. Aber kurz danach, das heißt ca. zweieinhalb Monate nach der Einstellung des Verfahrens durch Oberstaatsanwältin Reinecke, hatte der ehemalige Co-Host von Dr. Fuellmich, die Zeugin Viviane Fischer, auf Aufforderung von Dr. Wolfgang Wodarg, wie Viviane Fischer im Gericht bekundet hat, die im August 2021 aus dem Corona-Ausschuss entfernten und inzwischen für den Verfassungsschutz/Staatsschutz tätigen beschuldigten „Hafenanwälte“ kontaktiert und sich mit ihnen getroffen. Sie übergab insbesondere eine E-Mail des Dr. Fuellmich vom 26.08.2022, in welcher Dr. Fuellmich unter anderem erklärte, dass er im Begriff war, ein Darlehen zurückzuzahlen, welches er (ebenso wie Viviane Fischer das getan hatte) aufgenommen hatte, um Teile der Spendengelder vor einem unmittelbar drohenden Zugriff der Behörden auf das Konto des Corona-Ausschusses vorübergehend in Sicherheit zu bringen. Das wollte der Verfassungsschutz/Staatsschutz unbedingt verhindern, weil er darin (in dem Darlehen) die einzige Möglichkeit sah, eine Straftat zur strafrechtlichen Verfolgung von Dr. Fuellmich zu erfinden. Deshalb musste nach Auffassung des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes die unmittelbar bevorstehende Rückzahlung des Darlehens verhindert werden. Dementsprechend sah sich der Verfassungsschutz/Staatsschutz gezwungen, nunmehr auf die beiden emotional instabilen „Hafenanwälte“ Antonia Fischer und Justus Hoffmann zurückzugreifen, die Viviane Fischer und Reiner Fuellmich im August 2021 aus dem Corona-Ausschuss entfernt hatten, weil sie keinerlei Interesse an der Arbeit des Corona-Ausschusses gezeigt hatten und ausschließlich an das Spendengeld des Corona-Ausschusses gelangen wollten. Sie griffen auf sie zurück, um eine Rückzahlung des Darlehens durch Entwendung des Geldes von Dr. Fuellmich zu verhindern und schnell noch, aufgehängt an das Darlehen, eine Strafanzeige zu verfassen, welche behauptete, Dr. Fuellmich habe Spendengelder entnommen mit der Absicht, sie nicht zurückzuzahlen. Das Verfassen und Einreichen der Strafanzeige geschah am 02.09.2022 (also weniger als eine Woche, nachdem der Staatsschutz von Viviane Fischer erfahren hatte, dass Dr. Fuellmich im Begriff war, das Darlehen zurückzuzahlen) seitens der „Hafenanwälte“, wie vom Verfassungsschutz/Staatsschutz gefordert bzw. gewünscht.
Anzumerken ist noch, dass die Beschuldigte Antonia Fischer schon seit ihrer Referendarszeit für den Staatsschutz tätig war und offenbar bis heute ist.
Am selben Tag, dem 02.09.2022, begann Viviane Fischer eine öffentliche Hetzkampagne gegen Dr. Fuellmich im Corona-Ausschuss. Zusammen mit dem den Ausschuss beratenden Dr. Wolfgang Wodarg und kurze Zeit darauf zusammen mit den „Hafenanwälten“ beschuldigte sie Dr. Fuellmich wissentlich falsch, unter anderem dafür verantwortlich zu sein, dass die Kinder der Mitarbeiter des Corona-Ausschusses hungern müssten, weil der Corona-Ausschuss illiquide sei, wofür Dr. Fuellmich verantwortlich sei. Schließlich hatte sie sich so weit in die Verleumdungskampagne hineingesteigert, dass sie mit einem ausdrücklichen „Halali“ auch förmlich zur Jagd auf Dr. Fuellmich aufrief.
Dr. Fuellmichs Teilnahme an der entscheidenden, die gesamte Hetzkampagne in Gang setzenden Sendung vom 02.09.2022 hatte sie dadurch verhindert, dass sie ihm gegenüber wahrheitswidrig behauptete, dass an diesem Tag die Sendung ausfallen würde, weil die Ehefrau des Managers des Corona-Ausschusses, Corvin Rabenstein, ihr zweites Kind bekomme.
Das so am 02.09.2022 (also am Tag des Beginns der Hetzkampagne von Viviane Fischer und den „Hafenanwälten“ gegen Dr. Fuellmich) mit der Strafanzeige gestartete zweite Verfahren kam aber erneut auf den Tisch der zuständigen Oberstaatsanwältin Reinecke, die kurze Zeit vorher, am 14.06.2022, die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen nach ausführlichen Vorermittlungen gegen Dr. Fuellmich verweigert hatte. Da sich prima facie seit dem 14.06.2022 offensichtlich nichts am Sachverhalt geändert hatte, ordnete sie die erneute Vorlage des von ihr am 14.06.2022 weggelegten Vorgangs an – offensichtlich um zu prüfen, ob nunmehr neue Tatsachen vorlagen, die die Einleitung eines Strafverfahrens rechtfertigen würden. Im weiteren Verlauf muss sie festgestellt haben, dass die von dem schwer psychisch kranken Anzeigeverfasser Justus Hoffmann verfasste Strafanzeige geradezu offensichtlich aberwitzig falsche Behauptungen enthielt, zum Beispiel, Dr. Fuellmich habe Menschen, unter anderem Justus Hoffmann, wegen seiner „ethnischen Abstammung“ mit einer Winchester bedroht, einem Gewehr, dessen Produktion Ende des 19. Jahrhunderts eingestellt worden war.
Oberstaatsanwältin Reinecke hätte auch diesen zweiten Versuch, Dr. Fuellmich aus dem Verkehr zu ziehen, durch Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen, wenn ihr der Fall nicht vom Verfassungsschutz/Staatsschutz durch Zwischenschieben des Beschuldigten John und dessen Versetzung von Hannover nach Göttingen entzogen worden wäre. Denn sie hätte das getan, was ein offenbar wegen des Inhalts der Strafanzeige misstrauisch gewordener Polizeiermittler namens Spörhase laut seinem Aktenvermerk festhielt, nämlich die Anzeigeerstatter, aber auch Viviane Fischer als Zeugen zu vernehmen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte sie aber auch Dr. Fuellmich als Beschuldigten vernommen – wie dies gesetzlich ohnehin zwingend vorgesehen ist –, um gemäß dem Grundsatz audiatur et altera pars auch seine Seite der Geschichte zu hören und nicht nur die der offensichtlich schwer gestörten Anzeigeerstatter.
Um aber genau das zu verhindern, weil dies nämlich zu einer erneuten Einstellung bzw. Verweigerung strafrechtlicher Ermittlungen geführt hätte, ließ also der Verfassungsschutz/Staatsschutz den jungen und unerfahrenen, willfährigen Staatsanwalt auf Probe, den Beschuldigten John, von Hannover nach Göttingen versetzen und ihn die Sache – versehen mit einem neuen Ermittlungsaktenzeichen (das alte wurde genau deswegen abgeändert) – übernehmen.
Der Beschuldigte John führte vor der Entführung des Dr. Fuellmich am 11.10.2023 aus Mexiko – entgegen dem Aktenvermerk des Ermittlungsbeamten Spörhase – keinerlei Ermittlungen durch, sondern beschränkte sich darauf, die bereits ausgewerteten Konten des Corona-Ausschusses erneut auswerten zu lassen, mit demselben Ergebnis: Es war absolut nichts verheimlicht worden, alle Einnahmen und Ausgaben, alle Darlehen, Goldkäufe usw. waren in den Büchern des Corona-Ausschusses ausgewiesen – jedenfalls so lange, bis Viviane Fischer im August 2022 plötzlich und unter erneutem massiven Verstoß gegen das Gesellschaftsrecht den Buchführer Jens Kuhn feuerte. Danach existiert keinerlei Buchführung mehr, aber das interessierte den Verfassungsschutz/Staatsschutz nicht, da es ja nur galt, Dr. Fuellmich zur Strecke zu bringen und Viviane Fischer (ob wissentlich oder unwissentlich/gesteuert, ist unklar) für den Verfassungsschutz tätig war.
VI. Der Beschuldigte John wurde von den sogenannten „Hafenanwälten“ über alle Bewegungen des Dr. Fuellmich, der sich mit seiner Frau bei Freunden in Mexiko aufhielt, ebenso informiert wie über den Fortgang vorgeblicher Vergleichsgespräche zwischen Dr. Fuellmich und den „Hafenanwälten“. Denn die „Hafenanwälte“ hatten sich im März 2023 über Prof. Dr. Martin Schwab, dem Dr. Fuellmich vertraute, an Dr. Fuellmich gewendet, um ihm vorzuspiegeln, dass sie die bestehenden „Differenzen“ wegen des Dr. Fuellmich entwendeten Geldes im Wege eines Vergleichs beilegen wollten. Tatsächlich führten die „Hafenanwälte“ diese Vergleichsgespräche aber im Auftrag des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes nur zum Schein mit Dr. Fuellmich, um seinen Aufenthaltsort feststellen zu können und ihn in Mexiko mithilfe des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes und seiner Hilfsbeamten, wie den Beschuldigten Lars Roggatz, entführen zu lassen.
Hintergrund für die vorgeblichen Vergleichsgespräche ist, dass die „Hafenanwälte“ sofort nach Einreichung der Strafanzeige vom 02.09.2022 mit Wissen und Wollen des Beschuldigten John und des die Arbeit des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes koordinierenden Beschuldigten Roggatz die unmittelbar bevorstehende Rückzahlung des Darlehens durch Dr. Fuellmich verhinderten, indem sie ihm nicht nur das für die Darlehensrückzahlung vorgesehene Geld, sondern überdies fast alles weitere Geldvermögen der Familie Dr. Fuellmich in Höhe von mehr als 1,158 Millionen Euro (und ca. 400.000 Euro an Mandantengeldern) entwendeten. Staatsanwalt John hielten die „Hafenanwälte“ hierüber fortlaufend informiert. Dieser schützte diese Straftaten, da die „Hafenanwälte“ im Auftrag des auch Staatsanwalt John steuernden Verfassungsschutzes/Staatsschutzes ausgeführt wurden.
VII. Im engen Zusammenwirken und in enger Absprache mit den „Hafenanwälten“ ließen die Beschuldigten John und Roggatz Dr. Fuellmich ausweislich des entsprechenden E-Mail-Verkehrs in der staatsanwaltlichen Akte am 11.10.2023 sodann zum deutschen Konsulat in Tijuana „locken“ (so heißt es wörtlich in der Ermittlungsakte in einer E-Mail). Dies geschah unter dem „Vorwand“ (so heißt es wörtlich in der Ermittlungsakte), er und seine Ehefrau müssten sich dort um dringende Passprobleme kümmern. Das diente dem Zweck, ihn dort – wie es in der entsprechenden E-Mail weiter wörtlich heißt – „von der mexikanischen Migrationsbehörde festnehmen zu lassen“, heißt: Die spanische Migrationsbehörde wurde vom deutschen Verfassungsschutz/Staatsschutz instrumentalisiert, um Dr. Fuellmich im Auftrag des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes in Mexiko entführen zu lassen. Zwar täuschten sie mithilfe der von ihnen angewiesenen Migrationsbehörde eine „Abschiebung“ gemäß § 144 des mexikanischen Migrationsgesetzes vor. Jedoch lagen – wie eine Übersetzung des prozesswidrig nur in spanischer Sprache in der Akte befindlichen Dokuments zeigt – dessen Voraussetzungen nicht ansatzweise vor. Denn weder hatten Dr. Fuellmich und seine Ehefrau Mexiko illegal betreten noch hatten sie in Mexiko (oder irgendwo sonst) irgendwelche Straftaten begangen. Noch während der laufenden Entführung entschuldigte sich deshalb der Leiter der Migrationsbehörde am 11.10.2022 bei Dr. Fuellmich und einen Tag später der deutsche Generalkonsul in Tijuana sich bei der Ehefrau von Dr. Fuellmich, mit dem Hinweis darauf, sie seien von der Deutschen Botschaft in Mexiko City unter Druck gesetzt worden und wüssten nicht, worum es gehe.
Am Frankfurter Flughafen wurde Dr. Fuellmich am 13.10.2023 offiziell verhaftet und ihm erstmals ein im Wege der Rechtsbeugung ausgestellter und bis zum heutigen Tage unverändert falscher Haftbefehl eröffnet. In Frankfurt am Flughafen hielt der festnehmende Polizeibeamte im Festnahmeprotokoll nicht etwa fest, dass es hier um eine Abschiebung gehe. Sondern er hielt dort fest, dass es sich im Falle Dr. Fuellmichs um eine „begleitete Auslieferung“ handele – begleitet nämlich durch zwei vom LKA Niedersachsen (wie der E-Mail-Verkehr in der Akte der Staatsanwaltschaft belegt) bezahlte mexikanische Migrationsbeamte. Nach dieser Variante war es also nicht das Land Mexiko, welches Dr. Fuellmich ausgewiesen hatte. Sondern nach dieser Variante soll es das Land Deutschland gewesen sein, auf dessen Antrag Dr. Fuellmich von Mexiko nach Deutschland ausgeliefert worden sei.
Auch diese Behauptung einer Auslieferung war aber falsch. Denn es gab weder einen entsprechenden für eine Auslieferung erforderlichen Auslieferungsantrag beim OLG Braunschweig noch ein Auslieferungsverfahren. Denn sowohl ein Abschiebe- als auch ein Auslieferungsverfahren hätten Dr. Fuellmich rechtliches Gehör verschafft. Das aber hätte zur sofortigen Beendigung des Verfahrens geführt. Denn die Vorwürfe im Haftbefehl vom 15.03.2023 (und auch die Vorwürfe später in der Anklageschrift vom 17.11.2023) waren ja allesamt falsch: Dr. Fuellmich hatte nicht dem Ausschuss „einfach so“ Geld entwendet, und er hatte auch kein Darlehen unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht aufgenommen, um es nicht zurückzuzahlen. Vielmehr hatte er (wie auch Viviane Fischer) als alleingeschäftsführungsbefugter Geschäftsführer Darlehen aufgenommen, um einen Teil der Spendengelder vor dem unmittelbar drohenden Zugriff des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes zu schützen. Dr. Fuellmich und Viviane Fischer waren (als einzige aktive Gesellschafter/Geschäftsführer) wohlgemerkt ausweislich der Satzung alleingeschäftsführungsbefugt, anders als es die Anzeigeerstatter behauptet hatten. Und Dr. Fuellmich war auch – anders als die über keinerlei Vermögen oder Einkommen verfügende Viviane Fischer – jederzeit bereit und in der Lage, das Darlehen zurückzuzahlen, wie die Beweisaufnahme spätestens Ende April 2024 ergeben hat. Wenn aber ein Darlehen von einem Gesellschafter mit Gesellschaftsgeld aufgenommen wird, der jederzeit bereit und in der Lage ist, das Darlehen zurückzuzahlen, ist es gesellschaftsrechtlich in Ordnung.
Genau deshalb wurde Dr. Fuellmich entführt und diese Entführung wahlweise als Abschiebung oder als Auslieferung getarnt: um ihm das rechtliche Gehör zu verweigern, um so das sichere Scheitern eines echten Abschiebe- oder Auslieferungsverfahrens wegen des Auffliegens der Fake-Vorwürfe zu verhindern. Denn jede Anhörung des Dr. Fuellmich hätte den im Wege der krassen Rechtsbeugung ausgestellten Haftbefehl sofort als völlig falsch entlarvt (vgl. hierzu den Gliederungspunkt „Die Entlarvung des im Wege der Rechtsbeugung ausgestellten Haftbefehls als grob falsch und die Verschleierung dieser Entlarvung durch den Richter am Amtsgericht Moog und den Beschuldigten Schindler“). Dass der bis heute aufrechterhaltene Haftbefehl von vorn bis hinten falsch ist, weiß auch der Beschuldigte Schindler aufgrund eines ihm vorliegenden Protokolls vom 01.11.2023 mit den Aussagen von Dr. Fuellmich. Aber er ignoriert das Protokoll ebenso wie die den Protokollinhalt wiederholenden und noch weiter vertiefenden Aussagen des Dr. Fuellmich vom 19.12.2023 gegenüber dem Beschuldigte Schindler und den Richtern Wedekamp und Hoock, und er versuchte aktiv, diese Aussagen zu verheimlichen, um den falschen Haftbefehl bis heute aufrechterhalten zu können.
VIII. Ende April 2024 jedoch hatte sich im Verlaufe der mündlichen Verhandlung vor der Kammer des Beschuldigten Schindler herausgestellt, dass in der Tat die Darlehen völlig – auch gesellschaftsrechtlich – in Ordnung waren. Und es hatte sich herausgestellt, dass in der Tat die vernommenen Anzeigeerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann Dr. Fuellmich unter den Augen des sie schützenden Beschuldigten John das für die Darlehensrückzahlung vorgesehene Geld sowie Mandantengelder in Höhe von weiteren ca. 400.000 Euro entwendet hatten. Außerdem hatte sich herausgestellt, dass diese Anzeigeerstatter im Ausschuss nie eine Rolle gespielt hatten, das heißt völlig inaktiv geblieben waren, sondern nur an den Spendengeldern interessiert waren. Das hatte im August 2021 zu einem massiven Streit zwischen Dr. Fuellmich und Viviane Fischer einerseits und den beiden Ersatzmitgliedern des Corona-Ausschusses, den Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann, sowie dem sie begleitenden weiteren Beschuldigten Marcel Templin geführt. Dieser war offenbar anwesend, weil er vorher schon mehrfach versucht hatte, Viviane Fischer und Dr. Fuellmich davon zu überzeugen, dass er anstelle des ganz offensichtlich psychisch schwerkranken und deshalb nur selten überhaupt beim Corona-Ausschuss erscheinenden Justus Hoffmann im Corona-Ausschuss mitarbeiten wollte.
Und es hatte sich herausgestellt, dass die Anzeigeerstatter die unter Einschaltung des Rechtsprofessors Schwab mit Dr. Fuellmich im März 2023 aufgenommenen Vergleichsverhandlungen allein zu dem Zweck initiiert hatten, wie oben beschrieben Dr. Fuellmich in eine Falle zu locken und durch die Beschuldigten Roggatz und John entführen zu lassen. Prof. Dr. Martin Schwab hatte also im Auftrage der Anzeigeerstatter nur Scheinverhandlungen mit Dr. Fuellmich aufgenommen. Dass es sich dabei um eine in Mexiko begangene Entführung – getarnt wahlweise als Scheinabschiebung oder Scheinauslieferung – handelte, hatte sich ebenfalls herausgestellt.
Es war aufgrund dieser im Verfahren durch die Aussagen der Zeugen gewonnenen Erkenntnisse deshalb das vom Verfassungsschutz wegen der Corona-Aufklärungsarbeit gegen Dr. Fuellmich veranlasste Verfahren nunmehr – während des laufenden Verfahrens – zum zweiten Mal gescheitert. Es hätte deshalb Ende April 2024 sofort eingestellt und Dr. Fuellmich sofort freigelassen werden müssen.
Vor dem Hintergrund der somit drohenden Einstellung des Verfahrens und der Freilassung von Dr. Fuellmich wandte sich der Verfassungsschutz/Staatsschutz oder einer seiner Vertreter (ausweislich dem Geschädigten Dr. Miseré vorliegender Informationen des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND) nun unmittelbar an den Beschuldigten Schindler, um ihn aufzufordern, Dr. Fuellmich unter allen Umständen, auch ohne Vorliegen einer Straftat, zu einer langjährigen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Genau das geschah dann ja auch am 24.04.2025, indem der Beschuldigte Schindler Dr. Fuellmich unter Ignorierung aller entgegenstehenden Fakten und Zeugenaussagen, insbesondere unter Ignorierung der Aussagen der Zeugin Viviane Fischer, wegen Untreue zum Nachteil ausgerechnet der hochkriminellen Anzeigeerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilte. Und es wurden – weil der Beschuldigte Schindler Dr. Fuellmich und der Verteidigung vorwarf, sich verteidigt zu haben und dadurch das Verfahren verzögert zu haben – fünf Monate der am 24.04.2025 bereits seit mehr als einem Jahr und acht Monaten andauernden Untersuchungshaft hierauf nicht angerechnet, sodass sich eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten ergibt – allerdings sollen nach dem Willen von Staatsschutz und Verfassungsschutz und der von ihnen gesteuerten Justizmarionetten für weitere erfundene Straftaten noch mindestens vier weitere Jahre hinzukommen.
Auf die Ansprache durch den Verfassungsschutz/Staatsschutz hin erklärte der Beschuldigte Schindler am 03.05.2024 im Rahmen eines sogenannten rechtlichen Hinweises, dass das Verfahren fortan nicht mehr wegen angeblich gesellschaftsrechtswidriger Darlehen geführt werden solle, sondern wegen der Verletzung einer angeblich existierenden geheimen Absprache zwischen Viviane Fischer und Dr. Fuellmich durch Dr. Fuellmich fortgeführt werden würde.
Zwar hätten Dr. Fuellmich und Viviane Fischer
1. Darlehensverträge geschlossen, aber
2. gleichzeitig oder irgendwann später hätten sie jedoch eine Scheingeschäftsabsprache im Sinne des § 117 BGB getroffen, wonach die Darlehensverträge nichtig seien. Dies sei wiederum
3. zu dem Zweck geschehen, eine in Wahrheit geheime Treuhandabrede zu verschleiern, wonach Dr. Fuellmich
4. verpflichtet gewesen sei, das Darlehensgeld vom Ausschusskonto auf ein Privatkonto zu überweisen und dort liquide vorzuhalten.
Dies habe Dr. Fuellmich aber nicht getan, somit die angeblich weder schriftlich noch mündlich, sondern nur konkludent geschlossene (!) Geheimvereinbarung verletzt und sich deshalb der Untreue schuldig gemacht, und zwar zulasten der inzwischen als Adhäsionskläger im Strafverfahren auftretenden Anzeigeerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann. Denn diesen sei dadurch ein Schaden in Höhe von 350.000 Euro entstanden. Dabei spiele es keinerlei Rolle, dass eben diese Anzeigeerstatter zusammen mit dem dritten Anzeigeerstatter, dem Beschuldigten Marcel Templin (bei dem das Dr. Fuellmich entwendete Geld und die Mandantengelder auf dem Konto liegen), Dr. Fuellmich nicht nur das für die Darlehensrückzahlung bestimmte Geld in Höhe von 700.000 Euro entwendet hatten (tatsächlich hatten sie ihm – siehe oben – mehr als 1,158 Millionen Euro plus rund 400.000 Mandantengelder entwendet). Es gebe zwar weder eine schriftliche noch eine mündliche Vereinbarung mit dem vom Beschuldigten Schindler behaupteten geheimen Inhalt, aber er (Schindler) schließe das alles aus einem Chatverkehr zwischen Dr. Fuellmich und Viviane Fischer aus dem Juli 2022 (die Darlehen stammen von November 2020, Januar 2021 und Mai 2021) und einer E-Mail, in welcher Dr. Fuellmich und Viviane Fischer kurz vor Abschluss des ersten Privatdarlehensvertrags noch überlegt hatten, einen Teil der Darlehensgelder auf ein Anwaltsanderkonto des Dr. Fuellmich in Kalifornien und einen Teil des Geldes auf ein Konto von Viviane Fischer in Liechtenstein zu überweisen. Diese Überlegungen waren dann aber fallen gelassen worden und reine Privatdarlehensverträge geschlossen worden (denn das Geld sollte „verschwinden“).
Zwar befindet sich in dem vom Beschuldigten Schindler in Bezug genommenen Chatverkehr nirgends auch nur ein einziges Wort über Scheinvertrag, Treuhandabrede oder Liquiditätsreserve. Vielmehr findet sich in der staatsanwaltschaftlichen Akte eine von Rechtsanwalt Willanzheimer, einem ehemaligen Staatsanwalt und damaligen Verteidiger von Viviane Fischer, mit Schreiben vom 12.11.2023 zur Akte gegebene eidesstattliche Versicherung von Dr. Fuellmich, wonach es außer Darlehensvertragsvereinbarungen keinerlei andere oder auch nur ergänzende Abreden gibt. Und auch die Anklageschrift des Beschuldigten John wurde der Erfindung des Beschuldigten Schindler nie angepasst. Um aber auf jeden Fall zu verhindern, dass Dr. Fuellmich und die Verteidigung diese Behauptungen widerlegen können würden, brach der Beschuldigte Schindler im gleichen Atemzug (nämlich mit seinem rechtlichen Hinweis vom 03.05.2024) die durch Einvernahme der Zeugen der Anklage begonnene Beweisaufnahme ab und weigerte sich insbesondere, die von der Verteidigung (unter Protest gegen die Beweislast) benannten Zeugen Viviane Fischer und Rechtsanwalt Willanzheimer zur Widerlegung der offenkundig erfundenen neuen Vorwürfe anzuhören.
Seit dem 18.12.2023 liegt dem Beschuldigten John eine Strafanzeige gegen die beschuldigten „Hafenanwälte“ wegen Betruges, Erpressung und anderer Delikte vor. Staatsanwalt John ist bis heute aber völlig untätig geblieben und hat nicht einmal versucht, das auf dem Konto des Beschuldigten Marcel Templin befindliche und Dr. Fuellmich entwendete Geld zu sichern. Seit August 2024 liegt der Staatsanwaltschaft Göttingen deshalb auch eine Strafanzeige gegen den Beschuldigten John wegen Strafvereitelung im Amt vor. Auch dazu gibt es keinerlei Aktivitäten der Staatsanwaltschaft Göttingen. Vielmehr haben die Präsidentin des Landgerichts Göttingen, der leitende Oberstaatsanwalt, Staatsanwalt Recha und Staatsanwalt John Dr. Fuellmich angezeigt, weil er wegen dieser Vorfälle und der Untätigkeit der Staatsanwaltschaft das Gericht und die Staatsanwaltschaft im Gericht angegriffen hatte, wegen Beleidigung angezeigt und einen Strafbefehl über 6.000 Euro veranlasst. Die Beleidigungen („Pack“ und „fuck you“) erfolgten ausweislich eines Gutachtens des Dr. Thomas Külken durch den inzwischen durch die sehr lang andauernde Untersuchungshaft und die vom Beschuldigten Schindler und den Beschuldigten Dr. Jakob und Luther angeordnete sechs Monate dauernde „weiße Folter“ schwer traumatisierten Dr. Fuellmich.
IX. Sodann ordnete der Beschuldigte Schindler das sogenannten Selbstleseverfahren (also das schriftliche Verfahren) an, um zu verhindern, dass die (auch internationale) Öffentlichkeit verstehen können würde, was im Verfahren vor sich ging, und kündigte schließlich an, die dadurch eintretende enorme Verzögerung des Verfahrens und daraus resultierende, inzwischen 19 Monate andauernde U-Haft des Dr. Fuellmich der Verteidigung vorwerfen zu wollen. Er wolle die U-Haft nicht auf die vom Beschuldigten Schindler immer wieder mantraartig betonte „empfindliche“ Freiheitsstrafe anrechnen, zu der er gemäß den Hinweisen des BND an Dr. Miseré vom Verfassungsschutz angewiesen worden war. Entsprechend rechnete er in seinem Urteil vom 24.04.2025 (siehe oben) fünf Monate der U-Haft nicht auf die von ihm verhängte (ohnehin schon völlig unverhältnismäßige) Strafhaft an: Der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel zum Beispiel war wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2 Mio. Euro (das heißt, ohne dass er – anders als Dr. Fuellmich – jemals bereit und in der Lage war, das hinterzogene Geld zurückzuzahlen) zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden!
Außerdem ließ er durch die Beschuldigten Dr. Jakob und Luther veranlassen, dass Dr. Fuellmich extremen Maßnahmen der sogenannten weißen Folter unterworfen wurde:
Über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten wurde Dr. Fuellmich isoliert von allen anderen Häftlingen in Einzelhaft gehalten (JVA-Jargon: „getrennte Unterbringung“). Er wurde für jeden Transport vom und zum Gericht in Ketten gelegt, einschließlich Fußfesseln. Schwerbewaffnete Beamte (mit Pistolen und Maschinenpistolen) sowie Mannschaftswagen mit ebenso schwerbewaffneten Polizeibeamten in kugelsicheren Westen begleiteten ihn. Er wurde jedes Mal, wenn er das Tragen einer kugelsicheren Weste ablehnte, darüber belehrt, dass ihn dann aber eine verirrte Kugel treffen und töten könnte. Außerdem wurde Dr. Fuellmich verweigert, seine sterbende Mutter ein letztes Mal zu besuchen, und es wurde ihm dann auch noch die Teilnahme an ihrer Beerdigung verweigert. Für einen Arztbesuch wurde Dr. Fuellmich von dem Leiter der medizinischen Abteilung, dem Beschuldigten Frank, in seiner privaten Arztpraxis (nicht in der JVA) in Ketten gelegt und begleitet von Polizei und Vollzugsbeamten unter vorgehaltener Waffe vorgeführt. So, unter vorgehaltener Waffe, sollte Dr. Fuellmich ein Anamnese-/Diagnosegespräch mit dem Beschuldigten Frank führen. Auch gegen den Arzt und Beschuldigten Frank eingeleitete Strafanzeigen (auch von anderen Mithäftlingen in der U-Haft eingereichte Strafanzeigen) blieben bislang völlig unbearbeitet. Nach den Rechtsanwalt Dr. Miseré vorliegenden und von Rechtsanwalt Siemund dem Gericht detailliert – auch mit Bildmaterial – dargelegten Informationen des BND gehen Antonia Fischer und Justus Hoffmann mithilfe der IT-Abteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen unter falschen Identitäten im Internet gegen Dr. Fuellmich, die Verteidiger, Journalisten und andere Unterstützer der Verteidigung vor und hackten unter anderem den E-Mail-Account von Dr. Miseré.
Ergänzend ist hierzu anzumerken, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen und ihre Hilfsbeamten bereits in 2022 von der New York Times äußerst negativ porträtiert wurden, weil sie im Internet ihre Mitarbeiter verdeckt als – scheinbar – Rechtsextreme auftreten lässt, um andere Menschen zu rechtsextremem Verhalten aufzufordern, dann zu verhaften und mit Gefängnisstrafen zu belegen. Einer der so Betroffenen hat sich inzwischen auch bei der Verteidigung gemeldet und steht als Zeuge zur Verfügung. Und in einer kürzlich ausgestrahlten Sendung des US-Senders CBS im Rahmen der renommierten Reihe „60-Minutes“ wurden drei Göttinger Staatsanwälte namens Laue, Meininghaus und Dr. Fink gezeigt, als sie lachend und feixend auf die Frage eines Reporters reagierten, ob es wirklich in Deutschland üblich sei, bei völlig normalen Bürgern mit Sondereinsatzkommandos nachts Türen einzutreten, um diese Bürger wegen Kritik an Politikern zu verhaften. Und genau dieses demokratiezerstörende Verhalten in deutschen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten hatte der US-Vizepräsident JD Vance kürzlich auf der Münchner Sicherheitskonferenz angesprochen und diese Kritik nochmals scharf wiederholt.
X. Inzwischen haben Rechtsanwälte Siemund und Wörmer sowie Dr. Miseré nachgewiesen, dass die Anzeigeerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann unter falschen Identitäten im Internet in diversen Chats mit sexuell abartigen Memes übelste Verleumdungen und Bedrohungen der Verteidigung des Angeklagten, von Journalisten und anderen Menschen, die Dr. Fuellmich und die Verteidigung unterstützen, rund um die Uhr verfassen. Das ging so weit, dass sie zu einem „Anzeigen-Tsunami“ gegen Dr. Fuellmich und die Verteidigung aufriefen. Die daraufhin eingereichten Anzeigen wurden bereitwilligst (anders als die von der Verteidigung erstatteten Strafanzeigen) von den Beschuldigten John und Recha aufgenommen und Strafverfahren in Gang gebracht.
Das gipfelte in Mordaufrufen und führte dazu, dass zwei von den Anzeigeerstattern Antonia Fischer und Justus Hoffmann dergestalt manipulierte Personen sich unter das Publikum im Gerichtsaal mischten. Einer von ihnen hatte kurz zuvor schriftlich im Internet erklärt, er wünsche, dass der Angeklagte Dr. Fuellmich im Gerichtssaal tot in seinem Blute liege. Das Ersuchen der Verteidigung, insbesondere der Rechtsanwältin Wörmer um Hilfe seitens des Gerichts und der Staatsanwaltschaft (immerhin handelt es sich hier um den Aufruf zu schwersten Straftaten) ignorierten sowohl der Beschuldigte Schindler als auch der Beschuldigte Staatsanwaltschaft Recha. Ebenso ignorierten sie den danach im Gerichtshof (wo sich Rechtsanwältin Wörmer versuchte zu sammeln) erfolgten Versuch eines körperlichen Angriffs der von Antonia Fischer und Justus Hoffmann ins Gericht entsandten Person auf Rechtsanwältin Wörmer, der nur durch das Eingreifen des Justizpersonals verhindert werden konnte.
B Hierzu im Einzelnen
I. Zur Person des Dr. Fuellmich, zur Entstehung des Corona-Ausschusses und zum Rauswurf der Anzeigeerstatter und Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann im August 2021
1. Dr. Reiner Fuellmich verfügt seit 1993 als in Deutschland und in Kalifornien zugelassener Rechtsanwalt über rund 30 Jahre Erfahrung als Prozessanwalt für Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen. In seiner Göttinger Kanzlei beschäftigte er zeitweise 17 Rechtsanwälte sowie ca. 12 oder 13 Mitarbeiter in der IT, der Buchführung, der Sicherheit und als Rechtsanwaltsgehilfinnen und Sekretärinnen. In den USA war er an zwei großen Class-Actions (sogenannten Sammelklagen) beteiligt, einmal in einem in Michigan anhängigen Verfahren wegen defekter Silikonbrustimplantate. Und zuletzt sorgte er in 2017 mit einem sogenannten amicus-curiae-Schriftsatz in einer in Südkalifornien anhängigen Class Action gegen die Deutsche Bank, mit einem Streitwert in Höhe von 85 Milliarden US-Dollar, entscheidend für das Zustandekommen eines Vergleichs zugunsten der von ihm unterstützten Klägerparteien.
Parallel zu seiner anwaltlichen Tätigkeit war Dr. Fuellmich bis 2001 am Lehrstuhl Prof. Deutsch im Bereich des internationalen Privatrechts und in der Forschungsstelle für Arzt- und Arzneimittelrecht tätig. Dabei war er maßgeblich beteiligt an einer Vielzahl von internationalen Kongressen zum allgemeinen Haftungsrecht, zum Medizinrecht, aber auch zum internationalen Privatrecht. Außerdem arbeitete er einige Jahre lang als Vertreter von Prof. Deutsch in den Ethikkommissionen der Universitätskliniken Göttingen und Hannover, und er hielt viele Jahre Vorlesungen in deutscher und englischer Sprache zum amerikanischen Recht, an der Universität Göttingen, an einer privaten deutsch-amerikanischen Universität in Hannover, sowie – im Rahmen eines EU-Projekts – an der Universität Tartu in Estland.
2. Vor diesem beruflichen Hintergrund erstaunte und beunruhigte ihn die Ausrufung einer Corona-Pandemie im März 2020. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich mit seiner Ehefrau und seinen Hunden auf der Ranch der Familie in Nordkalifornien, von wo er regelmäßig zur Vertretung seiner Mandanten in besonders wichtigen Rechtsstreiten zwischen Deutschland und den USA (ca. vier- bis fünfmal pro Jahr) pendelte. Ende Mai 2020 kehrte er mit Ehefrau und Hunden nach Deutschland zurück. Das geschah, um – nach seiner Vorstellung – im Rahmen eines von ihm mithilfe seiner internationalen Verbindungen durchzuführenden Kongresses den evidenten Fehler des Ausrufs einer Pandemie schnell zu korrigieren und die nie da gewesenen Maßnahmen einschließlich der faktischen Aufhebung der Grundrechte zu beenden.
Es wurde Dr. Fuellmich jedoch klar, dass er allein einen solchen Kongress in Deutschland nicht organisieren konnte. Und es war auch klar, dass die allermeisten deutschen Juristen aus Autoritätshörigkeit und/oder Feigheit es nicht wagen würden, bei der Ausrichtung eines solchen Kongresses zu helfen. Er setzte sich deshalb noch vor seiner Rückkehr nach Deutschland mit dem ihm aus seiner Tätigkeit bei der Antikorruptions-NGO Transparency International bekannten SPD-Politiker Dr. Wolfgang Wodarg in Verbindung. Dieser wiederum empfahl ihm, Dr. Fuellmich, dass er sich mit Viviane Fischer in Berlin in Verbindung setzen solle, die Wolfgang Wodarg seit Langem bekannt war. Im Rahmen eines persönlichen Treffens von Dr. Fuellmich mit Viviane Fischer unter Zuschaltung von Dr. Wodarg per Facetime Anfang Juni 2020 schlug Dr. Fuellmich wie von ihm geplant einen Kongress mit sachverständigen Experten aus allen Bereichen der Wissenschaft zur Aufklärung der Bevölkerung vor, der über ein verlängertes Wochenende stattfinden sollte. Danach wollte er in die USA zurückkehren. Dr. Wodarg und Viviane Fischer jedoch hielten das nicht für ausreichend. Vielmehr müsse, wie dies knapp zehn Jahre zuvor betreffend die Schweinegrippe schon einmal geschehen sei, ein Untersuchungsausschuss gebildet werden. Und da der Bundestag dies verweigerte, sollte ein solcher Untersuchungsausschuss eben von Dr. Fuellmich und Viviane Fischer ins Leben gerufen werden. Dr. Fuellmich stimmte dem zu, sodass Viviane Fischer und Dr. Fuellmich auf diese Weise Anfang Juni 2020 in Berlin den Corona-Ausschuss (und zwar als BGB-Gesellschaft) gründeten, beraten durch Dr. Wolfgang Wodarg, den der per Facetime zugeschaltet war.
Dieser Corona-Ausschuss sollte die eingangs skizzierten Fragen zur angeblichen Gefährlichkeit des Virus, der Geeignetheit des PCR-Tests zur Feststellung von Infektionen und zu den Gefahren der Maßnahmen, insbesondere der Lockdowns und der angedachten Impfungen mithilfe von Sachverständigen beantworten.
Viviane Fischer entschloss sich sodann, zusätzlich zur somit bereits Anfang Juni 2020 entstandenen BGB-Gesellschaft „Corona-Ausschuss“ noch eine von ihr sogenannte „Vorschalt-UG“ mit dem Ziel der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung zu gründen und diese auch eintragen zu lassen. Warum sie das vorhatte, ist bis heute unklar geblieben und von ihr auch nie erläutert worden. Für diese UG wollte sie zwei Professoren hinzugewinnen, einen Finanzwissenschaftler und einen ausgewiesenen Experten für Immunologie und Impfungen. Beide sprangen jedoch ab. Weil Viviane Fischer dennoch vier Mitglieder für diese von ihr zu gründende UG wünschte, einigten sich Viviane Fischer und Dr. Fuellmich im Vertrauen auf die fachliche Kompetenz des Rechtsprofessors Martin Schwab darauf, zwei seiner Schützlinge mit ins Boot zu nehmen, nämlich die späteren Anzeigeerstatter und V-Leute des Verfassungsschutzes und hier Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann. Diese kannte Dr. Fuellmich noch aus seiner Zeit als Leiter der „Arbeitsgruppe Justiz“ bei der Anti-Korruptions-NGO Transparency International (die nach den inzwischen vorhandenen Erkenntnissen an der Spitze selbst korrupt mit der Pharmaindustrie verbunden ist). Und er hoffte, dass sie – jedenfalls mit der Unterstützung von Prof. Dr. Martin Schwab – den auf sie zukommenden Anforderungen der Arbeit des Corona-Ausschusses gewachsen sein würden, wohlgemerkt: Es gab damals kaum deutsche Rechtsanwälte, die bereit gewesen wären, sich öffentlich kritisch zu den Maßnahmen zu äußern. Viviane Fischer gründete sodann in Berlin wie von ihr beabsichtigt eine UG. Sie tat dies als Vertreterin ohne Vertretungsmacht auch namens Dr. Fuellmich. Dr. Fuellmich genehmigte diese auch in seinem Namen erfolgte Gründung nachträglich, weil er zwar keinen Sinn in der Errichtung der UG sah, sie aber für unschädlich hielt.
Einen Tag später, am 10.07.2020, hielten die vier Anwälte Dr. Fuellmich, Viviane Fischer und die beiden Ersatzmitglieder des Corona-Ausschusses, die sogenannten „Hafenanwälte“ Justus Hoffmann und Antonia Fischer, in Berlin eine weltweit wahrgenommene Pressekonferenz ab und begannen sofort mit den Sendungen des Corona-Ausschusses. Diese fanden anfangs mehrfach pro Woche statt. Der Aufwand, insbesondere die Vorbereitung dieser Sendungen, war jedoch sehr groß und die quasi „in vollem Lauf“ von Viviane Fischer und Dr. Fuellmich zu organisierenden Maßnahmen (Viviane Fischer und Dr. Fuellmich waren von Anfang an die einzigen aktiven Gesellschafter/Geschäftsführer des Corona-Ausschusses, die beiden Ersatzmitglieder Antonia Fischer und Justus Hoffmann kümmerten sich um nichts und waren nur sporadisch und dann sogar überhaupt nicht mehr während der Sitzungen anwesend) für die professionelle Funktionsfähigkeit des Ausschusses so sehr aufwendig. Unter anderem organisierte Viviane Fischer die Gestaltung einer Website, die Einrichtung einer IT, das Organisieren des Filmens und des Livestreamings der Sitzungen; Dr. Fuellmich sorgte für den Aufbau eines professionellen Managements unter Führung von Corvin Rabenstein, eine professionelle Buchführung sowie die Organisation der von Anfang an extrem umfangreichen Kommunikation mit den Zuschauern, Spendern und Tippgebern.
3. Vom ersten Tag an meldeten sich viele Tausende von Zuschauern und Spendern sowie Tippgebern per Telefon, E-Mail und Brief. Da in Berlin kein Telefondienst existierte und nur ein Anrufbeantworter geschaltet war, außerdem keine Bearbeitung der Post und der E-Mails stattfand (ein Briefkasten wurde maximal einmal pro Woche von Viviane Fischer mithilfe eines Jutebeutels geleert, ohne dass die Post von ihr bearbeitet wurde), wendeten sich die Zuschauer, Spender und Tippgeber schon nach wenigen Tagen direkt an die seit vielen Jahren in Deutschland durch die Medien wegen der Tätigkeit von Dr. Fuellmich gegen Banken und andere Konzerne bekannte und mit professioneller Website im Internet auffindbare Anwaltskanzlei des Dr. Fuellmich. Dort wurde abrupt die bisherige anwaltliche Arbeit, insbesondere in den sogenannten Bankenhaftungsfällen, durch die Kommunikationsarbeit für den Corona-Ausschuss nahezu völlig verdrängt. Offenbar weil sie die unmittelbare Aufklärungsarbeit in den Sendungen des Corona-Ausschusses überforderte, versäumte Viviane Fischer es überdies, für eine Eintragung der von ihr gegründeten UG zu sorgen, sodass diese UG niemals entstand und auch niemals ein eigenes Konto haben konnte. Das allerdings war Dr. Fuellmich und seinen Kanzleimitarbeitern zunächst nicht bekannt. Sie wunderten sich nur, warum es trotz vielfacher Bitten aus Göttingen Viviane Fischer in Berlin offenbar nicht möglich war, endlich ein eigenes Konto für den Corona-Ausschuss einzurichten und vor allem: für eine professionelle Kommunikationsarbeit zu sorgen. Denn diese Kommunikation und diesen Austausch mit Zuschauern und Spendern hielt Dr. Fuellmich, hielten aber auch die unfreiwillig damit konfrontierten Mitarbeiter der Kanzlei Dr. Fuellmich für ganz besonders wichtig.
Die in der Hauptakte Band 4 auf den Seiten 180 bis 197 zu findende ausgewertete E-Mail-Kommunikation vom 06.07.2020 bis zum 26.11.2021 spiegelt all dies wieder:
Auf Blatt 180 der Hauptakte Band 4 unten fordert Dr. Fuellmich am 13.07.2020 Viviane Fischer und die anderen Mitglieder und Berater des Corona-Ausschusses (darunter auch Dr. Wolfgang Wodarg und Prof. Dr. Martin Schwab) dazu auf, schnellstens ein eigenes Konto für die Stiftung (deren Gründung hatte Viviane Fischer immer wieder angekündigt) einzurichten. Denn das vorübergehend von Dr. Fuellmich für den Corona-Ausschuss (nicht: für die gar nicht eingetragene und damit nicht existierende UG) eingerichtete Treuhandkonto war schon wenige Tage nach Beginn der Arbeit des Corona-Ausschusses von der Warburg Bank wegen Geldwäscheverdacht gekündigt worden, wie Dr. Fuellmich ausweislich der E-Mail vom 04.08.2020 auf Blatt 180 R der Akte vermutete, nachdem er mit dem mit ihm vertrauten Sachbearbeiter bei der Warburg Bank telefoniert hatte. Daraufhin hatte – da in Berlin immer noch kein eigenes Konto für den Corona-Ausschuss bzw. die ihn tragende UG eingerichtet worden war – sodann der Kollege Tobias Weissenborn treuhänderisch ein Konto für den Corona-Ausschuss eingerichtet. Aber er hatte ausweislich seiner E-Mail vom 04.08.2020 auf Blatt 181 der Akte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Konto nur dem „Übergang“ dienen könne, es müsse aber „schnellstens ein Geschäftskonto“ für den Corona-Ausschuss selbst (bzw. die ihn tragende und deshalb schnellstens einzutragende UG) eingerichtet werden. Auch Dr. Fuellmich ermahnte noch am selben Tag die anderen Mitglieder und Zuarbeiter des Corona-Ausschusses ausweislich der E-Mail auf Blatt 181 unten der Akte, für die Stiftung oder die UG (für die gesellschaftsrechtliche Organisation war Viviane Fischer verantwortlich, wie sie schriftlich und später auch im Gericht mündlich erklärt hatte) einzurichten, da ihm – wie er inzwischen telefonisch bestätigt bekommen hatte – tatsächlich, genau wie er vermutet hatte, das von ihm bis dahin treuhänderisch gehaltene Konto wegen Geldwäscheverdachts gekündigt worden war.
Am 10.08.2020 mahnt Dr. Fuellmich ausweislich Blatt 182 der Akte erneut die Einrichtung eines eigenen Kontos für den Corona-Ausschuss an. Außerdem weist er darauf hin, dass schnellstens ein Manager für den Corona-Ausschuss eingestellt werden und eine professionelle Organisation eingerichtet werden müsse, das Geld dafür sei doch in Form von erheblichen Spenden längst eingegangen (Blatt 182, 182 R oben). Keiner der angeschriebenen Adressaten reagierte hierauf jedoch in irgendeiner Form. Am Tag vorher, dem 09.08.2020, hatte jedoch Viviane Fischer Justus Hoffmann, aufgefordert, sich unter anderem um „die Eintragungssachen, die Einrichtung einer Facebook-Seite und das rechtliche Vorgehen wegen eines gelöschten Videos zu kümmern“ (Blatt 182 R unten und 183 oben). Wie auch auf alle anderen E-Mails kam keinerlei Reaktion von Justus Hoffmann. Deshalb übernahm schließlich Viviane Fischer diese Aufgabe, insbesondere war sie verantwortlich für die Eintragung ihrer UG, wie sie auf Blatt 166 R unten der Hauptakte Band 4 im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Strafanzeige von Justus Hoffmann bestätigt.
Inzwischen genervt, weist der Kollege Tobias Weissenborn am Abend des 10.08.2020 erneut darauf hin, dass er nur vorübergehend ein Treuhandkonto für die Spendengelder führen könne (Blatt 183 R oben der Akte). Etwas später, noch am selben Tag, weist er ausweislich Blatt 184 R oben der Akte angesichts des erkennbaren enormen Spendenaufkommens und der immer größer werdenden Aufgaben und Ausgaben des Corona-Ausschusses darauf hin, dass eine ordentliche Buchführung und eine ordentliche steuerliche Arbeit erforderlich seien. Auf all dies kam keinerlei Reaktion, sodass Dr. Fuellmich schließlich für die Einstellung eines hochkompetenten Managers (Corvin Rabenstein) für den Corona-Ausschuss sorgte, einen ebenso kompetenten Buchführer (Jens Kuhn) einstellte und mit seiner Kanzlei – gegen den Willen der dennoch (widerwillig) alles organisierenden Kollegin Rechtsanwältin Behn – faktisch die gesamte Kommunikationsarbeit für den Corona-Ausschuss übernahm. Letzteres war von ganz besonderer Bedeutung, da nur eine professionelle Kommunikationsarbeit gewährleistete, dass weiterhin wichtige Hinweise für die Arbeit des Corona-Ausschusses und natürlich auch Spenden hereinkommen würden. Darauf weist Dr. Fuellmich am 19.10.2020 ausweislich Blatt 189 unten ausdrücklich hin:
„Wir ersaufen in E-Mails“, „(…) wenigstens die internationalen Kollegen, die hier zuhauf anfragen, (sind) über den Stand der Dinge (zu) informieren“.
Wieder kam von niemandem irgendeine Reaktion.
Und auf Blatt 189 R oben der Akte weist Dr. Fuellmich, der zusätzlich zur Corona-Ausschussarbeit auch noch durchschnittlich vier bis fünf internationale Interviews pro Woche gab, auf Folgendes hin:
„(…) werde wohl along these lines auch noch ein Video machen, heute Nachmittag erst mal ein Interview mit Michael Mross, hier in Deutschland und heute Abend eins in den USA, von wo extrem viel Unterstützung auch von den Anwälten kommt“.
Nirgends in der ausgewerteten E-Mail-Kommunikation findet sich auch nur eine einzige Reaktion der beiden Ersatzmitglieder des Corona-Ausschusses Justus Hoffmann oder Antonia Fischer.
Als im Februar 2021 in Berlin immer noch kein Konto für den Corona-Ausschuss eingerichtet war (wie Reiner Fuellmich und Tobias Weissenborn später erfuhren, weil Viviane Fischer sich überhaupt nicht um die Eintragung der von ihr gegründeten Gesellschaft gekümmert hatte), mahnt Tobias Weissenborn dies noch einmal dringlichst mit E-Mail vom 17.02.2021 ausweislich Blatt 191 unten, 191 R oben an:
„Bislang ist meines Wissens nach noch keine andere Ander- oder Kontoverbindung eingerichtet worden. Ich erinnere daher nochmal eindringlich daran, dass dies jetzt dringend erfolgen muss.“
Denn auch ihm (Tobias Weissenborn) war inzwischen nicht nur das von ihm treuhänderisch bei der Commerzbank geführte Konto für den Corona-Ausschuss, sondern waren auch alle anderen Kontoverbindungen bei der Commerzbank von der Commerzbank wegen Geldwäscheverdachts gekündigt worden.
4. Seit August 2021 waren die beiden Ersatzleute im Corona-Ausschuss, Justus Hoffmann und Antonia Fischer, von den sogenannten „Hafenanwälten“ – nachdem sie auch zuvor keine Rolle gespielt hatten, weder gesellschaftsrechtlich noch in der täglichen Arbeit des Corona-Ausschusses – gar nicht mehr im Corona-Ausschuss erschienen. Dies erklärt Viviane Fischer auf Blatt 169 R unten der Hauptakte Band 4 unter Verweis darauf, dass die beiden (in völliger Verkennung ihrer nicht vorhandenen Fähigkeiten und ihrer nicht vorhandenen Persönlichkeiten) eine eigene Konkurrenzveranstaltung namens „Maskforce“ zum Corona-Ausschuss aufgemacht hatten (die allerdings wegen fehlenden Interesses der Öffentlichkeit scheiterte). Sie seien „ab August 2020“ (gemeint war August 2021) „verschwunden“ gewesen. Im August 2021 war es wegen des fehlenden Engagements der Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann zu einem massiven Streit zwischen Viviane Fischer und Dr. Fuellmich einerseits und Antonia Fischer und Justus Hoffmann sowie deren Kollegen Marcel Templin andererseits. Marcel Templin hatte sich, siehe oben, immer wieder bei Dr. Fuellmich und Viviane Fischer als Ersatz für den offensichtlich psychisch schwerkranken Justus Hoffmann angedient. Danach waren Antonia Fischer und Justus Hoffmann „verschwunden“, wie Viviane Fischer schreibt.
Aber im November 2021 waren sie plötzlich wieder aufgetaucht, um eine von Viviane Fischer zum Zwecke der Eintragung der UG anberaumte Gesellschafterversammlung mithilfe eines von ihnen mitgebrachten mutmaßlichen V-Mannes des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes namens Jörn Böttcher aus Hamburg zu torpedieren. Darauf bezieht sich eine E-Mail des Kollegen Tobias Weissenborn an Dr. Fuellmich und Viviane Fischer vom 25.11.2021 (Blatt 195 unten bis 196 der Hauptakte). In dieser E-Mail berät Tobias Weissenborn als ausgewiesener Gesellschaftsrechtler beide dahingehend, dass das Mitbringen eines Beraters durch Justus Hoffmann gesellschaftsrechtlich unzulässig sei, und er weist (Blatt 196 der Akte) darauf hin, dass sofort eine von Viviane Fischer wegen des destruktiven und dem Corona-Ausschuss/die UG schädigenden Verhaltens von Antonia Fischer und Justus Hoffmann zu gründende neue Gesellschaft als „Auffanggesellschaft“ wegen unter anderem des „Verrats von Geschäftsinterna, übler Nachrede etc.“ sofort bereitstehen müsse.
Denn: Wie Viviane Fischer auf Seite 165 bis 179 der Hauptakte Band 4 in einer aus dem Oktober 2022 stammenden Stellungnahme zur von ihr ermöglichten und vom Verfassungsschutz/Staatsschutz veranlassten Strafanzeige von Justus Hoffmann vom 02.09.2022 anmerkt, spielten Antonia Fischer und Justus Hoffmann (wie ja auch der oben zitierte E-Mail-Verkehr belegt) im Corona-Ausschuss zu keinem Zeitpunkt eine Rolle bzw. eine ausschließlich destruktive Rolle. Auf Blatt 169 oben schreibt sie:
„(…) weil ja nicht absehbar war, ob die an der inhaltlichen Arbeit gar nicht beteiligten Justus und Antonia nicht noch Entscheidungsprozesse und notwendige Zahlungen von Rechnungen blockieren würden“.
Und auf Blatt 167 R unten der Akte erinnert sie sich, dass Dr. Wolfgang Wodarg erzählt hatte, dass Justus Hoffmann für seine bloße Anwesenheit im Corona-Ausschuss Geld haben wollte (entgegen der Satzung!). Ebenso erinnert sie sich auf Seite 168 sich korrekt daran, dass Justus Hoffmann sogar Geld für ein Buch von Viviane Fischer mit Zusammenfassungen von Sendungen des Corona-Ausschusses von Viviane Fischer haben wollte, das Viviane Fischer (die das Buch alleine erstellt hatte) kostenlos den Zuschauern und Spendern zur Verfügung stellen wollte, womit Dr. Fuellmich völlig einverstanden war.
Ansonsten deckt sie mit ihrer Stellungnahme auf, dass alle Vorwürfe in der von Justus Hoffmann erstellten und von ihm, Antonia Fischer und Marcel Templin unterzeichneten Strafanzeige grob falsch und frei erfunden sind:
„unglaubliche Behauptung“ (Blatt 169 unten), „das haben die niemals glauben können“ (Blatt 169 R der Akte), „das vermag ich nicht zu glauben“ (Blatt 169 R unten), „das stimmt nicht, Reiner hat nie etwas Antisemitisches gesagt … Welches ist die ethnische Abstammung von Justus? Dies ist nie ein Thema gewesen“ (Blatt 170 der Akte), „es hieß auch irgendwann, Reiner würde sich eine Villa bauen und diese Info schien von Justus und Antonia zu kommen“ (Blatt 170 R der Akte), „das stimmt doch überhaupt gar nicht“ (Blatt 172 der Akte), „das Ausscheiden von Justus und Antonia im Sommer 2021 hat sich nicht beim Spendenaufkommen bemerkbar gemacht“ (Blatt 173 der Akte).
Und zu den Behauptungen von Justus Hoffmann, sie hätten wegen der von Viviane Fischer mehrfach widerlegten Drohung durch Dr. Fuellmich keine zivilrechtlichen Maßnahmen unternommen, erklärt sie auf Blatt 174 der Akte:
„Dies wurde nicht als Grund genannt, es wurde gesagt, aus taktischen Gründen.“
Zu den Behauptungen, wonach der Beschuldigte Marcel Templin (mit dem Dr. Fuellmich entwendeten Mandantengeld) sich um eine Class Action kümmern wolle, erklärt sie auf Blatt 175 R oben der Akte:
„Das finde ich absurd, Templin kann das doch selbst gar nicht leisten, eine US-Klage einzureichen oder zu beauftragen, ein unbekannter Rechtsanwalt, Marcel Templin, hätte diese Gelder auch gar nicht akquirieren können, Marcel Templin ist ja selbst auch überhaupt nicht tätig geworden für die Mandanten“, und so weiter und so weiter.
5. Nachdem die Gesellschafterversammlung im November 2021 gescheitert war, weil der Notar Michelsburg wegen des lauten Geschreis des von Justus Hoffmann widerrechtlich mitgebrachten mutmaßlichen V-Mannes des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, Jörn Böttcher, damit drohte, die Gesellschafter hinauszuwerfen, geschah Folgendes: Die inzwischen vom Verfassungsschutz/Staatsschutz Angeworbenen (Antonia Fischer gehörte wohl schon seit ihrer Referendarszeit dazu) und von ihm ausweislich der vorliegenden Zeugenaussagen seither gesteuerten Anzeigeerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann begehrten Ende Dezember 2021 – als längst (seit August 2021) ausgeschiedene Mitglieder des Corona-Ausschusses – unter Verletzung der Satzung des Corona-Ausschusses – die Hälfte aller Spendengelder und des von Justus Hoffmann imaginierten weiteren „Spendenvermögens“ in Form irgendwelcher Rechte. Dies taten die beiden im Rahmen eines von Prof. Dr. Martin Schwab stammenden „Abfindungsvergleichs“. Diese – in jeder Beziehung unverschämten – Forderungen verletzten die Satzung des Corona-Ausschusses, weil gemäß dieser Satzung alle Spendengelder für alle Zeit ausschließlich dazu dienen sollten, die Corona-Pandemie aufzuklären.
Wohlgemerkt: In der Satzung ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Gesellschafter des Corona-Ausschusses keinerlei Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft, also aus dem Spendenvermögen, erhalten dürfen und auch bei ihrem Ausscheiden lediglich die selbst eingezahlten 125 Euro zurückerhalten würden (Blatt 41 Selbstlesemappe Band 1).
Mit E-Mail vom 29.12.2021 drohte Justus Hoffmann Viviane Fischer:
„Wenn ihr uns aus der Nummer raushaben wollt (…), dann ist das der Preis, der gezahlt werden muss.“ (Blatt 51 der Selbstlesemappe Band 1)
Zuvor hatte am 25.12.2021 Viviane Fischer Justus Hoffmann darauf hingewiesen, dass es treuwidrig sei, erst die Eintragung zu verhindern, um dann an die Hälfte des Spendenvermögens zu kommen (Blatt 52 der Akte).
Auf diesen auch aus Viviane Fischers Sicht unverschämten Erpressungsversuch hin nahm Viviane Fischer den oben angesprochenen Vorschlag von Tobias Weissenborn einer „Auffanggesellschaft“ auf, an der nur noch Dr. Fuellmich und sie selbst als Gesellschafter/Geschäftsführer zu jeweils 50 % beteiligt waren. Der Gründung dieser Gesellschaft (der SCA IC UG) stimmte der zu dieser Zeit in den USA mit dem heutigen Gesundheitsminister Robert F. Kennedy jr. eine Strategie für die zu führenden Schadensersatzverfahren besprechende Dr. Fuellmich nachträglich im Wege der Genehmigung zu. Diese Gesellschaft wurde im Mai 2022 auch – anders als die somit „erledigte“ und im Übrigen auch nie entstandene UG mit Antonia Fischer und Justus Hoffmann – eingetragen. Und auf sie wurden alle bis dahin im Eigentum der Anfang Juni 2020 von Viviane Fischer und Dr. Fuellmich gegründeten BGB-Gesellschaft stehenden Assets übertragen, einschließlich des von Viviane Fischer im Oktober 2022 auf deren (der eingetragenen Gesellschaft SCA IC UG) Konto zurückgezahlten Darlehens. Entsprechend wurde auch das Gold im Namen dieser beiden 50/50-Gesellschafter/Geschäftsführer Viviane Fischer und Dr. Fuellmich bei der Degussa eingelagert, ohne dass die längst ausgeschiedenen und ohnehin von Anfang an nur am Spendenvermögen interessierten Ersatzleute und Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann hierauf irgendeinen Zugriff haben. Und dementsprechend fand auch ein Mediationsversuch mit rund 14 Teilnehmern zwischen Viviane Fischer und Dr. Fuellmich im September 2022 ohne die längst völlig irrelevanten Antonia Fischer und Justus Hoffmann, aber unter Vorsitz von Prof. Dr. Martin Schwab statt.
Ausweislich einer dem Gericht von Dr. Fuellmich durch Verlesen zur Kenntnis gebrachten E-Mail von Viviane Fischer vom 02.06.2022 schrieb Viviane Fischer Dr. Fuellmich, sich über die Eintragung dieser UG freuend:
„Und endlich sind wir die alten Scheißer los.“
II. Zum ersten, am 14.06.2022 an einer rechtstreuen Oberstaatsanwältin gescheiterten Versuch des Bundesamtes für Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, Dr. Fuellmich wegen seiner Corona-Aufklärungsarbeit mithilfe einer von der Staatsanwaltschaft Göttingen zu erfindenden Straftat aus dem Verkehr zu ziehen
Ausweislich eines dem Rechtsanwalt Dr. Miseré von seit Jahren vertrauensvoll mit ihm zusammenarbeitenden Mitarbeitern des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND überlassenen Dossiers des Bundesamtes für Verfassungsschutz/Staatsschutz und des mit diesem zusammenarbeitenden BKA gelangte Dr. Fuellmich im August 2021 wegen seiner Arbeit im Corona-Ausschuss und als Gesicht des Corona-Ausschusses in das Visier des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes. Es wird in jenem Dossier angeregt, Dr. Fuellmich wegen seiner insoweit sehr großen internationalen Reichweite durch Infiltration seines persönlichen Umfeldes, gegebenenfalls mithilfe der „Konstruktion“ einer Straftat, von einer willfährigen Staatsanwaltschaft und eines negativen Framings durch die ebenso willfährigen Mainstream-Medien, sowie mithilfe einer Demonetarisierung (das heißt, indem ihm sein gesamtes Vermögen entzogen werden würde) aus dem Verkehr zu ziehen.
Genau dieses Vorgehen spiegelt sich auch in der – wenngleich unvollständigen – Akte der Staatsanwaltschaft wider (es fehlen Dutzende von Telefonaten, welche vom Beschuldigten John mit dem Anzeigeerstatter Justus Hoffmann und der Anzeigeerstatterin Antonia Fischer sowie dem Anzeigeerstatter Marcel Templin und Viviane Fischer geführt worden waren, ebenso wie die gesamte Kommunikation mit dem Verfassungsschutz/Staatsschutz und seinen Hilfsbeamten zählt, unter anderem die Kommunikation, die mit dem beim Landeskriminalamt Niedersachsen, dort dem Beschuldigten Roggatz, geführt wurde, und es fehlen auch entscheidungserhebliche Unterlagen, zum Beispiel Bonitätsunterlagen des Ehemannes von Viviane Fischer, Jan Bohl, aufgrund derer der Beschuldigte Staatsanwalt John die Ermittlungen gegen Viviane Fischer wegen Untreue einstellte).
1. Der erste Versuch des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, die Staatsanwaltschaft Göttingen dazu zu bringen, eine Straftat zur Belastung von Dr. Fuellmich zu erfinden
Jedenfalls weist die staatsanwaltschaftliche Akte trotz allem aus, dass der Verfassungsschutz/Staatsschutz sehr schnell auf Dr. Fuellmich aufmerksam geworden war. Denn schon seit dem 22.07.2020 waren von den Banken, bei welchen zuerst Dr. Fuellmich und dann Tobias Weissenborn treuhänderische Spendenkonten für den Corona-Ausschuss hielten, Geldwäsche-Verdachtsmeldungen eingegangen (siehe Blatt 1 Beiakte 3).
Aufgrund dieser Geldwäsche-Verdachtsmeldungen, die über die Staatsschutzabteilung der Generalzolldirektion (dort ein Herr Schmelter) zur Kenntnis des Verfassungsschutzes gelangten, ließ der Verfassungsschutz/Staatsschutz mithilfe seiner Hilfsbeamten unter anderem eben bei der Generalzolldirektion (dort der „Staatsschutzbeamte“ Schmelter, siehe Blatt 1 Beiakte 3) alle jemals für den Corona-Ausschuss geführten Konten auswerten und analysieren. Dabei stellte er fest, dass keine Geldwäsche vorlag, sondern es nur um Spendengelder für die Arbeit des Corona-Ausschusses ging.
Außerdem, so ergab der vom Staatsschutzmann Schmelter an das LKA Niedersachsen am 15.02.2022 versandte Analysebericht, wurden dort alle Ausgaben des Corona-Ausschusses, unter anderem für die IT, das Filmen und den Livestream, die Übersetzer, die Kommunikation mit den Spendern/Zuschauern, das Management, aber auch alle Goldkäufe und Darlehen erfasst.
Tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat finden sich in dem Analysebericht nirgends (vgl. Blatt 1 bis 17 Beiakte 3).
Dafür wird aber im Schreiben, mit welchem der Staatsschutzbeamte Schmelter den Analysebericht an das LKA Niedersachsen weiterleitete, wiederholt darauf hingewiesen, dass es um die „Corona-Aufklärungsarbeit“ des Corona-Ausschusses und des Dr. Fuellmich geht und dass dies „staatschutzrelevant“ sei: Gleich im „Betreff“ des Anschreibens mit dem Analysebericht ist fettgedruckt und mit Großbuchstaben vermerkt „Staatschutzrelevanz“, und über dem Namen des Verfassers Schmelter ist vermerkt „A 622/Staatsschutz“. Auf Blatt 7 heißt es im drittletzten Absatz am Ende betreffend den allein im Visier des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes stehenden Dr. Fuellmich:
„Nach eigener Internetrecherche des Verpflichteten sei Reiner Fuellmich einschlägig in der Querdenker-Szene bekannt.“
Weiter heißt es zu Dr. Fuellmich auf Blatt 8 und 9:
– „Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fuellmich,
– Beteiligter Corona-Ausschuss,
– Vorsitzender der Basisdemokratischen Partei Deutschland (seit 12/2021),
– aufgestellt als Kanzlerkandidat für die Bundestagswahl 2021“.
Damit soll offenbar so etwas wie eine politische Gefahr durch die Arbeit und die Stellung des Dr. Fuellmich für den Empfänger des Schreibens suggeriert, und zwar dringend suggeriert, werden.
Entsprechend heißt es auf Blatt 15 oben des Analyseberichts des Staatsschutzes:
„Die Stiftung Corona-Ausschuss ist mutmaßlich der Corona-Protestbewegung (Querdenker-Szene) zuzuordnen. Die Internetseite https://corona-ausschuss.de ist auf der Webseite der Partei Basis-Demokratische Partei Deutschland verlinkt. Reiner Fuellmich ist seit Dezember 2021 Vorsitzender der Basis-Demokratischen Partei Deutschland.“
Und auf Seite 16 heißt es im vorletzten Absatz:
„Aufgrund der Verbindung zur Corona-Protestbewegung/Querdenker-Szene ist nicht auszuschließen, dass Transaktionen auf den gemeldeten Konten von Reiner Fuellmich Staatsschutzrelevanz aufweisen.“
Und dann findet sich auf derselben Seite unten doch noch ein Hinweis auf eine mögliche Straftat, jedoch ohne irgendwelche diesen Hinweis tragenden konkreten Tatsachen, also ins Blaue hinein:
„Aufgrund der dargestellten Transaktionen in den mutmaßlich privaten Bereich von Reiner Fuellmich ist nicht auszuschließen, dass Transaktionen (…) den Straftatbestand des Betruges oder der Untreue erfüllen.“
Es geht bei diesem Hinweis offensichtlich um die – wie inzwischen festgestellt – völlig legalen Privatdarlehen zum vorübergehenden Schutz eines Teils der Spendengelder vor dem unmittelbar drohenden Zugriff des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes. Abschließend weist der Staatsschutzbeamte Schmelter, ganz offensichtlich abhebend auf die zuvor mehrfach angesprochenen „Corona-Kritiker- und Querdenker-Bezüge“ (anders ist dies nicht zu deuten), auf Seite 17 unter „IV Weitere Informationen“ auf Folgendes hin:
„Zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass der Analysebericht (…) an das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt wurde.“
Und:
„Weitere inländische öffentliche Stellen wurden (…) bislang nicht informiert.“
Ganz am Ende wird dann nochmals ein „Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Verwendungsbeschränkung“ sowie das „Verbot der Informationsweitergabe“ erteilt.
Ganz offenkundig also (anders ist all dies nicht zu deuten) ist es, die Corona-Kritik des international reichweitenstarken Dr. Fuellmich, die den Verfassungsschutz auf den Plan gerufen hatte und wegen derer nun (ganz genau entsprechend den Vorgaben im Dossier, siehe dazu sogleich) eine Straftat gefunden werden sollte, mit deren Hilfe Dr. Fuellmich aus dem Verkehr gezogen werden soll.
2. Das Dossier des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes/BKA über Dr. Fuellmich
Im Dossier, wonach die Beobachtung von Dr. Fuellmich am 24.08.2021 begann, heißt es insoweit auf der ersten Seite:
„Mit Beginn der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 rückte Fuellmich zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit durch seine kritische Haltung gegenüber den von der Bundesregierung und internationalen Institutionen ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Er äußerte erhebliche Zweifel an der wissenschaftlichen Grundlage dieser Maßnahmen sowie an der Verhältnismäßigkeit.“
Auf der zweiten Seite heißt es:
„Er vertritt die Ansicht, dass durch einige dieser Maßnahmen Grundrechte und Freiheiten unverhältnismäßig eingeschränkt wurden.“
Und:
„Während einige seine Bemühungen unterstützen und als notwendigen Beitrag zur Wahrung von Grundrechten und demokratischen Prinzipien sehen, kritisieren andere seine Ansichten als wissenschaftlich unbegründet und seine rechtlichen Schritte als kontraproduktiv.“
Es wird sodann abgehoben auf die jahrzehntelange Arbeit von Dr. Fuellmich
„im Bereich des Verbraucherschutzes und der Sammelklagen“,
und es wird festgestellt:
„Seine juristische Tätigkeit erstreckt sich über mehrere Jahrzehnte, in denen er sich einen Ruf als Anwalt erarbeitet hat, der sich gegen Großkonzerne und für die Rechte von Verbrauchern und Geschädigten einsetzt.“
Die aus Sicht des Verfassungsschutzes und des BKA besondere Gefährlichkeit des Dr. Fuellmich soll sich aus Folgendem ergeben:
„Durch seine Zulassung als Anwalt, sowohl in Deutschland als auch in Kalifornien, USA, hat Fuellmich die Möglichkeit, in einem internationalen Rahmen zu arbeiten und sich mit rechtlichen Fragen zu beschäftigen, die über nationale Grenzen hinweg Bedeutung haben. Diese doppelte Zulassung ermöglicht es ihm, eine Brücke zwischen unterschiedlichen Rechtssystemen zu schlagen und in transnationalen Fällen tätig zu sein.“
Und:
„Neben seiner rechtlichen Tätigkeit engagiert sich Fuellmich auch in der öffentlichen Diskussion rechtlicher und gesellschaftlicher Fragen. Er hält Vorträge und veröffentlicht Texte zu Themen wie Verbraucherschutz, Rechtsstaatlichkeit und dem Einfluss von Großunternehmen auf die Gesellschaft.“
All dies lässt zwar keinerlei strafrechtliche Relevanz erkennen. Vielmehr wird dort lediglich das internationale Eintreten von Dr. Fuellmich für Rechtsstaat und Demokratie erkennbar. Aber die auf staatlicher Ebene für die Corona-Pandemie Verantwortlichen, die – wie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 03.09.2024 nach umfangreicher Auswertung der ungeschwärzten RKI-Protokolle belegt – keinerlei wissenschaftliche Grundlage hatte, sondern von der Politik (in Deutschland insbesondere von Jens Spahn und Karl Lauterbach sowie Christian Drosten und Lothar Wieler, zuerst mit Angela Merkel und dann mit Olaf Scholz) Verantwortlichen hatten Angst. Und zwar hatten sie Angst davor, dass dieser Hintergrund und ihre eigene Verantwortlichkeit aufgedeckt werden würde, nämlich: Sie hatten mithilfe massenpsychologischer Panikmache insbesondere in den Mainstream-Medien unter anderem zu wirtschaftlich zerstörerischen Lockdowns und sodann zur Akzeptanz von ungetesteten, die Gesundheit zerstörenden sogenannten „Impfstoffen“ aufgerufen und dies durchgesetzt.
Wohlgemerkt: Sie (die oben genannten Personen in Deutschland und die mit ihnen zusammenarbeitenden Personen im Ausland, insbesondere in den USA, dort allen voran Fauci, aber auch die UN-Unterorganisation WHO mit ihrer Marionette Tedros) hatten die Bevölkerung in diese Maßnahmen mit massenpsychologischen Mitteln hineingezwungen. Dies steht inzwischen unter anderem aufgrund des geleakten sogenannten „Panikpapiers“ für die deutsche Bundesregierung (welches nahezu wortgleich auch in anderen Ländern, zum Beispiel in Großbritannien, existiert) fest. Dort heißt es unter anderem, dass Kinder sich für den qualvollen Tod ihrer Eltern und Großeltern verantwortlich fühlen sollen, wenn sie sich nicht an die Social-Distancing- und Maskenregelungen halten würden.
Inzwischen waren die erwähnten Medien zwar gezwungen, einen Teil der Wahrheit öffentlich zu machen, nämlich dass das angeblich neue und tödliche Virus aus einem Labor in Wuhan, China, stammte und dass an den dort stattgefundenen sogenannten „gain of function“-Experimenten auch Drosten aus Deutschland und Fauci aus den USA beteiligt waren. Aber all dies wurde damals noch als haltlose Verschwörungstheorie von rechtsradikalen Antisemiten gelabelt, um die Diskussion darüber im Keim zu ersticken. Merkel und Scholz hielten diese Erkenntnisse des BND vor der deutschen Bevölkerung geheim und sorgten für weitere Panikmache.
Um damals dafür zu sorgen, dass diese geheim gehaltenen Informationen auch wirklich nicht an die Öffentlichkeit dringen würden, hält das Dossier weiter unter „Einleitung“ fest:
„Das BKA hat eine gründliche Untersuchung der Aktivitäten von Reiner Fuellmich durchgeführt, einer Person, die zunehmend als potenzielle Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland wahrgenommen wird.“
Unter „Sachverhalt“ stellen BKA und Verfassungsschutz sodann fest:
„Reiner Fuellmich hat durch seine Rolle eine Plattform geschaffen, die es ihm ermöglichen könnte, weitreichenden Einfluss auf das politische und das gesellschaftliche Stimmungsbild zu nehmen. Seine Botschaften, die häufig demokratiefeindliche Tendenzen aufweisen und zur Unruhe anstiften könnten, erfordern eine adäquate und harte Antwort der Sicherheitsbehörden.“
Tatsächlich handelt es sich bei dieser Formulierung um eine exakte Umkehrung der Tatsachen. Denn nicht Dr. Fuellmich verkündete demokratiefeindliche Tendenzen, sondern er warnte vor den demokratiefeindlichen Maßnahmen der Bundesregierung, die allerdings im Gleichschritt („Lockstep“) weltweit von allen westlich dominierten Ländern versucht wurden – im Ergebnis aber wohl nirgends so massiv und so erfolgreich wie in Deutschland.
Genau diese – demokratiefeindlichen und die Verfassung, vor allem die dort garantierte Meinungsfreit mit Füßen tretenden – Formulierungen finden sich im Übrigen später auch in der Strafanzeige der seit spätestens Dezember 2021 als V-Leute für den Verfassungsschutz tätigen Berliner Anzeigeerstatter.
Unter „Erweiterte Analyse“ stellen Verfassungsschutz/Staatsschutz/BKA sodann im Dossier fest:
„Es besteht die ernst zu nehmende Sorge, dass Reiner Fuellmichs Bestrebungen, Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen oder ein exponiertes politisches Amt zu erlangen, die Grundfesten unserer demokratischen Gesellschaft untergraben könnten.“
Heißt: Die inzwischen auch öffentlich als wahr erwiesene Aufklärungsarbeit betreffend die angebliche Corona-Pandemie, welche in Wahrheit ein lange geplantes Verbrechen gegen die Menschlichkeit war, musste unbedingt unterbunden werden, damit diese Wahrheit vor der Öffentlichkeit verheimlicht werden konnte. Weiter schreiben BKA und Verfassungsschutz dort:
„Seine Aktivitäten sind nicht nur als potenziell rechtswidrig einzustufen, sondern stellen auch eine Gefahr für die innere Sicherheit dar.“
Tatsächlich bestand eine Gefahr, aber nur für diejenigen Verbrecher, die sich an der inzwischen zu Recht sogenannten Plandemie oder (in den USA): „Scamdemic“, beteiligt hatten. Die Schlussfolgerung dieser Täter und Helfer der Täter lautet sodann:
„Die Vergabe bzw. die Möglichkeit zur Erlangung politisch exponierter Ämter ist mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu unterbinden.“
Genau deshalb verhinderten die Beschuldigten Schindler, Dr. Jakob und Luther, nachdem es nicht gelungen war, Dr. Fuellmich die Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 als unabhängiger Kandidat zu verhindern, dass er Wahlkampf betreiben können und damit für seine Wähler auch in den Mainstream-Medien sichtbar werden würde. Dies taten sie, indem sie aufgrund von frei erfundenen Gewaltfantasien und von Mithäftlingen zu unterzeichnenden, auf ihre (der Beschuldigten Schindler, Luther und Dr. Jakob Veranlassung) gefälschten Hinweisen auf angebliche Gewalttätigkeit Dr. Fuellmich erst sechs Monate lang der sogenannten „weißen Folter“, unterziehen ließen (siehe oben, dazu weiter unten nochmals im Detail) und sodann Wahlkampf durch ihn verboten.
Unter „Empfehlungen“ heißt es sodann:
„Die Rekrutierung und Hinzuziehung von Vertrauenspersonen aus dem engsten Umfeld von Reiner Fuellmich wird empfohlen.“
Genau das geschah: Weil das engste Umfeld von Dr. Fuellmich in seiner Familie und in seiner Anwaltskanzlei nicht unterwandert werden konnte, übernahm der Verfassungsschutz die drei Berliner Anzeigeerstatter spätestens im Dezember 2021 mithilfe der V-Leute Jörn Böttcher und Marcel Luthe als neue V-Leute (wobei Antonia Fischer bereits seit ihrer Referendarszeit für den Staatsschutz in Berlin tätig war) und setzte sie gegen Dr. Fuellmich ein. Auf der folgenden Seite wiesen BKA und Verfassungsschutz/Staatsschutz dann auf die Notwendigkeit hin, sich einer willfährigen Staatsanwaltschaft zur Erfindung strafrechtlicher „Konstruktionen“ zu bedienen, um Dr. Fuellmich „die Bekleidung politischer Ämter aufgrund nachgewiesener demokratiefeindlicher Tendenzen zu untersagen“, nämlich so:
„Die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen auf Basis der gesammelten Beweise gegen Reiner Fuellmich muss vorbereitet werden. Dies beinhaltet die Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften und die Vorbereitung von Anklagen bei nachweisbaren Rechtsverstößen. Gegebenenfalls notwendige Konstruktionen sind abzuwägen und geeignete Drittakteure anzuwerben.“
Genau dies erfolgte: Nachdem der sogleich im Einzelnen zu schildernde erste Versuch, die Göttinger Staatsanwaltschaft zu bewegen, eine Straftat als Grundlage für ein strafrechtliches Vorgehen gegen Dr. Fuellmich zu erfinden (konstruieren), an der erfahrenen und rechtstreuen Oberstaatsanwältin Reinecke krachend gescheitert war, setzten Verfassungsschutz/Staatsschutz und BKA die drei neuen V-Leute, die Beschuldigten Antonia Fischer, Justus Hoffmann und Marcel Templin, für diesen Zweck der „Vernichtung“ von Dr. Fuellmich ein. Genau dies nämlich, dass sie Dr. Fuellmich „vernichten“ lassen wolle, wenn er sich noch einmal öffentlich zu den Vorgängen im Corona-Ausschuss seit dem 02.09.2022 äußern würde, hatte Viviane Fischer einer österreichischen Aktivistin gegenüber Ende September 2022 geäußert, die dies wiederum entsetzt dem Team von Dr. Fuellmich mitteilte. Als Belohnung für ihre Strafanzeige vom 02.09.2022 und ihre Mithilfe bei der Entführung von Dr. Fuellmich durften die „Hafenanwälte“ unter dem Schutz des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes Dr. Fuellmichs Vermögen in Höhe von mehr als 1,158 Mio. Euro sowie rund 400.000 Euro an Mandantengeldern entwenden, ohne hierfür strafrechtlich belangt zu werden. Ihnen wurde Straffreiheit für ihre Verbrechen von Verfassungsschutz/Staatsschutz und dem Beschuldigten Staatsanwalt John zugesichert.
Das Dossier geht dann noch darauf ein, dass die Öffentlichkeit (offenkundig mithilfe der Mainstream-Medien und von tendenziösen Presseerklärungen von Gericht und Staatsanwaltschaft) beeinflusst werden sollte:
„Die Entwicklung einer Strategie zur Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken und die negativen Auswirkungen, die von Reiner Fuellmichs Handlungen ausgehen, ist essenziell.“
Dabei sollte auch die „Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen“ gesucht werden, wie es dort weiter heißt. Bei diesen zivilgesellschaftlichen Organisationen handelt es sich um genau diejenigen NGOs, die für die verfassungs- und demokratiefeindliche Arbeit bezahlt werden, die der Staat nicht selbst ausführen kann, ohne dass sein demokratiefeindlicher Totalitarismus auffliegt. Zum Beispiel „Omas gegen Rechts“ und die „Antifa“ bzw. die unter anderem von der Stadt Berlin bezahlten sogenannten „Volksverpetzer“ und viele, viele andere.
Das Dossier schließt im Januar 2024 ab mit der Zusammenfassung der bis dahin erfolgten strafrechtlichen Maßnahmen gegen Dr. Fuellmich, also der (nach Entführung aus Mexiko) erfolgten Verhaftung, Anklageerhebung und Eröffnung der Hauptverhandlung durch das Landgericht Göttingen. Alle Details wurden dem Verfassungsschutz und dem BKA von dem extra von Hannover nach Göttingen versetzten Staatsanwalt auf Probe, dem Beschuldigten John und gegebenenfalls anderen, den Beschuldigten John anleitenden Personen wie der Beschuldigte Staatsanwalt Recha oder Oberstaatsanwalt Laue, mitgeteilt:
„Die Einzelheiten der Anklage und der Ermittlungen basieren auf den Angaben der StA“.
3. Das Scheitern des kriminellen Vorgehens des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes an Oberstaatsanwältin Reinecke
Bevor es jedoch durch die Entführung von Dr. Fuellmich aus Mexiko am 11.10.2023 und seine Verhaftung am Frankfurter Flughafen am 13.10.2023 zu diesem vorläufigen Erfolg hatte kommen können, war der erste Versuch des Verfassungsschutzes und des BKA, wie im Dossier vorgegeben und im Analysebericht wiedergegeben, Dr. Fuellmich mithilfe einer konstruierten Straftat zur Strecke zu bringen, am 14.06.2022 krachend gescheitert. Denn die erfahrene und rechtstreue Oberstaatsanwältin Reinecke, welche für das beabsichtigte Strafverfahren gegen Dr. Fuellmich zuständig war, erkannte nach gründlicher Vorermittlung keinerlei strafrechtlich relevantes Verhalten, sah von der Eröffnung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ab und ließ die Akten weglegen.
Dieses Scheitern der Bemühungen von Verfassungsschutz/Staatsschutz und BKA lief wie folgt ab: Der Analysebericht des Staatsschutzbeamten Schmelter an das LKA Niedersachsen vom 15.02.2022 wurde vom LKA Niedersachsen mit einem Schreiben von (vermutlich, das Datum ist nicht ganz klar) 16.02. oder 16.03.2022 an die Staatsanwaltschaft Göttingen weitergeleitet (Blatt 1 der Beiakte Band 1). Auch dieses Schreiben enthält zwar keinerlei Hinweise auf irgendwelche Straftaten. Denn der Geldwäscheverdacht war ja längst ausgeräumt, da die Analyse des Herrn Schmelter vom Staatsschutz ergeben hatte, dass es sich bei den von den Banken gemeldeten Geldeingängen um völlig legale Spenden handelte. Dafür ist das Schreiben wieder gefüllt mit nicht zu übersehenden Hinweisen auf die ebenfalls völlig legale Aufklärungsarbeit von Dr. Fuellmich, welche der Anlass für die verfassungs-, demokratie- sowie rechtsstaatsfeindlichen Aktivitäten von BKA und Verfassungsschutz/Staatsschutz gegen Dr. Fuellmich waren.
Gleich oben auf der ersten Seite rechts steht fettgedruckt, unterstrichen und mit einem Ausrufezeichen versehen und – damit dies auch wirklich von niemandem übersehen werden würde – gelb markiert aufgedruckt:
„Corona-Bezug!“
als würde es sich dabei um die anzuzeigende Straftat handeln, oder – offenkundig war dies die Absicht dahinter – als müsse wegen dieses (nur für die Täter hinter den coronabezogenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gefährlichen) Bezuges eine Straftat erfunden werden, aufgrund derer Dr. Fuellmich aus dem Verkehr gezogen werden können würde.
Das spiegelt sich auf Seite 3 dieses Schreibens vom 16.02. oder 16.03.2022 wider, wo es heißt:
„Nach Internetrecherchen sind dieser Organisation Kontakte zur Corona-Protestbewegung/Querdenker-Szene zuzurechnen.“
Unten auf der Seite wird wieder hervorgehoben, dass
„der Analysebericht (…) auch an das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt wurde.“
Und:
„Eine Prüfung auf Staatsschutzrelevanz hat stattgefunden“
und wurde offensichtlich bejaht.
Dann aber ereignete sich für Verfassungsschutz/Staatsschutz und BKA (dort insbesondere für den vom Vater des Dr. Fuellmich ausgebildeten Leiter des BKA Holger Münch, der nun, wie die anderen Täter, alles zu verlieren droht) eine Katastrophe. Denn: Das Schreiben des LKA Niedersachsen und der Analysebericht vom 15.02.2022 landeten auf dem Schreibtisch von Oberstaatsanwältin Reinecke (der vielleicht einzigen nicht korrupten Mitarbeiterin der Göttinger Justiz), welche schon mit ihrer ersten Verfügung vom 19.04.2022 (Blatt 24 der Beiakte Band 3) im vorletzten Absatz sehr zurückhaltend und bremsend schreibt:
„Ob genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine strafrechtlich relevante Täuschung im Sinne eines (wohl) allein in Betracht kommenden Betrugs durch das Einwerben von Spenden vorliegen, erscheint nach derzeitigem Stand zumindest fraglich.“
Da aber der Corona-Ausschuss in Berlin tätig war (Dr. Fuellmich reiste für jede Sendung von Göttingen nach Berlin und zurück), verfügte sie zunächst die Abgabe des Verfahrens nach Berlin. Ein Oberstaatsanwalt Fels in Berlin verfügte aber am 19.05.2022 (Blatt 28 Beiakte Band 3) die Ablehnung der Übernahme, weil seine Abteilung
„nur für schwerwiegende Fälle, insbesondere aus dem Bereich der organisierten Kriminalität und Wirtschaftskriminalität“
zuständig sei, aber:
„Diese Voraussetzung erfüllt das vorgelegte Verfahren nicht, weshalb eine Zuständigkeit (…) nicht gegeben ist.“
Mit Verfügung vom 23.05.2022 wies Staatsanwältin Knöller aus Berlin sodann die Rückgabe der Akten nach Göttingen an, weil Dr. Fuellmich als Gesicht des Corona-Ausschusses in Göttingen lebte und
„im Falle strafbaren Verhaltens der Erfolg der Taten ausschließlich in Göttingen eingetreten (sei), sodass eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Göttingen besteht.“
Und dann kommt es aus Sicht des verfassungs-, demokratie- und rechtsstaatsfeindlichen Verfassungsschutzes/Staatsschutzes und BKA zur oben schon angedeuteten Katastrophe, weil die genau und sorgfältig arbeitende (und vielleicht einzige rechtstreue Mitarbeiterin der ansonsten durch und durch korrupten Göttinger Justiz) Oberstaatsanwältin Reinecke in Kenntnis aller Umstände, wie im Analysebericht vom 15.02.2022 und im Schreiben des LKA vom 16.02.2022 oder 16.03.2022 festgehalten, mit Verfügung vom 14.06.2022 die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen ablehnt. Und sie tut dies mit einer beißenden Belehrung des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes und des BKA über rechtsstaatlich korrektes Verhalten – ja, sie lässt die Akte obendrein auch ganz weglegen. Gleich eingangs der Verfügung (Blatt 30 Beiakte Band 3) stellt sie fest:
„Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der durch verschiedene Rechtsanwälte initiierte und betriebene „Corona-Ausschuss“, der untersuchen soll, warum Bundes- und Landesregierungen beispiellose Beschränkungen verhängt haben und welche Folgen diese für die Menschen haben. Insbesondere sollen dafür wissenschaftliche Studien gefördert und live im Internet übertragene Sitzungen abgehalten werden, in denen Zeugen und Sachverständige gehört werden. Für die Arbeit des Ausschusses werden Spenden eingeworben, die nach dem bisherigen Kenntnisstand sodann – jedenfalls teilweise – über die verschiedenen Konten der verschiedenen Beteiligten weitergeleitet werden, wobei unklar ist, wie die Spenden im Einzelnen konkret verwendet werden.“
Sodann stellt die Oberstaatsanwältin klar, dass sie nur wegen Betruges gegenüber den Spendern Vorermittlungen angestellt habe, weil Untreue schon wegen Fehlens einer Vermögensbetreuungspflicht ausscheidet:
„Ein Anfangsverdacht für einen hier allein zu vermutenden Betrug (eine Untreue scheidet bereits mangels Vermögensbetreuungspflicht aus) durch ein mögliches zweckfremdes Verwenden von Spendengeldern lässt sich vorliegend indes nicht begründen. Die Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Betruges gemäß § 263 Abs. 1 StGB ist, dass der Täter durch eine Täuschungshandlung eine Vermögensverfügung erwirkt, die in einem Vermögensnachteil des Geschädigten mündet, der stoffgleich mit der seitens des Täters beabsichtigten Bereicherung sein muss.“
Dann belehrt sie die – ganz und gar offensichtlich – ihr den Auftrag zur Erfindung einer Straftat wegen der Corona-Aufklärungsarbeit erteilenden Verfassungsschutz/Staatsschutz und BKA (es gibt ja keinen Anzeigeerstatter und auch keine andere Staatsanwaltschaft, die Kenntnis von einer Straftat erlangt und sie sodann beauftragt hätte, Ermittlungen einzuleiten, nur Staatsschutz und Verfassungsschutz):
„Die Aufnahme von Ermittlungen setzt dabei einen auf konkrete Tatsachen gestützten Verdacht für das Vorliegen einer Straftat voraus. Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen können indes nicht der Ausgangspunkt staatsanwaltlichen Handelns sein. Ermittlungsmaßnahmen dürfen auch nicht zum Ziel haben, Tatsachen zu Tage zu fördern, die der erstmaligen Begründung eines Tatverdachts dienen. Sie setzen vielmehr einen tatsachengestützten Verdacht bereits voraus und sind nur zulässig, wenn ein auf konkrete Tatsachen gestütztes Verhalten geschildert wird, das den Tatbestand einer geltenden Strafnorm erfüllt.“
Deutlicher kann man seine Verachtung vor dem dummdreisten Ansinnen des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes nicht zum Ausdruck bringen. Sie stellt sodann fest:
„Das ist hier jedoch nicht der Fall. Genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine strafrechtlich relevante Täuschung im Sinne eines allein in Betracht kommenden Betruges durch das Einwerben von Spenden liegen weder im Zusammenhang mit dem missbräuchlich verwendeten Begriff ,Stiftung‘ noch im Zusammenhang mit etwaigem zweckwidrigen Verwenden der Spendengelder vor. (…)“
Sie fährt fort:
„Überdies erscheint fernliegend, dass es den Spendern auf die Form der Stiftung ankommen könnte, dürfte es doch eher um den Inhalt der von dem Ausschuss versprochenen ,Analyse des Gesamtgeschehens‘ gehen, die erkennbar auf eine Aburteilung der Corona-Maßnahmen der Regierung zulasten der persönlichen Freiheiten hinauslaufen sollte. Eben dieser angekündigten Tätigkeit kam und kommen die Beteiligten (…) in umfangreichem Maße nach. So findet sich dort (auf der Website des Corona-Ausschusses, Anm. d. Unterzeichners) eine beträchtliche Sammlung von Artikeln, Studien, Gutachten und Übersichten, Hinweisen auf weitere Projekte des Ausschusses etc. sowie reichlich Videomaterial zu den angekündigten ,Sitzungen‘.“
Das heißt: Oberstaatsanwältin Reinecke hatte sich gründlich angesehen, was genau der Corona-Ausschuss tat. Sie war aber auch aufgrund des Analyseberichts sowohl über die Darlehen als auch über die Goldkäufe des Corona-Ausschusses und auch darüber informiert, dass auch die Kanzlei Dr. Fuellmich für deren Leistungen (Kommunikation mit den Spendern und Zuschauern) bezahlt worden war (siehe dazu Blatt 15 des Analyseberichts, Beiakte Band 3).
Schließlich hält sie fest:
„Vor diesem Hintergrund bestehen jedenfalls keine genügenden Anhaltspunkte dafür, dass die oder einer der Begründer des Corona-Ausschusses (…) von Anfang an beabsichtigt haben könnte, Gelder unter dem Deckmantel eben dieses Ausschusses einzuwerben, ohne die angekündigten Leistungen zu erbringen.“
Dann wendet sie sich offenkundig den Darlehen und den Goldkäufen zu und führt aus:
„Das gilt selbst für den Fall, dass Gelder im Überfluss eingeworben und teilweise anderweitig verwendet worden sein könnten, zumal etwaige getätigte Anlagen auch im Sinne des Corona-Ausschusses erfolgt sein und diesen später wieder zugutekommen könnten.“
Genau das war ja in der Tat Sinn und Zweck der Darlehen und der Goldkäufe gewesen: einen Teil der Spendengelder vorübergehend vor dem Zugriff des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes zu schützen, um sie später wieder dem Corona-Ausschuss wieder zur Verfügung zu stellen. Schließlich stellt sie am Ende auf Blatt 32 Beiakte Band 3 fest:
„Darauf, ob die erbrachten Leistungen dem von den Spendern ,erwarteten‘ Wert entsprechen, käme es – solange es sich nicht um eine hier nicht erkennbare vollständige Zweckverfügung handelt – ebenfalls nicht an. Denn auch die Rechtsprechung will in Fällen der bewussten Selbstschädigung grundsätzlich vermeiden, dass schon jeder beliebige Motivirrtum genügt, und damit praktisch verhindern, dass der Betrug auch die Dispositionsfreiheit schützt (mit zahlreichen weiteren Anmerkungen).“
Hierauf wird es auch im Zusammenhang des zweiten, ganz besonders dreisten und hochkriminellen Versuchs der Beschuldigten Schindler und John sowie Recha und anderer, veranlasst durch den Verfassungsschutz/Staatsschutz, Dr. Fuellmich aus dem Verkehr zu ziehen, maßgeblich ankommen. Denn wenn schon gegenüber den Spendern weder eine Untreue (mangels einer Vermögensbetreuungspflicht) noch ein Betrug als strafbare Handlung erkennbar ist, dann erst recht nicht gegenüber den durch die (der Öffentlichkeit kundgetane) Satzung gebundenen beiden Anzeigeerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann. Dies umso weniger, als sie nie irgendeine Rolle im Corona-Ausschluss gespielt hatten und ausschließlich am Spendengeld interessiert waren, welches sie sich im Auftrag von Verfassungsschutzes/Staatsschutzes – um es klar und deutlich auszudrücken – unter den Nagel reißen wollten, damit der Corona-Ausschuss und dessen Gesicht Dr. Fuellmich seine Arbeit nicht fortsetzen können würden und damit Dr. Fuellmich sein Darlehen nicht zurückzahlen können würde.
Das weiß jeder Volljurist bzw. muss es spätestens nach Lektüre dieser Verfügung von Oberstaatsanwältin Reinecke wissen. Und dies gilt auch und insbesondere für die Beschuldigten Volljuristen Schindler und John. Völlig korrekt endet die Verfügung von Oberstaatsanwältin Reinecke damit, dass sie am 14.06.2022 von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absieht und die Akte weglegen lässt. Genau dasselbe hätte sie getan, wenn man sie nicht beim am 02.09.2022, also zweieinhalb Monate später, folgenden Versuch des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, Dr. Fuellmich nunmehr mithilfe der drei kriminellen und offensichtlich mit schweren psychologischen Problemen kämpfenden V-Leute des Verfassungsschutzes zur Strecke zu bringen, daran durch Zwischenschaltung des Beschuldigten John und Änderung des Ermittlungsaktenzeichens gehindert hätte.
III. Zum zweiten Versuch des Verfassungsschutzes und des BKA, Dr. Fuellmich mithilfe einer frei erfundenen strafrechtlichen Konstruktion, eines willfährigen Staatsanwalts und der drei neuen V-Leute des Verfassungsschutzes aus Berlin aus dem Verkehr zu ziehen, zur Strafanzeige und zum Erpressungsversuch der Anzeigeerstatter
1. Das Corona-„Plandemie“-Problem aus Sicht des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes
Ausweislich nicht nur des Dossiers, sondern auch des Inhalts der vom Verfassungsschutz/Staatsschutz vorbereiteten Akte (wie oben zitiert), wollte der Verfassungsschutz Dr. Fuellmich aus dem Verkehr ziehen, weil seine Arbeit zur Aufklärung der Hintergründe der sogenannten Corona-Pandemie auf aus Sicht des Verfassungsschutzes (und des der ihn anweisenden Strippenzieher) viel zu große internationaler Resonanz gestoßen war.
Damals war es ja noch möglich gewesen, jede Kritik dadurch im Keim zu ersticken, dass der Kritiker mithilfe der Medien und mithilfe der mit – wie inzwischen feststeht – mit Steuergeldern bezahlten NGOs, wie „Omas gegen Rechts“, „Antifa“, „Volksverpetzer“ usw. als rechtsradikaler Antisemit verleumdet wurde. Heute sieht es anders aus. Denn auch wenn die Täter der Verbrechen gegen die Menschlichkeit dies immer verzweifelter zu ignorieren suchen, wurde inzwischen im Klagewege erreicht, dass die RKI-Protokolle ungeschwärzt veröffentlicht werden mussten. Und darauf basierend konnte das Verwaltungsgericht Osnabrück am 03.09.2024 (Az. 3 A 224/22) nach Einvernahme des neuen Leiters des RKI als Zeugen feststellen, dass die Corona-Maßnahmen, wie zum Beispiel Lockdowns, keinerlei wissenschaftliche Grundlage hatten, sondern auf einer weltweit im Gleichschritt („Lockstep“) von der Politik (in Deutschland insbesondere durch die Protagonisten Merkel, Scholz und deren verlängerte Arme in der Gesundheit, Drosten und Wieler), mithilfe der Mainstream-Medien im Wege von massenpsychologisch gezielter Panikmache durchgesetzt wurden.
Genauso wird in der Entscheidung festgestellt, dass die sogenannten Impfungen vollkommen wirkungslos waren (jedenfalls, soweit man die massenhaften tödlichen Folgen und schweren Nebenwirkungen unbeachtet lässt).
Das oben bereits angesprochene geleakte sogenannte „Panikpapier“ des Innenministeriums, entworfen von angeblichen Psychologen, Psychiatern, Soziologen und anderen angeblichen Wissenschaftlern, bringt dies klar und deutlich zum Ausdruck, wenn dort zum Beispiel dazu geraten wird, Kinder „für den qualvollen Tod ihrer Eltern und Großeltern“ sich verantwortlich fühlen zu lassen, wenn sie keine Masken tragen oder ihre Eltern oder Großeltern umarmen würden. Das sogenannte „Fehlalarmpapier“ des für das Innenministerium arbeitenden Risikoanalysten Stefan Kohn, welcher im Innenministerium eine Risikoanalyse erstellte, stellt fest, dass keinerlei Anhaltspunkte für überprüfbare besondere Risiken des angeblich neuen tödlichen Coronavirus erkennbar waren und dass die beabsichtigten Maßnahmen ohne Grundlage waren und zu massiven Schadensersatzansprüchen führen würden – genau dies kann jetzt nicht mehr verhindert werden.
Beide Papiere wurden damals ebenso mit der üblichen Allzweckdiffamierung einer „radikalen Verschwörungstheorie“ der öffentlichen Diskussion entzogen. Und auch die Erkenntnisse des BND, wonach etwas bei den Pandemie-Alarmen nicht stimmt, weil es Anhaltspunkte dafür gab, dass das Virus keineswegs einen natürlichen Ursprung hatte, sondern im Wege sogenannter „gain of function“-Experimente von einem Labor in Wuhan in China, unter anderem durch Fauci und Drosten, hergestellt worden und sodann entwichen war, waren zwar Merkel und Scholz bekannt. Sie wurden aber von ihnen vor der Öffentlichkeit geheim gehalten, bis sie Anfang 2025 nun doch durch einige Mainstream-Medien an das Licht der Öffentlichkeit kamen. Allerdings waren diese BND-Erkenntnisse nur ein kleiner Teil der Wahrheit und dienten als sogenanntes „Limited Hangout“ dazu, von der noch wesentlich erschütternderen Wahrheit abzulenken, dass es nämlich überhaupt kein tödliches neues Coronavirus gab und dementsprechend eine Übersterblichkeit erst nach Verabreichung der sogenannten „Impfung“ eintrat.
Dass diese Maßnahmen, insbesondere die sogenannten „Impfungen“ (in Wahrheit waren es, wie Prof. Alexandra Henrion-Caude im Corona-Ausschuss erläutert hatte, gentherapeutische Experimente, die nur deshalb als „Impfung“ bezeichnet worden waren, weil die injiziert wurden), immer weitere Schäden verursachen, haben der kanadische Pathologe und PCR-Test-Hersteller Dr. Roger Hodkinson und der kanadische Statistiker und Physiker Prof. Denis Rancourt inzwischen für jedermann nachprüfbar belegt: Stand 2022 hatte es mindestens 20 Millionen Tote aufgrund der Impfungen weltweit gegeben und mehr als 2,4 Milliarden schwere und schwerste Nebenwirkungen. Der neue Gesundheitsminister der USA, Robert F. Kennedy Jr., wird dem Ganzen mithilfe von Sachverständigen durch einen Ausschuss nachgehen, wie er angekündigt hat; und die Gruppe der internationalen Anwälte, die bereits Ende 2021, Anfang 2022 das Model Grand Jury Proceeding durchführten, stehen einschließlich Dr. Fuellmich bereit für diese Aufgabe.
Vor den „Impfungen“ hatte es keinerlei Übersterblichkeit auf der Welt gegeben, nach den sogenannten „Impfungen“ aber eine rasant gestiegene („sky-rocketing“) Übersterblichkeit. Bestätigt wurde dies in Deutschland einmal durch die Arbeit des inzwischen emeritierten Chefs der Pathologie der Universitätskliniken Hamburg, Prof. Püschel, der noch vor Beginn der sogenannten „Impfungen“ Autopsien an rund 100 von mit oder an Corona verstorbenen Menschen durchführte, die allesamt, wie sich herausstellte, an anderen Krankheiten als Corona verstorben waren und allesamt auch ihre durchschnittliche Lebenserwartung von 82 Jahren überlebt hatten. Das wurde aber auch durch die Arbeit des inzwischen verstorbenen emeritierten Pathologen Prof. Arne Burkhardt nachgewiesen, dessen Autopsien an Menschen, die nach den sogenannten „Impfungen“ verstorben waren, in mehr als 80 Prozent sicher nachweisen konnte, dass die sogenannte „Impfung“ die Todesursache war.
Aber all dies sollte damals unbedingt vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden. Und deshalb stellte die von Oberstaatsanwältin Reinecke am 14.06.2022 verfügte Einstellung und Verweigerung jeglicher strafrechtlicher Ermittlungen gegen Dr. Fuellmich für Staatsschutz und Verfassungsschutz und die sie als Werkzeug einsetzende sogenannte Politik eine Katastrophe dar. Denn all dem oben überschlägig Skizzierten waren Dr. Fuellmich und die mit ihm international zusammenarbeitenden Juristen auf der Spur.
2. Das Eilbedürfnis wegen der unmittelbar bevorstehenden Darlehensrückzahlung zwingt Verfassungsschutz/Staatsschutz zurückzugreifen auf die „Hafenanwälte“
Und genau deshalb sahen Verfassungsschutz/Staatsschutz und BKA sich gezwungen, einen weiteren (dieses Mal in jeder Beziehung hochkriminellen) Vorstoß zu starten, um Dr. Fuellmich aus dem Verkehr zu ziehen. Dies musste sehr schnell geschehen (siehe sogleich), und deshalb blieb Verfassungsschutz/Staatsschutz und BKA keine andere Wahl, als auf die inzwischen von ihnen als V-Leute gewonnenen Berliner „Hafenanwälte“ (die Anzeigeerstatter) zu setzen und sie zu einer überhasteten Strafanzeige noch am 02.09.2022 zu veranlassen. Das, obwohl weder dem Verfassungsschutz noch dem BKA entgangen sein kann, was sich in einer ausgewerteten Chatnachricht des Dr. Fuellmich an seinen ehemaligen Co-Host Viviane Fischer klar und deutlich widerspiegelt, nämlich dass der (wie Dr. Fuellmich von Prof. Dr. Martin Schwab und Antonia Fischer berichtet worden war, nachdem Dr. Fuellmich aufgefallen war, dass Justus Hoffmann immer wieder wochenlang verschwunden war) Verfasser der Strafanzeige, Justus Hoffmann, unter schwersten psychischen Problemen leidet. Er stellte deshalb eine tickende Zeitbombe für jedermann dar, wie sich ja inzwischen aufgrund seiner verdeckten Internet-Aktivitäten unter dem vielsagenden Pseudonym „Dominatrix“ mit sadistisch-sexueller Aufladung gezeigt hat (siehe auch hierzu unten im Detail). In jener Chatnachricht vom 16.01.2021 an Viviane Fischer teilt Dr. Fuellmich mit:
„Justus ist, so Antonia gestern zu mir, auf Stand eines 12-Jährigen (bitte vertraulich), sein Therapeut ist wohl vor Kurzem gestorben und der neue hat noch nicht angefangen. Ruf mich gern an.“
Dr. Fuellmich hatte mit dieser Information an Viviane Fischer auf einen Hinweis von Prof. Dr. Schwab reagiert, den er um eine Erklärung für das ständige unentschuldigte Fehlen und erratische Verhalten von Justus Hoffmann in den Sitzungen des Corona-Ausschusses gebeten hatte, und auf diesen Hinweis von Prof. Dr. Schwab hin hatte er sich ausführlicher mit Antonia Fischer unterhalten, die die entsprechenden Informationen, wie von Dr. Fuellmich an Viviane Fischer mit diesem Chat weitergegeben, gab. Das Verhalten von Justus Hoffmann vor Gericht, seine (und Antonia Fischers) sadistisch-sexuellen Hetztiraden im Internet, ein vom Gericht geheim gehaltenes Schreiben von Justus Hoffmann an das Gericht und vieles mehr (unter anderem auch Zeugenaussagen) haben die schlimmsten Befürchtungen betreffend Justus Hoffmann noch weit übertroffen.
Trotz dieser auch dem Verfassungsschutz/Staatsschutz und dem BKA bekannten (vermutlich schon seit Langem durch entsprechende Mitteilungen der ohnehin schon lange für den Staatsschutz tätigen Antonia Fischer) Probleme des Justus Hoffmann mussten Verfassungsschutz/Staatsschutz auf ihn und die beiden anderen von ihm – juristisch – dominierten „Hafenanwälten“ zurückgreifen, weil nämlich höchste Eile geboten war. Verfassungsschutz/Staatsschutz veranlassten die drei, am 02.09.2022 eine völlig überhastete Strafanzeige beim Landgericht Göttingen einzureichen. Denn: Wenige Tage zuvor, am 26.08.2022, hatten die drei „Hafenanwälte“ von Viviane Fischer, die wiederum von Dr. Wolfgang Wodarg zu den „Hafenanwälten“ geschickt worden war, aus einer E-Mail von Dr. Fuellmich vom 26.08.2022, die Viviane Fischer ihnen übergab, erfahren, dass Dr. Fuellmich sein Darlehen zurückzahlen würde. Dies aber (das Darlehen) war die einzige Möglichkeit, Dr. Fuellmich eine strafrechtliche „Konstruktion“, wie vom Verfassungsschutz/Staatsschutz gewünscht, anzuhängen.
Also musste zum einen sofort eine Strafanzeige erstellt werden, zum anderen verhindert werden, dass Dr. Fuellmich das Darlehen zurückzahlen können würde und zum Dritten verhindert werden, dass Oberstaatsanwältin Reinecke noch einmal mit diesem Fall befasst werden würde.
Dementsprechend verfasste der Beschuldigte Justus Hoffmann schnellstens eine – allerdings seine Unerfahrenheit (er hatte erst 2019 seine Anwaltszulassung erhalten) und seine psychischen Probleme deutlich widerspiegelnde – Strafanzeige und faxte sie, unterzeichnet auch von den Beschuldigten Marcel Templin und Antonia Fischer, noch am 02.09.2022 an die Staatsanwaltschaft Göttingen. Gleichzeitig begannen alle drei mithilfe des BKA und des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, den Käufer der Göttinger Immobilie von Dr. Fuellmich ausfindig zu machen und unter Druck zu setzen. Dies taten sie, damit dieser dann den größten Teil des Kaufpreises auf Weisung des über alles haarklein informierten, aber offenbar korrupten Notars Dr. Kleinjohann, nämlich einen Betrag in Höhe von mehr als 1,158 Millionen Euro, nicht an Dr. Fuellmich bzw. dessen Ehefrau überwiesen würde, wie im Kaufvertrag über die Immobilie in Göttingen vorgesehen, sondern an den Beschuldigten Marcel Templin. Damit war sichergestellt, dass eine Rückzahlung des Darlehens durch Dr. Fuellmich verhindert wurde, und es war – scheinbar, denn auch dies scheiterte – der Weg frei gemacht worden für die Strafanzeige.
Ferner wurde auf Veranlassung des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes der Beschuldigte Staatsanwalt auf Probe John von Hannover nach Göttingen versetzt, um zu verhindern, dass die eigentlich zuständige Oberstaatsanwältin Reinecke auch dieses Verfahren einstellen würden. Im Einzelnen geschah dies wie folgt:
Ausweislich der Anlage 3 (E-Mail Dr. Fuellmich vom 26.08.2022 mit Hinweis auf unmittelbar bevorstehende Rückzahlung des Darlehens), welche die beschuldigten drei „Hafenanwälte“ am 02.09.2022 zusammen mit der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Göttingen einreichten, war die Staatsanwaltschaft Göttingen, also auch der Beschuldigte Staatsanwalt John und der Beschuldigte Recha, von Anfang an darüber informiert, dass die drei „Hafenanwälte“ über keinerlei Ansprüche gegen Dr. Fuellmich verfügten und dass Dr. Fuellmich im Begriff war, durch den Verkauf seiner letzten deutschen Immobilie (alle anderen waren bereits veräußert worden) das Darlehen an den Corona-Ausschuss zurückzuzahlen. Außerdem waren sie von Anfang an darüber informiert, dass Dr. Fuellmich die Aufklärungsarbeit im Sinne der Spender, wie in der Satzung ausgewiesen, fortsetzen wollte, wenngleich er wegen erheblicher Probleme mit dem Co-Host Viviane Fischer (auch diese werden in der Anlage 3 zur Strafanzeige angesprochen) neben der gemeinsamen Arbeit auch eigene Projekte (aber ausschließlich im Sinne der Spender und entsprechend dem Spendenzweck) vorantreiben wollte, genauso wie er dieses Viviane Fischer zugestand; die seit August 2021 längst ausgestiegenen Antonia Fischer und Justus Hoffmann spielten insoweit schon lange keine Rolle mehr für Dr. Fuellmich und Viviane Fischer und waren auch bei umfangreichen Mediationsbemühungen im September 2022 dementsprechend nicht mehr beteiligt.
3. Die den Verfassungsschutz/Staatsschutz entlarvende „smoking gun“
Die entscheidende „smoking gun“, das heißt der Beweis dafür, dass auch dieser zweite Versuch des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, Dr. Fuellmich zur Strecke zu bringen, ausschließlich dessen völlig legale (vgl. Oberstaatsanwältin Reinecke vom 14.06.2022) Corona-Aufklärungsarbeit war, findet sich als Blatt 1 der neuen Akte.
Der Verteidigung wurde natürlich nicht das Original dieses Blattes 1 der neuen Akte überlassen, aber immerhin eine Fotografie eines gesondert gesicherten Zettels. Dieser Zettel befindet sich – extra gesondert gesichert – in einer kleinen Plastiktasche und entstammt offenbar einem größeren Zettelblock, wie der Ausdruck oben links „BDK Bund Deutscher Kriminalbeamter“ belegt. Oben rechts auf dem Zettel findet sich die (Seiten-) Zahl 1. Darunter befindet sich ein polizeiliches Aktenzeichen und darunter sodann das Wort
„Corona“.
Üblicherweise leitet die Bezeichnung einer Straftat, wegen der ermittelt wird, Ermittlungsakten ein, also ein Begriff wie Mord, Totschlag, Betrug, Freiheitsberaubung oder Ähnliches. Der Begriff „Corona“ bezeichnet aber ganz offenkundig keine Straftat. Vielmehr bezieht sich dieser Begriff auf die im März 2020 weltweit koordiniert von der WHO ausgerufene sogenannte Corona-Pandemie. Diese fußte maßgeblich auf den gezielt herbeigeführten massenhaft falschpositiven Ergebnissen des von Drosten und Wieler (Drosten wird in den USA von Fauci als „German Scientist“ bezeichnet, wenn er auf den PCR-Test hinweist) als Goldstandard für die Diagnostik von Corona-Infektionen bezeichneten, aber für Diagnostik überhaupt nicht zugelassenen und auch hierfür völlig ungeeigneten PCR-Test.
Auch damit ist aber natürlich noch keine Straftat bezeichnet. Zur Straftat und zu Strafverfahren gegen die Verantwortlichen wird sie erst dann, wenn sie als Plandemie/Scandemic erkannt wird, und zwar maßgeblich aufgrund der Arbeit von Dr. Fuellmich und vieler weltweit miteinander vernetzter Wissenschaftler und Juristen.
Da aber bekanntlich eine zuerst kleine, dann aber immer größer werdende Gruppe von Menschen – weltweit! – bemerkte, dass etwas mit dieser angeblichen Pandemie nicht stimmen konnte, formierte sich ein inzwischen (2025) auch in den sogenannte Mainstream-Medien gelangter Widerstand gegen die immer abstruser und sinnloser erscheinenden „Maßnahmen“, wie zum Beispiel die gesetzliche Pflicht, Masken zwar im Gehen in einem Restaurant tragen zu müssen, nicht aber im Sitzen, aber natürlich auch die sogenannten „Lockdowns“ und später der massive Druck auf die Bevölkerung, sich mit nicht getesteten, extrem gefährlichen sogenannten „Impfstoffen“ eine angebliche Immunität zu verschaffen.
Genau dieser Widerstand war es, welcher urplötzlich kriminalisiert wurde. Insbesondere Ärzte, die Patienten sogenannte Maskenatteste oder Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausstellten, wurden und werden in Deutschland juristisch verfolgt und vor Gericht gestellt, um dort zu langjährigen Haftstrafen verurteilt zu werden.
Genau diese Form der Kriminalisierung ist es ganz offenkundig, die dazu führte, dass Blatt 1 der eigentlichen Ermittlungen mit der Aufschrift „Corona“ versehen wurde:
Damit die durch den öffentlichen Psychoterror (vgl. das „Panikpapier“, wie oben zitiert) zu Recht manipulierten Ermittler und andere Strafverfolger, wie die Staatsanwaltschaft und Strafrichter, sofort erkennen konnten, dass da noch keine Straftat ersichtlich war (denn die musste erst noch erfunden bzw. „konstruiert“ werden, wie Verfassungsschutz und Staatsschutz in ihrem Dossier über Dr. Fuellmich anmerken), aber dass es um so etwas wie einen Staatsfeind geht, der ein Begriff war, sich und vielen anderen als international ausgebildeter, international erfahrener und vor allem: international vernetzter Jurist gemäß dem Grundsatz audiatur et altera pars Gehör zu verschaffen und festzustellen (so die selbst gestellte Aufgabe des Corona-Ausschusses, wie von Dr. Fuellmich formuliert):
a) wie gefährlich das angeblich neue tödliche Virus war,
b) ob der PCR-Test, gepriesen als Goldstandard für die Feststellung einer Infektion mit dem angeblichen Virus, wirklich in der Lage war, solche Infektionen festzustellen, und
c) wie gefährlich die sogenannten Maßnahmen, insbesondere die „Lockdowns“ und die sogenannten „Impfungen“ waren.
Allein die Tatsache, dass eine solche Arbeit überhaupt kriminalisiert wurde, belegt, dass diejenigen, die erst die Pandemie ausriefen, dann die Maßnahmen durchsetzen wollten und schließlich mit dieser Kriminalisierung bloßer Aufklärungsmaßnahmen und -bemühungen im großen Stil begannen, etwas zu verbergen hatten. Bestätigt wird dies durch die nun zur Verfügung stehenden ungeschwärzten RKI-Protokolle und die BND-Erkenntnisse. Für sie, die wahren Täter der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, deren Verbrechen immer sichtbarer werden, geht es im wahrsten Sinne des Wortes um alles.
4. Die der Strafanzeige als Anlage 3 beigefügte E-Mail von Dr. Fuellmich vom 26.08.2022 dazu, dass das Darlehen gerade zurückgeführt wird
Weil die der Strafanzeige von den sogenannten „Hafenanwälten“ als Anlage 3 beigefügte E-Mail von Dr. Fuellmich an Viviane Fischer vom 26.08.2022 von entscheidender, ganz zentraler Bedeutung ist, wird hierauf zuerst eingegangen.
Gleich zu Beginn im ersten Absatz der als Anlage 3 der Strafanzeige beigefügten E-Mail des Dr. Fuellmich an Viviane Fischer und andere (unter anderem Prof. Dr. Martin Schwab und Wolfgang Wodarg) rügt Dr. Fuellmich, dass die Zuschauer des Corona-Ausschusses (einmal mehr) unter dem (aus Sicht von Dr. Fuellmich durch den Co-Host Viviane Fischer verursachten) Chaos zu leiden haben und sich deshalb inzwischen bei Dr. Fuellmich bzw. in dessen Kanzlei per E-Mail gemeldet hatten (Blatt 38 der Hauptakte, Band 1):
„Denn inzwischen fragt sich der eine oder andere Ausschusszuschauer (eine der entsprechenden E-Mails habe ich gestern an Corvin und Viviane weitergeleitet und hänge sie hier noch einmal dran), was denn bei uns los ist. Weder die Nachlese (so nannte Viviane Fischer, die von Dr. Fuellmich seit langer Zeit mit Roger Bittel gesendeten Zusammenfassungen der Corona-Ausschuss-Sitzungen, nachdem sie sie von Roger Bittel weggeholt hatte, um sie im Ausschuss selbst mit Dr. Fuellmich durchzuführen, Anm. d. Unterzeichners) läuft, noch der Ausschuss findet heute statt. Und es gibt keinerlei Kommunikation für die Zuschauer (…)“
Im zweiten Absatz der E-Mail erläutert Dr. Fuellmich, dass das für den Corona-Ausschuss erworbene Gold stets sicher verwahrt worden war und auch nach wie vor sicher verwahrt wurde.
Im dritten Absatz informiert Dr. Fuellmich sodann über die Rückzahlung des Darlehens und dass dies über den seit Langem geplanten Verkauf seiner fünften und letzten deutschen Immobilie geschehen werde, deren Wert aber auch vorher jederzeit für eine Rückführung (im Falle eines entsprechenden Bedarfs) ausgereicht hätte:
„Ebenso bestand nie ein Zweifel daran, dass meine Immobilie in Göttingen vollwerthaltig ist. Es hätte bei etwaigen Liquiditätsproblemen jederzeit die Möglichkeit bestanden, eine Grundschuld über 700.000 Euro, entweder dort (alternativ auch in Kalifornien) zu benutzen, um die Liquiditätslücke zu schließen.“
Danach erläutert er, dass nur ahnungslose Juristen glauben könnten, dass die Göttinger Immobilie, welche zu diesem Zeitpunkt vollständig lastenfrei war (es bestanden nur noch längst bezahlte Grundschulden, das heißt sogenannte „Eigentümergrundschulden“, also Grundschulden für Dr. Fuellmich selbst, den Eigentümer der Immobilie), nicht im höchsten Maße werthaltig war.
Dr. Fuellmich weist weiter darauf hin, dass die drei sogenannten „Hafenanwälte“ aus Berlin über keinerlei Ansprüche gegen Dr. Fuellmich, auch über keine etwaig von den Class-Action-Mandanten des Dr. Fuellmich abgeleiteten Ansprüche verfügten, sich aber dennoch weigerten, die Mandantenunterlagen und die Mandantengelder herauszugeben. Die hatten sie eine Zeit lang, während Dr. Fuellmich die gesamte juristische Arbeit zusammen mit internationalen Kollegen, ebenso wie die gesamte Mandantenkommunikation erledigt hatte, aus Gefallen und Anerkennung für ihren Förderer Prof. Dr. Martin Schwab) verwalten dürfen.
Sodann weist Dr. Fuellmich darauf hin, dass die Werthaltigkeit der Immobilie nun nicht einmal mehr für eine plötzliche Liquidierung durch Belastung zur Darlehensrückzahlung für den bis dahin nicht eingetretenen Notfall eines Liquiditätsproblems erforderlich sei, sondern dass die Darlehensrückführung schlicht durch den gerade stattfindenden Verkauf der Immobilie erfolgen würde:
„Inzwischen geht es aber nicht mehr um eine etwaige, bei Liquiditätsproblemen des Ausschusses durchzuführende Belastung der Göttinger Immobilie, sondern diese befindet sich aktuell aus den bekannten, mehrfach geschilderten Gründen im Verkauf mit einem zu erwartenden Erlös von mindestens 1,3 Millionen Euro.“
Die „bekannten, mehrfach geschilderten Gründe“ waren der von Dr. Fuellmich, seinen Freunden und seiner Familie befürchtete, gezielt herbeigeführte (und inzwischen für niemanden mehr übersehbare) wirtschaftliche Zusammenbruch in Deutschland (der im „Lockstep“, also im Gleichschritt, auch in den anderen europäischen Ländern wie UK, Frankreich usw. herbeigeführt wird). Diesen sah Dr. Fuellmich als ausgebildeter Banker mit internationaler Erfahrung (er war unter anderem ein Jahr in Tokio für die Deutsche Bank als Banker für das Firmenkundengeschäft tätig gewesen) unausweichlich kommen. Dies hatte er den anderen Empfängern dieser E-Mail (darunter Prof. Dr. Martin Schwab, Dr. Wolfgang Wodarg und der Manager des Corona-Ausschusses, Corvin Rabenstein) ebenso erläutert wie Viviane Fischer. Und dass aus diesem Verkauf auch das Darlehen zurückgezahlt werden sollte, hatte er wiederholt bei den nahezu täglichen Telefonaten mit Viviane Fischer auch Viviane Fischer immer wieder erklärt. Das war noch in der Annahme geschehen, dass auch sie ihr Darlehen gegebenenfalls über die Auflösung ihres „Wertspeichers“, nämlich die Immobilie in Mecklenburg-Vorpommern, auf welche sie bei einer Gesellschafterversammlung am 05.10.2022 ausweislich Blatt 9 Mitte der Hauptakte Band 2 Bezug nimmt, zurückführen können würde. Dass es einen Ehevertrag zwischen Viviane Fischer und ihrem Ehemann gab, wonach jene Immobilie ausschließlich dem Ehemann gehörte, erfuhr Dr. Fuellmich erst später.
Auf Blatt 39 unten der Hauptakte Band 1 erläutert Dr. Fuellmich in seiner E-Mail vom 26.08.2022 nochmals, dass seine Kanzleimitarbeiter von der in Berlin nicht ansatzweise bewältigten Kommunikation mit den Zuschauern und Spendern des Corona-Ausschusses überschwemmt worden war. Auf Blatt 41 oben der Hauptakte Band 1 konfrontiert Dr. Fuellmich Viviane Fischer damit, dass sie Ausschussgelder in erheblicher Höhe auf ihr Konto bei 2020 News geleitet und in nicht nachvollziehbarer Weise (anders als über alle anderen Ausgaben des Corona-Ausschusses war darüber keinerlei Buch geführt worden) verwendet hatte. Und er konfrontiert sie damit, dass sie (Stand August 2022) Gelder in Höhe von 60.000 bis 70.000 Euro aus ihren Buchvorverkäufen, die eigentlich dazu dienen sollten, ihr Buch zu drucken und an die Käufer zu verschicken, verwendet hatte, um ihr Darlehen zurückzuführen:
„Und in jüngster Vergangenheit (ist nach meiner letzten E-Mail unstreitig geblieben) sind aus den Vorbestellungen für dein Buch rund 60.000 oder 70.000 Euro eingegangen, die du dafür verwendet hast, sie dem Ausschuss zuzuführen. Dies galt der Rückführung des für die Lebenshaltung verwendeten (nochmals, das ist kein Vorwurf) Darlehens über 100.000 Euro. Allerdings benötigst du genau diesen Betrag nun dafür, das Buch drucken zu lassen und die Vorbestellungen zu liefern.“
Und danach macht Dr. Fuellmich Viviane Fischer einen Lösungsvorschlag für die Fortsetzung der Arbeit des Corona-Ausschusses. Wohlgemerkt: Zu diesem Zeitpunkt existierten nur zwei Gesellschaften. Zum einen existierte die bereits Anfang Juni 2020 in Berlin von Viviane Fischer und Dr. Fuellmich gegründete BGB-Gesellschaft; die Entstehung der von Viviane Fischer angedachten UG mit den Ersatzleuten Antonia Fischer und Justus Hoffmann war aufgrund der Torpedierung der Eintragung der UG durch die Anzeigeerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann mithilfe des V-Mannes des Verfassungsschutzes Jörn Böttcher im Dezember 2021 gescheitert. Und zum anderen existierte die von Viviane Fischer allein mit Dr. Fuellmich gegründete und auch eingetragene SCA IC UG, die Viviane Fischer und Dr. Fuellmich auf Anraten von Rechtsanwalt Tobias Weissenborn Ende 2021 als „Auffanggesellschaft“ gegründet hatten, nachdem festgestellt worden war, dass Antonia Fischer und Justus Hoffmann ausschließlich (offenbar im Auftrag des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes) dem Corona-Ausschuss schaden wollten. Diese UG (mit der Antonia Fischer und Justus Hoffmann nicht einmal mehr formal etwas zu tun hatten) war durch Eintragung auch entstanden und verfügte deshalb auch über ein eigenes Konto, auf welches Viviane Fischer auch ihr Darlehen zurückzahlte.
Erbost über das von Viviane Fischer von Anfang an und zu dieser Zeit nach Wahrnehmung von Dr. Fuellmich noch schlimmer im Corona-Ausschuss betriebene Chaos (dieses hatte Dr. Fuellmich in einer Chatnachricht vom 10.07.2022 ausführlich erläutert, nachdem er es ihr kurz zuvor im Hof der Zillestraße in Berlin mündlich erläutert hatte, vgl. Blatt 21 der Selbstlesemappe, Band 3) und ihre eigenmächtige Verweigerung der weiteren Bezahlung der Kommunikationsarbeit der Kanzlei des Dr. Fuellmich (siehe Chatnachricht vom 06.07.2022. Blatt 11 der Selbstlesemappe 3); obwohl sie genau wie Dr. Fuellmich 50%ige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der UG war, und obwohl sie weiterhin die von ihr in Gang gesetzten Dienstleister (darunter ihren zwischen 8.000 und 20.000 Euro monatlich kostenden polnischen IT-Mann), aber auch die Medienfirma ihres damaligen Lebensgefährten weiterbezahlte, schrieb er:
„Nun zum Lösungsvorschlag: Es kann nicht sein, dass die Mittel aus der Verwertung des Goldes und der Liquiditätsrückführung wieder auf deinem Geschäftskonto landen, denn erstens will ich nicht weiter meine Kanzlei die Ausschussarbeit erledigen lassen, ohne dass die dieser Arbeit erledigenden Mitarbeiter dafür bezahlt werden, und zweitens sollte jeder von uns die Möglichkeit haben, auch eigene Projekte im Sinne des Ausschusses durchzuführen (ich denke da zum Beispiel an die Blutbank für Ungeimpfte, Du gegebenenfalls an weitere Pathologieunterstützung). Vor allem aber droht wegen des Deiner Kreativität geschuldeten Chaos auf allen Ebenen (gestern Abend fragte jemand im Vorstands-Zoom der Basis ausgerechnet mich nach der Gewerkschaft, er habe dann niemanden erreichen können und wisse auch gar nicht wie, du verabschiedest dich sogleich aus dem Zoom, als ich auf dich verwies, weil es dein Projekt ist, mit der Bemerkung, du müsstest dich um deinen kranken Hund kümmern) eben auch auf der finanziellen Seite Gefahr:
Weil Du die Bezahlung der Miete für Deinen ehemaligen Hutladen versäumtest und Du dann offenbar auch von den rechtlichen Maßnahmen nichts mitbekamst, wurde Dein Konto gepfändet. Das war sehr, sehr nah am Ausschuss (inzwischen steht fest, dass auch das Ausschusskonto selbst gepfändet worden war, Anm. d. Unterzeichners). Wie ich gehört habe, könnte etwas Ähnliches wegen einer nicht bezahlten Steuerschuld einer GmbH, die Du mit deinem Mann betrieben hast (ursprünglich wohl lediglich 2.500 Euro, jetzt aber ca. 12.000 Euro), oder noch betreibst, drohen.
Vor diesem Hintergrund schlage ich vor, die Mittel (nach Abzug der noch zu bezahlenden Kosten) hälftig aufzuteilen und jeweils auf einem sicheren, das heißt dem Zugriff irgendwelcher Gläubiger entzogenen Konto, nämlich einem Anwaltsanderkonto zu verwahren. Über die beiden Konten kann jeder von uns allein verfügen, muss aber jeweils transparent pro Monat nachweisen, dass er/sie sich davon keinen Ferrari gekauft hat, sondern alles ausschließlich für die Zwecke des Ausschusses verwendet wird. Gegebenenfalls kann die Bezahlung der Ausschusskosten dann über ein drittes Konto erfolgen, auf das von den beiden anderen Konten die hierfür notwendigen Mittel überwiesen werden müssen. Fortan werde ich mir auch keine Gedanken mehr über erratische, beleglose Auszahlungen machen müssen.
Sollten wir uns auch insofern einigen können, würde ich auch der Liquidierung des Goldes (auch das Gold war nur noch für Viviane Fischer und Dr. Fuellmich greifbar, nicht mehr für Antonia Fischer und Justus Hoffmann als ausgestiegene Ausschussmitglieder, Anm. d. Unterzeichners) umgehend zustimmen, allerdings mit der Maßgabe, dass der gegebenenfalls auf meine treuhänderische Verwahrung entfallende Goldbetrag in dieser Form bestehen bleibt. Vor allem aber sollte dann sofort die Arbeit des Ausschusses wieder aufgenommen werden, wobei es – siehe oben – jedem von uns freistehen sollte, neben der gemeinsamen Arbeit auch eigene Ausschussprojekte voranzutreiben.“
Zusammenfassend: Die Anlage 3, welche die Anzeigeerstatter und V-Leute des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes ihrer Strafanzeige vom 02.09.2022 beigefügt hatten, eine E-Mail des Dr. Fuellmich vom 26.08.2022 belegt, dass
a) Dr. Fuellmich im Begriff war, wie geplant seine letzte deutsche Immobilie zu veräußern und aus dem Verkaufserlös das von ihm zum vorübergehenden Schutz eines Teils der Spendengelder entnommenen Darlehen zurückzuzahlen. (Zwei Häuser in der Leinestraße und in der Burgstraße in Göttingen, ein Haus im Waldrebenweg 2 in Göttingen und ein Haus in Bremen hatte er bereits veräußert, seit er im Jahr 2008 mit seiner Ehefrau Inka zusammengekommen war und beide beschlossen hatten, die Arbeitsbelastung von Dr. Fuellmich herunterzufahren und dazu dann auch die Kanzlei massiv zu verkleinern, um sich in der Folge von allen in Deutschland befindlichen Vermögenswerten zu trennen, weil Dr. Fuellmich als ehemaliger Banker der Deutschen Bank erkannt hatte, was heute für jedermann offensichtlich ist, nämlich, dass Deutschland ins wirtschaftliche Chaos stürzen würde);
b) die sogenannten „Hafenanwälte“ keinerlei Ansprüche gegen Dr. Fuellmich hatten, sich aber weigerten, Mandantenunterlagen und Mandantengelder der allein von Dr. Fuellmich vertretenen Class-Action-Mandanten herauszugeben;
c) Dr. Fuellmich trotz massiver Probleme mit der nach seiner Wahrnehmung chaotisch und unstrukturiert agierenden Viviane Fischer beabsichtigte, die von den Spendern finanzierte Aufklärungsarbeit fortzusetzen, das heißt, die von Oberstaatsanwältin Reinecke sogenannte
„Analyse des Gesamtgeschehens (…), die erkennbar auf eine Aburteilung der Corona-Maßnahmen der Regierung zulasten der persönlichen Freiheit hinauslaufen soll“ (Blatt 31 Beiakte 3) fortzusetzen.
Dieser Inhalt der E-Mail vom 26.08.2022, wohlgemerkt von den Anzeigeerstattern selbst ihrer Strafanzeige vom 02.09.2022 beigefügt, steht in diametralem Widerspruch zum Inhalt der – wie inzwischen feststeht (siehe sogleich) – in jeder Beziehung falschen und schlicht erlogenen Strafanzeige selbst.
5. Das Ausschalten der Rechtsanwälte des Dr. Fuellmich, um ihm den Anspruch auf rechtliches Gehör zu verweigern, und die völlig grundlose und rechtswidrige Pfändung des Vermögens der Ehefrau des Dr. Fuellmich
Das bedeutet, dass vom Moment des Eingangs dieser von dieser Anlage begleiteten Strafanzeige an, das heißt vom 02.09.2022 an, Ermittlungen dahingehend erforderlich waren, welche Version der Geschichte zutreffend war: diejenige der Anzeigeerstatter oder diejenige des Dr. Fuellmich. Dies bedarf angesichts der Selbstverständlichkeit dieser Rechtstatsache (jedenfalls für jeden Staatsanwalt und Richter) keiner näheren Erläuterung. Und dementsprechend liegt auch ein Vermerkt des offenbar sauber arbeiten wollenden Polizeiermittlers Spörhase vom 31.01.2023 vor, in dessen Bericht es auf Seite 135 Hauptakte Band 1, bezugnehmend auf eine am 04.11.2022 mit dem Beschuldigten John und dem in einem weiteren Justizskandal verwickelten Oberstaatsanwalt Laue und die Polizeibeamtin Köhler, heißt:
„Im Rahmen dieser Besprechung wurde das Vorgehen in diesem Ermittlungsvorgang abgestimmt (…) Nach Auswertung der eingegangenen Kontoübersichten sollen dann die Anzeigeerstatter (Blatt 1 der Akte) sowie die Zeugin Viviane Fischer (…) zeugenschaftlich vernommen werden.“ (Hervorhebung durch den Unterzeichner)
Diese unbedingt erforderlichen Ermittlungen unterblieben jedoch. Ebenso unterblieb die Anhörung des Beschuldigten Dr. Fuellmich. Dessen Anhörung hätte strafprozessual unbedingt vor dem Erlass eines Haftbefehls und der Fertigung einer Anklageschrift erfolgen müssen. Insbesondere hier, in diesem konkreten Fall, war dies schon deshalb unbedingt erforderlich, weil die von den Anzeigeerstattern selbst als Anlage zur Strafanzeige übergebene E-Mail vom 26.08.2022 dem Inhalt der Strafanzeige selbst diametral widerspricht. Stattdessen ordnete der Beschuldigte John am 04.11.2022 lediglich die nochmalige Überprüfung der Konten an, wie dies ausweislich des Analyseberichts des Verfassungsschutzes vom 15.02.2022 kurz zuvor schon geschehen war. Ansonsten unternahm er keinerlei Ermittlungen.
Erst auf den massiven Druck des Rechtsanwalts Tobias Weissenborn (vgl. Blatt 176, Hauptakte, Band 2), dem er zuvor noch Akteneinsicht für die Interessenvertretung des Dr. Fuellmich verweigert hatte, um Dr. Fuellmichs Anspruch auf rechtliches Gehör zu vereiteln, hörte er Tobias Weissenborn zwei Tage vor der Entführung von Dr. Fuellmich aus Mexiko an.
Einzig und allein der Hintergrund des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, welcher die Versetzung von Staatsanwalt John von Hannover nach Göttingen bewirkt hatte, damit Oberstaatsanwältin Reinecke nicht auch diesem zweiten Versuch des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, Dr. Fuellmich wegen seiner Corona-Aufklärungsarbeit aus dem Verkehr zu ziehen, torpedieren können würde, erklärt, wieso die noch am 04.11.2022 geplante Vernehmung der drei Anzeigeerstatter und der Viviane Fischer zu keinem Zeitpunkt stattfanden.
Trotz der alle Behauptungen der „Hafenanwälte“ in ihrer Strafanzeige vom 02.09.2022 Lüge strafenden E-Mail von Dr. Fuellmich vom 26.08.2022 veranlasste der Beschuldigte John überhaupt keine Ermittlungen, sondern ließ sodann das Konto und die Rentenansprüche der Ehefrau des Dr. Fuellmich pfänden, und zwar bis zur Höhe von 200.000 Euro. Das Defunding der Familie Fuellmich ging also weiter, nachdem der Beschuldigte John bereits die Entwendung von mehr als 1.158.000 Euro des Dr. Fuellmich durch die „Hafenanwälte“ und die Unterschlagung von rund 400.000 Euro Mandantengelder von Mandanten des Dr. Fuellmich schützend begleitet hatte, indem nun auch noch alle Konto- und Rentenansprüche der Ehefrau des Dr. Fuellmich gepfändet wurden, obwohl gegen sie keinerlei Anhaltspunkte für irgendwelche Straftaten vorlagen. Der chronologische Ablauf dazu sieht wie folgt aus:
Am 27.03.2023 schrieb Rechtsanwalt Tobias Weissenborn KHK Düwel von der Polizeidirektion Göttingen wie folgt an unter dem Betreff:
„Tgb-Nummer/Aktenzeichen der StA: derzeit unklar, Ermittlungsverfahren gegen Dr. Reiner Fuellmich“ an (Blatt 176 der Hauptakte):
„Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hauptkommissar Düwel,
in einem nicht näher erläuterten Ermittlungsverfahren erschien heute in der Kanzlei meines Mandanten Dr. Reiner Fuellmich ein Herr Alexander Marunde im Rahmen einer Personalsuche. Von dritter Seite wurde mir mitgeteilt, dass gegen meinen Mandanten ein Haftbefehl vorliegen und Untersuchungshaft angeordnet worden sein soll. Ob dies tatsächlich zutrifft, erhoffe ich von Ihnen zu erfahren (…) Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird ausdrücklich anwaltlich versichert (…) Vor diesem Hintergrund bitte ich nun um Auskunft, welche Beschlüsse gegen meinen Mandanten vorliegen und gegen ihn vollstreckt werden sollen. Ferner bitte ich um Auskunft nach dem staatsanwaltlichen Aktenzeichen, da hier selbstverständlich Akteneinsicht in die Verfahrensakte beantragt wird. Weiter bitte ich, dieses Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft mit der Bitte um sehr kurzfristige Rückäußerung weiterzuleiten. In Erwartung ihrer sehr zeitnahen Rückäußerung verbleibe ich (…)“
Die erste Reaktion des Beschuldigten John hierauf ist ausweislich Blatt 177 R der Hauptakte die folgende handschriftliche Verfügung:
„In Anbetracht der nun anscheinend vorhandenen Kenntnis vom Haftbefehl (…) soll mit der Vollziehung des Arrests nicht weiter zugewartet werden (gemeint ist die Pfändung des Kontos der Ehefrau des Dr. Fuellmich und der Pfändung ihrer Rentenansprüche wegen Berufsunfähigkeit, Anm. d. Unterzeichners). Frau Rechtspflegerin mit der Bitte, die Arreste zu vollziehen und das Konto der Beschuldigten sowie ihren Pensionsanspruch zu pfänden. Sodann Schließfach, Autofrage?“
Rechtsanwalt Tobias Weissenborn, dem der Beschuldigte John Akteneinsicht verweigerte, weil er im blinden Vertrauen auf die – wenngleich durch die der Strafanzeige beigefügte E-Mail vom 26.08.2022 massiv in Zweifel gezogene – Glaubwürdigkeit der Anzeigeerstatter auch gegen ihn Ermittlungen aufgenommen hatte, wurde endlich am 09.10.2023, also zwei Tage vor der Entführung von Dr. Fuellmich aus Mexiko von dem Beschuldigten John angehört. Daraufhin musste der Beschuldigte John die Ermittlungen gegen Tobias Weissenborn einstellen. Denn es hatte sich herausgestellt, dass auch die erste Überweisung der ersten 200.000 Euro aus den Spendengeldern, die noch von Tobias Weissenborn vorgenommen worden war, keine unerlaubte Entwendung von Spendengeld gewesen war, sondern es sich auch dabei um ein ganz normales Privatdarlehen handelte (genau wie bei dem zweiten Betrag in Höhe von 500.000 Euro). Dazu hatte Rechtsanwalt Tobias Weissenborn erklärt (Blatt 266 der Hauptakte Band 3):
„Hintergrund der Überweisung ist ein Darlehen, das Herrn Fuellmich meines Wissens nach von der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt-UG gegeben wurde. Dazu habe ich auch einen Darlehensvertrag (…) Da es sich um einen Privatkredit handelte, hatte ich bei einer Überweisung auf das Konto der Ehefrau auch keinerlei Argwohn.“
Genau aus demselben Grunde, wie Staatsanwalt John nun gezwungen war, die Ermittlungen gegen Rechtsanwalt Tobias Weissenborn einzustellen, hätte er aber gleichzeitig die Ermittlungen gegen die Ehefrau des Dr. Fuellmich einstellen müssen. Denn erstens hatten sogar die Anzeigeerstatter korrekt von einem Darlehen in Höhe von insgesamt 700.000 Euro gesprochen (Blatt 17, Hauptakte Band 1: „Darlehen in Höhe von 700.000 Euro“), sodass auch dem Beschuldigten John schon aus der Strafanzeige klar sein musste, dass es nicht, wie von ihm im Haftbefehl vom 15.03.2023 (aus Dummheit?) angenommen, um 200.000 Euro illegale und rechtsgrundlose Entnahmen plus 500.000 Euro Darlehen ging, sondern um Darlehen in Höhe von insgesamt 700.000 Euro, wie von den Anzeigeerstattern auch mitgeteilt. Zweitens waren nur diese ersten 200.000 Euro über das Konto der Ehefrau des Dr. Fuellmich gelaufen (weil damals alle Privatkonten des Dr. Fuellmich gekündigt worden waren). Und drittens hatte der Beschuldigte John selbst in seiner Verfügung vom 14.03.2023 (Blatt 138, Hauptakte Band 2) betreffend sein Vorgehen gegen die Ehefrau des Dr. Fuellmich festgestellt:
„Ein dringender Tatverdacht hinsichtlich der Beschuldigten Inka Fuellmich-Schönbohm wegen Beihilfe zur Untreue (…) besteht nach hiesiger Aufweisung momentan (noch) nicht. So ist bislang nicht klar, inwieweit sie wusste, dass kein Recht auf die Verwendung der Gelder bestand. Eine Kenntnis vom Inhalt der Satzung – insbesondere (angeblich fehlende Alleingeschäftsführungsbefugnis, Anm. d. Unterzeichners) – und den Gesellschafterabsprachen wird man ihr jedenfalls nicht nachweisen können.“
Natürlich hätte der Beschuldigte John auch die Ehefrau des Dr. Fuellmich anhören müssen, um ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör zu entsprechen. Auch das aber unterließ er bzw. verhinderte er dezidiert, obwohl Rechtsanwältin Cathrin Behn ihn am 24.04.2023 ausdrücklich darum ersucht hatte:
„(…) zeigen wir an, dass uns Frau Inka Fuellmich-Schönbohm (…) mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Zur Prüfung der Angelegenheit (des Tatvorwurfs) bitten wir um Gewährung von Akteneinsicht in die Verfahrensakten, einschließlich gegebenenfalls vorhandener Beiakten und bitten um Übersendung dieser in unsere Kanzleianschrift für drei Tage.“
Aber auch das hatte der Beschuldigte John mit Hinweis darauf abgelehnt, dass er auch gegen Rechtsanwältin Behn ermittle, obwohl auch gegen sie keinerlei Tatverdacht einer Straftat existierte. Auch hier ging es dem Beschuldigten John und ausschließlich darum, den Anspruch von Dr. Fuellmich auf rechtliches Gehör zu vereiteln und so zu verhindern, dass sein von vorn bis hinten falscher Haftbefehl sofort auffliegen würde.
Allerspätestens aber, nachdem der Beschuldigte gezwungen war, die Ermittlungen gegen die Rechtsanwälte Tobias Weissenborn und Cathrin Behn einzustellen, hätte er auch diejenigen gegen die Ehefrau des Dr. Fuellmich einstellen müssen. Denn seine Maßnahmen gegen diese beruhten allein auf der Strafanzeige der – wie inzwischen feststeht, siehe sogleich die Details dazu – in jeder Hinsicht lügenden Anzeigeerstatter sowie auf den (ohnehin transparenten und nie bestrittenen Kontounterlagen), wie er selbst auf Blatt 156, Hauptakte Band 2, feststellt:
„Der Tatverdacht ergibt sich aus der Strafanzeige der Mitgesellschafter (…)“
Es gab nicht einmal einen dringenden Tatverdacht gegen die Ehefrau von Dr. Fuellmich (siehe oben), sondern nur einen Anfangsverdacht (Blatt 154, Hauptakte Band 2) wegen Beihilfe zur Untreue. Und der von ihm aus nicht nachvollziehbaren Gründen im Haftbefehl ins Blaue hinein und sogar entgegen dem Inhalt der Strafanzeige geäußerte Verdacht, es handele sich bei den 200.000 Euro, die auf das Konto der Ehefrau des Dr. Fuellmich gezahlt wurden, um illegal und ohne Rechtsgrund entnommenes Spendengeld, hatte sich allerspätestens mit der Einvernahme von Rechtsanwalt Tobias Weissenborn am 09.10.2023 in Luft aufgelöst. Denn dieser hatte ja unter Übergabe eines Darlehensvertrages klargestellt, dass es sich auch bei diesen 200.000 Euro um ein völlig legales Privatdarlehen handelte, weshalb er keinerlei Argwohn dabei hatte, das Geld auf das Konto der Ehefrau des Dr. Fuellmich zu überweisen. Warum aber sollte die Ehefrau des Dr. Fuellmich Anlass für irgendwelchen Argwohn gehabt haben, wenn aufgrund eines entsprechenden Darlehensvertrages ein Privatdarlehen für ihren Ehemann über ihr Konto ausgezahlt wurde?
Auch die allein auf den Lügen der Anzeigeerstatter beruhenden Annahme des Beschuldigten John, dass es keine Alleingeschäftsführungsbefugnis für Dr. Fuellmich (und Viviane Fischer) gegeben habe, wäre sofort aufgeflogen und niemals tragender Baustein des Haftbefehls und der Anklageschrift geworden, wenn John, wie von dem Polizeiermittler Spörhase vorgesehen, die Anzeigeerstatter und Viviane Fischer oder auch nur den Beschuldigten Dr. Fuellmich vernommen hätte. Es mutet inzwischen nicht mehr nur merkwürdig an, dass John die Ermittlungen gegen die Ehefrau des Dr. Fuellmich nicht eingestellt hat, als klar war, dass seine Annahme, Dr. Fuellmich habe keine Alleingeschäftsführungsbefugnis gehabt, sich als falsch erwiesen hatte. Offenbar weil es dem Beschuldigten John peinlich ist, dass er nicht nur schlampig, sondern gar nicht ermittelt hat, korrigierte er seinen – groben – Fehler nicht, sondern pfändete er weiterhin die Rentenansprüche der Ehefrau von Dr. Fuellmich. Dies bestätigt einmal mehr, dass es in der Tat von Anfang an um eben dies, im „Dossier“ ausführlich geschilderte Vorgehen des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes geht:
a) Dr. Fuellmich mit allen, auch hochkriminellen Mitteln eines Gestapo- oder Stasi-Polizeistaats, aus dem Verkehr zu ziehen, damit er seine internationale Arbeit nicht fortsetzen können würde, und
b) ihn und seine Familie, einschließlich seiner Ehefrau, jeglicher finanzieller Mittel zu berauben, also: einschließlich aller Mittel der Ehefrau des Dr. Fuellmich aus ihrer Berufsunfähigkeitsrente.
6. Der Schutz der Zeugin Viviane Fischer vor Strafverfolgung durch den Beschuldigten John
Bestätigt wird dieser dringende Tatverdacht betreffend schwerste staatliche Verbrechen (der sich nicht auf Rechtsbeugung beschränkt) durch das mehr als irritierende Verhalten des Beschuldigten John im Falle der ebenfalls wegen Untreue angezeigten Frau Viviane Fischer. Auch sie hatte ja mithilfe eines Darlehens (in Höhe von 100.000 Euro) einen Teil des Spendengeldes vorübergehend vor dem willkürlichen Zugriff des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes und der Staatsanwaltschaft schützen wollen. Nur war sie im Gegensatz zu Dr. Fuellmich mangels irgendwelchen Einkommens und irgendwelchen Vermögens zu keinem Zeitpunkt in der Lage gewesen, das Darlehen zurückzuzahlen.
Sondern diese Rückzahlung war ihr nur mithilfe eines Betruges möglich gewesen, indem sie nämlich ein ausschließlich von ihr stammendes Buch als eines von ihr und Dr. Fuellmich ausgegeben hatte und sodann die Erlöse aus den Buchvorverkäufen nicht für den Druck und die Auslieferung des Buchs verwendet hatte, sondern diese Erlöse dafür zweckentfremdete, das Darlehen zurückzuzahlen. Genau deshalb war sie auch nicht in der Lage, das Buch, wie vertraglich vereinbart, im August 2022 auszuliefern, sondern dies gelang ihr erst mehr als sieben Monate später; bis heute haben zahllose Buchvorerwerber das Buch nicht erhalten. Erstaunlicherweise aber hatte der Beschuldigte John keinerlei Probleme, sich ausführlich mit dem damals die Interessen von Viviane Fischer vertretenden Rechtsanwalt Willanzheimer auszutauschen, während er dies durchgängig betreffend die Rechtsanwälte von Dr. Fuellmich mit der plumpen Behauptung abgelehnt hatte, auch gegen sie, die Rechtsanwälte von Dr. Fuellmich, werde ermittelt. Und als Rechtsanwalt Willanzheimer mit Schreiben vom 12.04.2022 mitgeteilt hatte, dass seine Mandantin zwar nicht wirklich über Geld verfüge, aber ihr Ehemann dafür besonders vermögend sei, stellte er, ohne auch nur ansatzweise diese Angaben zu überprüfen, mit Verfügung vom 19.04.2023 alle Ermittlungen gegen Viviane Fischer ein und begründete dies wie folgt:
„Der Darlehensvertrag mag im Lichte des (er nimmt Bezug auf die angeblich fehlende Alleingeschäftsführungsbefugnis, Anm. d. Unterzeichners) Gesellschaftsrechts fragwürdig sein. Im Hinblick jedoch darauf, dass die Darlehensvaluta vollständig noch vor Eingang der Strafanzeige zurückgezahlt wurde und der Ehemann der Beschuldigten glaubhaft (…) versichert hat, dass jederzeit liquide Mittel vorhanden waren (…) vermag ich einen hinreichenden Tatverdacht einer Straftat nicht zu ergründen.“
Entgegen seiner hier geäußerten Annahme hatte Viviane Fischer (ebenso wie Dr. Fuellmich) sehr wohl eine Alleingeschäftsführungsbefugnis, und: Weder hatte Viviane Fischer ihr Darlehen vor Eingang der Strafanzeige vom 02.09.2022 zurückgezahlt (tatsächlich geschah dies erst am 21.10.2022, wie die dem Beschuldigten John vorliegenden Belege klar und deutlich beweisen), noch hatte der Beschuldigte John die Angaben des Ehemannes zu dessen Liquidität auch nur ansatzweise überprüft. Hatte dies etwas mit der Tatsache zu tun, dass Viviane Fischer diejenige gewesen war, die durch ihr von Dr. Wodarg veranlasstes Treffen im August 2022 mit den V-Leuten des Verfassungsschutzes die Strafanzeige, die Entführung und die Demonetarisierung der Familie Fuellmich überhaupt erst ermöglicht hatte?
Fest steht jedenfalls, dass der am 15.03.2023 vom Beschuldigten John beantragte Haftbefehl noch am selben Tag ohne jede Überprüfung und ohne lesbare Unterschrift von Richter am Amtsgericht Moog blind unterzeichnet wurde. Er ist damit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung formal unwirksam. Ebenso wie das Vorgehen gegen die (nicht einmal von den Anzeigeerstattern angezeigte) Ehefrau von Dr. Fuellmich beruht dieser somit schon formal unwirksame Haftbefehl auf der aus ausschließlich falschen Anschuldigungen bestehenden Strafanzeige der beschuldigten „Hafenanwälte“ (vgl. die ausführliche Stellungnahme von Viviane Fischer zu dieser Strafanzeige Hauptakte Band 4). Zwar erfolgte auch eine Kontoauswertung, welche der Beschuldigte John veranlasste. Diese war aber ja schon lange vorher für den ersten Versuch des Verfassungsschutzes, Dr. Fuellmich aus dem Verkehr zu ziehen, durchgeführt worden und hatte keinerlei Auffälligkeit ergeben, da nichts verheimlicht oder verschleiert worden war. Einzig und allein die von vorn bis hinten falsche Strafanzeige der Anzeigeerstatter/V-Leute des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes war somit die Grundlage für den noch falscheren Haftbefehl.
Noch einmal: Die Kontobewegungen, welche alle Ausgaben und Einnahmen des Corona-Ausschusses korrekt widerspiegeln (mit Ausnahme der ca. 95.000 Euro, welche Viviane Fischer vom Spendenkonto auf ihr 2020-News-Konto buchen ließ und deren Verwendung nie aufgeklärt wurde), waren im Übrigen niemals streitig. Deshalb, weil allein die Strafanzeige Grundlage für den Haftbefehl des Beschuldigten John war, ist ein genauer Blick auf diese einzige Grundlage für den Haftbefehl des Beschuldigten John angezeigt (Blatt 1 bis 30, Hauptakte Band 1, und Anlagen 1 bis 6, Blatt 31 bis 39, Hauptakte Band 1).
7. Zur von Viviane Fischer überwiegend korrekt kommentierten Strafanzeige
Schon eine bloß kursorische Betrachtung der 30-seitigen Strafanzeige zeigt, dass sich ihre Substanz in nichts unterscheidet von dem ersten Versuch des Verfassungsschutzes, Dr. Fuellmich aus dem Verkehr zu ziehen („Denk dir was aus, Staatsanwalt, vielleicht Betrug oder Untreue – wir sind der Verfassungsschutz und jagen einen Querdenker“).
Denn der auch für eine Strafanzeige entscheidende Sachverhalt, den die Anzeigeerstatter schildern, enthält zwar viel emotionales Gejammer und 14-mal den Vorwurf der „Drohung“ – aber keinerlei überprüfbare Tatsachen. Kurz: Es fehlt die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung geforderte „tragfähige Grundlage im Tatsächlichen“. Gejammer über die aus der eigenen Inkompetenz resultierende eigene Irrelevanz der Anzeigeerstatter kann eine solche tragfähige Grundlage im Tatsächlichen für bloß behauptete Straftaten aber nicht ersetzen.
Der nunmehr folgende genaue Blick auf diese Strafanzeige (und zwar in der Form der Kommentierung dieser Strafanzeige durch Viviane Fischer auf Blatt 164 bis 179, Hauptakte Band 4) ergibt folgendes Bild:
Viviane Fischer kommentierte angeblich eineinhalb Monate nach Erstattung der Strafanzeige (angeblich erhielt sie schon im August 2022 die von ihr und Dr. Wolfgang Wodarg veranlasste Strafanzeige erst dann) deren Inhalt. Wohlgemerkt: Sie selbst hatte diese Erstattung der Strafanzeige dadurch veranlasst, dass sie auf Betreiben von Dr. Wolfgang Wodarg, dessen Rolle bislang unklar bleibt, mit den V-Leuten des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes im August 2022 Kontakt aufgenommen und ihnen durch Übergabe der E-Mail von Dr. Fuellmich vom 26.08.2022 mitgeteilt, dass Dr. Fuellmich im Begriff war, das Darlehen zurückzuzahlen. Damit startete sie den zweiten Versuch des Verfassungsschutzes, Dr. Fuellmich aus dem Verkehr zu ziehen. Der Einfachheit halber wird im Folgenden auf die Paginierung der Kommentierung der Strafanzeige durch Viviane Fischer Bezug genommen:
Justus Hoffmann beginnt die von ihm verfasste Strafanzeige mit dem Satz:
„Die Zeugen Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann gründeten zusammen mit der Zeugin Rechtsanwältin Viviane Fischer und dem Angeschuldigten Dr. Reiner Fuellmich im Sommer 2020 den Corona-Ausschuss, eine Art Videopodcast (…)“
Bereits diese die Bedeutung von Antonia Fischer und Justus Hoffmann verfälschende Einstiegsformulierung ist falsch. Denn tatsächlich hatten Dr. Fuellmich und Viviane Fischer, beraten durch den per Facetime zugeschalteten Dr. Wolfgang Wodarg, den Corona-Ausschuss Anfang Juni 2020 in Berlin (als BGB-Gesellschaft) allein gegründet, ohne Antonia Fischer und Justus Hoffmann, die damals überhaupt keine Rolle spielten. Erst etwa einen Monat später, als Viviane Fischer sich entschloss, zusätzlich eine UG zu gründen, und nachdem die von ihr angesprochenen Wissenschaftler Prof. Homburg und Prof. Hockertz abgesprungen waren, wurden – im Vertrauen auf Prof. Dr. Martin Schwab als Förderer der sogenannten „Hafenanwälte“ – die beiden Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann als Ersatz für die beiden abgesprungenen Wissenschaftler hinzugezogen. Denn damals waren so gut wie keine Rechtsanwälte bereit, sich überhaupt in irgendeiner Weise coronakritisch öffentlich zu äußern.
Viviane Fischer korrigiert ergänzend auf Blatt 165, Hauptakte Band 4:
„Nein, es ist ein Untersuchungsausschuss, der nicht nur online wirkt, sondern auch hinter den Kulissen Informationen sammelt, Vernetzung betreibt, Forschungsprojekte unterstützt hat etc.“
Davon hatten Antonia Fischer und Justus Hoffmann jedoch keine Ahnung, da sie sich – wie bereits ausgeführt und noch deutlicher durch Viviane Fischers Kommentierung erkennbar wird – in keiner Weise für die Arbeit des Corona-Ausschusses interessierten oder einsetzten, sondern immer nur hinter den Spendengeldern her waren. Justus Hoffmann formuliert sodann betreffend die Tätigkeit des Corona-Ausschusses, den er zu Viviane Fischers Empörung gerade als „eine Art Videopodcast“ bezeichnet hatte, weiter:
„(…) in welchem die vier Rechtsanwälte die im Rahmen der Corona-Pandemie aufgeworfenen Implikationen erörterten sowie wissenschaftliche Experten live zu den Geschehnissen der Corona-Pandemie befragten sowie deren Einschätzung zu den von der Bundesregierung geäußerten Stellungnahmen befragten (sic). Ursprüngliches Ziel war es, auch andere Stimmen zu Wort kommen zu lassen und abweichende wissenschaftliche Meinungen zur Sinnhaftigkeit der ergriffenen Corona-Maßnahmen zu hören, sowie diese Findungen für die Zuschauer dann kurz juristisch einzuordnen.“
Immerhin, diese Zielsetzung des Corona-Ausschusses gibt der Beschuldigte Justus Hoffmann, da dies so auch den Zuschauern und Spendern mitgeteilt wurde, korrekt wieder, genauso wie es ja auch von Oberstaatsanwältin Reinecke (siehe oben) völlig korrekt erkannt worden war. Und diese auch betreffend die juristische Einordnung der Maßnahmen korrekte Zielsetzung wird unterstrichen durch die regelmäßige Teilnahme von Prof. Dr. Martin Schwab an der Arbeit des Corona-Ausschusses als wichtigstem juristischen Berater.
Völlig zutreffend ist deshalb auch die Feststellung durch Oberstaatsanwältin Reinecke, welche am 14.06.2022 den ersten Versuch des Verfassungsschutzes, Dr. Fuellmich mithilfe einer von ihr (Oberstaatsanwältin Reinecke) zu erfindenden Straftat (so die klar erkennbare Aufforderung des alles anschiebenden Verfassungsschutzes/Staatsschutzes) aus dem Verkehr zu ziehen, auf Blatt 31, Beiakte Band 3, zurückwies:
„Überdies erscheint fernliegend, dass es den Spendern auf die Form der Stiftung ankommen könnte. Dürfte es doch eher um den Inhalt der von dem Ausschuss versprochenen ,Analyse des Gesamtgeschehens‘ gehen, die erkennbar auf eine Aburteilung der Corona-Maßnahmen der Regierung zulasten der persönlichen Freiheiten hinauslaufen sollte. Eben dieser angekündigten Tätigkeit kamen und kommen die Beteiligten (…) in umfangreichem Maße nach.“
Danach heben die Anzeigeerstatter/V-Leute des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes die Unentgeltlichkeit der Tätigkeit der Ausschussmitglieder hervor:
„Allen Beteiligten war dabei klar, dass ihre Tätigkeit ausschließlich unentgeltlich erfolgte, was nicht nur in den Sendungen selbst ausdrücklich und vor allem von der Zeugin Viviane Fischer und dem Angeschuldigten Dr. Reiner Fuellmich besonders hervorgehoben wurde. Dies geschah aufgrund expliziter interner Absprachen, auch und gerade weil um jeden Preis vermieden werden sollte, die Gründer, Teilnehmer und Gäste des ‚Ausschusses‘ würden aus Profitgier handeln und damit den Transparenz- und Wahrheitsanspruch der Sendung unterminieren.“
Richtig ist hieran nur, dass in der Tat Viviane Fischer (Dr. Fuellmich hat sich dazu niemals geäußert) in nahezu jeder Sendung hervorhob, dass die Mitarbeiter des Corona-Ausschusses unentgeltlich arbeiten würden und die Spenden ausschließlich für die Aufklärungsarbeit verwendet würden. Interne Absprachen gab es ausschließlich zwischen den aktiven Mitgliedern des Corona-Ausschusses, das heißt zwischen Dr. Fuellmich und Viviane Fischer, aber keine mit den inaktiven und nur sporadisch überhaupt an den Sitzungen des Corona-Ausschusses teilnehmenden, meistens sogar vor Ende der Sendung verschwindenden Anzeigeerstattern und Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann. Die Satzung der am 09.07.2020 gegründeten UG hingegen weist klar und deutlich in § 2 Ziffer 4 aus:
„Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ‚steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.“
Das heißt: Bei Ausscheiden eines Gesellschafters bekommt er nur die von ihm eingezahlten 125 Euro Gründungskapital zurück. Da aber auch dieser Betrag nie eingezahlt wurde, würde bei Ausscheiden eines Gesellschafters keinerlei Zahlung an ihn fließen. Der nächste Satz zeigt einmal mehr, dass die Anzeigeerstatter entweder bestrebt waren, die Chronologie zu verfälschen oder schlicht zu dumm waren, sie korrekt wiederzugeben:
„Zur Absicherung dieses Umstandes wurde noch im August 2020 auf Initiative der Zeugin Viviane Fischer eine gemeinnützige UG gegründet.“
Das ist doppelt falsch: Erstens gab es ja die von Dr. Fuellmich und Viviane Fischer bereits Anfang Juni 2020 gegründete BGB-Gesellschaft als Corona-Ausschuss. Und zweitens wurde zwar auf Initiative von Viviane Fischer nun auch noch eine UG gegründet. Dies geschah aber nicht erst im August, sondern, wie Viviane Fischer korrekt anmerkt, einen Tag vor der Pressekonferenz vom 10.07.2020, also am 09.07.2020. Und gemeinnützig war die von Viviane Fischer gegründete, aber nie eingetragene UG zu keinem Zeitpunkt.
Danach wiederholt Justus Hoffmann in seiner Strafanzeige noch mehrfach, dass die Arbeit der Gesellschaft unentgeltlich erfolgen sollte, und Viviane Fischer merkt dazu korrekt an:
„Die Spenden sollten ausschließlich für die Ausschussarbeit zur Verfügung stehen und verwendet werden.“ (Blatt 166, Hauptakte Band 4).
Danach schildert der Beschuldigte Justus Hoffmann wieder in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft, dass und wie Konten für den Corona-Ausschuss geführt wurden. Er behauptet, zunächst habe Rechtsanwalt Tobias Weissenborn das Konto für den Corona-Ausschuss geführt, dann Dr. Fuellmich zwei oder drei Konten geführt. Tatsächlich hatte Dr. Fuellmich zuerst (für nur wenige Wochen) treuhänderisch für den Corona-Ausschuss ein Konto geführt, weil der Corona-Ausschuss eben nur als BGB-Gesellschaft, wie von Dr. Fuellmich und Viviane Fischer Anfang Juni 2020 gegründet, existierte und deshalb – aber auch weil die von Viviane Fischer am 09.07.2020 gegründete UG mangels Eintragung nie entstand – nicht selbst Inhaber eines Bankkontos sein konnte. Dr. Fuellmich konnte dies aber nicht fortsetzen, weil das Konto von der Warburg-Bank, die Dr. Fuellmichs Hausbank, die Hallbaum-Bank, übernommen hatte, bereits am 20.07.2020 gekündigt wurde. Diese Warburg-Bank gab gleichzeitig eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung ab, die ausweislich des Analyseberichts des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes aus dem ersten Versuch des Verfassungsschutzes, Dr. Fuellmich aus dem Verkehr zu ziehen, direkt beim Verfassungsschutz landete (vgl. nochmals, Blatt 1, Beiakte Band 3 Hauptakte). Erst danach stellte sich Rechtsanwalt Tobias Weissenborn zur Verfügung und führte – wiederum treuhänderisch – für den Corona-Ausschuss bei der Commerzbank ein Spendenkonto, welches aber auch ihm sofort wegen angeblichen Geldwäscheverdachts gekündigt wurde, sodass ab April 2021 wieder Dr. Fuellmich, dieses Mal bei der Deutschen Bank, das Corona-Ausschuss-Konto treuhänderisch führte, bis auch dieses wegen angeblichen Geldwäscheverdachts gekündigt wurde und sodann ab Juli oder August 2021 treuhänderisch Dr. Fuellmich ein Konto bei der DKB-Bank führte, bis auch dieses wegen angeblichen Geldwäscheverdachts gekündigt wurde und wie stets von einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung an den Staatsschutz/Verfassungsschutz begleitet wurde.
Ab November oder Dezember 2021 führte sodann Viviane Fischer in Berlin bei der Berliner Landesbank/Berliner Sparkasse treuhänderisch das Spendenkonto für den Corona-Ausschuss. Dieses wurde seltsamerweise nie gekündigt, und dieses löste seltsamerweise – anders als die zuvor von Dr. Fuellmich und Tobias Weissenborn treuhänderisch geführten Konten – nie eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung aus.
Ab Mai, nachdem die von Tobias Weissenborn so bezeichnete (siehe oben) „Auffanggesellschaft“ von Viviane Fischer und Dr. Fuellmich, mit Viviane Fischer und Dr. Fuellmich als jeweils 50-prozentige Gesellschafter und Geschäftsführer, nicht nur gegründet, sondern auch eingetragen worden war, hatte Viviane Fischer für diese nunmehr auch als Rechtsperson entstandene und rechtsfähige Gesellschaft, die SCA IC UG, ein eigenes Konto eingerichtet. Dieses erschien auch auf der Website des Corona-Ausschusses, ebenso wie der Name dieser nicht nur gegründeten, sondern auch tatsächlich durch Eintragung entstandenen Gesellschaft (alle anderen Gesellschaften waren niemals auf der Website aufgetaucht).
Die nie entstandene UG, auf die sich die Anzeigeerstatter sowohl für ihre Strafanzeige als auch für ihre zivile Adhäsionsklage (die sie ebenfalls im Strafverfahren geltend machen) berufen, war – dies kann nicht oft genug betont werden – unter keiner Bezeichnung jemals auf der Website des Corona-Ausschusses erschienen.
Danach beginnen die Anzeigeerstatter nun mit der Aufzählung von – ausnahmslos falschen – Vorwürfen: Auf Seite 166 R schreiben sie zunächst:
„Die Zeugen Antonia Fischer und Justus Hoffmann waren zu keinem Zeitpunkt Inhaber von Kontozugriffen und hatten keinerlei Informationen über die Zahlungsein- und -ausgänge des Ausschusses.“
Das ist falsch, wie Tobias Weissenborn bereits in der mündlichen Verhandlung bestätigt hat, der, nachdem Dr. Fuellmichs Konto sofort nach Eingang der ersten Spendengelder gekündigt worden war, ein Konto treuhänderisch für den Corona-Ausschuss geführt hatte, wie aber auch Jens Kuhn bei seiner Befragung durch das Gericht bestätigt hat. Jens Kun hatte die danach von Dr. Fuellmich für den Corona-Ausschuss treuhänderisch eingerichteten Konten bei der Deutschen Bank und der DKB Bank geführt und verwaltet: Beide Anzeigeerstatter und Beschuldigten, Antonia Fischer und Justus Hoffmann, hätten jederzeit sowohl Auskunft über die Konten erhalten als auch Zahlungen anweisen können – jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, als im Sommer 2021 (konkret: August 2021) Viviane Fischer und Dr. Fuellmich sich von beiden trennten, weil die beiden Anzeigeerstatter und Beschuldigten nur an den Spendengeldern interessiert waren.
Bestätigt wird diese Tatsache, dass also auch die Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann jederzeit über die Kontostände informiert worden wären und sie auch jederzeit selbst Zahlungsanweisungen hätten erteilen können, wenn sie sich denn – anders als tatsächlich geschehen – in irgendeiner Weise für die Arbeit des Corona-Ausschusses interessiert oder engagiert hätten, auch durch den Inhalt des Protokolls der Gesellschafterversammlung vom 05.10.2022. Diese Gesellschafterversammlung war von den Anzeigeerstattern einberufen worden, nachdem sie sich im August 2022 auf Veranlassung von Dr. Wolfgang Wodarg mit Viviane Fischer zusammengeschlossen hatten, um ab dem 20.09.2022 eine gemeinsame Verleumdungskampagne und Hetzjagd auf Dr. Fuellmich zu veranstalten. Zweck der Gesellschafterversammlung war, Dr. Fuellmich als Gesicht des Corona-Ausschusses durch die zwei V-Leute des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes und die (hierzu unten Näheres) indirekt/direkt ebenfalls gesteuerte Viviane Fischer aus der offiziellen, wenngleich für die Arbeit des Corona-Ausschusses völlig bedeutungslosen und nie entstandenen Gesellschaft auszuschließen; vgl. betreffend die Bedeutungslosigkeit der UG die korrekte Einschätzung durch Oberstaatsanwältin Reinecke, wie oben zitiert.
Spätestens seit dem Versuch eines sogenannten „Abfindungsvergleichs“, mit welchem die Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann Ende Dezember 2021 die Hälfte sämtlicher Spendengelder erlangen wollten, war diese Gesellschaft auch unabhängig von der fehlenden Eintragung endgültig gescheitert.
Ziel des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes war es, Dr. Fuellmich nun beim zweiten Versuch, ihn aus dem Verkehr zu ziehen, auf scheinbar formal korrekte Weise aus dem Verkehr zu ziehen. Denn dieses Mal war ja tatsächlich eine Strafanzeige der Auslöser für alles Weitere. Allerdings war das Ganze nur formal korrekt, da diese Strafanzeige ja nur dem äußeren Anschein nach eine Gesellschafterinitiative war, in Wahrheit aber der Verfassungsschutz/Staatsschutz dahintersteckte.
Die Gesellschaft, für die die Anzeigeerstatter behaupten, tätig geworden zu sein, existierte am 02.09.2022 schon lange nicht mehr, nämlich seit dem Rauswurf der beiden inaktiven und nur am Spendengeld interessierten Ersatzleute Antonia Fischer und Justus Hoffmann im August 2021 durch Viviane Fischer und Dr. Fuellmich. Deshalb, wegen der offensichtlich auf reine Zerstörung und Ausplünderung des Corona-Ausschusses hinauslaufenden Bemühungen der Anzeigeerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann sowie Marcel Templin, hatten Viviane Fischer und Dr. Fuellmich bereits Ende 2021 die SCA IC UG mit den beiden Gesellschaftern/Geschäftsführern Viviane Fischer und Dr. Fuellmich als „Auffanggesellschaft“ (siehe erneut diese Formulierung in der E-Mail von Tobias Weissenborn vom 25.11.2021, Blatt 196, Hauptakte Band 4) gegründet. Diese SCA IC UG war an die Stelle der gescheiterten UG mit den beiden V-Leuten des Verfassungsschutzes getreten. Jedenfalls reagiert Rechtsanwalt Tobias Weissenborn am 05.10.2022 ausweislich des Protokolls der Gesellschafterversammlung auf den Vorwurf von Justus Hoffmann, er und Antonia Fischer hätten nichts über die Konten bzw. Kosten des Corona-Ausschusses erfahren, wie folgt:
„Ich verstehe auch nicht, dass ihr kein Geld bekommen habt. Ihr hättet das doch selbst entscheiden können. Ich war doch euer Ansprechpartner in Sachen Konto.“ (Blatt 4, Hauptakte Band 2).
Genau das – die völlige Taten- und Reaktionslosigkeit der Anzeigeerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann während jeglicher Kommunikation der aktiven Gesellschafter Dr. Fuellmich und Viviane Fischer sowie mit Tobias Weissenborn – spiegelt sich auch (siehe oben) in der ausgewerteten E-Mail-Kommunikation wider.
Ausschließlich wegen dieses absoluten Desinteresses an der Arbeit des Corona-Ausschusses hatten sie (Antonia Fischer und Justus Hoffmann) und ihr Kanzleipartner Marcel Templin als dritter Anzeigeerstatter nicht einmal mitbekommen, dass – nachdem auch Tobias Weissenborns Konto gekündigt worden war und danach wieder Dr. Fuellmich gezwungen war, treuhänderisch zwei Konten für den Corona-Ausschuss zu halten, bis auch sie gekündigt wurden – Jens Kuhn als Buchführer des Corona-Ausschusses von Viviane Fischer und Dr. Fuellmich angestellt worden war. Denn sie allein, Viviane Fischer und Dr. Fuellmich, führten die Geschäfte des Corona-Ausschusses, während die beiden Ersatzleute sich um absolut nichts kümmerten. Diese Untätigkeit und dieses Desinteresse spiegelt sich auch in dem auf Seite 166 R der Hauptakte Band 4 von Viviane Fischer kommentierten Satz der Anzeigeerstatter wider:
„Die Eintragung der Gesellschaft verzögerte sich erheblich (…) Die Zeugin Viviane Fischer war diejenige, welche diesen Vorgang für die Gesellschaft betreute.“
Das war völlig korrekt, wie Viviane Fischer kommentiert:
„Ich betreute sie, nachdem sich niemand anderer gefunden hatte. Dazu gibt es E-Mail-Verkehr.“
Konkret zu diesem Punkt (Eintragung der Gesellschaft) gibt es in der Tat E-Mail-Verkehr. Wie oben bereits zitiert, zeigt der ausgewertete E-Mail-Verkehr auf Seite 182 R, Hauptakte Band 4, dies deutlichst, wo Viviane Fischer fragt:
„Wer kann sich um die ganzen Eintragungssachen kümmern (…)? Justus, was ist mit unserer Facebook-Seite? Du wolltest dich kümmern (…) Und was ist mit dem Thema ‚Löschen von unserem Video‘? Justus, hast du das überlegt?“
Wie immer kam weder von dem Beschuldigten Justus Hoffmann noch von der Beschuldigten Antonia Fischer irgendeine Reaktion. Deshalb ist die Stellungnahme von Viviane Fischer korrekt, dass sie dieses übernommen habe, weil sich niemand gekümmert habe. Im Übrigen befanden sich auch nur die Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann sowie Viviane Fischer überhaupt in Berlin, und damit in der Nähe des Notars Michelsburg, der letztlich die Eintragungssachen als Notar begleitete. Genauso kümmerten sich ausschließlich die beiden aktiven Gesellschafter/Geschäftsführer Viviane Fischer und Dr. Fuellmich auch um alles andere, was für die Corona-Ausschuss geregelt werden musste. Dies geschah, indem Viviane Fischer zum Beispiel für die Anstellung und Bezahlung von Oval Media (für das Filmen und Livestreamen der Sendung), aber auch für die Erstellung der Website und die Anstellung eines IT-Mannes und dessen Bezahlung in Polen sorgte, während Dr. Fuellmich für eine professionelle Buchführung, die für den Ausschuss überlebenswichtige Kommunikation mit Spendern und Zuschauern, kompetente steuerliche Beratung sowie die Beschaffung eines professionellen Managers sorgte; außerdem sorgte er auch für die internationale Verbreitung der Arbeit des Corona-Ausschusses, in dem er durchschnittlich vier bis fünf Interviews pro Woche Italienern, Franzosen, Amerikanern, Indern, Engländern, Australiern, Kanadiern usw. gab.
Das sodann von den Anzeigeerstattern auf Seite 167, Hauptakte Band 4 angesprochene Steuerproblem existierte – wie sich inzwischen herausgestellt hatte – zu keinem Zeitpunkt (außer als Panikmache der „Hafenanwälte“, siehe sogleich) und war im Übrigen von den drei beschuldigten „Hafenanwälten“ gezielt durch Verweigerung der Eintragung herbeigeführt worden. Sie schreiben dort:
„Mitte des Jahres 2021, etwa im Juli, besprachen die Zeugen Antonia Fischer und Justus Hoffmann, die fehlende Eintragung führe möglicherweise zu einem Steuerrechts- und Haftungsproblem: Würde die Eintragung der Gesellschaft scheitern, so läge eine fehlgeschlagene Gesellschaft vor, welche dann abzuwickeln sei. Würde die Gesellschaft jedoch trotz fehlender Eintragung weiterbetrieben, würde dies zu einer GbR führen, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft als steuerpflichtiges Einkommen hafteten und insbesondere die Einnahmen bei den Gesellschaftern als steuerpflichtig entstünden (…) Jeweils ein Viertel des Spendenaufkommens der Gesellschaft.“
Wie gesagt: Dieses Scheinproblem existierte zu keinem Zeitpunkt, wie ja auch die aus Gefälligkeit hinzugezogene, mit Jens Kuhn befreundete Steuerberaterin Sigune Vahnauer kostenlos für den Corona-Ausschuss erläutert hatte. Es hat sich auch – wie die beiden Anzeigeerstatter und V-Leute Antonia Fischer und Justus Hoffmann bei ihrer Zeugeneinvernahme zugestehen mussten – später nie gestellt. Und: Es wurde überhaupt erst durch das Verhalten der beiden herbeigeführt, wie Viviane Fischer beiden bereits anlässlich des Erpressungsversuchs von Antonia Fischer und Justus Hoffmann mit dem sogenannten „Abfindungsvergleich“ am 25.12.2021 per E-Mail vorgeworfen hatte:
„Ich sehe da ein Treuwidrigkeitsproblem, wenn die Eintragung verhindert wird, denn nach einhelliger Ansicht ist allerspätestens nach Eintragung ja nur die Gesellschaft Steuersubjekt. Ein weiteres Problem sehe ich, dass durch die Auszahlung (möglicher Umgehungstatbestand?) die Bestimmung der Satzung missachtet wird (kein Geld für Arbeit, kein Geld beim Ausscheiden). Geht es euch also nur ums Formale, und wir sprechen von 25 % von nichts? Warum aber dann ein so vieldeutiger Vertrag?“
Einmal mehr erstaunt, dass Viviane Fischer noch Ende 2021 klar und deutlich – wenngleich seltsam erstaunt von ihr formuliert – erkannte, dass die Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann gegen die Interessen des Corona-Ausschusses, jedenfalls aber gegen die gesellschaftsrechtliche Konstruktion und die Satzung handelten, sie aber dennoch neun Monate später mit ihnen zusammen an der Zerstörung eben dieses Ausschusses entscheidend mitwirkte.
Aber auch für dieses seltsam widersprüchliche und sich selbst schädigende Verhalten von Viviane Fischer gibt es eine Erklärung, worauf später näher eingegangen wird.
Dass Dr. Fuellmich bereits im November 2022 mit seinem eigenen Format und mithilfe des ihm verbliebenen, das heißt: nicht von den Anzeigeerstattern entwendeten, eigenen Geldes unter dem Namen ICIC (International Crimes Investigative Committee) weitermachen würde, war weder für die Anzeigeerstatter noch für Viviane Fischer am 05.10.2022, dem Tag der Gesellschafterversammlung, absehbar. Sie – bzw. der sie steuernde Staatsschutz/Verfassungsschutz – glaubten zu diesem Zeitpunkt noch, die Fortsetzung der internationalen Arbeit von Dr. Fuellmich durch dieses formale Manöver und durch die Demonetarisierung von Dr. Fuellmich verhindern zu können.
Davon muss auch Viviane Fischer ausgegangen sein, sodass sie – wenngleich in Verkennung der wahren Tatsachen – tatsächlich glaubte (wie vom BND in seiner dem Gericht zur Kenntnis gegebenen Einschätzung korrekt formuliert) zusammen mit Dr. Wolfgang Wodarg die Arbeit des Corona-Ausschusses ohne „dessen Gesicht“ Dr. Fuellmich fortsetzen zu können. Insbesondere falsch eingeschätzt hatte sie ihre eigenen Fähigkeiten, die Ausstrahlung ihres neuen Partners Dr. Wolfgang Wodarg und vor allem ihre internationale Bedeutung und Reichweite.
Wiederum falsch ist, wie soeben dargelegt, der weitere Satz der Anzeigeerstatter auf Blatt 167, Hauptakte Band 4:
„Da Dr. Fuellmich der einzige Gesellschafter war, der die Einnahmen verwaltete (…)“
Denn tatsächlich hatte Dr. Fuellmich diese Einnahmen zu keinem Zeitpunkt verwaltet. Sondern dies war ganz am Anfang – für ganz kurze Zeit – Frau Loges, die Buchhalterin der Kanzlei, gewesen (wenngleich widerwillig), danach Rechtsanwalt Tobias Weissenborn und schließlich, bis etwa August 2022 Jens Kuhn als Buchhalter für den Corona-Ausschuss. Dieser hatte, wie er auch ausgesagt hat, die Weisungen der beiden aktiven Gesellschafter/Geschäftsführer Dr. Fuellmich und Viviane Fischer ausgeführt und hätte ebenso diejenigen der beiden Beschuldigten V-Leute Antonia Fischer und Justus Hoffmann ausgeführt, wenn es denn welche gegeben hätte und wenn diese nicht faktisch unsichtbar und desinteressiert geblieben wären – dies jedenfalls so lange, bis die beiden aktiven Gesellschafter/Geschäftsführer Dr. Fuellmich und Viviane Fischer ihm davon berichteten, dass die Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann nur am Spendengeld interessiert waren und sich von einer dubiosen Person, die Dr. Fuellmich (korrekt) für einen V-Mann des Staatsschutzes/Verfassungsschutzes hielt – nämlich Jörn Böttcher – beraten und begleiten ließen. Seltsam ist wiederum, dass Viviane auf Blatt 167 R schreibt, sie habe „selbst keine Einsicht in die Unterlagen erhalten“ – jedenfalls „nicht so wirklich“, wie sie ausweichend formuliert, weil sie weiß, dass dies nicht zutrifft. Sie interessierte sich nur nie ihre Post des Corona-Ausschusses oder auch nur den Briefkasten des Corona-Ausschusses (der identisch war mit der für ihre Kanzlei, beides kontrollierte sie so gut wie nie). Nur so ist es auch erklärbar, dass sie nichts von den Zwangsvollstreckungs- und Kontopfändungsmaßnahmen des Vermieters ihres Hobby-Hutladens wegen nicht gezahlter Mieten mitbekam:
„Ich hatte die Unterlagen nicht. Wie Tobias in diversen E-Mails schreibt, hat er die Kontenschreibung in doppelter Ausführung ins Fach von Reiner gelegt. Ich habe da nie etwas Zusammenhängendes bekommen, lediglich ein paar Überweisungsträger und ein Rudiment eines Auszuges im März 2021 für den Monat Februar/Anfang März.“
Wie Tobias Weissenborn erläutert hatte und die als Zeugin benannte Sekretärin Nicole Winter bestätigen wird, hat Dr. Fuellmich jedes Mal, wenn er für die Sendungen des Corona-Ausschusses nach Berlin reiste, sämtliche Kontoauszüge mitgenommen, die ihm Tobias Weissenborn bereitgelegt hatte. Welchen Sinn sollte es da gemacht haben, die von Dr. Fuellmich für Viviane Fischer mitgenommenen Kontoauszüge zwar mitzunehmen, aber dann (teilweise jedenfalls) angeblich wegzuwerfen?
Wie auf derselben Seite unten von den Anzeigeerstattern ausgeführt, kam es dann im August 2021 nach einer Ausschusssendung zu einem heftigen Streit zwischen Dr. Fuellmich und Viviane Fischer einerseits und den drei Anzeigeerstattern (Marcel Templin hatte da eigentlich nichts zu suchen, da er kein Mitglied des Corona-Ausschusses war, aber er hatte ja stets versucht, Dr. Fuellmich und Viviane Fischer davon zu überzeugen, dass er ein guter Ersatz für den offenkundig psychisch defekten Beschuldigten Justus Hoffmann war).
Sowohl Viviane Fischer als auch Dr. Fuellmich wollten mit diesen Anzeigeerstattern nichts mehr zu tun haben. Dies zum einen, weil Antonia Fischer und Justus Hoffmann – wie von Rechtsanwalt Edgar Siemund mithilfe seiner die Teilnahme an den Sendungen nachweisenden Statistik erfasst – von Anfang an nur sporadisch überhaupt teilgenommen hatten, keinerlei Interesse an der Arbeit des Corona-Ausschusses gezeigt hatten und – wie sich dann im Rahmen der hitzigen Auseinandersetzung erwies – nur am Spendengeld interessiert waren.
Zum anderen aber hatte Dr. Fuellmich inzwischen von Prof. Dr. Martin Schwab und Antonia Fischer erfahren, dass Justus Hoffmann unter schwersten psychischen Störungen litt. Dies hatte Dr. Fuellmich Viviane Fischer ausweislich der ausgewerteten Chatnachricht vom 16.01.2021 (Blatt 7, Selbstlesemappe 3), auch mitgeteilt:
„Justus ist – so Antonia gestern zu mir – auf dem Stand eines Zwölfjährigen (bitte vertraulich), sein Therapeut ist wohl vor Kurzem gestorben und der neue hat noch nicht angefangen.“
Inzwischen haben die von der Verteidigung offengelegten Internetaktivitäten von Justus Hoffmann und Antonia Fischer, insbesondere ihre mit ihren sadistisch-masochistischen Gewaltfantasien aufgeladene Morddrohungen gegen die Verteidigung, Dr. Fuellmich, Journalisten und andere, gezeigt, wie schwer gestört nicht nur Justus Hoffmann ist, sondern auch Antonia Fischer ist. Die von ihnen gewählte Fake-Internetidentität „Dominatrix“ sagt alles über sie beide aus.
Dafür, dass die Anzeigeerstatter bereits zu diesem Zeitpunkt vom Verfassungsschutz/Staatsschutz angeworben worden waren, spricht auch der Umstand, dass alle drei bis dahin vollkommen unbekannt und erfolglos gewesen waren (es ist aber nochmals zu betonen, dass Antonia Fischer schon seit ihrer Referendarszeit für den Staatsschutz in Berlin tätig war). Antonia Fischer und Justus Hoffmann hatten ihre Jobs bei einer Kanzlei in Berlin gerade beide verloren, und sie hatten darauf reagiert, indem sie sich mit Marcel Templin zusammengetan hatten und mithilfe von Werbung mit dem Namen ihres Förderers Prof. Dr. Martin Schwab auf ihrer Website hofften, selbstständig arbeiten und Erträge erzielen zu können. In völliger Verkennung ihrer Möglichkeiten (Justus Hoffmann war zeitweise nicht einmal in der Lage, seine Krankenversicherung zu bezahlen) hatten sie außerdem etwa im August 2021 eine eigene Konkurrenzveranstaltung zum Corona-Ausschuss gestartet – unter dem Namen „Maskforce" –, welche allerdings nahezu sofort mangels Interesse scheiterte. Es ist deshalb schwer vorstellbar, dass ihr dreistes Auftreten gegenüber Viviane Fischer und Dr. Fuellmich ohne die Unterstützung des Staatsschutzes/Verfassungsschutzes möglich gewesen wäre.
Abgesehen davon hatte eine Zeugin, Diana Seifert, gegenüber dem Zeugen Roger Bittel und auch gegenüber Rechtsanwältin Wörmer erklärt, dass Justus Hoffmann sich immer wieder damit gebrüstet hatte, dass er oder alle „Hafenanwälte“ bei ihrer Jagd auf Dr. Fuellmich „von höchster Stelle geschützt" würden. Was soll das anderes bedeuten, als dass der Staatsschutz/Verfassungsschutz sie schützte (und anschob)?
Richtig ist, dass – wie es weiter in der Strafanzeige auf Blatt 167 R unten heißt – Dr. Fuellmich den Beschuldigten Justus Hoffmann und Antonia Fischer, aber auch Marcel Templin vorwarf, sie hätten es
„auf die Kohle des Corona-Ausschusses abgesehen, da sie wirtschaftlich von diesem abhängig“ seien, „aufgrund der Mandate, welche ihre öffentliche Stellung ihnen bescherte“.
Dem stimmt auch Viviane Fischer zu:
„Ich meine, dass Reiner gesagt hatte, dass sie vom Ausschuss wirtschaftlich profitiert hatten, was auch stimmte. Die beiden hatten angeblich von ,Eltern stehen auf‘ eine Zeit lang 10.000 Euro im Monat bekommen (…)“
Gleichzeitig aber stellt sie fest, dass Justus Hoffmann es in der Tat – entgegen den Satzungsbestimmungen – auf das Spendengeld abgesehen hatte:
„Ich glaube, dass Justus kurz zuvor Wolfgang (gemeint ist Dr. Wolfgang Wodarg, Anm. d. Unterzeichners) erzählt hatte, dass er Geld für seine Anwesenheit im Ausschuss haben wollte.“
Auf Seite 168 ergänzt Viviane Fischer dies noch durch das mehr als erstaunliche Begehren von Justus Hoffmann, er wolle Geld dafür haben, dass Viviane Fischer, die die ersten 15 Sendungen des Corona-Ausschusses verschriftlicht hatte, diese Arbeit (die sich auf die Interviewarbeit von Viviane Fischer und Dr. Fuellmich bezog) kostenlos für die Zuschauer und Spender zur Verfügung stellen wollte:
„(…) Ich war nur darüber irritiert, dass Justus das Buch mit der Zusammenfassung der ersten 15 Sitzungen, das ja ich geschrieben hatte und den Zuschauern kostenlos als E-Book anbieten wollte, nur kostenpflichtig anbieten wollte (nichts, bei dem sein Name involviert sei, dürfe kostenlos angeboten werden). Ich war der Auffassung, dass die Zuschauer das Buch ja durch ihre Spenden ermöglicht hatten, sodass es ihnen auch kostenlos zur Verfügung stehen müsse. Das war auch besonders absurd, weil ja ausschließlich ich die ganze Arbeit an dem Buch gemacht hatte und Justus dazu gar nichts beigetragen hatte, die anderen auch nicht.“
Danach werfen die Anzeigeerstatter Dr. Fuellmich und Viviane Fischer vor, dass beide ihnen nur sehr eingeschränkte Auskünfte über die Einnahmen- und Ausgabensituation des Corona-Ausschusses geben wollten und dass Dr. Fuellmich und Viviane Fischer dies im Rahmen einer anschließenden Mediationskonferenz in Anwesenheit von Prof. Dr. Martin Schwab damit begründeten,
„(…) sie hätten die Besorgnis, der von den Zeugen Antonia Fischer und Justus Hoffmann beauftragte Steuerberater, der Zeuge Steuerberater Jörn Böttcher, würde die erhaltenen Informationen unbefugt an Dritte weitergeben (…)“
Genau so war es, weil Dr. Fuellmich (wohl auch Viviane Fischer, nachdem sie den neuen Steuerberater der Berliner „Hafenanwälte“, Jörn Böttcher in Hamburg, in Hamburg bei dessen die Partei „Die Basis“ dreist schädigendem Verhalten erlebt hatte, davon überzeugt war, dass Jörn Böttner für die andere Seite arbeitete. Viviane Fischer kommentierte dies – wie stets – vorsichtig bzw. schwammig:
„Angesichts des Umstandes, dass der Ausschuss politisch gefährdet erschien, erschien es schwierig, dass jemand aus der Basis, den ich nicht einordnen konnte und den Reiner als einen Spitzel bezeichnete oder zumindest als einen Gegner, einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse und auch über die Mitarbeiter etc. bekommen würde.“
Sodann formuliert Justus Hoffmann hochemotional und unjuristisch/unprofessionell, aber im Kern zutreffend, dass Dr. Fuellmich empört über das dreiste Verhalten der für den Ausschuss immer nutzloser gewordenen Anzeigeerstatter erklärte, dass Viviane Fischer und er die Arbeit mit den Anzeigeerstattern auch beenden und eine neue Gesellschaft gründen könnten.
Richtig ist, dass Dr. Fuellmich genau in diesem Moment in der Tat die sechs Monate später von Rechtsanwalt Tobias Weissenborn als „Auffanggesellschaft“ (vgl. Blatt 169, Hauptakte Band 4) bezeichnete Idee einer neuen Gesellschaft ohne die geldgierigen und nutzlosen Störer gekommen war.
Viviane Fischer kommentiert das nur halb zutreffend wie stets schwammig:
„Hier war angedacht, eine Art Managementgesellschaft mit identischer gemeinnütziger Satzung aufzusetzen, die die weitere Arbeit vom Ausschuss vorübergehend finanzieren könne, sodass die möglichen Steuerprobleme in der ‚alten Gesellschaft‘ nicht noch größer werden würden und die Handlungsfähigkeit bestand, weil ja nicht absehbar war, ob die an der inhaltlichen Arbeit gar nicht beteiligten Justus und Antonia nicht noch Entscheidungsprozesse und notwendige Zahlungen von Rechnungen blockieren würden.“
Trotz der schwammigen Formulierung zeigt sie hiermit schon klar und deutlich, dass sie (genau wie Dr. Fuellmich) die ausschließlich am Spendengeld interessierten und faktisch die Arbeit des Corona-Ausschusses beschädigenden Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann loswerden wollte. Noch deutlicher hat sie es später, Anfang Juni 2022, kommentiert, als sie nach erfolgter Eintragung der neuen Gesellschaft, der sogenannten „Auffanggesellschaft“, per E-Mail an Dr. Fuellmich schrieb (siehe oben):
„Dann sind wir die alten Scheißer endlich los.“
Tatsächlich begann nach dem Streit im August 2021 die Idee einer neuen Gesellschaft (einer „Auffanggesellschaft“) ohne Antonia Fischer und Justus Hoffmann langsam Gestalt anzunehmen. Denn wegen der von den Beschuldigten Justus Hoffmann und Antonia Fischer ausgehenden konkreten Gefährdung des Corona-Ausschusses und wegen ihrer Geldgier gründeten sieben Monate später Viviane Fischer und Dr. Fuellmich die Gesellschaft SCA IC UG als sogenannte „Auffanggesellschaft“. Mit dieser setzten Viviane Fischer und Dr. Fuellmich die Arbeit des Corona-Ausschuss ohne die treuwidrig und rechtswidrig den Corona-Ausschuss und seine Arbeit angreifenden und auszuplündern versuchenden Antonia Fischer und Justus Hoffmann fort – und zwar ohne dass Antonia Fischer oder Justus Hoffmann, denen dies die ganze Zeit über bekannt war, hiergegen auch nur irgendetwas einwendeten oder gar unternahmen (zivilrechtliche einstweilige Verfügungen oder eine ganz schlichte gesellschaftsrechtliche Klage hätten ja mehr als nahegelegen.
Und tatsächlich verabschiedeten sich Dr. Fuellmich und Viviane Fischer in der Tat nach diesem Vorfall im August 2021 von Justus Hoffmann und Antonia Fischer – und natürlich ebenso von dem ohnehin nicht zum Corona-Ausschuss gehörenden, aber sich ständig hineindrängen wollenden Marcel Templin. Denn, so Viviane Fischer zu beiden am Ende des Streits: Ihre Anwesenheit nur zu „schlechter Stimmung“ während der ohnehin nur von Viviane Fischer und Dr. Fuellmich getragenen Arbeit des Corona-Ausschusses führen. Völlig korrekt (wenngleich sie sich im Datum um ein Jahr vertut) schreibt Viviane Fischer deshalb auf Seite 169 R unten:
„Die beiden waren schon lange verschwunden zuvor, nämlich ab August 2020 verschwunden“ (gemeint ist: ab 2021, Anm. d. Unterzeichners). In ihrer letzten Sitzung – Nr. 69 – mit uns hatten sie versucht, Werbung für ihren eigenen, wenngleich reichweitenstarken (Viviane Fischer meint: gescheiterten oder nicht reichweitenstarken, Anm. d. Unterzeichners) Kanal „Maskforce“ zu machen (…)“
Dann versuchen die „Hafenanwälte“ in der Strafanzeige, ihre völlige Inaktivität über mehr als ein Jahr (ihr „Verschwinden“, wie Viviane Fischer es immer wieder nennt) einmal mehr mit angeblichen „Drohungen“ (insgesamt behaupten sie 14-mal, Dr. Fuellmich habe sie bedroht) von Dr. Fuellmich zu rechtfertigen und behaupten:
„Zudem würde er im Falle der Weigerung der beiden, sich seinen Forderungen entsprechend zu verhalten (gefordert hatten allerdings nur Antonia Fischer und Justus Hoffmann etwas, Anm. d. Unterzeichners), zusammen mit Robert Cibis, dem Geschäftsführer von Oval Media, welche den „Ausschuss“ produzierte, ein Video aufnehmen, in welchem er die Öffentlichkeit (wahrheitswidrig) darüber informieren würde, die Zeugen Antonia Fischer und Justus Hoffmann würden sich ausschließlich an dem Ausschuss bereichern wollen und als ,Controlled Opposition‘ die ,Widerstandsbewegung gegen die Corona-Maßnahmen‘ schädigen wollen.“
Tatsächlich hatte Dr. Fuellmich ihm genau das – reine Geldgier bei völliger Inkompetenz – vorgeworfen, und zwar, wie sich inzwischen herausgestellt hat, zu Recht. Nur hatte er nicht mit einer Veröffentlichung in einem Video gedroht, sondern – wie sich in der Folge ebenfalls gezeigt hat – alle internen Streitereien mit den Anzeigeerstattern und später auch mit Viviane Fischer von der Öffentlichkeit so lange wie möglich ferngehalten (jedenfalls dies so lange, bis Viviane Fischer im August 2022 auf Veranlassung von Dr. Wolfgang Wodarg plötzlich die Anzeigeerstatter wieder kontaktiert hatte und sie sodann urplötzlich ab dem 02.09.2022 koordiniert zusammen mit den Anzeigeerstattern eine öffentliche Hetz- und Diffamierungskampagne gegen Dr. Fuellmich betrieben und gleichzeitig Strafanzeige erstattet hatten). Wieder völlig korrekt kommentiert Viviane Fischer obige Behauptung des Justus Hoffmann so:
„Das ist eine unglaubliche Behauptung, das ist mir gegenüber nie gesagt worden. Ich hätte sofort Robert gefragt, ob das stimmt. Niemals hätte er so einen Film gemacht. Es ist auch nicht erkennbar, was da überhaupt als Inhalt hätte abgedreht werden können. Ich kann auch nicht erkennen, dass sich hier etwas abgespielt hätte, das Grund für Justus und Antonia gewesen sein könnte, sich nicht mehr um die Geschäfte der Gesellschaft zu kümmern. Ich erinnere, dass Reiner was von Bombe platzen gesagt hat, aber das war in seinem üblichen Duktus – ein betont energisches Auftreten, bei dem völlig unklar blieb, was so eine Bombe überhaupt sein könnte. Hier kann auch etwas von der Darstellung der Geschichte nicht stimmen. In einem persönlichen Gespräch nach der Anzeige hatten die beiden behauptet, dass sich diese Drohung beim Notar vollzogen habe. Ich hatte gesagt, dass ich das null erinnere und das allenfalls gesagt worden sein könne, als ich kurz auf der Toilette war (beim Notar, im Café war ich nicht auf der Toilette gewesen), nicht mehr wussten, ob ich dabei gewesen war oder nicht, aber vorher betont hatten, ich sei auf jeden Fall dabei gewesen. Zudem hatten sie mir nicht sagen können, was genau eigentlich Robert habe drehen wollen. Es hieß nur, Robert habe einen schlimmen Film über sie drehen wollen. Jetzt habe aber ihrer Erinnerung Böttcher auf die Sprünge geholfen, also muss sich das angebliche Geschehen beim Notar abgespielt haben. Auch für dort kann ich es nicht bestätigen. Da war ich für zwei Minuten auf der Toilette. Aber da kann sich diese ganze extreme Lage nicht abgespielt haben. Eine Drohung, deren Inhalt ich gar nicht richtig erinnere und für die es ja auch gar keinen greifbaren Inhalt gab, kann keinesfalls so schwerwiegend gewesen sein. Irritierend ist in diesem Zusammenhang auch, dass Justus Hoffmann mir später geschrieben hatte, dass er sich an den Inhalt der Drohung nicht erinnern könne. Zu diesem Zeitpunkt war die Strafanzeige, die alles auflistete, schon eingereicht. Die Informationen, hinsichtlich derer er dann später sagte, dass Jörn Böttcher seiner Erinnerung auf die Sprünge geholfen habe, mussten ihm zum Zeitpunkt unserer Konversation schon bekannt gewesen sein.“
Aber Viviane Fischer beschränkte sich mit diesem Kommentar nicht darauf klarzustellen, dass Justus Hoffmann offenbar ins Blaue hinein für die Strafanzeige Dinge erfand. Sondern sie gibt auch eine Erklärung für das ständige – falsche – Gerede von „Drohungen“ des Justus Hoffmann in der Strafanzeige (Blatt 169 R Hauptakte Band 4):
„Es dürfte sich nach meiner Einschätzung um eine Schutzbehauptung handeln, um das gesellschaftsrechtlich problematische Untätigsein trotz angeblicher Verdachtsmomente bezüglich unberechtigter Abverfügungen zu begründen.“
Tatsächlich spricht sie damit das Kernproblem an: Es geht hier um eine rein gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung, die von den Anzeigeerstattern aber gesellschaftsrechtlich gar nicht mehr betrieben werden konnte, weil sie nämlich nicht nur über mehr als ein Jahr völlig untätig geblieben waren, sondern weil sie außerdem treuwidrig nur am Spendengeld interessiert gewesen waren und im Übrigen die Arbeit des Corona-Ausschusses nur behindert hatten.
Aber dann treiben es die Anzeigeerstatter und beschuldigten „Hafenanwälte“ noch weiter und behaupten:
„Zudem gehen beide (gemeint sind Antonia Fischer und Justus Hoffmann, Anm. d. Unterzeichners) davon aus, dass im Falle der Veröffentlichung eines entsprechenden Videos im Internet aus der dann von dem Angeschuldigten Dr. Reiner Fuellmich angestachelten Menge seiner Anhänger heraus Drohungen oder Gewalt gegen sie verübt werden.“
Viviane Fischer kommentiert auch dies völlig korrekt:
„Das haben die niemals glauben können. Was hätte der Inhalt dieses Films überhaupt sein können?“
Und tatsächlich haben ja die inzwischen geschehenen Ereignisse gezeigt, dass beide hier im Wege der Projektion vorgingen: Das, was sie selbst vorhatten zu tun, nämlich Menschen zum Mord an der Verteidigung und an Dr. Fuellmich aufzurufen, warfen sie Dr. Fuellmich vor – ohne hierfür auch nur den allergeringsten Anhaltspunkt zu haben. Dass die Beschuldigten Schindler, John, Dr. Jakob und Luther genauso vorgingen, zeigt die Tatsache, dass Dr. Fuellmich über mehr als sechs Monate den Maßnahmen der sogenannten „weißen Folter“ (siehe oben und nachfolgend nochmals im Detail) unterworfen wurde, ohne dass es hierfür – außer von den Beschuldigten selbst erfundene und von ihnen verfälschte Dokumente – auch nur den allergeringsten Anlass, geschweige denn eine Rechtfertigung gegeben hätte.
Und tatsächlich haben ja die inzwischen geschehenen Ereignisse gezeigt, dass beide hier im Wege der Projektion vorgingen: Das, was sie selbst vorhatten zu tun, nämlich Menschen zum Mord an der Verteidigung und Dr. Fuellmich aufzurufen, warfen sie Dr. Fuellmich vor, ohne hierfür auch nur den allergeringsten Anhaltspunkt zu haben. Dass die Beschuldigten Schindler, Jung, Dr. Jakob und Luther genauso vorgingen, zeigt die Tatsache, dass Dr. Fuellmich über mehr als sechs Monate den Maßnahmen der sogenannten „weißen Folter“ unterworfen wurde, ohne dass es hierfür – außer von den Beschuldigten selbst erfundene Behauptungen – auch nur den allergeringsten Anlass gab.
Weiter unten auf derselben Seite behaupten Justus Hoffmann und Antonia Fischer erneut, sie hätten von der mehr als zwingend naheliegenden „gerichtlichen Geltendmachung ihrer Auskunftsansprüche“ jedoch – angeblich – wegen der ausgesprochenen Drohungen Abstand genommen. Und Viviane Fischer kommentiert dies erneut:
„Das vermag ich nicht zu glauben.“
Und dann behaupten Antonia Fischer und Justus Hoffmann auch noch dreist:
„Auch zogen sie (gemeint sind die Beschuldigten Antonia Fischer und Justus Hoffmann, Anm. d. Unterzeichners) sich vollständig aus der Öffentlichkeit des Ausschusses zurück und nahmen an den Internetsendungen auch nicht mehr teil.“
Daraufhin stellt Viviane Fischer, wie oben schon angemerkt, klar:
„Die beiden waren schon lange davor, nämlich ab August 2020 (gemeint war 2021, Anm. d. Unterzeichners), verschwunden.“
Auf Seite 170 oben erfindet der Beschuldigte Justus Hoffmann sodann einen weiteren Grund, um Dr. Fuellmich wegen einer Drohung beschuldigen zu können:
„Der angeschuldigte Dr. Fuellmich und die Zeugin Viviane Fischer luden kurze Zeit später zur Gesellschaftsversammlung ein, in der sie Antonia Fischer und Justus Hoffmann erneut zur Mitwirkung bei der Eintragung der Gesellschaft drängten. Der Zeuge Justus Hoffmann und die Zeugin Antonia Fischer erweiterten sodann die Tagesordnung der Gesellschaftsversammlung um die Einziehung der Geschäftsanteile der beiden anderen Gesellschafter aufgrund der Drohungen durch den angeschuldigten Dr. Fuellmich und seinen inzwischen offen antisemitischen Aussagen in der Öffentlichkeit.“
Abgesehen davon, dass das Ansinnen der beiden nicht nur für den Corona-Ausschuss vollkommen nutzlosen Antonia Fischer und Justus Hoffmann, ausgerechnet die beiden einzigen aktiven Gesellschafter und Gründer des Corona-Ausschusses auszubooten, an Absurdität nicht zu überbieten ist und nur mit der Justus Hoffmann Schein-Macht gegebenen Unterstützung durch den Verfassungsschutz/Staatsschutz zu erklären ist, ist auch diese weitere Behauptung einer Drohung nicht nur offensichtlich falsch und durch absolut gar nichts belegt. Deswegen schreibt Viviane Fischer auch:
„Das stimmt nicht. Reiner hat nie etwas Antisemitisches gesagt und Justus Hoffmann hat den Holocaust auch sehr oft erwähnt.“
Als Justus Hoffmann dann auch noch den Satz vollendet, indem er betreffend die angeblich antisemitischen Äußerungen von Dr. Fuellmich konkret wird und schreibt:
„(…) welche insbesondere auf der ethnischen Abstammung des Zeugen Justus Hoffmann für ihn und die Gesellschaft untragbar geworden ist“,
kommentiert dies Viviane Fischer wieder klar und deutlich damit, dass Justus Hoffmann an der von ihm und den anderen Anzeigeerstattern torpedierten Gesellschaft in gar keiner Weise interessiert war und dieser Vorwurf offenkundig absurd sei, zumal die ethnische Abstammung von Justus Hoffmann damals niemandem bekannt war (angeblich handelte es sich bei ihm um einen, so hat er jedenfalls inzwischen vor Gericht erklärt, aschkenasischen Juden). Dazu schreibt Viviane Fischer konkret:
„Welches ist die ethnische Abstammung von Justus? Dies ist nie Thema gewesen.“
Die Anzeigeerstatter fahren sodann fort, indem sie – erneut völlig unprofessionell und unjuristisch emotional – behaupten, insbesondere Dr. Fuellmich sei angesichts des von Antonia Fischer und Justus Hoffmann zur Gesellschaftsversammlung mitgebrachten (wohlgemerkt: gesellschaftsrechtswidrig, vgl. Blatt 196 R der Hauptakte Band 4, Kommentar von Rechtsanwalt Tobias Weissenborn) Jörn Böttcher in eine „wütende Verzweiflungsorgie“ verfallen und hätte „geschrien, lamentiert und gefleht“, doch endlich die Gesellschaft zur Eintragung zu bringen. Auch das klärt Viviane Fischer auf Seite 170 R, Hauptakte Band 4, auf:
„Das stimmt so überhaupt nicht. Reiner und ich waren am Wochenende vor der Sitzung in Hamburg gewesen, weil uns der Landesverband der Basis zu Hilfe gerufen hatte. Der Vorstand, dem Jörn Böttcher angehörte, war durch Beleidigungen und Bedrohungen von Mitgliedern/anderen Vorstandsmitgliedern aufgefallen. Auch Jörn Böttcher hatte schlimme Bemerkungen gegenüber den Vorstandsmitgliedern gemacht. Als die Beleidigungen auf der Bühne verlesen wurden, stand die Hamburger Vorstandsvorsitzende neben Böttcher und beide jubilierten über die Beleidigungen. Es war eine erschreckende Szene, es gibt eine Aufzeichnung des gesamten Events. Dass dann ausgerechnet Böttcher die internen Unterlagen vom Ausschuss zu sehen bekommen sollte – zur Mitarbeiterzahl und zur IT –, das konnte tatsächlich unseren politischen Gegnern in die Hände spielen. Allein schon die Frage, wie viele Leute arbeiten beim Ausschuss, ist ja schon eine wichtige Information.“
Ohne bis hierhin auch nur einen einzigen konkreten strafrechtlichen Vorwurf nachprüfbar formuliert zu haben, bleiben die Anzeigeerstatter ihrer Linie treu, völlig falsche und/oder ins Blaue hinein formulierte „Actionfilm-Vorwürfe“ zu machen, und schreiben erneut, ohne jede tragfähige Grundlage im Tatsächlichen auch nur ansatzweise zu formulieren:
„Zu diesem Zeitpunkt reifte bei den Zeugen zum ersten Mal die Erkenntnis, dass der angeschuldigte Dr. Fuellmich und die Zeugin Viviane Fischer die Unterlagen nicht aus Furcht vor Gier der Zeugen Antonia Fischer und Justus Hoffmann zurückhielten oder weil diese nicht ordentlich geführt worden waren, sondern weil die Mittel für eigene gesellschaftsrechtswidrige Zwecke verwendet worden waren.“
Abgesehen von der Dreistigkeit dieser völlig unbelegten Vorwürfe durch die unter jedem Blickwinkel vollkommen nutzlosen Anzeigeerstatter bleiben die Anzeigeerstatter jeden Hauch von „tragfähigen Grundlagen im Tatsächlichen“ für diese ins Blaue hinein geäußerten und, wie sich inzwischen auch gezeigt hat, völlig falschen Vorwürfe schuldig. Allerdings hatten sie selbst zuvor derartige Gerüchte über privaten Verbrauch von angeblich veruntreuten Spendengeldern geschürt, wie Viviane Fischer sogleich klarstellt:
„Ich vermute, die hatten die Vermutung schon vorher, es hieß auch irgendwann, Reiner würde sich eine Villa bauen, und diese Infos schienen von Justus und Antonia zu kommen (…) Mir ist bis heute nichts von einer Villa bekannt und warum sollte ein Hauseigentümer nicht auch mal seinen Garten in einem überschaubaren Maß umbauen? Reiner machte auf alle einen sehr liquiden Eindruck.“
Erneut geben die Anzeigeerstatter dann vor, sich nicht erklären zu können, warum Dr. Fuellmich und Viviane Fischer keine Unterlagen ausgerechnet an einen V-Mann des Verfassungsschutzes – so der Verdacht von Dr. Fuellmich –, Jörn Böttcher, zur Einsicht herausgeben wollten. Viviane Fischer schreibt dazu korrekt:
„Stimmt so nicht. Ich habe immer nur das mit der IT betont. Es war aus meiner Sicht eine maximale Klemme durch die (gesellschaftsrechtswidrige, siehe oben, Anm. d. Unterzeichners) Involvierung des wirklich sehr aggressiv auftretenden und möglicherweise von anderen Motiven geleiteten Steuerberaters (…)“
Zum Verweis der Anzeigeerstatter auf Blatt 171 oben, Dr. Fuellmich und Viviane Fischer hätten erklärt,
„Jörn Böttcher hege sinistere Absichten und man könne deswegen die Unterlagen nicht aushändigen, da dieser die Unterlagen dann an Unbekannte dritter Seite geben würde“,
erklärt Viviane Fischer wiederum zutreffend:
„Die Befürchtung bestand bei uns.“
Auch sie hatte Jörn Böttcher richtig eingeschätzt, wenngleich sie es nicht so deutlich ausgedrückt hatte wie Dr. Fuellmich, sondern wie immer herumeierte. Und so geht es immer weiter: Danach beschweren sich Antonia Fischer und Justus Hoffmann darüber, dass Viviane Fischer und Dr. Fuellmich nicht auf deren Vorschlag eingegangen seien, Prof. Dr. Martin Schwab die Unterlagen einsehen und beurteilen zu lassen. Dazu erklärt Viviane Fischer, dass Justus Hoffmann ihr gegenüber auch außerhalb der Strafanzeige und danach noch offensichtlich falsche, wiederum mit nichts belegte Vorwürfe erhoben habe:
„In einer Mail mir gegenüber in 2023 hat Justus was von angeblichen Zahlungen an die Basis geschrieben und dass er dazu aber weiter nichts sagen könne wegen Mandantengeheimnis (was offensichtlicher Unfug ist, da ja auch Viviane Fischer als Rechtsanwältin der Schweigepflicht unterliegt, Anm. d. Unterzeichners) (…) Ich weiß im Übrigen von keiner Zahlung an die Basis. (…)“ (Gemeint ist das angebliche Verschieben von Spendengeldern an die Partei „die Basis“, Anm. d. Unterzeichners.)
Nachdem dann Justus Hoffmann auch noch – ausnahmsweise korrekt – vorträgt, Viviane Fischer und Dr. Fuellmich hätten ihm erklärt, seine steuerlichen Überlegungen seien völlig ohne Substanz und falsch, wie ihnen von einer Steuerberaterin erläutert worden sei, schreibt Viviane Fischer dazu:
„Das kommt auch noch hinzu. Wir hatten tatsächlich einen Zoom mit Sigune Vahnauer (Steuerberaterin, die kostenlos, nämlich aus reiner Gefälligkeit gegenüber dem Corona-Ausschuss ein Beratungsgespräch mit Viviane Fischer und Dr. Fuellmich geführt hatte, Anm. d. Unterzeichners) gehabt, die sagt, dass das ganze Unsinn sei mit der Steuerschuld. Vor diesem Hintergrund wirkte das ganze wie Angst-Theater auf mich.“
Und genau das war es ja auch, wie inzwischen festgestellt werden konnte. Dass Justus Hoffmann und seine Kollegen durchweg mit haltlosen und falschen Anschuldigungen arbeiten, hat im Übrigen auch ein erfahrener Mitarbeiter des Hauptzollamts Braunschweig namens André Bruns erkannt. Am 27.07.2023 schreibt er in einer Mitteilung an den Beschuldigten John betreffend von Justus Hoffmann wiederum frei erfundene Vorwürfe von angeblicher „Scheinselbstständigkeit“ in der Kanzlei von Dr. Fuellmich klar und deutlich (Blatt 100, Hauptakte Band 3):
„Nachweise für die aufgestellte Behauptung/Annahme sind weder der Strafanzeige selbst noch dem nachfolgenden Schriftverkehr zu entnehmen.“
Und dieser so zutreffend nicht nur von Bruns, sondern auch von Viviane Fischer als substanzloses Geschwätz qualifizierte Inhalt der Strafanzeige der Anzeigeerstatter, formuliert von einem Rechtsanwalt, der ohne Hilfe seines Mentors Prof. Dr. Schwab durch das juristische Staatsexamen gefallen wäre und der überhaupt erst in 2019 seine Zulassung erhalten hatte, soll sonst niemandem aufgefallen sein? Weder dem – allerdings unerfahrenen – Staatsanwalt auf Probe und Beschuldigten John noch dem erfahrenen Kammervorsitzenden und Beschuldigten Schindler? Beide Beschuldigte sollen nicht bemerkt haben, dass da etwas nicht stimmt? Nur der Polizeiermittler Spörhase soll etwas bemerkt haben und wollte deshalb die Anzeigeerstatter und Viviane Fischer als Zeugen anhören (Blatt 135, Hauptakte Band 1). Sonst soll nur dem Zollfahnder Herrn Bruns vom Hauptzollamt aufgefallen sein, dass Justus Hoffmann substanzlose und deshalb nicht überprüfbare Behauptungen aufstellt? Nein, beide, sowohl der Beschuldigte John als auch der Beschuldigte Schindler, wussten, dass es sich bei dieser Strafanzeige um eine Auftragsarbeit der beschuldigten „Hafenanwälte“ für den Verfassungsschutz/Staatsschutz handelt. Denn auch sie erhielten ihre Aufträge ja vom Verfassungsschutz/Staatsschutz.
Genau deshalb musste ja unbedingt verhindert werden, dass Oberstaatsanwältin Reinecke, die eigentlich zuständig für dieses Verfahren war und die am 14.06.2022 den ersten Versuch des Verfassungsschutzes, Dr. Fuellmich wegen seiner völlig legalen Corona-Aufklärungsarbeit aus dem Verkehr zu ziehen, krachend zurückgewiesen hatte, dies noch einmal tun können würde. Dies belegt die, wenngleich unvollständige, Akte der Staatsanwaltschaft überdeutlich. Ergänzend muss hierzu noch angemerkt werden, dass ja auch die im Januar 2024 begonnene gerichtliche Beweisaufnahme, die sich bis dahin allein auf die Zeugenliste der Staatsanwaltschaft beschränkt hatte, nach der Ansprache des Beschuldigten Schindler durch den Verfassungsschutz/Staatsschutz am 03.05.2024 vollkommen überraschend und grob rechtswidrig abgebrochen wurde, insbesondere die dort auch aufgelisteten Zeugen Jörn Böttcher und Marcel Templin nicht mehr angehört wurden, geschweige denn, dass Zeugen der Verteidigung zur Widerlegung der neuen Vorwürfe zugelassen worden wären.
Das stinkt zum Himmel und kann nur damit erklärt werden, dass Mitarbeiter, das heißt insbesondere: V-Leute des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, wenn sie nach ihrer Tätigkeit für den Verfassungsschutz gefragt werden, die Wahrheit angeben müssen. Also dürfen sie erst gar nicht in die Lage gebracht werden, befragt zu werden, erst recht nicht durch einen erfahrenen Anwalt befragt zu werden.
8. Zum Ausschalten der Oberstaatsanwältin Reinecke
Jedenfalls, auch dies ist von Relevanz: Der eigentlich zuständigen Oberstaatsanwältin Reinecke wurde auch dieser zweite Versuch des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, Dr. Fuellmich wegen seiner Corona-Aufklärungsarbeit, dieses Mal mithilfe der Strafanzeige der „Hafenanwälte“, aus dem Verkehr zu ziehen, vorgelegt. Ein handschriftlicher Vermerk des Oberstaatsanwalts Dr. Rau vom 07.10.2022 (Hauptakte Band 1, Seite 64) lautet betreffend Oberstaatsanwältin Reinecke:
„Frau Oberstaatsanwältin Reinecke, m. d. B. (also ,mit der Bitte‘, Anm. d. Unterzeichners) um Prüfung zur Eintragung vorlegen (Anwaltssache).“
Und Oberstaatsanwältin Reinecke reagierte darauf mit handschriftlichem Vermerk vom 17.10.2022 wie folgt (Hauptakte Band 1, Seite 164):
„WV (= Wiedervorlage, Anm. d. Unterzeichners) mit 400 Js 15414/22.“
Das heißt, sie wollte sich vergewissern, ob sich inzwischen (seit ihrer am 14.06.2022 erfolgten Abwehr des ersten Versuches des Verfassungsschutzes/Staatsschutz, Dr. Fuellmich wegen seiner Corona-Aufklärungsarbeit aus dem Verkehr zu ziehen), etwas geändert hatte. Nachdem sich Oberstaatsanwältin Reinecke, der diese Akte daraufhin natürlich vorgelegt worden war, diesen zweiten Versuch des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, Dr. Fuellmich wegen seiner Corona-Arbeit auszuschalten, genau angesehen hatte und sie das mit dem ersten bei ihr gescheiterten Versuch verglichen hatte, muss ihr aufgefallen sein, dass sich gegenüber dem ersten Versuch absolut gar nichts geändert hatte.
Denn genau wie bei dem ihr vorgelegten ersten Versuch des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes hatte – wieder – Herr Schmelter vom Verfassungsschutz/Staatsschutz ihr – wieder – den damaligen Analysebericht vom 15.02.2022 (der keinerlei strafrechtliche Relevanz aufgewiesen hatte, wie sie selbst festgestellt hatte, aber mit einer Serie von Hinweisen auf die Corona-Aufklärungsarbeit, Querdenker-Szene, Verschwörer-Szene versehen war) vorgelegt. Dies tat Schmelter, indem er ihr ein nahezu vollständig identisches Anschreiben dafür vorlegte, dieses Mal allerdings datierend vom 06.10.2022 (Blatt 79 bis 82 der Akte). Wieder ist im Betreff fett gedruckt klargestellt, dass es um
„Staatsschutzrelevanz“
gehe. Wieder ist auf Seite 2 des Berichts (Blatt 80, Hauptakte Band 1) betreffend Dr. Fuellmich festgehalten:
„– Beteiligter unter www.corona-ausschuss.de“
und
„– Bundesvorstand der Basisdemokratischen Partei Deutschlands“ (seit 12/21),
Und wieder wird dort schon auf der dritten Seite (Blatt 81, Hauptakte Band 1) auf die tragende Rolle des Verfassungsschutzes hingewiesen:
„Für Ihre Information teile ich Ihnen mit, dass der Analysebericht (…) an das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt wurde (…) Weitere inländische öffentliche Stellen wurden (…) nicht informiert.“
Und das Schreiben endet wieder mit dem Hinweis auf das
„Verbot der Informationsweitergabe“
(Blatt 82, Hauptakte Band 1).
Ansonsten wird schlicht der Originalanalysebericht vom 15.02.2022 erneut übergeben, mit den Worten:
„Mein Analysebericht vom 15.02.2022“ (Blatt 79 der Hauptakte Band 1).
Ansonsten hat sich absolut gar nichts geändert.
Zwar lag nun eine Strafanzeige der drei V-Leute des Verfassungsschutzes vor, auf die sogleich weiter eingegangen wird. Aber dort werden ja vor allem die beiden Straftaten, deren Verfolgung der Verfassungsschutz/Staatsschutz schon beim ersten Versuch, Dr. Fuellmich aus dem Verkehr zu ziehen, von der Staatsanwaltschaft Göttingen gefordert hatte, angezeigt, nämlich zu Ziffer 1 Untreue und zu Ziffer 2 Betrug (Blatt 2 der Strafanzeige und Blatt 2 der Hauptakte Band 1).
Wohlgemerkt: Genau in diese Richtung hatte ja der Verfassungsschutz/Staatsschutz schon beim ersten Mal angeregt, bzw. hatte er die Staatsanwaltschaft – wenig subtil – aufgefordert, zu ermitteln und Anklage zu erheben.
Insoweit formulierte der Verfassungsschutz/Staatsschutz auf Blatt 16 unten der Beiakte Band 3 mit dem ersten Analysebericht des Herrn Schmelter vom 15.02.2022, dass „nicht auszuschließen“ sei, dass die im Analysebericht (= Kontenauswertung, Anm. d. Unterzeichners) dargestellten Transaktionen bei Dr. Fuellmich
„den Straftatbestand des Betruges oder der Untreue erfüllen“
könnten.
Das reichte natürlich nicht für strafrechtliche Ermittlungen, sondern nur für das, was im angloamerikanischen Recht als „fishing expedition“, also als (planloser) Fischzug, bezeichnet wird. Oberstaatsanwältin Reinecke hatte aber trotzdem ja ausführliche Vorermittlungen angestellt und sich dann geweigert, ein echtes strafrechtliches Ermittlungsverfahren überhaupt erst in Gang zu setzen, weil nichts strafrechtlich Relevantes erkennbar war. Und sodann hatte sie den Verfassungsschutz/Staatsschutz dahingehend belehrt, dass es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei, auf Befehl ohne jede tragfähige Grundlage im Tatsächlichen Straftaten zu erfinden.
Allerdings hatte sie damals wegen Untreue bzw. Betruges zulasten der Spender ermittelt. Dieses Mal, beim zweiten Versuch aber, hatten die Anzeigeerstatter beide Taten („Betrug“ und „Untreue“) zulasten der „Corona-Ausschuss-Vorschalt-UG“ geltend gemacht bzw. angezeigt. Alle anderen Vorwürfe, die diese Anzeigeerstatter amateurhaft erhoben hatten, waren derart substanzlos und unsinnig, dass selbst der Verfassungsschutz/Staatsschutz und der von ihm gesteuerte Beschuldigte Staatsanwaltschaft auf Probe John sie nicht weiterverfolgt hatte.
Dass aber auch keine Schädigung einer Corona-Ausschuss-Vorschalt-UG in Betracht kam, weil nämlich entgegen der Angaben der Anzeigeerstatter keine solche UG existierte, hatte Oberstaatsanwältin Reinecke sofort und ohne Weiteres aus der ihr vorgelegten neuen Akte entnommen. Denn erneut hatte in Göttingen die Staatsanwaltschaft – dieses Mal handelnd durch Staatsanwältin Riemann – durch Verfügung vom 06.09.2022 die Akten an die Staatsanwaltschaft Berlin übersandt, und zwar eben weil ja der schließlich vom Beschuldigten John verfolgte Hauptvorwurf eine Schädigung einer UG mit Sitz in Berlin betraf:
„Übersenden zur Prüfung der Übernahme, weil die vorgeworfenen Handlungen zulasten der ‚Corona-Ausschuss-Vorschalt-UG‘ begangen sein sollen, die ihren Sitz laut Gesellschaftsvertrag in Berlin haben sollte (…)“ (Blatt 60 der Hauptakte Band 1).
Nur – auch dies ergab sich aus der hier vorgelegten Akte – hatte die Staatsanwaltschaft Berlin die Akten wieder zurück nach Göttingen geschickt, weil es entgegen den einmal mehr wahrheitswidrigen Behauptungen der Anzeigeerstatter überhaupt keine solche UG gab. In der Verfügung zur Ablehnung der Übernahme des Verfahrens mit Rücksendung der Akten nach Göttingen vom 07.10.2022 heißt es auf Blatt 69 der Hauptakte Band 1:
„Eine Tatortzuständigkeit aufgrund des Sitzes der Gesellschaft ‚Corona-Ausschuss-Vorschalt-UG‘ kann schon allein deshalb nicht bestehen, da diese Gesellschaft mangels Eintragung niemals rechtsfähig war.“
Wie aber, so fragt sich jeder klar denkende Mensch und Staatsanwalt, soll eine Gesellschaft Geschädigte einer Straftat sein, wenn es diese Gesellschaft gar nicht gibt?
Offenbar um dennoch sicherzustellen, dass sie nichts übersehen habe, wollte Oberstaatsanwältin Sudan noch einmal die von ihr weggelegten Akten betreffend den ersten Versuch des Verfassungsschutzes, Dr. Fuellmich wegen seiner Corona-Arbeit aus dem Verkehr zu ziehen, vorgelegt bekommen und ordnete deshalb am 19.10.2022 an (siehe oben: Blatt 64, Hauptakte Band 1):
„WV (= Wiedervorlage, Anm. d. Unterzeichners) mit 400 Js 15414/23.“
Das bezeichnet, wie oben schon angemerkt, das Aktenzeichen des von ihr weggelegten ersten Versuchs des Verfassungsschutzes gegen Dr. Fuellmich vorzugehen. Es wäre nun unter normalen Umständen ein weiterer Vermerk von Oberstaatsanwältin Reinecke zu erwarten gewesen, entweder dahingehend, dass nun doch ganz neue Umstände vorliegen würden, die die Eröffnung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erforderlich machen würden, oder dass sich nichts seit ihrer Einstellungsverfügung vom 14.06.2022 geändert habe und Ermittlungen wegen Schädigung einer gar nicht existierenden Gesellschaft nicht in Betracht kommen.
Stattdessen ist die eigentlich zuständige Oberstaatsanwältin Reinecke nach ihrem Vermerk vom 19.10.2022 aber kürzlich spurlos aus der Akte verschwunden. Dafür verfügt Oberstaatsanwalt Rau vom LKA Niedersachsen (an die Staatsanwaltschaft Göttingen???) am 01.11.2022, dass das Ermittlungsaktenzeichen der Staatsanwaltschaft abzuändern sei, sodass der gerade von Hannover nach Göttingen versetzte Beschuldigte John sie bekommen würde:
„Das Verfahren wird im Dezernat 1504 umgetragen.“
9. Die laut Polizeiermittler Spörhase angeordnete, aber vom Beschuldigten John unterlassene Einvernahme der „Hafenanwälte“ und von Viviane Fischer
Und am 04.11.2022 taucht sodann plötzlich der Beschuldigte John erstmals in der Akte auf und ordnet an, dass die (bereits vom Verfassungsschutz durchgeführte!) Kontenanalyse erneut durchzuführen sei, vermutlich weil ihm als „Staatsanwalt auf Probe“ nichts Besseres einfällt.
Bevor auf den weiteren Inhalt der Strafanzeige der Anzeigeerstatter eingegangen wird, ist nochmals darauf hinzuweisen, dass der mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragte Polizeiermittler Spörhase noch am selben Tag, dem 04.11.2022, in seinem „Bericht“ auf Seite 135, Blatt 1 Hauptakte, festhält:
„Am 04.11.2022 wurden KHKin Köhler und der Unterzeichner in den Räumen der Staatsanwaltschaft Göttingen durch Herrn Oberstaatsanwalt Laue (das ist der inzwischen durch die in „60 Minutes“-Sendung auf CBS in den USA zu trauriger Berühmtheit gelangte Strafverfolger, der sich zusammen mit den Staatsanwälten Meininghaus und Dr. Link köstlich darüber amüsiert, dass Beamte eines Sondereinsatzkommandos in den frühen Morgenstunden Türen von völlig normalen Menschen eintreten, Anm. d. Unterzeichners) sowie den hier sachleitenden Staatsanwalt, Herrn Staatsanwalt John, in den vorliegenden Sachverhalt eingewiesen. Nach Auswertung der eingegangenen Kontenübersicht sollen dann die Anzeigeerstatter sowie die Zeugin Viviane Fischer zusammen mit Herrn Staatsanwalt John ergänzend zeugenschaftlich vernommen werden.“
Schon angesichts der offensichtlich amateurhaft-kindlichen Qualität der völlig substanzlosen Strafanzeige war eine Vernehmung der Anzeigeerstatter und der diese Strafanzeige erst in Gang setzenden Viviane Fischer tatsächlich erforderlich. Erst recht war die Einvernahme dieser Personen erforderlich, um aufzuklären, wer denn nun die Wahrheit sagte. Die substanzlose, aber Dr. Fuellmich 14-mal massiver Drohungen beschuldigende Strafanzeige der Anzeigeerstatter oder Dr. Fuellmich, dessen E-Mail vom 26.08.2022 an Viviane Fischer wegen der darin mitgeteilten Darlehensrückzahlung die Anzeigeerstatter bzw. den Verfassungsschutz überhaupt erst eilig in Gang gesetzt hatte?
Natürlich hätte Oberstaatsanwältin Reinecke daraufhin die von Spörhase festgehaltene Zeugenbefragung durchgeführt und selbstverständlich hätte sie auch, wie es die Strafprozessordnung erfordert, dem Beschuldigten Dr. Fuellmich rechtliches Gehör gewährt. Aber genau um dies zu verhindern, wurde der Beschuldigte John als junger und unerfahrener Staatsanwalt auf Probe eingeschoben und Oberstaatsanwältin Reinecke hinausgedrängt aus dem Verfahren.
In der Strafanzeige geht es weiter mit einem kurzen Geplänkel darüber, ob die Steuerberaterin Frau Vahnauer Steuerberaterin des Corona-Ausschusses war oder bloß aus Gefälligkeit gegenüber Jens Kuhn, Viviane Fischer und Dr. Fuellmich über die Lügen der Anzeigeerstatter betreffend angebliche Steuerprobleme aufgeklärt hatte. Aber mangels irgendwelcher Substanz für einen belastbaren strafrechtlichen Vorwurf ziehen sich die Anzeigeerstatter dann sofort wieder zurück auf die x-te Wiederholung des Vorwurfs einer Bedrohung durch Dr. Fuellmich. Auf Blatt 172 Mitte, Hauptakte Band 4, schreiben die Anzeigeerstatter in bewährter Manier darüber, dass sie nun aber wirklich eine sichere Ahnung von Straftaten, die Dr. Fuellmich begangen habe, entwickelt hätten, um ihre fortgesetzte völlige Untätigkeit erneut mit angeblichen Drohungen des Dr. Fuellmich zu entschuldigen:
„Vor diesem Hintergrund entwickelte sich die Situation zunächst einige Monate nicht weiter. Die Zeugen Antonia Fischer und Justus Hoffmann und Jörn Böttcher waren sich nun sicher, dass die Gelder für vertragswidrige Zwecke genutzt würden. Von weiteren Schritten nahmen die Zeugen Antonia Fischer und Justus Hoffmann jedoch Abstand, da sie befürchteten, der angeschuldigte Dr. Fuellmich werde seine Drohungen wahr machen.“
Zum wiederholten Male kommentiert Viviane Fischer dies korrekt mit:
„Das kann wie gesagt nicht stimmen.“
Da die Anzeigeerstatter jedoch durchaus zumindest ahnen, wie substanzlos dünn ihr bis dahin verschriftlichtes Gejammer war, schieben sie danach nach:
„Da dieser (Dr. Fuellmich, Anm. d. Unterzeichners) auch aufgrund seiner Tätigkeit als Bundesvorstand der Partei in ,die Basis‘ eine erhebliche Bühne mit einer großen und getreuen Anhängerschaft im Milieu der ,Querdenkerszene‘ genoss und diese nach Ansicht der Zeugen Antonia Fischer und Justus Hoffmann sich in hoher Geschwindigkeit aufgrund des Einwirkens des Angeschuldigten Dr. Fuellmich in großen Teilen zu radikalisieren begann, befürchtete man, der angeschuldigte Dr. Fuellmich werde über seine bisherigen Drohungen hinaus möglicherweise gegen sie zu Gewalt aufrufen. Direkt oder indirekt.“
Viviane Fischer kommentiert dies erneut völlig zutreffend wie folgt:
„Das stimmt doch überhaupt nicht“
und
„So ein Quatsch“.
Eigentlich hätte ja an dieser Stelle auch auffallen müssen, dass diese V-Leute des Verfassungsschutzes sich inzwischen sogar der Diktion des Verfassungsschutzes bedienten, indem sie den Corona-Ausschuss, die Partei Die Basis und Dr. Fuellmich als „Milieu der Querdenkerszene“ bezeichneten, die sich „radikalisiert“ hätten und nun „zu Gewalt aufrufen“ würden, sowie Dr. Fuellmich als „Antisemit“ bezeichnen. Abgesehen davon kann mit dem heutigen unwiderlegbaren Wissen um die schweren psychischen Störungen insbesondere des Justus Hoffmann und die inzwischen offengelegten, mit sexuell-sadistischen Fantasien unterlegten Morddrohungen der Anzeigeerstatter festgestellt werden, dass es sich bei den Erfindungen der Anzeigeerstatter psychologisch um sogenannte „Projektionen“ handelt.
Eines aber fällt Viviane Fischer auf, nämlich, dass die Anzeigeerstatter bis dahin nicht nur keinerlei Substanz für irgendwelche Straftaten, mit welchen sie Dr. Fuellmich belasten sollten, zu Papier gebracht hatten, sondern ihren eigenen Versuch, Viviane Fischer und Dr. Fuellmich mit dem angeblich von Prof. Dr. Martin Schwab mit entworfenen „Abfindungsvergleich“ um die Hälfte des Spendenvermögens zu erpressen, geflissentlich weggelassen hatten. Sie schreibt deshalb auf Seite 172 unten im Anschluss an das ihr offensichtlich auf die Nerven gehende, ständig wiederholte Bedrohungsgerede der Anzeigeerstatter:
„Hier ist der Abfindungsvergleich ausgelassen worden, mit dem, so wirkte es, Justus und Antonia sich das Ausschussvermögen irgendwie an sich bringen wollten. Das passt auch sehr gut zu dem Gespräch, das Wolfgang mit Justus hatte, in dem Justus sauer war und unbedingt Geld für seine Arbeit im Ausschuss haben wollte. Für mich war klar, zumindest beim Abfindungsvergleichsvorschlag ging es auf keinen Fall nur um Steuern. Da sollte ja auch noch der immaterielle Vermögenswert durch eine Zahlung ausgeglichen werden. Dieser muss gar nicht versteuert werden. Es war auch so ausgestaltet, dass es letztlich in dem Ermessen von Justus und Antonia gestanden hätte, das Geld nach Versteuerung wieder der Gesellschaft oder vielleicht auch einer anderen zur Verfügung zu stellen. Wie hätte da die Arbeit weitergehen können mit diesen Wartefristen? Ich habe dann gefragt, warum Justus so einen vieldeutigen Vertrag aufsetzen würde, wenn doch klar sei, dass nach der Satzung jedem von uns nur seine Einlage zustünde. Daraufhin schrieb er etwas von treuwidrigem Verhalten von uns, dass man auf diese Weise nicht öffentlich werden lassen wolle (sinngemäß). Ich bat ihn zu sagen, was er weiß, aber es kam nichts zurück. Reiner und ich sind auf diesen Vorschlag nicht eingegangen. Wir waren auch etwas erschüttert.“
Die mitunter erstaunlich orientierungslose Viviane Fischer hatte dies nicht ganz korrekt in Erinnerung. Denn es war nicht Justus Hoffmann, der Viviane Fischer und Dr. Fuellmich wegen angeblich treuwidrigen Verhaltens erpresst hatte. Sondern es war Viviane Fischer gewesen, welche den Erpressungsversuch und dessen Vorspiel durch Justus Hoffmann als treuwidrig bezeichnet hatte. Justus Hoffmann hatte lediglich plump erpresst und mit E-Mail vom 29.12.2021 gedroht (Blatt 51, Selbstlesemappe I):
„Eigentlich ist es recht einfach: Wenn ihr uns aus der Nummer raushaben wollt (= aus der formal gar nicht existierenden Gesellschaft, Anm. d. Unterzeichners), (…) dann ist das der Preis, der gezahlt werden muss. Anders geht es halt nicht.“
Dem vorausgegangen war eine empörte E-Mail von Viviane Fischer als Reaktion auf den Erpressungsversuch von Justus Hoffmann und Antonia Fischer. Mit jener E-Mail schreibt Viviane Fischer (Blatt 52, Selbstlesemappe I):
„Ich sehe ein Treuwidrigkeitsproblem, wenn die Eintragung verhindert wird, denn nach einhelliger Ansicht ist aller spätestens nach Eintragung ja nur die Gesellschaft Steuersubjekt. Und ein weiteres Problem sehe ich, dass durch die Auszahlung (möglicher Umgehungstatbestand?), die Bestimmungen der Satzung missachtet werden (kein Geld für die Arbeit, kein Geld beim Ausscheiden).“
Diesen Sachverhalt hatte Viviane Fischer bei ihrer Kommentierung der von Justus Hoffmann in seiner Strafanzeige verheimlichten eigenen Straftaten offenbar durcheinandergebracht. Hervorgehoben werden muss noch, dass die Zusammenarbeit mit Antonia Fischer und Justus Hoffmann als Ersatzleute für die ausgestiegenen beiden Professoren ausschließlich auf dem Vertrauen von Viviane Fischer und Dr. Fuellmich in deren Mentor Prof. Dr. Martin Schwab beruhte. Das war auch den Anzeigeerstattern klar. Insbesondere Justus Hoffmann, der aufgrund seiner psychischen Probleme nie ohne Angabe großer Namen (sogenanntes „name-dropping“) auftritt, war das klar. Nicht nur hatte er in dem kurzen Abfindungsvorschlag gleich achtmal (!) auf Prof. Dr. Martin Schwab Bezug genommen, sondern auch in seiner E-Mail vom 23.12.2021 schreibt er, dass der Abfindungsvergleich von ihm zusammen mit Prof. Dr. Martin Schwab erarbeitet worden ist:
„Ich habe kürzlich mit Martin telefoniert und mit ihm besprochen, wie das Ganze (gemeint ist die längst erfolgte Trennung von Antonia Fischer und Justus Hoffmann durch Dr. Fuellmich und Viviane Fischer, Anm. d. Unterzeichners) aussehen könnte. Auf dieser Grundlage haben wir nun einen Abfindungsvergleich aufgesetzt, der sowohl aus unserer Sicht als auch der von Martin eine zufriedenstellende und alle beteiligten Interessen hinreichend wahrende Lösung darstellt. Diese Abwicklung ist auch aus steuerlicher Sicht für uns alle am günstigsten, da Abfindungen Sondereinkommen sind und wir wegen unserer Selbstständigkeit (gemeint ist: als Anwälte, Anm. d. Unterzeichners) große Kontrolle über unsere übrigen Einnahmen haben – also, wann wir uns unsere Gewinne auszahlen.“
Abgesehen von dem „name dropping“ zeigt Justus Hoffmann hier klar und deutlich, dass es ihm überhaupt nicht um die Arbeit des Corona-Ausschusses geht, sondern nur darum, „Einkommen“ zu erzielen, was ihm auf andere Weise als durch Erpressung eben nicht möglich war, da er als Anwalt stets erfolglos blieb und bleibt.
Viviane Fischers E-Mail-Antwort vom 25.12.2021 zeigt auf, dass nämlich in Wahrheit für den Corona-Ausschuss überhaupt keine Steuerprobleme entstehen können, weil
„spätestens nach Eintragung nur noch die Gesellschaft selbst und eben nicht mehr die einzelnen“ Gesellschafter selbst“
die Einnahmen des Corona-Ausschusses versteuern müssen, und: dass die nunmehr mithilfe der „Abfindung“ von Antonia Fischer und Justus Hoffmann verfolgte Gewinnerzielung ein Umgehungstatbestand ist, durch den obendrein die Bestimmungen der Satzung (sie schreibt: „Kein Geld für Arbeit, kein Geld beim Ausscheiden“, siehe oben) umgangen werden.
10. Zum Erpressungsversuch von Antonia Fischer und Justus Hoffmann mithilfe des angeblich von Prof. Dr. Martin Schwab mit verfassten „Abfindungsvergleichs“ und zu der gesellschaftsrechtlichen Vorgeschichte
An dieser Stelle ist es an der Zeit, sich den sogenannten „Abfindungsvergleich“ näher anzusehen, mit dessen Hilfe die Anzeigeerstatter ihre finanziellen Probleme lösen und Einkommen erzielen wollten. Denn allerspätestens die damit im Dezember 2021 versuchte Spendengelderpressung bestätigt die Kündigung bzw. das Ausscheiden aus der Gesellschaft durch Antonia Fischer und Justus Hoffmann im August 2021.
Der Abfindungsvergleich befindet sich auf den Seiten 46 bis 49 der Selbstlesemappe I. Er belegt, dass auch den Anzeigeerstattern Justus Hoffmann und Antonia Fischer völlig klar war, dass sie nicht nur längst aus der Arbeit des Corona-Ausschusses ausgeschieden waren (nämlich spätestens seit August 2021, wie Viviane Fischer korrekt auf Blatt 169 R und in Hauptakte Band 4 feststellt), sondern der Abfindungsvergleich bestätigt auch, dass sie seither auch, und zwar durch konkludente Kündigung oder konkludentes Ausscheiden dadurch, dass sie ihr eigenes Format namens „Maskforce“ betreiben wollten (und es bis zum kurze Zeit später stattgefundenen Scheiterns dieses Formats auch tatsächlich taten) aus der nie eingetragenen und somit entstandenen Gesellschaft, der UG, ausgeschieden waren. Der Abfindungsvergleich bestätigt also, dass sie seit August 2021 keinerlei gesellschaftsrechtliche Ansprüche (mehr) geltend machen konnten, weil dies schon durch die Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen war und weil die Gesellschaft, an der sie beteiligt waren (der gescheiterten Vorschalt-UG) kein Vermögen hatten.
All dies war Justus Hoffmann und Antonia Fischer seit August 2021 bekannt, wie sowohl die von ihnen gewählte Bezeichnung ihres Erpressungsversuchs (des „Abfindungsvergleichs“) als auch dessen Rubrum, das heißt die Bezeichnung der Bezeichnung der am „Abfindungsvergleich“ beteiligten Personen, zeigt.
Zunächst belegen die Bezeichnung und das Rubrum, dass Justus Hoffmann und Antonia Fischer (und Prof. Dr. Martin Schwab, wenn er, wie von Justus Hoffmann behauptet, diesen „Abfindungsvergleich“ mit ausgearbeitet hat) im Dezember 2021, als dieser Erpressungsversuch gestartet wurde, wussten, dass Antonia Fischer und Justus Hoffmann längst, nämlich seit August 2021, ausgeschieden waren, welche auch im August 2021 ohnehin nur als reine BGB-Gesellschaft existierte, weil sie ja als UG nicht eingetragen worden war. Denn bei dem offenen Streit zwischen Viviane Fischer und Dr. Fuellmich auf der einen Seite und den drei „Hafenanwälten“ auf der anderen Seite im August 2021 hatte sich herausgestellt, dass es den „Hafenanwälten“, vor allem Justus Hoffmann, nur um das Spendengeld ging, und das, obwohl Antonia Fischer und Justus Hoffmann sich in keiner Weise um die Arbeit des Corona-Ausschusses oder die Gesellschaft für den Corona-Ausschuss gekümmert hatten und obendrein nur sporadisch bei dessen Sendungen anwesend gewesen waren. Deshalb hatten Dr. Fuellmich und Viviane Fischer sie am Ende des Streits hinausgeworfen, und sie waren seither auch tatsächlich „verschwunden“, wie Viviane Fischer in ihrer Kommentierung der Strafanzeige wörtlich schreibt (siehe oben). Danach oder zeitgleich hatten sie ihre eigene Konkurrenzveranstaltung zum Corona-Ausschuss gegründet, die sie als „Maskforce“ bezeichneten. Dieses Unternehmen scheiterte allerdings nach kurzer Zeit mangels Interesse des Publikums. Und erstmals im November 2021, als Viviane Fischer und Dr. Fuellmich noch einmal versuchten, die angestrebte UG eintragen zu lassen, erschienen sie urplötzlich (bis dahin waren sie „verschwunden“) erneut zu der entsprechenden Gesellschafterversammlung, allerdings nur, um diese mithilfe des von ihnen gesellschaftsrechtswidrig mitgebrachten dubiosen Jörn Böttcher aus Hamburg zu torpedieren und die Eintragung endgültig zu verhindern.
Schon vor diesem zu erwartenden erneuten Eklat durch das Verhalten von Antonia Fischer und Justus Hoffmann hatte Rechtsanwalt Tobias Weissenborn Dr. Fuellmich und Viviane Fischer per E-Mail geraten, schnellstens wegen des schon bis dahin treuwidrigen und die Gesellschaft schädigenden Verhaltens von Antonia Fischer und Justus Hoffmann eine neue Gesellschaft als „Auffanggesellschaft“ ohne Antonia Fischer und Justus Hoffmann zu gründen (siehe oben). Genau das tat Viviane Fischer im Einvernehmen mit dem zu dieser Zeit sich beruflich in den USA aufhaltenden Dr. Fuellmich Ende Dezember 2021, indem sie die SCA IC UG mit Dr. Fuellmich und Viviane Fischer als jeweils 50%ige Gesellschafter/Geschäftsführer gründete und für die Eintragung dieser UG im Mai 2022 sorgte, wohlgemerkt: ohne dass Antonia Fischer und Justus Hoffmann irgendetwas mit dieser UG zu tun hatten. Danach war Viviane Fischer sehr froh über deren endgültiges „Kaltstellen“ und mailte an Dr. Fuellmich:
„Und endlich sind wir die alten Scheißer los.“
Dass dies auch genau zur rechten Zeit geschehen war, beweist der kurz zuvor von Antonia Fischer und Justus Hoffmann vorgelegte „„Abfindungsvergleich“ zur Erlangung der Hälfte des Spendenvermögens. Wären Antonia Fischer und Justus Hoffmann noch Gesellschafter gewesen, also nicht bereits im August 2021 durch die oben geschilderten Ereignisse aus der (ohnehin nicht eintragungsfähigen, wie sich inzwischen herausgestellt hat) Gesellschaft ausgeschieden, dann hätten sie keinen „„Abfindungsvergleich“ vorlegen können. Sondern sie hätten, wie es das Gesellschaftsrecht vorsieht, eine sogenannte „Auseinandersetzung“ gemäß § 730 oder 738 BGB zur Aufteilung des Gesellschaftsvermögens durchführen müssen. Das aber wäre nicht möglich gewesen, und zwar nicht nur, weil das treuwidrige und die Gesellschaft schädigende Verhalten von Antonia Fischer und Justus Hoffmann entgegengestanden hätte, sondern auch, weil die Satzung der Gesellschaft ja vorsah, dass keiner der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Corona-Ausschuss bezahlt werden sollte, und vor allem: weil auch keiner der Gesellschafter nach seinem Ausscheiden irgendwelches Geld erhalten sollte, sondern das Spendengeld für immer ausschließlich für den Spendenzweck verwendet werden sollte (siehe sogleich hierzu die Zitate aus der Satzung).
Hinzu kommt aber ohnehin, dass die Gesellschaft (unabhängig davon, dass dies keine UG war, sondern es bei einer BGB-Gesellschaft geblieben war) keinerlei im Rahmen einer Auseinandersetzung zu verteilendes Vermögen hatte. Denn, wie Viviane Fischer korrekt über ihren Rechtsanwalt dem Gericht mitteilen ließ: Das Spendengeld war ja bis zur Entstehung der SCA IC UG im Mai 2022 immer auf Anwaltsanderkonten (zuerst von Dr. Fuellmich, dann von Tobias Weissenborn, dann wieder von Dr. Fuellmich und schließlich für sechs Monate, bis endlich die SCA IC UG entstanden war, von Viviane Fischer) einbezahlt worden. Dr. Fuellmich, Tobias Weissenborn und Viviane Fischer hatten das Geld auf diesen Anderkonten immer nur treuhänderisch für die Spender gehalten, da es ja bis zur Entstehung der SCA IC UG keine UG mit eigener Rechtspersönlichkeit gab, die ein eigenes Konto hätte erhalten können.
Deshalb war nach dem Ausscheiden von Antonia Fischer und Justus Hoffmann im August 2021 – ganz unabhängig davon, das Antonia Fischer und Justus Hoffmann als treuwidrig die Gesellschaft schädigende Gesellschafter ohnehin nach Treu und Glauben keine Forderungen stellen durften – aus zwei Gründen keine „Auseinandersetzung“ zum Verteilen von Gesellschaftsvermögen möglich:
a) weil die Satzung der Gesellschaft festhält, dass keiner der Gesellschafter für seine Tätigkeit irgendwelches Geld erhält und auch nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft kein Geld erhält, und
b) weil die Gesellschaft ohnehin keinerlei Vermögen hatte, sondern das Spendengeld bis zur Gründung der SCA IC UG immer nur treuhänderisch auf Anwaltskonten für die Spender gehalten wurde.
Und deshalb bezeichnen Antonia Fischer und Justus Hoffmann ihren Erpressungsversuch eben nicht als „Auseinandersetzung“ oder „Auseinandersetzungsvergleich“, sondern als „Abfindungsvergleich“, ebenso wie sie sich selbst in diesem „Abfindungsvergleich“ im sogenannten Rubrum als (längst, nämlich seit August 2021) außerhalb der Gesellschaft stehenden „Gläubiger“ bezeichnen und die das Geld treuhänderisch für die Spender verwaltenden Dr. Fuellmich und Viviane Fischer als „Drittschuldner“. Dass eine über kein Vermögen verfügende Gesellschaft bei Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter keine „Auseinandersetzung“, das heißt keine Verteilung von Vermögen, durchführt, hält auch die Rechtsprechungs- und die Rechtswissenschaftsliteratur fest, vgl. zum Beispiel Palandt-Sprau, BGB-Kommentar, Rn. 2 vor § 723 m. w. N..
Wo aber ist das nicht für die Arbeit des Corona-Ausschusses verbrauchte Vermögen geblieben (also das für die Technik, die IT, die Kommunikation, die Übersetzer usw.)? Nun, ungeklärt ist bis heute, wo das ab August 2022 allein von Viviane Fischer (treuwidrig) verwaltete Vermögen des Corona-Ausschusses geblieben ist. Aber das von Viviane Fischer entnommene Darlehensgeld zahlte sie im Oktober 2022 auf das Konto der SCA IC UG zurück, es steht also im Eigentum dieser zu jeweils 50 Prozent Viviane Fischer und Dr. Fuellmich gehörenden UG. Das für den Corona-Ausschuss erworbene Gold befindet sich bei der Firma Degussa in Berlin, wo es von Viviane Fischer und Dr. Fuellmich entsprechend den (vermutlich verwirrten) Wunsch von Viviane Fischer nicht etwa für die SCA IC UG lagert, sondern für Viviane Fischer und Dr. Fuellmich, das heißt: für die bereits Anfang Juni 2020 von Viviane Fischer und Dr. Fuellmich gegründete Corona-Ausschuss-BGB-Gesellschaft. Jedenfalls befand sich niemals und befindet sich auch bis heute keinerlei Vermögen im Eigentum der gescheiterten Gesellschaft mit Dr. Fuellmich, Viviane Fischer, Antonia Fischer und Justus Hoffmann. Und deshalb konnten Antonia Fischer und Justus Hoffmann niemals durch die dem vorübergehenden Schutz eines Teils der Spendengelder vor staatlichem Zugriff dienenden Darlehensentnahmen geschädigt werden.
Zur ergänzenden Klarstellung betreffend die Satzung der (wenngleich gescheiterten) Vorschalt-UG: Wie oben ausgeführt, sieht diese Satzung nicht nur vor, wie auch von Viviane Fischer immer betont, dass keiner der Gesellschafter bei seinem Ausscheiden Geld bekommt, § 2 Ziffer 3 der Satzung lautet:
„Die Gesellschafter erhalten nach ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.“
Das heißt: Die Gesellschafter bekommen nichts zurück, da sie nicht einmal die 125 Euro einzahlten noch irgendwelche Sacheinlagen erbracht hatten.
Aber die Satzung sieht in § 13 obendrein klar und deutlich eine dauerhafte Vermögensbindung betreffend das aufgrund der Spenden vorhandene Vermögen gemäß dem Spendenzweck sogar für den Fall der Auflösung der Gesellschaft vor (Blatt 44, Selbstlesemappe I):
„Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft… an die ‚Stiftung Corona Ausschuss‘, wenn diese rechtskräftig als steuerbegünstigte Körperschaft… entstanden ist, andernfalls an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwendung für Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Coronavirus.“
Das bedeutet, dass, egal was passiert, das Spendenvermögen des Corona-Ausschusses auf ewig, also dauerhaft, nur für die satzungsgemäßen Aufklärungszwecke verwendet werden durfte.
Dass direkt im Anschluss an diese Regelung obendrein ein Wettbewerbsverbot statuiert wird, gegen das Antonia Fischer und Justus Hoffmann geradezu dreist verstießen, indem sie bereits im August 2021 versuchten, ihre Konkurrenzveranstaltung „Maskforce“ (wenngleich im Ergebnis erfolglos) zu etablieren, bestätigt nochmals ihr schon damals erfolgtes konkludentes Ausscheiden aus der Gesellschaft bzw. ihre konkludente Kündigung der Gesellschaft.
So oder so kann jedenfalls kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass die V-Leute des Verfassungsschutzes Antonia Fischer und Justus Hoffmann im Juli oder August 21 nicht nur aus der Arbeit des Corona-Ausschusses ausgeschieden waren, sondern durch konkludentes Ausscheiden/Kündigung auch aus der damals schon gescheiterten Gesellschaft.
Allerspätestens der schriftliche Abfindungsvergleichsversuch bestätigt dies, stellt aber auch für sich genommen eine – nochmalige – Kündigung bzw. ein – nochmaliges – Ausscheiden beider V-Leute dar.
Ab diesem Zeitpunkt allerspätestens gab es keine Gesellschaft mehr, sondern nur noch die von Viviane Fischer Ende 2021 gegründete und dann auch eingetragene und auf der Website des Corona-Ausschusses ausgewiesene SCA IC UG mit den beiden Gesellschaftern Dr. Fuellmich und Viviane Fischer zu jeweils 50 Prozent, und die schon Anfang Juni 2020 von Viviane Fischer und Dr. Fuellmich gegründete Corona-Ausschuss-BGB-Gesellschaft.
11. Der finanzielle Zusammenbruch der „Hafenanwälte“ spätestens im August 2022
In der Strafanzeige befassen sich die Anzeigeerstatter danach damit, dass Ende Juli/Anfang August 22 plötzlich Viviane Fischer (Veranlassung von Dr. Wolfgang Wodarg, die Viviane Fischer ausgesagt hat) sich wieder bei den Anzeigeerstattern gemeldet hatte und im Beisein ihres Rechtsanwalts Heublein mit den beiden Anzeigeerstattern Justus Hoffmann und Antonia Fischer traf.
Viviane Fischer schreibt dazu auf Seite 172 R Hauptakte Band 4:
„Ich hatte die beiden an dem Abend bei Jens (gemeint ist das überfallartige Erscheinen von Viviane Fischer und ihrem damaligen Lebensgefährten Robert Siebes beim Buchführer Jens Kuhn, um das dort bei Jens Kuhn in seiner Tresoreinlage gesicherte Gold des Corona-Ausschusses an sich zu bringen, Anm. d. Unterzeichners) angerufen, aber nicht erreicht. Tatsächlich hatte ich mich dann erstmals nach dem Zustand ihrer Kanzlei erkundigt, weil Reiner behauptete, sie seien pleite.“
Dies war auch tatsächlich der Fall. Die fortgesetzten extremen psychischen Schwierigkeiten des die Kanzlei der sogenannten „Hafenanwälte“ dominierenden Justus Hoffmann hatten, nachdem die vorangegangenen Zusammenbrüche von Justus Hoffmann immer wieder mit Prof. Dr. Martin Schwabs Hilfe ausgeglichen worden waren, nun doch zum Zusammenbruch der Kanzlei der „Hafenanwälte“ geführt. Zuvor war Justus Hoffmann zwischenzeitlich nicht einmal mehr in der Lage gewesen, seine Krankenkassenbeiträge zu bezahlen, und hat unter anderem deshalb dem Corona-Ausschuss eine völlig überzogene Rechnung wegen anwaltlicher Tätigkeit in Höhe von mehr als 18.000 Euro gestellt.
Diese desolate Situation der „Hafenanwälte“ spiegelt sich wider in ihrer noch im Monat August 2022 veröffentlichten Presseerklärung, wo es auf irritierend unprofessionelle Weise heißt:
„Liebe Mütter, liebe Väter, liebe Omas, liebe Opas und alle anderen Menschen, die ihr in den letzten zwei Jahren Hilfe und aufbauende Worte und unseren Rat gesucht habt,
wir müssen euch leider mitteilen, dass wir aufgrund aktueller Veränderungen im Moment erst mal unsere Arbeit ruhen lassen müssen.
Dies betrifft sowohl Beratungen, Anfragen an unsere Anwälte, sowie überhaupt anwaltliche Unterstützung, als auch unsere (in Wahrheit von Prof. Dr. Martin Schwab stammende, Anm. d. Unterzeichners) sehr fundierten Leitfäden zu wichtigen rechtlichen Fragen.
Alles im Maskforce-Kanal bisher zur Verfügung Gestellte kann und soll selbstverständlich weiter wie gewohnt von Euch genutzt werden. Wir waren gern für euch da und arbeiten daran, dies bald wieder mit voller Kraft für euch sein zu können.“
Wie in der seit dem 07.12.2022 (völlig unbeachtet bei der Staatsanwaltschaft Göttingen, Staatsanwalt John, liegenden) Strafanzeige gegen die „Hafenanwälte“ wegen Betruges, Erpressung und anderem ausgeführt und dann noch ergänzend in einer Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen den Beschuldigten John dargelegt (sie liegt seit dem 03.08.2024 dem leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Studenroth vor und ist ebenfalls von ihm völlig unbeachtet geblieben), führte dieses seltsame Verhalten der zusammengebrochenen „Hafenanwälte“ zu völligem Unverständnis bei den (wenigen) Mandanten dieser seltsamen „Hafenanwälte“, denen sogar die eine und einzige Sekretärin, die sich nicht gleich gruselnd geweigert hatte, den ihr von den „Hafenanwälten“ angebotenen Arbeitsplatz anzutreten, nach ca. drei Wochen sich dann eben doch gruselnd weggelaufen war.
Einige der nun im Stich gelassenen Mandanten wandten sich an die Kanzlei des Dr. Fuellmich und fragten, ob er denn noch mit diesen „Hafenanwälten“ zusammenarbeitete. Das zwang Dr. Fuellmich und seine Mitarbeiter nun, um weiteren Schaden für diese und andere potenziellen Mandanten abzuwenden, klarzustellen, dass auch sie selbst sich wegen der von ihnen wahrgenommenen völligen Inkompetenz dieser drei von ihnen distanziert hatten.
Das ungläubige Entsetzen, nicht nur über den Zusammenbruch des Rechtsstaates, sondern auch über die „Hafenanwälte“, spiegelt sich auch in einer „Erklärung in eigener Sache“ der einzigen Mandanten der „Hafenanwälte“ wider, über die sie auch gemäß dem oben zitierten Kommentar von Viviane Fischer jemals etwas Geld verdient hatten, nämlich der Initiative „Eltern stehen auf e. V.“ Dort hatten sich Eltern zusammengeschlossen, die mit anwaltlicher Hilfe ihre Kinder vor den psychisch und physisch extrem schädigenden Anti-Corona-Maßnahmen schützen wollten.
Überschrieben ist deren Erklärung mit: „Eltern stehen auf, e.V., arbeitet schon lange nicht mehr mit den „Hafenanwälten“ zusammen.“
Und im Text heißt es:
„Am Anfang der Pandemie glaubten wir noch an den Rechtsstaat und dass uns Juristen helfen könnten. Wir schlossen einen Beratungsvertrag mit den „Hafenanwälten“ Antonia Fischer, Justus Hoffmann und Marcel Templin auf Stundenbasis und besprachen mit ihnen juristische Fragen, die Eltern an uns herangetragen hatten.
Wie groß der Nutzen der Beratung war, ist auch bei uns intern umstritten. Klar aber ist, dass selbst eine theoretisch richtige juristische Einschätzung nichts bringt, wenn sich die Gerichte nicht an die Gesetze halten.
Hinzu kam, dass wir die Kosten 2022 nicht mehr tragen konnten und die Beratungsgespräche einstellten. Im Sommer 2022 beendeten wir dann auch noch formell den Beratungsvertrag (und danach brachen die „Hafenanwälte“ zusammen, wie oben beschrieben, Anm. d. Unterzeichners).
Neben der Beratung auf Stundenbasis hatten wir die „Hafenanwälte“ 2021 beauftragt, eine Normenkontrollklage einzureichen. Da im Falle eines Prozesses Kosten von 25.000 Euro zu erwarten waren, mussten wir dieses Geld vorab an die „Hafenanwälte“ zahlen. Wir vermuten, dass die „Hafenanwälte“ diese Klage auch eingereicht haben. Der Arbeitsaufwand hierfür dürfte bei etwa 2.500 Euro liegen. Das Gericht weigerte sich jedoch, das Verfahren anzunehmen. Daher entstand für die „Hafenanwälte“ kein weiterer Arbeitsaufwand. Es wurde uns aber kein Cent zurückerstattet.
Telefonisch ist im Anwaltsbüro niemand erreichbar (wie immer, da es ja – siehe oben – keine Sekretärin gab, die bereit war, für diese seltsamen „Hafenanwälte“ zu arbeiten, Anm. d. Unterzeichners). Auf E-Mails reagieren alle drei Anwälte nicht, auch nicht auf eine Mahnung per Einschreiben. Erst auf den gerichtlichen Mahnbescheid reagierten sie, aber auch nur in Form einer formellen Zurückweisung unserer Forderungen (…)
Unser Eindruck ist, dass das Rechtssystem primär der Regierung und dem industriell-militärisch-pharmazeutisch-digitalen Finanzkomplex sowie den Rechtsvertretern als Einnahmequelle dient (…)
Wir kennen die Situation der „Hafenanwälte“ nicht, vielleicht stehen die mit dem Rücken zur Wand und kämpfen mit allen Mitteln ums Überleben. Aber wir sind schon sehr enttäuscht, weil wir dachten, diese Corona-kritischen Anwälte stünden auf unserer Seite (wie jetzt klar ist, stehen sie genau auf der anderen Seite, Anm. d. Unterzeichners). Wir haben keine Einblicke in die Hintergründe des Konflikts im Corona-Ausschuss. Unsere Zusammenarbeit mit den „Hafenanwälten“ in den Jahren 2020 und 2021 hatte nichts mit dem Corona-Ausschuss zu tun.“
12. Der weitere Inhalt der von vorn bis hinten mit falschen Anschuldigungen arbeitenden Strafanzeige der „Hafenanwälte“
In der Strafanzeige geht es dann weiter damit, dass die V-Leute des Verfassungsschutzes allen Ernstes behaupten, Viviane Fischer habe ihnen erklärt, dass nach ihrem (Antonia Fischer und Justus Hoffmann, Anm. d. Unterzeichners) Ausbleiben im Corona-Ausschuss „das Spendenaufkommen stark zurückgegangen“ sei.
Das war dann aber selbst Viviane Fischer zu dreist und sie kommentiert dies mit:
„Das Ausscheiden von Justus und Antonia im Sommer 2021 hat sich nicht beim Spendenaufkommen bemerkbar gemacht.“
Anschließend kommentiert Viviane Fischer die Behauptung der Anzeigeerstatter, Viviane Fischer habe ihnen geschildert, Dr. Fuellmich habe den Kanzleibetrieb mit monatlich 30.000 Euro an Spendengeldern aufrechterhalten. Tatsächlich wussten die Anzeigeerstatter bei Einreichung der Strafanzeige ganz genau, dass es nur 25.000 Euro waren, und zwar einschließlich der Reise- und Übernachtungskosten für Dr. Fuellmichs Fahrten nach Berlin für die Sendungen, und tatsächlich hatte die Kanzlei des Dr. Fuellmich die die Kanzlei des Dr. Fuellmich organisierende Rechtsanwältin Cathrin Behn in einer E-Mail vom 30.08.2022 detailliert geschildert, dass nahezu die komplette anwaltliche Arbeit der Kanzlei Dr. Fuellmich durch die von niemandem sonst erledigte Kommunikationsarbeit für den Corona-Ausschuss verdrängt wurde. Das wird außerdem bestätigt durch die Aussage von der Buchführerin der Kanzlei Dr. Fuellmich, Frau Loges, vom 27.10.2022 vor der Staatsanwaltschaft Göttingen. Insgesamt wurden in zwei Jahren ca. 322.800 E-Mails, Hunderte von Schreiben und Hunderte von Telefonaten für den Corona-Ausschuss bearbeitet. All dies wussten die Anzeigeerstatter, weil sie selbst die entsprechende E-Mail mit diesen Informationen der Rechtsanwältin Cathrin Behn an Viviane Fischer vom 30.08.2022 als Anlage 5 mit ihrer Strafanzeige vom 02.09.2022 der Staatsanwaltschaft übergaben. Ebenso wussten sie, dass all dies ordnungsgemäß abgerechnet wurde, wie die ebenfalls von ihnen selbst als Anlagen 6 der Strafanzeige beispielhaft beigegebenen Rechnungen belegen. Der Kommentar von Viviane Fischer hierzu findet sich auf Blatt 173 unten, Hauptakte Band 4, und lautet:
„Nein, das habe ich nicht gewusst, das wusste ich in diesem Detailgrad noch gar nicht. Ich wusste nur, dass er gesagt hat, er sei für die Bearbeitung seines E-Mails, es sei für die Bearbeitung seines E-Mail-Accounts, weil angeblich in Berlin nur Chaos gewesen sei.“
Tatsächlich hat sie ganz genau gewusst, für welche Arbeit die Kanzlei Dr. Fuellmich wie bezahlt wurde. Dies geht zum einen aus der Tatsache hervor,
– dass sie jeden Freitag die von Dr. Fuellmich mitgebrachten, ihm genau deshalb für Viviane Fischer zur Verfügung gestellten Kontoauszüge erhielt, solange Rechtsanwalt Tobias Weissenborn das Corona-Ausschuss-Konto treuhänderisch führte, dass
– dass sie den vorläufigen Jahresabschluss für 2020, in welchem diese Kosten ausgewiesen sind, unterzeichnete (wohlgemerkt, als Rechtsanwältin und Volkswirtin!) und
– dass diese Kosten überdies von November oder Dezember 2021 an über das von ihr treuhänderisch für den Corona-Ausschuss im eigenen Namen gehaltene eigene Konto liefen, sie also selbst anhand der eigenen Kontoauszüge sah, wie diese Arbeit bezahlt wurde, und vor allem:
– wie ihre völlig unaufgeregte (nicht: überraschte oder gar empörte) Chatnachricht vom 06.07.2022 (Blatt 11 der Selbstlesemappe 3) an Dr. Fuellmich zeigt, dass sie tatsächlich alles genau wusste:
„Ausgaben für Anwaltsarbeiten aus deinem Bereich sind nicht mehr möglich (Hervorhebung durch den Unterzeichner), die Mails können dann einfach nicht mehr bearbeitet werden bzw. müssen wir eine Lösung über Maike finden, sie bekommt von uns zurzeit 900 Euro im Monat (…) Wir brauchen jetzt mehr Geld für die wichtigen Projekte.“
Wichtig ist zu betonen, dass sie in der Tat genau wusste, dass bis dahin die Kosten der Kanzlei bezahlt wurden („nicht mehr möglich“ heißt ja, dass es bis dahin möglich gewesen war). Schlimmer ist jedoch dies: Jeder klar denkende Mensch fragt sich betreffend eine ausschließlich von Spenden und Zuschauern lebenden Institution, was denn wohl wichtiger sein könnte, als die – professionelle – Kommunikation mit eben den die Arbeit überhaupt erst möglich machenden Spendern und Zuschauern.
Auf Blatt 173 der Hauptakte, Blatt 4, taucht dann erstmals etwas auf, was zumindest theoretisch als Ansatz für eine Strafanzeige wegen Betruges oder Untreue dienen könnte, wenn die Anzeigeerstatter Schreiben:
„Er (Dr. Fuellmich, Anm. d. Unterzeichners) habe (indirekte Rede: hat“ ???) sich ein Darlehen in Höhe von 700.000 Euro auszahlen lassen, welches er bis heute nicht zurückgezahlt habe.“
Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die Anzeigeerstatter genau wussten, dass Dr. Fuellmich bei Abfassung ihrer Strafanzeige vom 02.09.2022 gerade im Begriff war, das Darlehen zurückzuzahlen. Denn genau das steht in der von ihnen der Strafanzeige als Anlage 3 beigegebenen E-Mail von Dr. Fuellmich vom 26.08.2022. Und: Sie selbst, die Anzeigeerstatter, waren ab dem 02.09.2022 fieberhaft damit beschäftigt herauszufinden, wer den in der E-Mail erwähnten Kaufpreis für Dr. Fuellmichs Göttinger Immobilie bezahlen würde, um ihn – wie geschehen – zu bedrohen und zu erpressen, sodass sie diesen Kaufpreis erhalten würden, wie geschehen, und Dr. Fuellmich das Darlehen nicht zurückzahlen können würde. Kurz: Sie entwendeten mithilfe des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes und unter der Aufsicht des Beschuldigten John Dr. Fuellmichs Geld, damit ihre Behauptungen in der Strafanzeige, Dr. Fuellmich wolle das Darlehen nicht zurückzahlen, wenigstens für Idioten glaubhaft erscheinen würde.
Es verwundert nur, dass Viviane Fischer nicht auch ihr eigenes Darlehen offenlegte. Und es verwundert noch mehr, dass trotz dieses klaren Hinweises auch und gerade für die Strafverfolgung der Beschuldigte John in seinem Haftbefehl vom 15.03.2023 davon ausgeht, dass nicht Darlehen über insgesamt 700.000 Euro vorliegen (wie die Anzeigeerstatter durchaus korrekt schreiben), sondern dass er meint, 200.000 Euro seien dem Ausschuss von Dr. Fuellmich „einfach so“ entwendet worden, und nur 500.000 Euro seien als Darlehen ausgereicht worden.
Erstmals an dieser Stelle benutzt dann Viviane Fischer in ihrem Kommentar hierzu den Begriff „Liquiditätsreserve“ und schreibt:
„Das war die Liquiditätsreserve.“
Dies belegt zweierlei: Gegenüber den „Hafenanwälten“ hatte sie diesen Begriff bei ihrem Treffen mit ihnen im August 2022 noch nicht benutzt. Denn sonst hätten sie diesen Begriff in ihrer Strafanzeige ebenfalls verwendet. Sie sprechen in der Strafanzeige aber durchweg von Darlehen über 700.000 Euro. Erst im Rahmen ihrer Kommentierung der Strafanzeige am 16.10.2020 (vgl. dazu den Text von Rechtsanwalt Willanzheimer, welcher diese Kommentierung mit Schreiben vom 05.12.2023 an die Staatsanwaltschaft versandt hatte), also nachdem die noch ohne diesen Begriff gefertigte Strafanzeige vom 02.09.2022 von den „Hafenanwälten“ eingereicht worden war, wird dieser Begriff von Viviane Fischer erstmals benutzt.
Dies war, wie die Einvernahme eines anderen früheren Rechtsanwalts von Viviane Fischer, Ivan Künnemann, im Gericht ergeben hat, das Ergebnis der anwaltlichen Beratung von Viviane Fischer durch den Zeugen Rechtsanwalt Künnemann im August oder September 2022. Diesen hatte sie angesprochen, weil sie nach der Besprechung mit den „Hafenanwälten“ im August 2022 selbst Angst hatte, Opfer einer Strafanzeige von diesen auch nach ihrer Einschätzung „tickenden Zeitbomben“ zu werden. Künnemann hatte vor Gericht ausgesagt, dass er aufgrund des Gesprächs mit Viviane Fischer gemeint hatte, dass hier doch so etwas wie ein Treuhandvertrag vorliege, nicht wirklich ein Darlehen, nachdem Viviane Fischer ihm gegenüber das Wort Liquiditätsreserve im Anschluss an die vorangegangene allererste Benutzung des Begriffs im Rahmen des Mediationsversuchs im August 2022 erstmals benutzt hatte.
Vorher findet sich dieser Begriff „Liquiditätsreserve“ nirgends im gesamten ausgewerteten Chatverkehr oder E-Mail-Verkehr, nicht einmal in der oben zitierten Chatnachricht vom 06.07.2022, obwohl es mehr als naheliegt, im vermeintlich absolut sicheren privaten Raum des „Threema“-Messengers hierauf hinzuweisen, jedenfalls in einer angeblichen Notsituation, das heißt: bei einer angeblich die Funktionsfähigkeit des Corona-Ausschusses akut bedrohenden Liquiditätskrise (die es aber, wie inzwischen feststeht, nie gegeben hat). Der Begriff findet sich vor seiner allerersten Benutzung von Viviane Fischer in der im Mediations-Zoom vom August 2022 absolut nirgends. Und auf Frage des Beschuldigten Schindler an Viviane Fischer, ob sie diesen Begriff jemals gegenüber Dr. Fuellmich verwendet habe, hatte sie ausdrücklich erklärt:
„Nein“,
wie auch von den Prozessbeobachtern festgehalten worden ist.
Immerhin: Danach erklärt Viviane Fischer in ihrer Kommentierung der Strafanzeige, dass auch das Gold, entgegen den Behauptungen der Anzeigeerstatter in der Strafanzeige, in Abstimmung mit Dr. Fuellmich von ihr und Robert Cibis in Göttingen abgeholt worden war (Dr. Fuellmich befand sich zu der Zeit noch auf der Crimes Against Humanity Tour in den USA):
„Nein, die Abholung in Göttingen war mit Reiner abgestimmt, da hatten wir noch einen netten Abend mit Inka und der Dame, die das Gold aufbewahrt hatte. Es war ja mit Reiner vereinbart, dass Jens das Gold entgegennehmen und dann sicher verwahren würde.“
Genau das geschah dann ja auch, denn Jens Kuhn verfügte über eine professionelle Tresoranlage.
Auch den dann folgenden – wie stets frei erfundenen – Vorwurf der Anzeigeerstatter, Dr. Fuellmich habe „offen zugegeben,“ er rechne in Wahrheit nicht erbrachte Rechtsdienstleistungen gegenüber der Gesellschaft ab, er habe die Zeugin Viviane Fischer in der Vergangenheit auch aufgefordert, sie solle es ihm gleichtun, wenn sie Geld benötige, weist Viviane Fischer zurück und schreibt dazu:
„Nein, er hat nicht gesagt, ich solle es ihm gleichtun. Wir hätten ja ahnen können, dass er das tut.“
Das ist geradezu zwingend logisch. Hätte es – wie nicht! – derartige illegale Machenschaften gegeben, dann wäre es nur von besonders dummen Personen (wie solchen, die über das Pseudonym „Dominatrix“ Hate-Mails und Mordaufrufe verfassen) auch noch offengelegt worden.
Auf Seite 176 oben konstruieren die Anzeigeerstatter sodann eine Fluchtgefahr betreffend Dr. Fuellmich und schreiben:
„Die Zeugin Viviane Fischer äußerte die Besorgnis, der Angeschuldigte Dr. Fuellmich habe massive finanzielle Probleme und Überschuldung.“
Dass auch dies falsch ist, stellt Viviane Fischer sofort klar:
„Nein, das habe ich nicht gesagt, weil ich gar nichts von seinen finanziellen Problemen wusste.“
Denn es gab kein finanzielles Problem für Dr. Fuellmich – ein finanzielles Problem führten erst die Anzeigeerstatter herbei, indem sie dessen Geld entwendeten, damit ihre Strafanzeige mit dem Vorwurf, Dr. Fuellmich zahle sein Darlehen nicht zurück, wenigstens von Menschen ihrer eigenen Qualität ernst genommen werden würde.
Eben weil Dr. Fuellmich keine finanziellen Probleme hatte, musste ja auch Oberstaatsanwältin Dr. Kutzner von der Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig mit geradezu erstaunlichen Lügen arbeiten, um diese angeblichen finanziellen Probleme doch noch irgendwie als (dringend benötigtes!) Motiv zurechtzukonstruieren. Zum Beispiel behauptete sie, eine E-Mail von Viviane Fischer an Jens Kuhn, in welcher Viviane Fischer schreibt, sie habe nicht einmal mehr Geld, um die Krankenkassenbeiträge zu bezahlen und benötige deshalb sofort mehr als 59.000 Euro (!), stamme von Dr. Fuellmich, sei also ein finanzieller Hilferuf von Dr. Fuellmich und nicht, wie es tatsächlich der Fall war, ein finanzieller Hilferuf von Viviane Fischer.
Derartig dreist kann man nur vorgehen, wenn man Deckung „von ganz oben“ hat, wie Justus Hoffmann ja mehrfach sein Vorgehen gegen Dr. Fuellmich der Zeugin Seifert erläuterte. Aber diese Zeugin will der Beschuldigte Schindler ebenso wenig hören wie Marcel Templin, weil sonst auffliegen würde, dass das Vorgehen gegen Dr. Fuellmich eine Fake-Anklage ist, die der Verfassungsschutz/Staatsschutz gegen Dr. Fuellmich in Stellung bringen ließ, um ihn wegen seiner Corona-Aufklärungsarbeit aus dem Verkehr zu ziehen.
Es folgt dann in der Strafanzeige erneut als Totschlagsargument das übliche Drohungsszenario, indem die Anzeigeerstatter wieder schreiben:
„Die Zeugen Antonia Fischer und Justus Hoffmann äußerten die Bitte, aufgrund der vergangenen Drohung durch den Angeschuldigten Dr. Fuellmich noch nicht ‚offen in Erscheinung zu treten‘, also dass man noch nicht eröffnen sollte, dass sie nunmehr eingeweiht seien.“
Viviane Fischer kontert dieses nun wirklich für jedermann – insbesondere für Nichtjuristen – als Ersatz für eine echte Erklärung für die bis zum 02.09.2022 völlige Untätigkeit der Anzeigeerstatter gedachtes Scheinargument erneut völlig zutreffend mit:
„Dies wurde nicht als Grund genannt, es wurde gesagt aus taktischen Gründen.“ (Hervorhebung durch den Unterzeichner)
Auf Seite 176 R der Hauptakte Band 4 debattieren die Anzeigeerstatter sodann mit Viviane Fischer darüber – so stellen sie es jedenfalls dar –, dass aus ihrer Sicht unverschämter und unnötigerweise die Kanzlei des Dr. Fuellmich die Kommunikationsarbeit mit den Spendern und Zuschauern des Corona übernommen hatte und dafür (natürlich), genau wie jeder andere Dienstleister des Corona-Ausschusses bezahlt worden war.
Bemerkenswert ist daran nur, dass sie auf Blatt 176 R oben behaupten, dass Rechtsanwalt Tobias Weissenborn und Rechtsanwältin Cathrin Behn und Dr. Fuellmich die Veruntreuung der Mittel der Gesellschaft „recht freimütig einräumen“ und lediglich erläutern würden, warum es moralisch gerechtfertigt sei, dass man für diese alles andere in der Kanzlei faktisch verdrängende Arbeit (siehe oben) Zahlungen erhalten habe.
An dieser Stelle zeigt sich erneut: Schon die Anlage 5 zur Strafanzeige (E-Mail von Rechtsanwältin Cathrin Behn zum riesigen Umfang der Kommunikationsarbeit) belegt und war aber auch von der Buchhalterin der Kanzlei Dr. Fuellmich, Vera Loges, am 27.10.2023 gegenüber dem Polizeiermittler Spörhase bestätigt worden (Blatt 72 bis 76, Hauptakte Band 4): Die nirgends sonst – schon gar nicht in Berlin – erledigte Kommunikationsarbeit für den Corona-Ausschuss hatte (da niemand im Corona-Ausschuss in Berlin antwortete, wandten sich die Menschen an die Kanzlei Dr. Fuellmich) nahezu die komplette anwaltliche Tätigkeit der Kanzlei des Dr. Fuellmich und ihrer Mitarbeiter verdrängt. Dass ordentliche und professionelle Arbeit entsprechend ordentlich bezahlt werden muss, ist im Übrigen selbstverständlich – jedenfalls für normale, in der Realität lebende Menschen.
Nur das, nämlich dass die Kanzlei des Dr. Fuellmich nahezu die gesamte Kommunikationsarbeit des Corona-Ausschusses übernommen hatte, weil der Corona-Ausschuss selbst dafür nichts vorgehalten hatte (außer einer Freundin von Viviane Fischer, die gelegentlich ein paar E-Mails zusammenfasste und zur Beantwortung wiederum an die Kanzlei Dr. Fuellmich versandte), nur das hatten Rechtsanwälte Tobias Weissenborn und Cathrin Behn erläutert, aber keineswegs zugestanden. Natürlich hatten sie erst recht keineswegs zugestanden, dass sie sich in irgendeiner Form der Untreue schuldig gemacht hätten.
13. Zur Veruntreuung der Mandantengelder für die „class action“ durch die „Hafenanwälte“
Auf Seite 177 und 177 R versuchen die Anzeigeerstatter sodann noch zu erklären, warum sie, obwohl sie wegen der durch die „class action“-Mandanten erfolgten Mandatskündigungen (fast alle waren auch formal zu dem ohnehin die ganze „class action“-Arbeit erledigenden Dr. Fuellmich gewechselt, als sie bemerkt hatten, dass die „Hafenanwälte“ nicht einmal in der Lage waren, mit ihnen zu kommunizieren, sondern auch das von Dr. Fuellmich und Jens Kuhn erledigt wurde) keinerlei Ansprüche dieser Mandanten mehr, schon gar nicht gegen ausgerechnet Dr. Fuellmich, geltend machen durften, dies trotzdem taten und im Wege des Betruges und der Erpressung, wie jetzt feststeht, sich Marcel Templin im November 2021 eine Grundschuld in Göttingen auf die Immobilie von Dr. Fuellmich eintragen ließ.
Dabei erklären sie allen Ernstes, dass sie, die weder über auch nur ansatzweise ausreichende Englischkenntnisse verfügen, keinerlei Kenntnisse des angloamerikanischen Rechts und erst recht keine Anwaltszulassung in einem anderen, nämlich in einem angloamerikanischen Land, besitzen, nun für die – wohlgemerkt längst zu Dr. Fuellmich als dem eigentlichen Bearbeiter der Sammelklage gewechselten – Mandanten Schadensersatz geltend machen wollten. Wie das völlig absurde und nur durch die Unterstützung des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes zu erklärende Vorgehen dieser inkompetenten Personen auf andere Mandanten wirkt, zeigt die oben zitierte Erklärung der Bewegung „Eltern stehen auf e. V.“.
Immerhin: Viviane Fischer verstand dies so, wie es gemeint war, nämlich als würden die Anzeigeerstatter, und zwar insbesondere in Person des Anzeigeerstatters Templin, auf dessen Konto das Dr. Fuellmich und seinen „class action“-Mandanten entwendete Geld liegt, solche „class action“-Schadensersatzansprüche allen Ernstes durchführen wollen. Denn genau dafür waren die Mandantengelder ja eingezahlt worden.
Deshalb schreibt Viviane Fischer entsetzt auf Blatt 177 R oben, Hauptakte Band 4:
„Das finde ich absurd. Templin kann das doch gar nicht selbst leisten, eine US-Klage einzureichen oder zu beauftragen, ein unbekannter Marcel Templin hätte diese Gelder auch gar nicht akquirieren können. Templin ist ja selbst noch überhaupt nicht tätig geworden für die Mandanten. Er hätte da auch anderes in die Wege leiten müssen (…) nachdem er schon seit langer Zeit wusste oder wissen musste, dass Reiner nichts macht.“
14. Das Grundbuch für die Immobilie in Göttingen war zum Zeitpunkt des Verkaufs völlig sauber und ohne jede Belastung
Dann fällt Viviane Fischer auch noch auf, dass Templin sich (und zwar persönlich) erst nach dem – bei völlig sauberem Grundbuch – erfolgten Verkauf der Göttinger Immobilie durch Dr. Fuellmich eine Grundschuld eintragen ließ. Dass dies mithilfe eines korrupten Notars gelang, konnte sie zwar nicht wissen, aber sie offenbart in ihrem Kommentar, dass hier auch betreffend die Eintragung der Grundschuld durch Justus Hoffmann belogen worden war:
„Es gibt unterschiedliche Angaben zur Verwendung der Darlehensvaluta. Justus Hoffmann schrieb mir, dass damit die letztrangigen Gläubiger Wucherpfennig und Markgraf abgelöst worden seien.“
Auch das ist falsch und von Justus Hoffmann erlogen. Denn das Grundbuch war vollkommen „sauber“. Es waren zwar Grundschulden vorhanden. Dabei handelte es sich aber um Eigentümergrundschulden, das heißt, um „leere“ Grundschulden, weil die mit den Grundschulden besicherten Darlehensforderungen längst von Dr. Fuellmich zurückbezahlt worden waren. Dr. Fuellmich hatte diese dadurch zu Eigentümergrundschulden gewordenen Grundschulden auf der Immobilie belassen, um sie gegebenenfalls für eine neue Kreditaufnahme als Sicherheit zu verwenden. Das spart Notar und andere Kosten. Denn es muss bei einer neuen Kreditaufnahme dann nicht erst eine neue Grundschuld (kostenträchtig) eingetragen werden. Sondern es wird einfach nur die schon bestehende Grundschuld an den neuen Kreditgeber durch den Eigentümer der Immobilie und der Grundschuld (deshalb: Eigentümergrundschuld) abgetreten, ohne dass dies irgendwelche Kosten verursacht.
Die Grundschulden für Wucherpfennig und Markgraf waren eben solche Eigentümergrundschulden, welche Dr. Fuellmich auf der Immobilie belassen hatte, weil er davon ausging, dass auch die neuen Eigentümer der Immobilie (die Käufer) sie für ihre eigene Finanzierung des Erwerbs als Sicherheit verwenden können würden. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wollte der später von den Anzeigeerstattern erpresste und betrogene Erwerber Röstel von dieser Ersparnismöglichkeit keinen Gebrauch machen, sondern eine neue Grundschuld (teuer) durch einen Notar bestellen und eintragen lassen und deshalb die vorhandene Eigentümergrundschuld von Dr. Fuellmich löschen lassen. Genau das hatte Dr. Fuellmich, als ihm dies mitgeteilt worden war, auch getan, sodass diese Eigentümergrundschuld aufgrund der sodann von Markgraf und Wucherpfennig erteilten sogenannten Löschungsbewilligung gelöscht wurde.
Es bedurfte also entgegen der einmal mehr dreist falschen Behauptung des offenbar zu keiner wahren Aussage fähigen Justus Hoffmann keiner Ablösung durch irgendwelches Geld, schon gar nicht durch Mandantengelder.
15. Arbeit an „class action“ war entgegen den Behauptungen der Anzeigeerstatter stets von Dr. Fuellmich mithilfe der internationalen Kollegen weiterverfolgt und Klagen eingereicht worden
Die dann noch folgende Behauptung der Anzeigeerstatter,
„In Wirklichkeit hat der angeschuldigte Dr. Fuellmich schon seit Längerem nicht mehr vor, die Sammelklage einzureichen“,
ist nicht nur eine weitere dreiste Unwahrheit. Sondern sie beweist auch die völlige Unkenntnis der Anzeigeerstatter vom amerikanischen Recht und insbesondere von der „class action“. Denn tatsächlich hatte Dr. Fuellmich alle Klagen, die er basierend auf der PCR-Test-Täuschung zusammen mit den internationalen Kollegen erarbeitet hatte, auch eingereicht, bzw. waren sie von den beim jeweiligen Gericht zugelassenen Kollegen eingereicht worden.
Dies geschah zuerst in New York, wo der Kollege Ray Flores die entsprechende PCR-Test-Klage eingereicht hat; sodann in Ontario, Kanada, wo der Kollege Michael Swinwood (in Zusammenarbeit mit einer früheren Studentin des Dr. Fuellmich, welche den PCR-Test-Teil geschrieben hatte) eine „class action“ eingereicht hat. Danach wurde in Südafrika, wo der Kollege Dexter Ryneveldt – wiederum basierend auf dem PCR-Test – eine mithilfe von Dr. Fuellmich und etlichen Wissenschaftlern und internationalen Anwälten vorbereitete, entsprechende PCR-Test-Klage beim höchsten Gericht, dem Constitutional Court, eingereicht. Es folgte eine weitere für eine „class action“ bestimmte Klage in British Columbia, Kanada, wo Dr. Fuellmich von der dort die PCR-Test-Klage einreichenden Gesellschaft des Herrn Kip Warner für das Gericht als Special Counsel der „class action“ genannt ist.
All diese Klagen wurden eingereicht. Die Behauptung, Dr. Fuellmich hätte nicht vor, diese Klagen einzureichen, ist also falsch. Sie wurden jedoch – mit Ausnahme derjenigen in British Columbia, deren Schicksal derzeit nicht bekannt ist – nur als Einzelklagen, nicht aber als „class action“ zugelassen.
Danach unternahmen die internationalen Anwälte mit Dr. Fuellmich (zunächst war nur der südafrikanische Kollege Dexter Ryneveldt dabei, später kamen die US-Kollegen Ana Garner und die französische Kollegin Virginie de Araujo-Recchia und die deutsche Kollegin Dagmar Schön hinzu, mit Dr. Fuellmich) juristische Bemühungen in Neuseeland, deren Maori-Ureinwohner über ein gänzlich selbstständiges, vom englischen Common Law unabhängiges Justizsystem verfügen. Es folgten bis zur Entführung von Dr. Fuellmich aus Mexiko entsprechende Bemühungen in Afrika, mit dem Ergebnis, dass alle 54 Staaten sich aufgrund der von Dr. Fuellmich und dem Kollegen Dexter Ryneveldt mit dem Präsidenten der African Bar Association geführten Besprechungen bereiterklärt hatten, die Corona-Plandemie in allen Details juristisch zu untersuchen.
Ab Seite 177 bis 179 der Hauptakte, Band 4, folgen dann aneinandergereiht und ohne jeden Fallbezug – also genau wie man es von unerfahrenen Juristen erwartet – aus Kommentaren und Lehrbüchern abgeschriebene Rechtsausführungen, allerdings – ebenfalls wie man es von unerfahrenen Juristen erwartet – immer wieder mal vermischt mit einzelnen, eigentlich nach vorn in den Sachverhalt gehörenden Tatsachenbehauptungen, die dann auch wieder von Viviane Fischer kommentiert werden. Auf Blatt 177 zum Beispiel behaupten die Anzeigeerstatter:
„Die Anschaffung des Goldes selbst dürfte zwar den Tatbestand der Untreue nicht erfüllen (…) jedoch ist offensichtlich, dass der Fuellmich das Gold nicht für die Gesellschaft besitzen wollte und aufgrund eigener erheblichen Vermögensverfalls für sich selbst als ‚Sicherheitsmaßnahme‘ angeschafft hatte.“
Stets wird auch diese Behauptung ins Blaue hinein und ohne jede tragfähige Grundlage im Tatsächlichen erhoben und dann auch entsprechend von Viviane Fischer kommentiert:
„Das weiß man doch gar nicht (…)“
Nicht nur weiß man das gar nicht, sondern es hat sich als falsch herausgestellt – wie auch alle anderen Behauptungen der Anzeigeerstatter: Dr. Fuellmich hatte das Gold für den Corona-Ausschuss angeschafft, als dessen Vertreter, und so ist es auch in den Unterlagen des Corona-Ausschusses als Gold des Corona-Ausschusses vom Buchführer Jens Kuhn ausgewiesen. Und finanzielle Probleme hatte Dr. Fuellmich erst recht nicht. Die mussten erst von Oberstaatsanwältin Kutzner von der Generalstaatsanwaltschaft des Oberlandesgerichts Braunschweig erfunden werden, indem diese (Oberstaatsanwältin Dr. Kutzner) finanzielle Hilferufe von Viviane Fischer dreist als solche des Dr. Fuellmich ausgab (siehe oben).
Das krude Werk der Anzeigeerstatter endet auf Seite 178 R nochmals mit der falschen Behauptung:
„Dr. Fuellmich scheint überschuldet zu sein“,
was von Viviane Fischer wiederum kommentiert wird mit:
„Woher wissen die das?“
Es folgt dann wieder der Dauerbrenner der angeblichen Drohungen, mit dem die Anzeigeerstatter ihre mehr als ein Jahr dauernde völlige Untätigkeit erklären wollen (die im anhängigen Zivilprozess mitentscheidend sein wird):
„Zudem befürchten die Zeugen Antonia Fischer, Justus Hoffmann und Marcel Templin, dass bei Kenntnisnahme des Dr. Fuellmich von dieser Strafanzeige der Fuellmich erhebliche Energie entfalten wird, um – wie bereits dargestellt – den Zeugen Schaden zuzufügen. Dafür spricht auch, dass der Fuellmich schon seit langer Zeit davon spricht, er würde im Zweifel die Winchester aus dem Schrank holen (…)“,
was von Viviane Fischer so kommentiert wird:
„Das ist ja absurd, das weiß doch jeder, dass er das nur als Rhetorik sagt (…)“
Und sodann:
„Das ist eine suggestive Unterstellung.“
Ganz zum Schluss schaffen die Anzeigeerstatter dann auftragsgemäß nicht nur eine frei erfundene Bedrohungslage, sondern drohen sogar selbst dann damit, die Strafanzeige zurückzuziehen, falls Dr. Fuellmich – wie dies gemäß der Strafprozessordnung zwingend zu geschehen hat – rechtliches Gehör gewährt wird, indem sie allen Ernstes Angst vortäuschen:
„Es wird in jedem Fall darum gebeten, mit den Zeugen Rücksprache zu halten, sollte dem Fuellmich (…) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, bevor strafprozessuale Maßnahmen (das heißt eine Verhaftung von Dr. Fuellmich, Anm. d. Unterzeichners) ergangen sind. In diesem Fall würden die Zeugen aus Furcht vor Bedrohung, Gewalt und Verleumdung von der Strafanzeige Abstand nehmen wollen.“
Viviane Fischer schreibt dazu:
„Was soll das? Das überzeugt mich nicht (…)“
Grund für diese eigene Drohung der Anzeigeerstatter gegenüber der Staatsanwaltschaft ist allein die Tatsache, dass Dr. Fuellmich auf keinen Fall vor seiner Entführung/Verhaftung das ihm sogar verfassungsrechtlich zustehende rechtliche Gehör gewährt bekommen sollte. Denn hätte er es bekommen, dann wäre das gesamte Lügengebäude aus der Strafanzeige und den Haftbefehl krachend zusammengebrochen.
Nochmals ist zu betonen, dass diese ausschließlich aus kruden Falschbehauptungen bestehende Strafanzeige die einzige Grundlage für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft unter dem Beschuldigten John gegen Dr. Fuellmich und seine Ehefrau war. Der Beschuldigte John hatte dazu am 15.03.2023 (Blatt 156 Blatt 2 der Hauptakte) bei der Beantragung des sodann vom Amtsrichter Moog ungeprüft und ohne lesbare Unterschrift sofort durchgewunkenen Haftbefehls – sowohl betreffend das Vorgehen gegen Dr. Fuellmich als auch das Vorgehen gegen die Ehefrau von Dr. Fuellmich – geschrieben:
„Der Tatverdacht (wohlgemerkt: sowohl gegen Dr. Fuellmich als auch gegen seine völlig unbeteiligte Ehefrau) ergibt sich aus der Strafanzeige der Mitgesellschafter sowie einer umfassenden Analyse der Kontoverdichtungen.“
Da der Inhalt der Kontoauszüge zu keinem Zeitpunkt streitig war und dort sowie in den Unterlagen des Corona-Ausschusses im Übrigen alles transparent ausgeführt ist – insbesondere alles, was über die Konten floss –, und im Übrigen eine vollständige Kontoauswertung bereits anlässlich des ersten Anlaufs des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, Dr. Fuellmich aus dem Verkehr zu ziehen, erfolgt war, bleibt es also bei der Strafanzeige als einziger Grundlage für das Vorgehen des Beschuldigten John gegen Dr. Fuellmich und dessen Ehefrau.
Allein auf dieser Grundlage wurde am 15.03.2023 der Haftbefehl erlassen und ab dem 11.04.2023 das Konto der Ehefrau von Dr. Fuellmich – insbesondere ihre Rentenansprüche wegen Berufsunfähigkeit als Lehrerin bis zur Höhe von 200.000 Euro – gepfändet (Blatt 178, Band 4 der Hauptakte; Band 2 der Hauptakte).
16. Der Zusammenbruch der in der Strafanzeige, im Haftbefehl und der Anklageschrift enthaltenen Vorwürfe und der Weg von der Entführung aus Mexiko über die Strafanzeige bis zu den frei erfundenen neuen Vorwürfen am 03.05.2024
Kein einziger der dort – jeweils auch nur den Hauch einer tragfähigen Grundlage im Tatsächlichen liefernden – von den Anzeigeerstattern erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe hat sich vor Gericht als tragfähig erwiesen, sodass auch der erste Versuch der Beschuldigten John und Schindler, auf Anweisung des Verfassungsschutzes Dr. Fuellmich aus dem Verkehr zu ziehen, scheiterte und der am 03.05.2024 mit dem sogenannten rechtlichen Hinweis erfolgte Austausch der tatsächlichen Vorwürfe erforderlich wurde.
Dieses katastrophale (Zwischen-)Ergebnis für die sich als reine Lügengeschichte erweisende Strafanzeige wird nicht nur durch deren überwiegend zutreffende Kommentierung von Viviane Fischer bestätigt, sondern es wird auch durch die oben bereits zitierte Feststellung des Mitarbeiters des Hauptzollamtes Braunschweig, André Bruns, bestätigt, der betreffend die ihm vorgelegten strafrechtlichen Vorwürfe der Anzeigeerstatter völlig korrekt feststellt (Blatt 100, Hauptakte Band 3):
„Nachweise für die aufgestellte Annahme / Behauptung sind weder der Strafanzeige selbst noch dem nachfolgenden Schriftverkehr zu entnehmen.“
Erneut fragt sich, warum diese für alle Behauptungen der Anzeigeerstatter geltende simple Feststellung nur von den Zeugen Bruns und Viviane Fischer getroffen werden konnte, nicht aber von den Beschuldigten Schindler und Johns. Erneut stellt sich die Frage, warum von den Beschuldigten John und Recha keinerlei Ermittlungen angestellt oder auch nur versucht wurden, insbesondere den Beschuldigten Dr. Fuellmich und seinen sich bei der Staatsanwaltschaft meldenden Rechtsanwälten Tobias Weissenborn, Cathrin Behn und schließlich Dagmar Schön (für die Ehefrau des Dr. Fuellmich) in grober Verletzung seines/ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht nur dieses Gehör nicht gewährt, sondern es ihm dezidiert verweigert wurde. Wieso wurden nicht wenigstens, wie es der offenbar saubere Polizeiermittler Spörhase auf Blatt 135 Hauptakte Band 1 festhält, die Anzeigeerstatter und Viviane Fischer als Zeugen vernommen? Wäre Viviane Fischer als Zeugin vernommen worden, dann wäre schon damals aufgeklärt worden, dass alle strafrechtlich relevanten Behauptungen der Anzeigeerstatter/V-Leute des Verfassungsschutzes falsch waren und/oder ins Blaue hinein erhoben worden waren. Wieso hatte nicht wenigstens der Umstand, dass die Anzeigeerstatter selbst der Strafanzeige die E-Mail des Dr. Fuellmich vom 26.08.2022 beigefügt hatten, in welcher er überprüfbar darauf hinweist, dass er das zum vorübergehenden Schutz eines Teils der Spendengelder (vor genau den Institutionen, für welche die Beschuldigten John und Schindler tätig sind und von welchen sie ihre Anweisungen zur Konstruktion eines Strafverfahrens gegen Dr. Fuellmich erhielten) aufgenommene Darlehen in Höhe von 700.000 Euro gerade im Begriff war, durch den bereits laufenden Verkauf der Immobilie für mindestens 1,3 Millionen Euro zurückzuzahlen (Blatt 38/39, Hauptakte Band 1) zu Ermittlungen dahingehend geführt, ob nun Dr. Fuellmich oder die Anzeigeerstatter die Wahrheit sagten?
Wieso also überprüften die Beschuldigten nichts von dem, was nach den Feststellungen des Zeugen Bruns und der Zeugin Viviane Fischer unbelegter Unfug war? Wieso waren sie nicht einmal in der Lage festzustellen, dass Dr. Fuellmich entgegen den Behauptungen der Anzeigeerstatter sehr wohl allein geschäftsführungsbefugt war?
Warum behauptet der Beschuldigte John in seinem Haftbefehl und später auch noch in der Anklageschrift trotz der entgegenstehenden Regelung in der Satzung, dass Dr. Fuellmich das Darlehen nicht hätte aufnehmen dürfen? Wieso behauptet er in diesem Haftbefehl entgegen dem Inhalt der von den Anzeigeerstattern selbst übergebenen E-Mail vom 26.08.2022 und entgegen dem Inhalt der Strafanzeige selbst und in Kenntnis der Tatsache, dass die Anzeigeerstatter Dr. Fuellmich das für die Darlehensrückzahlung bestimmte Geld im Wege der Erpressung und des Betruges entwendet hatten, dass Dr. Fuellmich nicht vorgehabt habe, dieses Geld zurückzuzahlen? Wieso wirft er in diesem Haftbefehl Dr. Fuellmich vor, dieser habe zwar über 500.000 Euro ein Darlehen aufgenommen, aber von Anfang an nie vorgehabt, es zurückzuzahlen, und er habe weitere 200.000 Euro ohne jede Rechtsgrundlage dem Corona-Ausschuss entwendet, in der Absicht, auch dieses Geld nie zurückzuzahlen, obwohl sowohl in der Strafanzeige als auch in der der Strafanzeige beigefügten E-Mail (Anlage 3) klar und deutlich von Darlehen in Höhe von insgesamt 700.000 Euro die Rede ist? Wie konnte den Beschuldigten die Tatsache entgehen, dass der Verfasser der Strafanzeige, Justus Hoffmann, eine psychisch schwerst gestörte Person ist, wie die jüngsten Ereignisse (Stichwort: „Dominatrix“) allerspätestens am 23.03.2025 auch dem Gericht ohne einen Hauch von verbliebenen Zweifeln gezeigt haben?
Wieso blieben sowohl die die beschuldigten Staatsanwälte als auch der Beschuldigte Schindler trotz der ihnen detailliert und überprüfbar dargelegten konkreten, von Justus Hoffmann und Antonia Fischer absichtlich geschaffenen Gefahrenlage völlig untätig und überließen es wissentlich und willentlich nur noch dem glücklichen Zufall, dass die Justizbeamten Frau Rechtsanwältin Wörmer schützten. Diese Justizbeamten waren allesamt geschockt von dem Verhalten der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten Schindler. Nur noch sie schritten ein, als einer der beiden von Antonia Fischer und Justus Hoffmann zum Gericht entsandten Möchtegern-Attentäter sich bedrohlich Rechtsanwältin Wörmer näherte, die, geschockt von dem Verhalten der Anzeigeerstatter und der beschuldigten Staatsanwälte und des Beschuldigten Schindler im Hof des Landgerichts wieder zu sich kommen wollte. Und wieso unternahmen die Beschuldigten Schindler und Recha absolut nichts zum Schutz der Verteidigung, insbesondere der Kollegin Wörmer, und überließen es wiederum dem glücklichen Zufall, dass die Justizbeamten für sie nach ihrem Zusammenbruch einen Notarztwagen riefen, der sie ins Krankenhaus brachte? Wieso unterhielt und unterhält der Beschuldigte John trotz allem stets engsten Kontakt zu den Anzeigeerstattern, ohne dies auch nur ansatzweise korrekt in den Akten der Staatsanwaltschaft auszuweisen? Wieso teilte der Beschuldigte John dem Beschuldigten Justus Hoffmann für dessen schlussendlich vom Kammergericht Berlin gestoppten ziviljuristischen Amoklauf gegen Rechtsanwältin Dagmar Schön Interna aus der staatsanwaltschaftlichen Akte des Dr. Fuellmich mit, wie Justus Hoffmann dem Kammergerichtsvorsitzenden triumphierend in einem dem Gericht und dem Beschuldigten Schindler übergebenen Schriftsatz an das Kammergericht Berlin schreibt?
Res ipsa loquitur: Die Sache/die Fakten sprechen für sich selbst. Zu diesen unerhörten Fakten gehört auch die von dem Beschuldigten Schindler zusammen mit den Beschuldigten Dr. Jakob und Luther von der JVA Rosdorf über mehr als sechs Monate angewendeten Maßnahmen der sogenannten „weißen Folter“, auf die noch näher einzugehen sein wird. Und zu diesen Fakten gehört auch die Tatsache, dass die Beschuldigten die von einem Fachmediziner festgestellte, durch die „weiße Folter“ eingetretene schwere Traumatisierung des Dr. Fuellmich völlig ignorierten und sich außerdem weigerten, wie beantragt, einen wegen der Traumatisierung erforderliche offizielle Begutachtung (letztlich ihrer eigenen Verbrechen) durchführen zu lassen.
Besonders deutlich zeigt die Entführung des Dr. Fuellmich aus Mexiko am 11.10.2023 durch die Beschuldigten Roggatz und John und die vom Beschuldigten Schindler versuchte Verschleierung der Entführung als „Abschiebung“, dass es vorliegend nicht um eine Strafverfolgung des Dr. Fuellmich wegen einer Straftat geht, sondern allein darum, ihn um jeden Preis und mit allen Mitteln wegen seiner Corona-Aufklärungsarbeit aus dem Verkehr zu ziehen. Denn auch diese Entführung erfolgte in engster Zusammenarbeit mit den Anzeigeerstattern, insbesondere Antonia Fischer und Justus Hoffmann, wie der – mit hoher Wahrscheinlichkeit unvollständige – Gesamt-E-Mail-Verkehr in der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft belegt:
a) Die von den Beschuldigten Roggatz und John in enger Zusammenarbeit mit den beschuldigten „Hafenanwälten“ orchestrierte Entführung des Dr. Fuellmich aus Mexiko und die Verschleierung dieser Entführung als Schein-Abschiebung
Die Anzeigeerstatter handelten, als sie sich etwa im März 2023 unter Zwischenschaltung des Prof. Dr. Martin Schwab und vorgeblich auch im Auftrag der Zeugin Viviane Fischer vorgeblich um eine vergleichsweise Lösung betreffend einerseits das von ihnen Dr. Fuellmich entwendete Geld und andererseits das für den Corona-Ausschuss erworbene Gold zu erlangen, an Dr. Fuellmich wendeten, in Wahrheit für die Staatsanwaltschaft. Entsprechend haben sie bei ihrer Einvernahme vor Gericht (die Zeugen Antonia Fischer und Justus Hoffmann) klar und deutlich zugestanden, dass es ihnen gar nicht um Vergleichsverhandlungen gegangen sei, diese seien nur zum Schein geführt worden, weil sie in Wahrheit für die Staatsanwaltschaft tätig waren und Dr. Fuellmich unbedingt inhaftieren lassen wollten. Dabei verwunderte – damals, heute nicht mehr, da inzwischen ja auch die „Dominatrix“-Auftritte von Justus Hoffmann bekannt sind – nur der insbesondere vom Beschuldigten Justus Hoffmann geäußerte Hass auf Dr. Fuellmich. Denn das ist das Gegenteil von einem unter den gegebenen Umständen zu erwartenden, zurückhaltenden, weil schuldbewusstes Verhalten eines Betrügers, Erpressers und Diebes. Immerhin hatten die Anzeigeerstatter Dr. Fuellmich mehr als 1,58 Millionen Euro plus rund 400.000 Euro Mandantengelder (geschützt und begleitet durch die Göttinger Justiz und den Beschuldigten John) entwendet. Und immerhin hatten sie – wie aus der im Gericht ausführlich vorgelesenen Chat-Kommunikation zwischen Justus Hoffmann und Viviane Fischer ersichtlich ist,
„(…) der Widerstand, was der von mir hält, ist mir sowas von …“ (Blatt 244, Hauptakte Band 4)
nicht nur alle Wissenschaftler, Mediziner, Anwälte, Richter und Staatsanwälte, welche die Corona-Maßnahmen der Regierung kritisierten, sondern auch ihre eigenen Mandanten verraten, wie zum Beispiel die exemplarisch oben bereits zitierten Reaktionen der Menschen von der Bewegung „Eltern stehen auf“ deutlichst zeigen. Diese wahre Tätigkeit als verdeckte Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft (und des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes) wird aber auch belegt durch die Tatsache, dass Antonia Fischer die gesamte zum Schein mit Dr. Fuellmich geführte „Vergleichsverhandlungskorrespondenz“ an die Staatsanwaltschaft, nämlich den Beschuldigten John, weiterleitete. Zum Beispiel findet sich eine E-Mail vom 24.07.2023, welche Dr. Fuellmich an Antonia Fischer schrieb, in der Akte, weil sie von Antonia Fischer am 25.07.2023 an den Beschuldigten John weitergeleitet worden war (Blatt 101, Hauptakte Band 3). Und schon zuvor hatte der Beschuldigte John ausweislich Blatt 5, Hauptakte Band 3 eine Verhaftung von Dr. Fuellmich in England vorbereitet, weil ihm der Beschuldigte Justus Hoffmann am 22.05.2023 per E-Mail mitgeteilt hatte, was er alles für den Beschuldigten John ausspioniert hatte:
„Sehr geehrter Herr John,
es verdichten sich die Anzeichen dafür, dass der Kollege Dr. Fuellmich sich vom 1. bis 4. Juni im Vereinigten Königreich aufhalten wird und dort an der „Better Way Conference“ als Sprecher teilnimmt.“
Ausweislich des Reiters „BWC 2023“ ist er für den 2. Juni als Gastredner eingeplant (siehe beigeschlossener Screenshot). Auch die Ankündigungen auf Twitter deuten darauf hin, dass er in der Tat persönlich anwesend sein wird.
Die BWC 2023 beginnt bereits am 01.06.2023 mit einem „Meet and Greet“-Dinner, welches der Spendenakquise dient. Es ist zu vermuten, dass er zu diesem Termin ebenfalls bereits in Bath anwesend sein wird und daher um den 30.05. oder 31.05. anreisen wird.
Sofern von Relevanz: etwaige Flugverbindungen von Flughäfen, in deren Nähe ich seinen Aufenthaltsort vermute, führen, soweit man keine Flugzeiten jenseits der 30 Stunden beanspruchen möchte, über
DFW (das heißt Dallas-Fort Worth) und DUB (das ist Dublin),
SFO (das ist San Francisco) und DUB,
LAX (das ist Los Angeles) und DUB,
MEX (das ist Mexico City) und AMS (das ist Amsterdam), oder SLC und AMS...
Mit freundlichen Grüßen
Justus Hoffmann“
In der Tat bestätigt dies in Kombination mit seinem Verhalten bei seiner Einvernahme als Zeuge und in Kombination mit seinen unter anderem unter dem Pseudonym „Dominatrix“ Hass- und Verleumdungsmails, kombiniert mit seinen mit entsprechenden Bildern unterlegten Mordaufrufen, die schwere psychische Störung des Justus Hoffmann.
Und da er keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgeht (außer offenbar einer möglicherweise nur noch zum Schein zur Deckung der dringendsten Lebenshaltungskosten bestehenden) Beschäftigung am Lehrstuhl seines Förderers Prof. Dr. Martin Schwab, und keinerlei Freunde hat, ist er nahezu rund um die Uhr paranoid-manisch auf Dr. Fuellmich fixiert.
Wie groß die Rolle der Anzeigeerstatter als V-Leute des Verfassungsschutzes und verdeckte Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, insbesondere des Beschuldigten John tatsächlich bei der Entführung von Dr. Fuellmich war, spiegelt auch eine E-Mail des Beschuldigten John vom 30.09.2023 an den Verbindungsmann zum Verfassungsschutz, den Beschuldigten Lars Roggatz vom LKA Niedersachsen und den in Mexiko die Weisungen des BKA ausführenden BKA-Mannes Götz Knobloch wider. Dort schreibt der Beschuldigte John (Blatt 153, Hauptakte 3):
„Lieber Herr Roggatz, lieber Herr Knobloch,
vielen Dank für die übersandten Informationen und Hilfsangebote. Ich habe einiges mit den AE (= Anzeigeerstattern, Anm. d. Unterzeichners) besprochen.
Insbesondere, ob die Möglichkeit bestünde, den Beschuldigten zwecks Erfordernis der Ausstellung einer neuen Vollmacht zum Konsulat zu bewegen. Dies scheint geklappt zu haben. Am Montag werde ich mich mit Frau Fischer (gemeint ist Antonia Fischer, Anm. d. Unterzeichners) dazu näher abstimmen. Was halten Sie davon? Ist das (vor Initiierung des Auslieferungsersuchens) einen Versuch wert? Was denken Sie zu den Bedenken der AE, der Beschuldigte könnte gegebenenfalls ein anderes Konsulat aufsuchen?“
Diese E-Mail belegt zweierlei:
Erstens: Auch der Beschuldigte John ist sich darüber im Klaren, dass der von ihm mithilfe grob falscher Anschuldigungen beantragte deutsche Haftbefehl, aber auch dessen nochmals aufgeblasene Version als europäischer Haftbefehl natürlich außerhalb Europas nichts nützt. Mexiko gehört zwar nicht, wie die Amateure des Landeskriminalamts zum Beispiel auf Blatt 126, Hauptakte Band 3, meinen, zu Südamerika:
„Die Person Fuellmich soll sich im Bereich Südamerika aufhalten, vermutlich Mexiko.“
Sondern Mexiko gehört zu Nordamerika. aber ganz sicherlich nicht zu Europa.
Aus diesem Grunde, weil weder der deutsche noch der europäische Haftbefehl in Mexiko etwas nützt, erkundigt der Beschuldigte John sich nach dem korrekten Weg für eine Verhaftung, nämlich danach, ob man per Auslieferung aktiv werden könnte.
Ein Auslieferungsverfahren hätte aber ja sofort noch in Mexiko zu einer Anhörung von Dr. Fuellmich geführt, in deren Verlauf er die evident falschen Behauptungen im Haftbefehl (200.000 Euro „einfach so“ entwendet, gesellschaftsrechtswidriges Darlehen, keine Rückzahlungsabsicht) sofort widerlegt hätte, indem er schlicht die Darlehensverträge, die vollständige Satzung mit der darin enthaltenen Alleingeschäftsführungsbefugnis und die E-Mail vom 26.08.2022 plus den Kaufvertrag über die von ihm veräußerte deutsche Immobilie vorgelegt hätte, plus die E-Mails, welche belegen, dass die Anzeigeerstatter ihm das für die Darlehensforderung vorgesehene Geld entwendet hatten. Um das zu vermeiden, musste dieser einzig korrekte Weg, nämlich das Auslieferungsverfahren, verhindert werden.
Zweitens: Die Bezugnahme auf die Anzeigeerstatter belegt, dass sie bei der statt der Auslieferung geplanten Entführung entscheidend waren.
Denn neben dem Vortäuschen von (in Wahrheit nicht gegebenen) Reisepassproblemen, um Dr. Fuellmich in das Konsulat in Tijuana zu locken, sollte Dr. Fuellmich durch die Anzeigeerstatter außerdem vorgetäuscht werden, dass der Weg nach Tijuana zum deutschen Konsulat für ihn auch deshalb lohnenswert sein würde, weil er dort eine neue Vollmacht für Verfügungen über das in Berlin eingelagerte Gold beglaubigen können lassen würde.
Dabei geht es um die von den Anzeigeerstattern im Auftrag des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes vorgetäuschte vergleichsweise Lösung, wegen des Dr. Fuellmich von den Anzeigeerstattern entwendeten Geldes einerseits und des in Berlin lagernden Goldes andererseits, über das nur Viviane Fischer und Dr. Fuellmich oder eben jemand mit einer Vollmacht von Dr. Fuellmich verfügen kann.
Ursprünglich hatte Dr. Fuellmich für Prof. Dr. Martin Schwab eine Vollmacht ausgestellt und beglaubigen lassen. Dieser hatte sich als von den Anzeigeerstattern eingesetzter Verhandlungsbote ursprünglich auch erfreut gezeigt, mithilfe dieser Vollmacht den (auch aus seiner Sicht zulasten seiner Schützlinge strafrechtlich höchst gefährlichen) Streit ausräumen zu können. Denn auch er wusste, dass seine Schützlinge schwere Straftaten begangen hatten und ihnen deshalb auch zivilrechtlich sehr hohe Schadensersatzansprüche drohten.
Zur Erinnerung: Prof. Dr. Martin Schwab hatte dazu in einer dem Gericht vorliegenden E-Mail an Dr. Fuellmich und die „Hafenanwälte“ vom 22.03.2023, als er gerade begonnen hatte, im Auftrag der beschuldigten „Hafenanwälte“ Scheinvergleichsverhandlungen mit Dr. Fuellmich zu führen, geschrieben:
„Da ich mich nicht dem Vorwurf aussetzen möchte, an der Veruntreuung Deines Geldes mitgewirkt oder mich gar an Deinem Geld bereichert zu haben, habe ich die ausstehende Rechnung jetzt erst einmal aus eigener Tasche bezahlt. Marcel und Justus wissen Bescheid. Ich habe heute Vormittag mit Marcel gesprochen und Lösungen über ein Darlehen von Marcel an Nils, von der ich gesprochen hatte, abgeblasen.
Viele Grüße, Martin.“
Zuvor hatte Prof. Dr. Martin Schwab bei Dr. Fuellmich angefragt, ob er damit einverstanden sei, dass der Beschuldigte Marcel Templin einen Betrag in Höhe von rund 13.000 Euro von dem Dr. Fuellmich durch die beschuldigten „Hafenanwälte“ entwendeten Geld in Höhe von mehr als 1,58 Millionen einem Freund von Prof. Dr. Martin Schwab zur Bezahlung von Prozesskosten zur Verfügung stellt. Dr. Fuellmich hatte Prof. Dr. Martin Schwab darauf hingewiesen, dass dieses Geld ihm von den beschuldigten „Hafenanwälten“ entwendet worden war, indem diese den Immobilienkäufer Röstel im Wege des Betruges und der Erpressung und in Zusammenarbeit mit einem korrupten Notar dazu gebracht hatten, den Dr. Fuellmich entwendeten Betrag in Höhe von mehr als 1,58 Millionen Euro statt wie im Kaufvertrag vorgesehen auf ein Konto der Ehefrau von Dr. Fuellmich zu zahlen, an den Beschuldigten Marcel Templin zu überweisen.
Er hatte Prof. Dr. Martin Schwab außerdem darauf hingewiesen, dass Marcel Templin obendrein keinerlei Ansprüche gegen Dr. Fuellmich hatte, weder eigene noch irgendwelche von den „class action“-Mandanten abgeleitete Ansprüche.
Das heißt: Nach diesem Gespräch wusste Prof. Dr. Martin Schwab, was später auch das Gericht erkennen musste, nämlich, dass die beschuldigten „Hafenanwälte“ dieses Geld Dr. Fuellmich entwendet hatten. Deshalb spricht er in der oben zitierten E-Mail völlig zutreffend davon, dass es sich bei dem auf dem Konto des Beschuldigten Marcel Templin liegenden Geldes um „Dein Geld“ handelt, das heißt, um Geld, das Dr. Fuellmich gehört. Und weil er obendrein wusste, dass auch das Mandantengeld von Marcel Templin entwendet bzw. veruntreut worden war, wollte er sich nicht auch noch dadurch der „Untreue“ (gegenüber den Mandanten des Dr. Fuellmich) schuldig machen.
Die Frage des Beschuldigten John nach dem von den Anzeigeerstattern angesprochenen Risiko, dass Dr. Fuellmich ein anderes Konsulat als das für die Entführung vorbereitete in Tijuana aufsuchen würde, betrifft die sogleich zitierte E-Mail der Beschuldigten Antonia Fischer an den Beschuldigten John vom 29.09.2023:
„Hallo Herr John,
dies ist die Antwort auf die Mail, die ich ihm (gemeint ist: Dr. Fuellmich, Anm. d. Unterzeichners) vor zwei Stunden schrieb und im Folgenden als Zitat einfüge (Antonia Fischer zitiert dann ihre eigene E-Mail an Dr. Fuellmich wie folgt, Anm. d. Unterzeichners):
Ich würde doch noch mal gern zum eigentlichen Thema zurückkehren, wobei nun jedenfalls klar ist, dass Dagmar als Vollmachtnehmerin ausfällt.“ (Gemeint ist: die Rechtsanwältin Dagmar Schön, für deren Bevollmächtigung sich die Anzeigeerstatter trotz ihres Hasses auf sie, weil diese sie durchschaut hatte, nach Rücksprache mit dem Beschuldigten John dann doch aussprachen, um Dr. Fuellmich nach Tijuana zu locken, Anm. d. Unterzeichners.)
Dagmar Schön war also quasi der Ersatz für den gerade ausgestiegenen Prof. Dr. Martin Schwab. Weiter heißt es in der E-Mail von Antonia Fischer:
„Welche Kosten entstehen dir insgesamt, wenn du eine weitere Vollmacht erstellen lässt?
Gruß, Antonia“
Danach fährt Antonia Fischer mit einer direkten Frage an den Beschuldigten John fort:
„Bevor ich weiter antworte, würde ich mich gern abstimmen, um hier nicht Gefahr zu laufen, Versprechungen zu machen, die zivilrechtlich nachteilhaft für uns werden können, weil (…) Eventuell besteht hier nun auch die Gefahr, dass er einen anderen Honorarkonsul aufsucht.“
Auch diese E-Mail an den Beschuldigten, dieses Mal von der Beschuldigten Antonia Fischer, zeigt, dass auch sie (wie später Justus Hoffmann in seinem Zivilrechtsstreit gegen Rechtsanwältin Dagmar Schön, siehe oben) sich seiner Hilfe versichern wollte, um nicht völlig zu Recht von ihr erwartete und zu Schadensersatz führende haftungsrechtliche Probleme wegen gemeinschaftlicher Entführung/Freiheitsberaubung, mindestens aber Beihilfe zur Entführung/Freiheitsberaubung des Dr. Fuellmich, zu bekommen.
Denn das Verhalten aller Beschuldigten – dies können sie jetzt nicht mehr verdrängen – ist nicht nur strafrechtlich relevant, weil es zur Strafbarkeit wegen der oben genannten Delikte führt. Sondern es ist auch zivilrechtlich, nämlich haftungsrechtlich, als sogenannte „unerlaubte Handlung“ relevant und führt zu massiven Schadensersatzansprüchen gegen alle Beschuldigten. Diese werde nach den derzeitigen Planungen in den USA, dem letzten Wohnsitz von Dr. Fuellmich vor seiner Entführung und Ort entscheidender Anwaltsbesprechungen wegen der Corona-Schadensersatzklagen, für Dr. Fuellmich und alle seine (unter anderem auch kalifornischen) Mandanten geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche werden aber auch gegen das Land Niedersachsen, gegebenenfalls auch die Bundesrepublik Deutschland als Auftraggeber der Verbrechen des BKA, des Verfassungsschutzes und des Staatsschutzes geltend gemacht werden.
Der Vollständigkeit halber ist noch darauf hinzuweisen, dass die Beschuldigte Antonia Fischer etwa eine Stunde vor dieser E-Mail an den Beschuldigten John noch den (zum wiederholten Male) von Dr. Fuellmich formulierten Vergleichsvorschlag zur Beilegung des Streits über das haftungsrechtlich relevante Verhalten der Beschuldigten „Hafenanwälte“, nämlich die Entwendung des Geldes und die Unterschlagung der Mandantengelder, weitergeleitet hatte. Dort, in jener weitergeleiteten E-Mail, schreibt Dr. Fuellmich:
„Hallo Antonia und Marcel, nachdem nun jeder von uns weiß, wie über jeden gedacht wird, will ich den allerletzten Versuch einer Lösung wagen. Ich würde nochmals zum Konsulat fliegen und eine Vollmacht für Dagmar ausstellen, wenn eine Einigung zustande kommt, die kurz und knapp so aussehen sollte:
1. Marcel überweist das mir entwendete Geld aus dem Kaufvertrag auf ein von Inka angegebenes Konto.
2. Zug um Zug gegen Freigabe des Goldes.
3. Außerdem überweist Marcel die Mandantengelder aus der Class Action oder übermittelt eine Abrechnung, damit ich den Mandanten im nächsten Mandanten-Info-Schreiben auch dazu etwas berichten kann.
Dagmar wird mit der beglaubigten Unterschrift in Berlin bei der Degussa sein und diese in genau dem Moment verwenden, um mit Viviane zusammen das Gold entweder an Viviane Fischer übergeben zu lassen oder zu liquidieren (wie ihr das mit Viviane Fischer und Justus Hoffmann regelt, müsst ihr selbst sehen), wenn das Geld in Inkas Verfügungsgewalt ist. Nach all den nunmehr vergangenen Monaten sollte es möglich sein, hier innerhalb einer Woche eine Einigung zu erzielen. Dann würden die Dinge ihren Lauf nehmen.“
Im Übrigen war auch dem BKA-Mann Götz Knobloch klar, dass Dr. Fuellmich nicht aufgrund eines deutschen oder europäischen Haftbefehls in Mexiko verhaftet werden konnte, sondern nur aufgrund eines mexikanischen Haftbefehls (der aber ja eine nun einmal nicht vorhandene Straftat von Dr. Fuellmich oder eine ebenso wenig gegebene illegale Einreise von Dr. Fuellmich in Mexiko voraussetzte). Das zeigt die E-Mail von Götz Knobloch vom 25.08.2023 an den beschuldigten LKA-Mann und Ausführer der Anweisung des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes, den Beschuldigten Lars Roggatz:
„Eine Festnahme des Gesuchten in Mexiko ist nur auf Grundlage eines nationalen (mexikanischen) Haftbefehls möglich. Gegebenenfalls erscheint es sinnvoll, die erforderlichen Auslieferungsunterlagen in Deutschland vorzubereiten.“
Auch ihm war also bekannt, dass es für eine legale Verhaftung von Dr. Fuellmich eines Auslieferungsverfahrens bedurfte. Das aber wollten der Verfassungsschutz sowie die Beschuldigten Roggatz und John unbedingt vermeiden, weil dadurch, wie ausgeführt, Dr. Fuellmich rechtliches Gehör gewährt worden wäre und aufgeflogen wäre, dass schon der deutsche Haftbefehl von vorn bis hinten ein Fake war, nämlich auf den für jeden Normalbürger evident erkennbar falschen Angaben der beschuldigten Anzeigeerstatter basierte.
Deshalb hatten der Verfassungsschutz/Staatsschutz/und der Beschuldigte Roggatz entschieden, Dr. Fuellmich entführen zu lassen und das Ganze sodann als Abschiebung mithilfe der insoweit von der Deutschen Botschaft unter Druck gesetzten (siehe das angebotene Zeugnis des Leiters der Migrationsbehörde und des Honorarkonsuls in Tijuana, Carlos Enkerlin) mexikanischen Migrationsbehörde zu verschleiern. Die die Entführung entlarvende „smoking gun“ ist die E-Mail des Beschuldigten Roggatz an den Beschuldigten John vom 01.09.2023, wo es heißt:
„Stand jetzt ist es geplant, den Reiner Fuellmich unter dem Vorwand, er müsse noch eine Unterschrift auf dem Reisepass korrigieren/leisten, in das Konsulat zu locken und ihn dort von der Migrationsbehörde festnehmen zu lassen.“
Die Worte „locken“ und „Vorwand“ belegen, dass Dr. Fuellmich über in Wahrheit gar nicht vorhandene Passprobleme getäuscht werden sollte, um ihn mithilfe dieser Täuschung dazu zu bringen, nach Tijuana zu fliegen. Die Worte „festnehmen zu lassen“ belegen, dass die Migrationsbehörde (natürlich) nicht aus eigenem Antrieb handeln würde, sondern auf Anweisung bzw. Druck des der Deutschen Botschaft in Mexiko bzw. auf Anweisung der vom Verfassungsschutz/Staatsschutz entsprechend angewiesenen BKA-Beamten Götz Knobloch und Monica Vasquez in Mexiko.
Dies erklärt auch das Verhalten des Leiters der Migrationsbehörde in Tijuana nach der Festnahme des Dr. Fuellmich und das Verhalten des Honorarkonsuls gegenüber Dr. Fuellmich und seiner Ehefrau. Beide entschuldigten sich bei Dr. Fuellmich und seiner Ehefrau, indem sie auf den Druck aus Mexiko City (= Deutsche Botschaft) hinwiesen und erklärten, sie wüssten überhaupt nicht, was das alles soll und worum es überhaupt geht. Der Leiter der Migrationsbehörde schüttelte zudem Dr. Fuellmich die Hand und wünschte ihm eindringlich viel Erfolg und viel Glück, als er von den ebenso ahnungslosen mexikanischen Hilfsbeamten des deutschen Verfassungsschutzes zum Weiterflug nach Mexiko City (von Tijuana aus) und sodann von Mexiko City nach Frankfurt verbracht wurde.
Tatsächlich sahen sich die Beschuldigten Roggatz und John (bzw. der sie steuernde Verfassungsschutz/Staatsschutz) gezwungen, die Entführung des Dr. Fuellmich nach dem Motto „Doppelt gesichert hält besser“ unbedingt zu ermöglichen. Denn Dr. Fuellmich hatte in der Tat Zweifel daran gehabt, dass es für ihn und seine Ehefrau tatsächlich erforderlich sei, wegen zweier angeblich zu ersetzender oder zu korrigierender Reisepässe nach Tijuana zu fliegen. Er hatte den Honorarkonsul gefragt, wieso es der Botschaft nicht möglich sein würde, die angeblich bereitliegenden Ersatzpapiere schlicht auf dem Postwege an ihn zu versenden.
Darauf nimmt BKA-Mann Knobloch Bezug und schreibt (Blatt 149 der Hauptakte, Band 3):
„Fuellmich hat sich gestern beim HK (= Honorarkonsul, Anm. d. Unterzeichners) gemeldet und mitgeteilt, dass er die als verloren gemeldeten Reisepässe wiedergefunden hätte (Anmerkung hierzu: Ob die Pässe jemals verloren gegangen waren oder sie auf Veranlassung des Verfassungsschutzes lediglich vorübergehend entfernt worden waren, um Dr. Fuellmich zu veranlassen, sich zwecks Beschaffung neuer Pässe in die für den Verfassungsschutz und dessen Hilfsbeamte – trotz der Souveränität des Landes Mexiko – beherrschbaren Räume des HK in Tijuana zu begeben, ist bislang unklar, Anm. d. Unterzeichners). Ihm wurde daraufhin erklärt, dass diese Reisepässe sich in der Interpol-Sachfahndung befinden. (…) Eine Rücknahme der Sachfahndung sei erfahrungsgemäß keine Garantie, dass eine Ausreise problemlos verlaufe. Fuellmich hat daraufhin geantwortet, dass er die Ersatzpapiere dann doch abholen würde und sich nun um einen Flug nach Tijuana kümmern werde.“ (Das ist falsch, zeigt aber einmal mehr, wie schlampig gearbeitet wurde: Hätte irgendjemand Dr. Fuellmich wirklich mitgeteilt, dass die Reisepässe sich in der Interpol-Sachfahndung befinden würden, wäre er erst recht nicht nach Tijuana geflogen. Vielmehr teilte ihm der Honorarkonsul Carlos Enkerlin per WhatsApp-Message mit, dass er und seine Ehefrau die Ersatzpässe persönlich abholen müssten, da sie nicht per Post versandt werden würden – angeblich aus Sicherheitsgründen, Anm. d. Unterzeichners.)
Weiter heißt es in der E-Mail:
„Sollte er innerhalb von zwei Wochen die Ersatzpapiere (es ging also nicht um irgendwelche Unterschriften, wie Knobloch an anderer Stelle behauptet, Anm. d. Unterzeichners) beim HK abholen, würde ich vorschlagen, die Festnahme/Auslieferung per Rechtshilfe voranzutreiben.“
Das heißt wiederum zweierlei: Nach wie vor waren sich alle Beteiligten darüber im Klaren, dass der einzig korrekte Weg für eine Festnahme von Dr. Fuellmich derjenige eines Auslieferungsverfahrens sein würde. Nur – dies hat der Kollege Dr. Miseré mehrfach gegenüber dem Gericht klargemacht – würde der vergleichsweise lächerliche Vorwurf einer Untreue, also eines bloßen Vergehens, noch dazu bloß wegen angeblich gesellschaftsrechtswidriger Darlehen, niemals zu einem Auslieferungsbegehren führen können. Auch dieses Absehen von dem eigentlich erforderlichen Auslieferungsverfahren bestätigt erneut, dass es natürlich nicht um das Vergehen einer Untreue geht, sondern, wie aus dem ersten in den Akten dokumentierten Versuch des Verfassungsschutzes, Dr. Fuellmich aus dem Verkehr zu ziehen, ohne jeden Zweifel ersichtlich ist: Dr. Fuellmich sollte und soll wegen seiner politisch unerwünschten, weil ja für die hinter den Corona-Maßnahmen stehenden Verbrechenden gefährlichen, Corona-Aufklärungsarbeit um jeden Preis aus dem Verkehr gezogen und zum Schweigen gebracht werden.
Und es zeigt, dass die Beschuldigten John, Roggatz und der sie steuernde Verfassungsschutz/Staatsschutz allesamt wahrgenommen hatten, dass die Geschichte mit den Reisepässen Dr. Fuellmich jedenfalls misstrauisch gemacht hatte, sodass der Beschuldigte John sicherheitshalber – doppelt gesichert hält eben besser – Dr. Fuellmich mithilfe der beschuldigten „Hafenanwälte“ zusätzlich auch noch Glauben machte, dass sein Besuch in Tijuana für die Beilegung des Streits über die ihm und seinen Mandanten von den „Hafenanwälten“ entwendeten und unterschlagenen Gelder entscheidend sein würde. Denn gleichzeitig mit dem Empfang der Ersatzreisepässe würde er mit dem Honorarkonsul auch noch eine neue Vollmacht (für die Kollegin Dagmar Schön, nachdem Prof. Martin Schwab unerklärbarerweise seine Vollmacht plötzlich nicht mehr nutzen wollte) beglaubigen lassen können, sodass der oben zitierte letzte Versuch einer vergleichsweisen Lösung dieser eigentlich von den Strafverfolgungsbehörden in Deutschland zu klärenden Angelegenheit unternommen werden konnte.
Dr. Fuellmich hatte zwar einen zivilrechtlichen Eilantrag gegen die „Hafenanwälte“, insbesondere gegen Marcel Templin, in Gang gesetzt, dabei aber endgültig die Überzeugung gewonnen, dass die deutsche Justiz, wie sich schon in Tausenden von Rechtsstreiten gegen Banken und andere Großkonzerne gezeigt hat, nicht mehr handlungsfähig ist.
Und dass jedenfalls die Göttinger Strafverfolgungsbehörden inzwischen mit ganz wenigen Ausnahmen in den Bereich der Rechtlosigkeit und Willkür abgerutscht waren, hatte ja schon der mehrfach in Bezug genommene New-York-Times-Bericht über die Göttinger Strafverfolger ans Licht gebracht, welche über das Internet eigene Reichsbürger erschufen, um diese dann verfolgen, aburteilen und inhaftieren zu können. Wie weit jenseits des geltenden Rechts (auch wenn es „nur“ das für den Missbrauch geradezu geschaffene Systemrecht ist) sich die Göttinger Justiz inzwischen bewegt, hat zuletzt vor einigen Wochen der Bericht in der CBS-Sendung „60 Minutes“ bewiesen. Dort wird gezeigt, wie drei Göttinger Staatsanwälte – darunter auch einer, der in das Vorgehen gegen Dr. Fuellmich involviert ist – sich in geradezu abstoßender Weise darüber amüsieren, dass völlig normale, nichtkriminelle Bürger frühmorgens durch das Eintreten/Aufbrechen ihrer Türen von Sondereinsatzkommandos geweckt und sodann verhaftet werden, weil sie mit witziger Kritik an irgendwelchen Politikern diese angeblich beleidigt hätten.
Dennoch meldet sich dann am 21.09.2023 der Beschuldigte John, der bis dahin ja keinerlei Ermittlungen in Reaktion auf die Strafanzeige vom 02.09.2022 vorgenommen hatte, schon gar nicht Dr. Fuellmich entlastende Ermittlungen vorgenommen hatte, obwohl er dazu strafprozessual verpflichtet ist, noch einmal und weist den Beschuldigten Roggatz auf dieses Problem hin (Blatt 150 Hauptakte, Band 3):
„Können Sie mir den aktuellen Stand im Verfahren Fuellmich bezüglich des Termins beim HK mitteilen? Haben Sie zudem nähere Vorstellungen zu der gängigen Praxis bei Abschiebungen aus Mexiko (Abschiebehaft, Zeitdauer bis Abreise etc.)? Es wäre gut, in etwa zu wissen, wann die Ankunft in der BRD wäre, da ich im Verfahren noch reichlich zu ermitteln habe.“ (Hervorhebung durch den Unterzeichner)
Damit gibt der Beschuldigte John aber nicht nur preis, dass er bis dahin (abgesehen von den Standleitungen, die er zu den beschuldigten „Hafenanwälten“, Viviane Fischer und ihrem Anwalt unterhielt) keinerlei Ermittlungen angestellt hatte. Sondern er reagiert damit auch auf eine E-Mail des in Mexiko die Weisungen des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes umsetzenden BKA-Mannes Knobloch, in welcher Roggatz die vielen Hinweise von Knobloch und dem Beschuldigten John darauf, dass doch eigentlich eine Auslieferung der richtige Weg sei, zurückweist und schreibt (Blatt 153, Hauptakte Band 3):
„Lieber Herr John, wir sollten jede Möglichkeit nutzen, damit wir den Fuellmich abgeschoben bekommen (also: auf keinen Fall sollte es ein Auslieferungsverfahren geben, Anm. d. Unterzeichners). Der HK in Tijuana wird heute (auf Anweisung des Verfassungsschutzes/Roggatz/Knobloch, Anm. d. Unterzeichners) den Fuellmich fragen, ob er die neuen Pässe noch abholen werde oder nicht. Ansonsten gehen diese zurück an die Botschaft in Mexico City. Wir werden vorsichtshalber die übrigen 10 HKs anschreiben und bitten, uns Bescheid zu geben, für den Fall, dass Fuellmich sich bei einem von denen melden würde (damit reagierte Knobloch auf das Bedenken der Beschuldigten Antonia Fischers, dass Dr. Fuellmich gegebenenfalls noch ein anderes als das HK in Tijuana aufsuchen können würde, Anm. d. Unterzeichners).“
Mit E-Mail vom 04.10.2023 beruhigt sodann der Beschuldigte John den schlicht bis dahin im üblichen kriminellen Arbeiten der deutschen Strafverfolgung (welches Dr. Fuellmich aus zahllosen Akten von Mithäftlingen bekannt geworden ist) unerfahrenen Beschuldigten John nochmals und teilt ihm mit, dass der Entführungsplan von Knobloch zum Erfolg führen würde:
„Guten Morgen Herr John, ich denke, dass Herr Knobloch das Mögliche getan hat. Ich habe am Montag mit ihm telefoniert und er hat mitgeteilt, dass Herr Fuellmich am 11.10. einen Termin beim HK gemacht hat. Das wird die Möglichkeit für uns werden. Herr Knobloch hat alles geplant und ich bin guter Dinge, dass alles funktionieren wird.“
Genau so lief es dann auch. Die gemäß diesem Plan erfolgreich von den ausführenden Organen des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes getäuschten Dr. Fuellmich und seine Ehefrau flogen am 11.10.2023 nach Tijuana, wo sie noch am Flughafen von den entsprechend angewiesenen Migrationsbeamten festgenommen wurden und per Alarmfahrt in die Migrationsbehörde gefahren wurden. Dort allerdings konnte der leitende Migrationsbeamte, der selbst offenbar keine Hintergründe über diese Entführung kannte, aber ebenso offensichtlich ein sehr schlechtes Gewissen hatte, auf die Frage von Dr. Fuellmich nach dem Grund für die Festnahme und einer Gelegenheit für eine Stellungnahme zu dem Hintergrund der Festnahme, keine Antwort geben. Er verwies fast verzweifelt darauf, dass er Anweisungen aus Mexiko City erhalten habe, die auch er allerdings nicht verstehen könne. Dr. Fuellmich rief dann bei der Deutschen Botschaft in Mexico City an und bat um Hilfe und Aufklärung der Migrationsbehörde darüber, dass die neuen Pässe mit Visa beim Honorarkonsul Carlos Enkerlin sind und Dr. Fuellmich und seine Frau mit ihm vereinbart hatten, dass er ihnen bei ihrer Ankunft in Tijuna die Pässe übergeben werde. Die Mitarbeiterin der Botschaft aber wandte sich wie ein Aal – Dr. Fuellmichs Ehefrau hörte alles mit – und erklärte, sie könne nichts tun, bot insbesondere keinerlei Hilfe an.
Dann informierte Dr. Fuellmich den Leiter der Migrationsbehörde darüber, dass der Honorarkonsul Carlos Enkerlin ihn für die Übergabe der Ersatzpässe am Flughafen erwarte. Denn die Räume des Konsulats wurden gerade renoviert. Und er erklärte ihm, dass er den Honorarkonsul gerne anrufen würde, um dieses offenbare Missverständnis aufzuklären. Das ließ der verstörte, aber helfen wollende Leiter der Migrationsbehörde zu. Der Honorarkonsul Carlos Enkerlin ging tatsächlich ans Telefon und entschuldigte sich sofort bei Dr. Fuellmich, ohne allerdings wirklich zu erläutern, was genau passiert war. Er erklärte ihm lediglich, dass er leider nichts tun könne, weil er aus Mexiko City von der Deutschen Botschaft Anweisungen erhalten habe. Dann bat Dr. Fuellmich ihn, das doch bitte dem Migrationsleiter zu erklären und ihn dann auch vor allem darüber in Kenntnis zu setzen, dass es keinerlei Migrationsprobleme gebe, weil Dr. Fuellmich ja von ihm, Carlos Enkerlin, wie verabredet die neuen Pässe in Empfang nehmen werde. Das tat der Honorarkonsul sodann und sprach darüber – auf Spanisch – mit dem Leiter der Migrationsbehörde. Dieser sah nach dem Telefonat sehr besorgt aus, ließ dann aber Dr. Fuellmich und seine Ehefrau zunächst einmal mit einem Arzt sprechen (vgl. dessen Bescheinigung auf Blatt 34, Hauptakte Band 4).
Danach teilte er Dr. Fuellmich mit, dass er gezwungen sei, ihn von zwei Mitarbeitern der Migrationsbehörde nach Deutschland fliegen zu lassen, und entschuldigte sich mehrfach dafür. Er wisse, dass hier etwas nicht stimme, könne aber leider nichts tun. Als die Ehefrau von Dr. Fuellmich zu weinen begann, erklärte er ihr, dass sie schon am nächsten Morgen wieder zurück zu den Hunden fliegen können würde. Der „Druck“ aus Mexico City betraf nämlich seltsamerweise nur Dr. Fuellmich. Er wisse auch, dass hier nicht wirklich ein Fall einer Abschiebung vorliege. Deshalb habe er Anweisung erteilt, dass Dr. Fuellmich nicht mit den vielen wirklich abzuschiebenden Menschen im Großbus transportiert werde, sondern allein, nur in Begleitung der beiden Migrationsbeamten, in einem Kleinbus. Dann entschuldigte er sich nochmals bei Dr. Fuellmich und wünschte ihm, dessen Hand inständig schüttelnd, viel Glück.
Allen Beteiligten, die über die hier stattgefundene Entführung Bescheid wussten, also jedenfalls dem Beschuldigten Roggatz und dem Beschuldigten John, aber natürlich auch den in Mexiko die Anweisung des für den Verfassungsschutz/Staatsschutz und das BKA ihre kriminellen Handlungen ausführenden Beamten Knobloch und Vazquez, war selbstverständlich klar, dass sie eine schwere Straftat begingen, und zwar eine Straftat, welche auch die Souveränität des Landes Mexiko verletzte, also zu einem schließlich auch internationale Schlagzeilen machenden internationalen Zwischenfall führen würde. Dies jedenfalls, wenn das – noch dazu im Zusammenhang mit der Verhinderung der Corona-Aufklärung durch einen international angesehenen, prominenten Verfechter dieser Aufklärung – herauskommen würde. Deshalb taten sie alles, um diese Entführung als schlichte Abschiebung zu verschleiern und zu tarnen.
Darüber war auch der Beschuldigte Schindler allerspätestens, als er die Akten der Staatsanwaltschaft sah, informiert. Denn darin befindet sich auf Blatt 33, Band 4 der Hauptakte, eine von Schindler selbst ausdrücklich schriftlich in Bezug genommene, sofort als Fake erkennbare „Abschiebeverfügung“ der mexikanischen Migrationsbehörde in Tijuana, datierend auf den 11.10.2023. Dort wird gleich im ersten Absatz darauf hingewiesen, dass es um eine Abschiebung gemäß §144 des mexikanischen Migrationsgesetzes gehe. Ein Blick in diesen Paragrafen zeigt aber, dass dessen Voraussetzungen auf gar keinen Fall vorliegen, denn danach ist eine Abschiebung nur möglich, wenn der Abzuschiebende entweder in das Land unerlaubt eingereist ist oder in Mexiko eine (schwere) Straftat begangen hat. Weder das eine noch das andere lag offenkundig vor. Abgesehen davon zeigt aber ja gerade der Umstand, dass die Ehefrau des Dr. Fuellmich, für die ja angeblich dieselben „Passprobleme“ galten – es hieß ja, auch sie sollte deshalb nach Tijuana fliegen – ohne Weiteres wieder zurück an den mexikanischen Aufenthaltsort zu den Hunden fliegen durfte, dass es sich hier um einen offensichtlichen Fake handelte. Genau das ist auch dem Beschuldigten Schindler klar, der ausdrücklich auf diese Abschiebeverfügung Bezug genommen hatte, um zu begründen, dass keine Entführung vorliege. Denn um zu verschleiern, dass die von ihm in Bezug genommene Abschiebeverfügung als Fake erkennbar sein würde, weigerte er sich, entgegen dem alle deutschen Gerichtsverfahren leitenden Grundsatz „Die Gerichtssprache ist Deutsch“, das nur in spanischer Sprache in der Akte befindliche Papier auf den Antrag des Rechtsanwalts Dr. Miseré ins Deutsche übersetzen zu lassen, und das, obwohl ihm von der Verteidigung von Dr. Fuellmich im Detail nachgewiesen worden war, dass die Abschiebeverfügung ein Fake des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes/BKA war.
Wie dilettantisch dieser Verschleierungsversuch tatsächlich war – und dass eben auch dieser tiefe Staat, konkret: dieser Verfassungsschutz/Staatsschutz, eben nicht jeden Beteiligten kontrollieren kann –, zeigt der Inhalt des Festnahmeprotokolls der Polizeimeisterin Lamshöft vom 13.10.2023 am Frankfurter Flughafen. Dieses „Festnahmeprotokoll“ (zuvor in Mexiko hatte eben keine Festnahme stattfinden können, nur eine Entführung) stellt dort nämlich unter der Überschrift fest:
„Besondere Hinweise
„Am 13.10. gegen 14.45 Uhr kam die OG-Person (Dr. Fuellmich, Anm. d. Unterzeichners) als begleitete Auslieferung aus Mexiko mit zwei Begleitbeamten von der mexikanischen Grenzpolizei an; gegen die Person liegt ein bestehender Untersuchungshaftbefehl des AG Göttingen (…) wegen Untreue vor.“ (Hervorhebung durch den Unterzeichner)
Diesen „besonderen Hinweis“ hatte die Beamtin, wie sie Dr. Fuellmich erklärte, aufgenommen, weil sie und ihre Kollegen sich darüber gewundert hatten, dass es wegen eines bloßen Vergehens (nicht mehr ist ja die vorgeworfene Untreue, sie ist kein Verbrechen!) eine Auslieferung gegeben habe, zumal ja aus dem Haftbefehl außerdem ersichtlich ist, dass es nur um eine gesellschaftsrechtliche Angelegenheit und einen Betrag in Höhe von angeblich 700.000 Euro geht.
Offenbar also hatten die Beschuldigten Roggatz und John nur in Mexiko zur Täuschung des Leiters der Migrationsbehörde eine Abschiebung vorgetäuscht. Der deutschen Flughafenpolizei bzw. der dortigen Bundespolizei aber hatten sie vorgespiegelt, was ohnehin dem äußeren Anschein zu entsprechen schien: dass eine begleitete Auslieferung vorliege. Denn bei einer Abschiebung, wenn also ein Land einen anderen Staatsbürger wegen von ihm begangener Straftaten oder wegen illegaler Einreise loswerden will, wird die abzuschiebende Person einfach in ein Flugzeug gesetzt und dann – unbegleitet – auf Kosten des abschiebenden Landes ausgeflogen. Hier aber wollten die Beschuldigten Roggatz, John und natürlich die sie steuernden Behörden sichergehen, dass Dr. Fuellmich ihnen auf keinen Fall entkommen können würde. Deshalb hatten sie die deutsche Bundespolizei am Flughafen Frankfurt aufgefordert, Dr. Fuellmich noch am Flugzeug aufgrund des deutschen Haftbefehls festzunehmen und ihnen erklärend mitgeteilt, dass es sich um eine „begleitete Auslieferung“ handele.
Denn nur so konnte der Bundespolizei gegenüber erklärt werden, dass Dr. Fuellmich von zwei Migrationspolizisten begleitet worden war. Das wäre bei einer Abschiebung eben nicht geschehen, sondern gar nicht auf Kosten des Landes Niedersachsen oder der Bundesrepublik Deutschland.
Was zwar in Mexiko eine als Abschiebung getarnte Entführung war, musste, um dem von den Beschuldigten geschaffenen äußeren Anschein einer Auslieferung zu entsprechen, in Deutschland eben als Auslieferung ausgegeben werden.
Das war den Beschuldigten natürlich auch schon in Mexiko klar gewesen, wie aus der E-Mail des in Mexiko die deutschen Anweisungen ausführenden BKA-Mannes Götz Knobloch vom 04.10.2023 an den Beschuldigten John (mit dem Beschuldigten Roggatz und der mexikanischen BKA-Beamtin Vazquez in cc) hervorgeht:
„Zumindest den Flug Tijuana-Mexiko-Stadt werden wir in den nächsten zwei Tagen verbindlich buchen müssen. Den Interkontinentalflug erst dann, wenn die Festnahme erfolgt ist. In diesem Zusammenhang möchte ich noch wissen, ob Ihre Behörde die Kosten für ein oder zwei Übernachtungen der begleitenden mexikanischen Migrationsbeamten übernimmt.“ (Blatt 159, Hauptakte Band 3)
Hätte eine echte Abschiebung vorgelegen, dann hätte natürlich das die Abschiebung veranlassende Land, hier also Mexiko, die Kosten dafür bezahlt, da diese Abschiebung ja in dessen Interesse erfolgt wäre. Hier lag aber ja keine Abschiebung vor, sondern eine nicht nur Dr. Fuellmich seiner Freiheit beraubende, sondern auch die nationale Souveränität des Landes Mexiko verletzende und aus Deutschland veranlasste Entführung. Diese Entführung allerdings hatte aufgrund der Begleitung des Dr. Fuellmich durch zwei Migrationsbeamte und die (von einem der beiden auch Dr. Fuellmich gegenüber schon im Flugzeug mündlich zugestandene) Bezahlung aller Reisekosten durch das Land Niedersachsen den äußeren Anschein einer Auslieferung. Ein Auslieferungsverfahren wäre, wie die zitierte Kommunikation des Beschuldigten John mit dem Beschuldigten Roggatz und dem BKA-Mann Knobloch zeigt, auch der einzig korrekte Weg gewesen, Dr. Fuellmich in Mexiko festzunehmen. Der aber wurde nicht gewählt, das heißt: kein Auslieferungsantrag beim OLG Braunschweig gestellt und kein Auslieferungsverfahren durchgeführt, weil so etwas sofort als völlig unüblich aufgefallen wäre, angesichts der Tatsache, dass hier ein bloßes gesellschaftsrechtliches Vergehen mit einem Streitwert von maximal 700.000 Euro gefakt wurde – zu mehr reichte es nicht. Da aber den verhaftenden Beamten am Frankfurter Flughafen plausibel dieser äußere Anschein erklärt werden musste, wurde ihnen mitgeteilt, dass es sich um eine begleitete Auslieferung handele.
Jedoch wurden die Beamten angesichts der Seltsamkeit dieser angeblichen Auslieferung (Haftbefehl und – scheinbare - Auslieferung, weil bei wegen eines bloß gesellschaftsrechtlichen Problems, aus dem ein strafrechtliches Vergehen mit nur einem Schaden in Höhe von maximal 700.000 Euro) misstrauisch und verfassten deshalb den oben zitierten „besonderen Hinweis“.
Nach der wahlweise von den Beschuldigten als Abschiebung und als Auslieferung getarnten Entführung wurde Dr. Fuellmich einen Tag in Frankfurt festgehalten, dann einige Tage im Frankfurter Gefängnis festgehalten, wo Dr. Fuellmich Prinz Reuß, den angeblichen Reichsbürger, und den Erfinder der Cum-Ex-Geschäfte, Hanno Berger, kennenlernte und sich ausführlich mit beiden unterhalten konnte. Dann wurde er von Frankfurt nach Kassel transportiert, wo er eine Nacht in einem völlig verdreckten und von Ratten verseuchten Gefängnis aus dem mittleren 19. Jahrhundert verbrachte, bevor er dann am 18.10.2023 in Göttingen in das Hochsicherheitsgefängnis Rosdorf verbracht wurde.
b) Der Verlauf des Gerichtsverfahrens: von der Entlarvung des Haftbefehls vom 15.03.2023 am 01.11.2023 als falsch und aufzuheben, über die Verschleierung dieser Entlarvung durch den Beschuldigten Schindler am 19.12.2023 bis zur Erfindung neuer Vorwürfe am 03.05.2024
aa) Die Entlarvung des im Wege der Rechtsbeugung ausgestellten Haftbefehls als falsch und die Verschleierung dieser Entlarvung erst durch Richter am Amtsgericht Moog und dann durch den Beschuldigten Schindler
Zur Haftbefehlsverkündung und ersten richterlichen Anhörung wurde Dr. Fuellmich am 01.11.2023 in Begleitung von Rechtsanwältin Wörmer genau dem Richter am Amtsgericht namens Moog vorgeführt, welcher am 15.03.2023 blind und ohne jede Prüfung den vom Beschuldigten John verfassten, ausschließlich auf den falschen Angaben der beschuldigten „Hafenanwälte“ beruhenden und deshalb ebenso falschen bzw. – wegen der Inkompetenz des Beschuldigten John – noch falscheren Haftbefehl unterzeichnet hatte. Dabei wurde endlich (wenigstens) der Anschein erweckt, als würde Dr. Fuellmich rechtliches Gehör gewährt werden. Das hätte gemäß der Strafprozessordnung schon lange vorher und wegen der krassen Widersprüche zwischen der Strafanzeige vom 02.09.2023 und der der Strafanzeige beigefügten E-Mail des Dr. Fuellmich vom 26.08.2023 spätestens im Oktober 2023 erfolgen müssen, war aber (siehe oben) wiederholt vom Beschuldigten John verweigert worden. Trotz des erstaunlich feindseligen Auftritts des sich offenbar ertappt fühlenden Richters am Amtsgericht Moog, welcher Dr. Fuellmich in seiner Aussage mehrfach behindern wollte, gelang es dennoch, die groben Fehler im Haftbefehl (und damit dessen Unwirksamkeit, die dazu hätte führen müssen, dass der Haftbefehl aufgehoben und Dr. Fuellmich freigelassen wird) zu entlarven; damals glaubten Dr. Fuellmich und die Verteidigung ja noch, dass es sich um bloße „Fehler“ handelt.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass – gänzlich anders als zum Beispiel im angloamerikanischen Recht – am Landgericht, wo schwere Straftaten verhandelt werden, niemand Aussagen und Erklärungen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und der Zeugen protokolliert. Dort kann sich der Richter – wie hier dann auch durch den Beschuldigten Schindler geschehen – Geschichten und Aussagen ausdenken und aufschreiben, die mit dem realen Geschehen im Gericht nicht das Geringste zu tun haben. Erstaunlicherweise ist das beim Amtsgericht anders. Dort schreibt ein Protokollführer (hier: eine Protokollführerin) alles mit.
Am 01.11.2023 klärte dann Dr. Fuellmich alle Fehler im Haftbefehl vollkommen auf. Der Haftbefehl vom 15.03.2023 enthält drei zentrale Falschbehauptungen.
Erstens geht der Haftbefehl davon aus, dass die Gesellschafter des Corona-Ausschusses (bzw. der nie entstandenen Corona-Ausschuss-Vorschalt-UG) alle nur gemeinsam Entscheidungen treffen können, das heißt: dass keiner „alleingeschäftsführungsbefugt“ sei.
Zweites geht der Haftbefehl davon aus, dass Dr. Fuellmich einen Betrag von 200.000 Euro einfach so, also ohne irgendeinen vernünftigen Grund, dem Spendengeld entnommen habe, also auch ohne dass es dafür einen Darlehensvertrag gäbe.
Drittens und entscheidend geht der Haftbefehl am Ende davon aus, dass Dr. Fuellmich
„von vornherein nicht willens war, das Geld zurückzuzahlen (…)“ (vgl. Blatt 141, 142, Hauptakte Band 2)
Ausweislich Blatt 49, 50, Hauptakte Band 3 erklärte Dr. Fuellmich vor dem Amtsgericht, Richter Moog (der wohlgemerkt den Haftbefehl auf Antrag des Beschuldigten John selbst, und zwar durch blindes Unterzeichnen des von John ausgefüllten Formulars, erlassen hatte):
„Ja, ich habe die Gelder als Darlehen erhalten. Meine Immobilie war meine Sicherheit (…) Der Ausschuss wurde von mir und Frau Fischer gegründet, die beiden anderen kamen später hinzu (…) Ich habe den Darlehensvertrag mit Frau Viviane Fischer geschlossen. Wir haben das Geld vor dem willkürlichen Zugriff (es fehlt das Wort ‚der Behörden‘ – Anm. d. Unterzeichners) schützen wollen (…) Die Gesellschaft bestand zu diesem Zeitpunkt nur noch aus Frau Fischer und mir (…) Wir beide waren (es fehlen die Worte: auch vorher – Anm. d. Unterzeichners) alleingeschäftsführungsbefugt (…) Der Templin hat 1,3 Millionen Euro aus dem Hausverkauf gezogen, und die 700.000 Euro hat er auch.“
Es wurde also am 01.11.2023 endlich bei dieser Anhörung klargestellt, was in der staatsanwaltlichen Akte verschleiert wird und wegen völlig unterlassener Ermittlungen des Beschuldigten John (er verweigerte ja die von Polizeiermittler Spörhase vermerkte erforderliche Vernehmung der Anzeigeerstatter und von Viviane Fischer) bis zum 01.11.2023 verschleiert blieb.
Warum, so lautet die entscheidende Frage, wurde nach der Entlarvung des Haftbefehls als grober Unfug der Haftbefehl nicht sofort aufgehoben und Dr. Fuellmich freigelassen? Weil es eben nie um eine Straftat ging, sondern nur darum, Dr. Fuellmich mithilfe einer vorgetäuschten, von den Beschuldigten John und Schindler auf Anweisung des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes erfundenen Straftat an der Fortsetzung seiner Corona-Aufklärungsarbeit zu hindern.
Aber: Trotz aller Versuche, diesen wahren Sachverhalt zu verschleiern, bestätigte der weitere Verlauf des Verfahrens alles, was Dr. Fuellmich am 01.11.2023 am Amtsgericht Göttingen beim Richter am Amtsgericht Moog zu Protokoll gegeben hatte. Die Feindseligkeit und Voreingenommenheit des Richters am Amtsgericht Moog wird dadurch deutlich, dass er zum Beispiel Dr. Fuellmich erst zu Wort kommen ließ, nachdem er ihm geradezu boshaft zischend gesagt hatte, Dr. Fuellmich halte ja ohnehin alle deutschen Richter für gesteuerte Marionetten – was fast richtig ist, jedenfalls klar und deutlich auf die hier beschuldigten Richter und Staatsanwälte zutrifft. Dennoch konnte Richter am Amtsgericht Moog nicht verhindern, dass die oben zitierten Aussagen von der Protokollführerin festgehalten wurden – obwohl er dies sogar aktiv zu vermeiden suchte: Richter am Amtsgericht Moog erklärte nämlich, als Dr. Fuellmich um rechtliches Gehör nicht nur für die Verteidigung, sondern auch für ihn persönlich bat, es interessiere ihn schlicht nicht, was Dr. Fuellmich zu sagen habe. Das hatte nicht nur Rechtsanwältin Wörmer geschockt, sondern sogar den Beschuldigten John. Denn dieser war (er war ja nur Staatsanwalt auf Probe und noch völlig unerfahren) in den inzwischen in der deutschen Justiz üblichen kriminellen Verhaltensmustern (Dr. Fuellmich hat dazu Dutzende von Ermittlungsunterlagen anderer Mithäftlinge lesen können) noch unerfahren.
bb) Der am 19.11.2023 folgende Versuch des Beschuldigten Schindler, den zur Aufhebung des Haftbefehls und Freilassung des Dr. Fuellmich führenden Inhalt des Protokolls vom 01.11.2023 zu verschleiern, um Dr. Fuellmich weiter in Haft halten und damit in seiner Verteidigungsfähigkeit massiv zu behindern
Der Inhalt des den Haftbefehl vollständig zerstörenden Protokolls der Anhörung bei Richter am Amtsgericht Moog vom 01.11.2023 war nun also zum Entsetzen insbesondere des Beschuldigten Schindler nicht nur in der Welt, sondern auch in der Akte. Und da die Verteidigung eine Abschrift des Protokolls vom 01.11.2023 erhalten hatte, konnte die Akte auch nicht mehr spurlos „gesäubert“ werden.
Zunächst aber versuchte der Beschuldigte Schindler, die am 01.11.2023 vor dem Amtsgericht protokollierten Aussagen von Dr. Fuellmich wieder aus der Welt zu schaffen. Als Rechtsanwältin Wörmer beim Beschuldigten Schindler einen Haftprüfungstermin beantragte, wollte er diesen zunächst ohne mündliche Verhandlung durchführen, um gar nichts protokollieren zu müssen. Erst auf die Beschwerde von Rechtsanwältin Wörmer hin war er dann doch (vermutlich zähneknirschend) bereit, für die Haftprüfung eine mündliche Verhandlung am 19.12.2023 durchzuführen. Da aber – siehe oben – beim Landgericht niemand protokolliert und der Beschuldigte Schindler deshalb schreiben konnte, was er wollte, und also auch weglassen konnte, was er wollte, findet sich kein einziges Wort von dem, was Dr. Fuellmich ihm genauso wie zuvor dem Richter am Amtsgericht Moog zur von vorn bis hinten falschen Strafanzeige und dem sich darauf stützenden Haftbefehl erklärt hatte, im sogenannten Protokoll. Dr. Fuellmich und die Verteidigerinnen Wörmer und Schön verhandelten immerhin eineinhalb Stunden (von 10:05 bis 11:27 Uhr), also viel länger, als am Amtsgericht bei Amtsgericht Moog, und erläuterten den wahren Sachverhalt an diesem Haftprüfungstermin vom 19.12.2023 noch viel detaillierter als zuvor bei Richter am Amtsgericht Moog. Aber: Nichts davon findet sich in dem dazu im vom Beschuldigten Schindler gefertigten Protokoll, nur ein einziger Satz findet sich dort:
„Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.“ (Blatt 2 des Beschlusses des Beschuldigten Schindler vom 19.12.2023)
In der Folge ging offenbar der Beschuldigte Schindler noch davon aus, oder er hoffte, dass er diese Wahrheit (nämlich dass der Haftbefehl völlig zerstört worden war, sofort aufzuheben war und Dr. Fuellmich sofort freizulassen war) durch geschicktes manipulatives Verhandeln wieder verschwinden lassen können würde. Ganz unberechtigt war diese Hoffnung nicht. Denn vor dem Landgericht gibt es – siehe oben – keinen alles mitschreibenden Protokollführer (in Englisch: „court reporter“). Sondern der Vorsitzende Richter kann ungestört und faktisch unüberprüfbar selbst entscheiden, was er ins Protokoll schreiben lässt, und alle Aussagen der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft, der Zeugen und natürlich auch seine eigenen in ihr Gegenteil verkehren oder weglassen. Letztlich hat dann ja auch der Beschuldigte Schindler zum Beispiel Aussagen der Zeugin Viviane Fischer, die seine am 03.05.2024 verkündete Erfindung widerlegt hätte, im Protokoll völlig weggelassen.
Aber die Protokollierung bei Richter am Amtsgericht Moog vom 01.11.2023, welche den gesamten Haftbefehl als falsch entlarvte, hatte offenbar eine Panikreaktion des Beschuldigten John ausgelöst. Denn, wie aus der Ermittlungsakte ersichtlich (Blatt 87, Hauptakte Band 4), rief er noch am selben Tag bei dem damaligen Verteidiger von Viviane Fischer, dem ehemaligen Staatsanwalt Willanzheimer an, wie Rechtsanwalt Willanzheimer in dem daraufhin von ihm am 12.11.2023 an den Beschuldigten John gesandten Schreiben gleich zu Anfang vermerkt:
„Sehr geehrter Herr Staatsanwalt John,
unter Bezugnahme auf das am 01.11.2023 geführte Telefongespräch (…)“
cc) Die vor der Verteidigung zurückgehaltenen Akten der Staatsanwaltschaft und die Unvollständigkeit dieser Akten
Auf dieses Telefonat des Beschuldigten John mit dem vormaligen Staatsanwalt und nunmehrigen Verteidiger von Viviane Fischer als Reaktion auf die Ereignisse vom 01.11.2023 kommt es nachfolgend noch entscheidend an. Denn hier wurde die Idee für den Beschuldigten Schindler geboren, die er am 03.05.2024 in Reaktion auf die Kontaktaufnahme durch den Verfassungsschutz/Staatsschutz erfand.
Jedoch: Dieses soeben angesprochene Schreiben vom 12.11.2023 befand sich eben in der Hauptakte, Band 4. Und diese Hauptakte, Band 4, hatte die Staatsanwaltschaft, wie so vieles andere auch (Dutzende von Telefonaten und entscheidungserhebliche Urkunden) vor der Verteidigung zurückgehalten. Rechtsanwältin Wörmer wurde dieses Zurückhalten dieser Akte erst dadurch klar, dass der Beschuldigte John in seinem Entwurf zur Anklageschrift vom 17.11.2023 auf den Band 4 der Hauptakte Bezug nahm. Deshalb forderte sie das Gericht am 24.11.2023 auf, diesen – wie sich noch zeigen sollte, gerade für die Rechtsbeugung des Beschuldigten Schindler wesentlichen – Band 4 zu übermitteln (Blatt 153, Hauptakte Band 4):
„(…) wird erneut Akteneinsicht beantragt und insbesondere umgehend um Übermittlung des in dem Entwurf der Anklageschrift, übersandt am 23.11.2023, erwähnten Band 4 der Hauptakte gebeten.“
dd) Der vom Beschuldigten Schindler bis zum 03.05.2024 verfolgte Weg, Dr. Fuellmich wegen angeblich gesellschaftsrechtswidriger Darlehen zu verurteilen
Immerhin hatte der Beschuldigte Schindler gesehen, dass ihm das Protokoll der Anhörung von Dr. Fuellmich durch Richter am Amtsgericht Moog vom 01.11.2023 für seinen Auftrag der Verurteilung von Dr. Fuellmich jedenfalls in einem entscheidenden Punkt gefährlich werden könnte. Und zwar betrifft dies die vom Beschuldigten John im Haftbefehl vom 15.03.2023 und danach auch noch in der Anklageschrift vom 17.11.2023 in den Vordergrund gestellten Behauptungen, Dr. Fuellmich habe keine Alleingeschäftsführungsbefugnis gehabt (Blatt 1 Mitte der Anklageschrift vom 17.11.2023 = Blatt 118, Hauptakte Band 4). Denn wäre das der Fall gewesen, hätte also Dr. Fuellmich keine Alleingeschäftsführungsbefugnis gehabt, dann wäre es vergleichsweise leicht gewesen, Dr. Fuellmich, wie vom Verfassungsschutz/Staatsschutz gewünscht, zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen. Hätten als Dr. Fuellmich und Viviane Fischer Darlehensverträge geschlossen, obwohl sie dafür gemäß der Satzung der Gesellschaft einen auch von den beiden Ersatzgesellschaftern Antonia Fischer und Justus Hoffmann mitgetragenen Beschluss gebraucht hätten, dann hätte auch die Öffentlichkeit eine Verurteilung nachvollziehen können. Denn dann wären die geschlossenen Darlehensverträge – so meint jedenfalls der zivilrechtlich unkundige Beschuldigte John – nichtig gewesen.
Demgegenüber hatte aber Dr. Fuellmich im Anhörungstermin vom 01.11.2023 klar und deutlich erklärt und war deshalb auch klar und deutlich im Protokoll festgehalten worden, dass er sehr wohl alleingeschäftsführungsbefugt war. Um das zu überprüfen, hatte der nervös gewordene, weil allmählich die schlampige Arbeit des Beschuldigten John erkennende Beschuldigte Schindler sich die vollständige Satzung der Gesellschaft beim Notar Michelsburg in Berlin beschafft und festgestellt, dass Dr. Fuellmich die Wahrheit gesagt hatte, Strafanzeige, Haftbefehl und Anklageschrift also insoweit falsch waren.
Aber es blieb ja noch die Behauptung, Dr. Fuellmich habe nie vorgehabt, das Darlehen zurückzuzahlen, sei also bei Abschluss der Darlehensverträge nicht bereit und in der Lage gewesen, das Darlehen zurückzuzahlen. Diesen Weg eines dann immer noch gesellschaftsrechtswidrigen Darlehens wollte der Beschuldigte Schindler weiterverfolgen – offenbar nicht ahnend, dass der unerfahrene Beschuldigte John mangels irgendwelcher Ermittlungen nicht wusste, mit wem er da gezwungen worden war, sich einzulassen, nämlich mit den – wie sich im Verfahren deutlichst gezeigt hat – katastrophalen Folgen der Anklage, nämlich den „Hafenanwälten“ Antonia Fischer und Justus Hoffmann.
Dementsprechend begann der Beschuldigte Schindler wie geplant mit der Vernehmung der vom Beschuldigten John in seiner Liste angegebenen Zeugen, mit dem aufrechterhaltenen Ziel, Dr. Fuellmich wegen gesellschaftsrechtswidriger Darlehen zu verurteilen.
Zu ergänzen ist betreffend die Rolle des angeblich unabhängigen Vorsitzenden Richters Schindler noch dies: Weil er natürlich nun doch bemerkt hatte, dass der Beschuldigte John als völlig unerfahrener Staatsanwalt auf Probe ein Totalausfall war und sich so gut wie gar nicht an der mündlichen Verhandlung beteiligte, übernahm der Beschuldigte Schindler dessen Rolle als Staatsanwalt gleich mit. Das wird nirgends deutlicher als bei seinem Austausch der angeklagten und bis zum 03.05.2024 auch verfolgten Fakten (gesellschaftsrechtswidriges Darlehen) am 03.05.2024 gegen vom Beschuldigten Schindler (nach Kontaktaufnahme durch den Verfassungsschutz/Staatsschutz) frei erfundene neue Fakten (Verletzung einer an den Haaren herbeigezogenen und durch nichts gestützten „Geheimabsprache“). Denn der Beschuldigte John hatte nicht, wie der Beschuldigte Schindler am 03.05.2024 verkündete, angeklagt, dass
1. es zwar Darlehensverträge geben habe,
2. aber außerdem eine Scheingeschäftsvereinbarung geschlossen worden sei, wonach diese Darlehensverträge nichtig sein sollten,
3. um eine Treuhandabrede zu verheimlichen,
4. wonach Dr. Fuellmich und Viviane Fischer (oder nur Dr. Fuellmich) das Spendengeld als Liquiditätsreserve auf einem anderen Konto vorzuhalten hätten.
Und der Beschuldigte John hat auch bis zur Urteilsverkündung am 24.04.2025 seinen Haftbefehl und seine Anklageschrift nicht dieser komplexen Erfindung des Beschuldigten Schindler angepasst.
Jedenfalls begann die Hauptverhandlung mit der Vernehmung der Zeugen Antonia Fischer und Justus Hoffmann. Und diese Vernehmung erwies sich als Katastrophe für Staatsanwaltschaft und Gericht. Auf Befragung durch Dr. Fuellmich und die Verteidigung mussten Antonia Fischer und Justus Hoffmann zugestehen, dass sie die im März 2023 unter Zwischenschaltung von Prof. Dr. Martin Schwab mit Dr. Fuellmich aufgenommenen Vergleichsgespräche über das ihm entwendete Geld und das nur für die beiden übrig gebliebenen aktiven Gesellschafter Viviane Fischer und Dr. Fuellmich verfügbare Gold nur zum Schein aufgenommen hatten, um im Auftrag und in engster Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten John (und dem dahinter stehenden Verfassungsschutz/Staatsschutz) Dr. Fuellmich festnehmen und wegsperren zu lassen. Als ausgerechnet der Verfasser der von vorn bis hinten falschen (siehe oben) Strafanzeige, Justus Hoffmann, welcher ja zusammen mit Marcel Templin und Antonia Fischer das Geld des Dr. Fuellmich entwendet hatte, damit Dr. Fuellmich das Darlehen nicht zurückzahlen können würde, hasserfüllt bekundete, er freue sich auf den Tag, an dem er den weggesperrten Dr. Fuellmich nicht mehr sehen müsse, löste das nicht nur bei der Verteidigung, sondern auch bei der Öffentlichkeit, dem Publikum im Saal, eine Art entsetztes Erstaunen aus. Denn von einem Dieb, Erpresser und entscheidenden Mittäter einer Entführung und Freiheitsberaubung hätte man etwas anderes erwartet. Nun, im weiteren Verlauf wurde dann ja seine schwere psychische Störung (vgl. nur seine Mordaufrufe und „Dominatrix“-Veröffentlichungen) unübersehbar.
Dennoch war durch die Aussagen von Antonia Fischer und Justus Hoffmann, und danach auch von Viviane Fischer, Rechtsanwalt Tobias Weissenborn und Jens Kuhn, geklärt worden, dass es tatsächlich offen ausgewiesene und auch in den Büchern des Corona-Ausschusses zu findende Darlehensverträge für alles gab, dass es keine heimliche Entwendung von Spendengeld gegeben hatte und: dass es einen sehr guten Grund für die Darlehensentnahmen gab, wie auch Viviane Fischer bestätigte, nämlich die unmittelbar drohende Pfändung des Spendenkontos des Corona-Ausschusses. Außerdem konnte geklärt werden und wurde sogar vom Beschuldigten Schindler danach mehrfach schriftlich ausdrücklich festgehalten, dass Dr. Fuellmich (genau wie in seiner E-Mail vom 26.08.2022 beschrieben) das Darlehen problemlos zurückgeführt hätte, wenn s nicht den „Hafenanwälten“ gelungen wäre (unter den Augen und mit dem Schutz von Staatsanwalt John bzw. des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes), Dr. Fuellmichs Geld zu entwenden. Mithilfe der von der Verteidigung schwer erkämpften Einvernahme des Zeugen Joseph Baron, der an die Aussagen von Rechtsanwalt Tobias Weissenborn und die Erklärungen von Dr. Fuellmich anknüpfte, wurde ferner geklärt, dass Dr. Fuellmich jederzeit, nämlich innerhalb von wenigen Tagen, in der Lage war, das Darlehen im Falle einer – in Wahrheit aber nie eingetretenen – Liquiditätskrise des Corona-Ausschusses mithilfe von Freunden wie Rechtsanwalt Tobias Weissenborn, Joseph Baron, Dr. Mike Yeadon und anderen zurückzuführen.
Damit war, wie es auch der Nestor der Kommentierung des Untreueparagrafen, Prof. Dr. Bernd Schünemann, in einer E-Mail an die Verteidigung, die auch dem Gericht vorgelesen worden war, erklärt hatte, der Vorwurf der Untreue wegen angeblich gesellschaftsrechtswidriger Darlehen restlos erledigt. Insbesondere war aufgrund der Aussagen von Viviane Fischer, die ihre schriftliche Kommentierung der Strafanzeige bestätigte, klar, dass es auf eine Information der beiden völlig inaktiven und nur am Spendengeld interessierten, den Corona-Ausschuss im Auftrag des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes ab Sommer 2021 nur noch schädigen wollenden Ersatzgesellschafter Antonia Fischer und Justus Hoffmann gerade nicht ankam.
Und deshalb hätte in diesem Moment, Ende April 2024, erneut zwingend das Verfahren wegen Untreue wegen gesellschaftsrechtswidriger Darlehen eingestellt und Dr. Fuellmich sofort freigelassen werden müssen.
IV. Statt den Haftbefehl nach dem Scheitern der Anklage wegen „gesellschaftsrechtswidriger Darlehen“ aufzuheben und Dr. Fuellmich freizulassen, verkündet der Beschuldigte Schindler am 03.05.2024 nach Kontaktaufnahme durch den Verfassungsschutz/Staatsschutz, dass es nicht mehr um „gesellschaftsrechtswidrige Darlehen“, sondern ab sofort um Verletzung einer Geheimabsprache gehe
Als somit Ende April 2024, nach Vernehmung etwa der Hälfte der von der Staatsanwaltschaft in einer Liste benannten Zeugen, die bis dahin verhandelte Anklage wegen Untreue, basierend auf angeblich gesellschaftsrechtswidrigen Darlehen, gescheitert war, hätte sofort der Haftbefehl aufgehoben und das Verfahren eingestellt und Dr. Fuellmich freigelassen werden müssen. Das aber musste aus Sicht des das gesamte Vorgehen gegen Dr. Fuellmich steuernden Verfassungsschutzes/Staatsschutzes um jeden Preis verhindert werden. Denn es ging ja, wie die Ermittlungsakte selbst belegt, von Anfang an nie um eine Straftat, sondern immer nur darum, Dr. Fuellmich wegen seiner Corona-Aufklärungsarbeit aus dem Verkehr zu ziehen und so zu verhindern, dass die von einer Gruppe internationaler Anwälte geplante (und mit dem Model-Grand-Jury-Verfahren bereits eingeübte) internationale juristische Aufarbeitung der Plandemie, und zwar sowohl auf strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher (= schadensersatzrechtlicher) Ebene beginnen würde.
1. Die Erkenntnisse der Corona-Ausschuss-Aufklärungsarbeit hatten viele Millionen Menschen weltweit erreicht, die sich nun durch Vergleich mit den Aussagen der Politiker und der Mainstream-Medien eine eigene Meinung bildeten
Inzwischen hatten nämlich Millionen von Menschen weltweit aufgrund der Interviews, die Dr. Fuellmich mit zahlreichen angesehenen Experten geführt hatte, sich ein eigenes Urteil bilden können und waren zu dem Schluss gekommen, dass keine Pandemie gab, sondern eine sorgfältig geplante „Plandemie“, deren Planer und Hintermänner weder vor schwersten Körperverletzungen noch vor einer schweren Beschädigung der internationalen Wirtschaft zurückschreckten. Denn das hinter allem stehende Ziel – auch dies hatten die Interviews ergeben – bestand zum einen darin, eine massive „Bevölkerungsreduktion“ durch die in Panik versetzte und so „freiwillig“ die in die ungetestete Injektionen gejagte Bevölkerung zu erreichen. Gleichzeitig trieben die schweren und schwersten Nebenwirkungen einschließlich der Beschädigung des Immunsystems, wie die Interviews ebenfalls gezeigt hatten, die Bevölkerung in die Abhängigkeit von der Pharmaindustrie und Apparatemedizin. Zum anderen hatten die Interviews gezeigt, dass die mit militärischer Hilfe geplanten und durchgesetzten Maßnahmen auch dazu dienten, durch Einführung digitaler Techniken („Technokratie“) einschließlich der Abschaffung von Bargeld und Einführung der sogenannten CBDC (Central Bank Digital Currency = Zentralbankdigitalgeld), aber auch digitaler Impfausweise und Pässe unter dem Deckmantel der „Gesundheitsfürsorge“ totale Kinotrolle über die Bevölkerung zu erlangen. Die gezielte Zerstörung gerade des Handwerks und der kleinen und mittleren Unternehmen diente dazu, die Versorgung der Menschen über Großkonzerne, zum Beispiel Amazon, zentral zu kontrollieren.
Dass es bei alledem um schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit geht, war jedem klar, der sich über die alternativen Medien die entsprechenden Informationen angesehen und diese mit den Informationen der all dies ignorierenden und verschleiernden Mainstream-Medien verglichen und sich dann eine eigene Meinung gebildet hatte.
Deshalb begrüßt seither eine immer größer werdende Anzahl von Menschen die auf diesen Informationen basierende juristische Aufarbeitung – das heißt die Herstellung von Gerechtigkeit – nicht nur, sondern fordern sie.
Gleichzeitig beschränken sich diese Kenntnisse und die daraus folgenden Forderungen nach straf- und zivilrechtlicher (das heißt: massiver Schadensersatz in nie da gewesener Größenordnung) Gerechtigkeit längst nicht mehr nur auf eine kleine Gruppe von Menschen, die man mithilfe des Stempels „Veschwörungstheoretiker“, „rechtsextrem“ und „Antisemit“ brandmarken, strafrechtlich verfolgen und so aus dem öffentlichen Diskurs ausgrenzen kann. Vielmehr ist dieser immer lauter werdende Aufruf nach einer juristischen Aufarbeitung in allen Ländern inzwischen im Mainstream angekommen, wenngleich er bislang immer noch gerade so eben dadurch entschärft werden konnte, dass die verantwortlichen Täter und ihre Marionetten in Politik und Mainstream-Medien bloße Scheindiskussionen über die harmloseren Corona-Maßnahmen wie Maskenzwang und Schulschließungen abhielten, um
– zum einen kleinste Fehleinschätzungen zuzugestehen und damit von der hinter allem stehenden gezielten Zerstörung von Gesundheit und Wirtschaft abzulenken, und
– zum anderen sofort wieder zu fordern, dass man bei der „zweifellos unmittelbar vor der Tür stehenden nächsten Pandemie“ (Plandemie also) noch besser vorbereitet sein müsse, und zwar am besten dadurch, dass die WHO und deren Direktor Tedros die Macht bekommen, nach eigenem Gutdünken bei passender Gelegenheit eine Pandemie zu verkünden, und zwar unter Aufhebung der Souveränität der Mitgliedsstaaten gegebenenfalls auch einen Klima-Lockdown anordnen kann – dies allerdings ohne die USA, da die Trump-Regierung erneut aus der WHO ausgestiegen ist.
Das dass, diese Scheinaufklärung betreffend die Corona-Maßnahmen, nichts mit der von der Öffentlichkeit geforderten echten juristischen Aufklärung und Gerechtigkeit zu tun hat, sondern schlicht eine Fortsetzung der Fortsetzung der unaufgeklärt bleibenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit bedeutet, muss niemandem erklärt werden.
2. Die Forderung nach juristischer Aufarbeitung der Pandemie wird inzwischen auch von angesehenen Personen des öffentlichen Lebens gestellt, und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 03.09.2024 hat festgestellt, dass es keine wissenschaftliche, sondern nur eine politische Grundlage für die Maßnahmen gab und: die „Impfungen“ waren völlig unwirksam
Die Corona-Aufklärung, wie sie insbesondere von Dr. Fuellmich in Zusammenarbeit mit vielen anderen Menschen betrieben wurde, und die geplante juristische Aufarbeitung, wie sie beispielhaft von der Gruppe der internationalen Anwälte und Dr. Fuellmich als Model-Grand-Jury-Verfahren betrieben wurde, ist nicht nur in keiner Weise strafbar. Sie wird sogar von einer Mehrheit der deutschen Bevölkerung (und erst recht der internationalen Bevölkerung) gefordert, und zwar keineswegs von Menschen, die man als „Verschwörungstheoretiker“, „rechtsradikal“ oder „Antisemiten“ abstempeln und damit mundtot machen könnte, sondern unter anderem auch vom früheren Präsidenten des inzwischen ebenfalls weitgehend korrupten höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier. Hierzu ist zunächst das folgende Zitat instruktiv:
„Gesetzgebung und Verwaltung, aber mit Einschränkungen auch die Judikatur, insbesondere die des Bundesverfassungsgerichts, haben im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung die Anforderungen des Rechtsstaats nicht immer hinreichend beachtet und durchgesetzt.“
Dies erklärte Prof. Papier in einem Gastbeitrag für das Magazin „Cicero“, und weiter:
„Ein Staat, der alle persönlichen Risiken seinen Bürgerinnen und Bürgern abzunehmen versucht, wird selbst zum Risiko für die Freiheitlichkeit der Gesellschaft.“
Argumentationslinien, nach denen Not kein Gebot kenne, der (gute) Zweck jedes Mittel heilige und es bei einer „Pandemiebekämpfung“ keine roten Linien geben dürfe, wie Noch-Bundeskanzler Scholz noch im Dezember 2021 proklamiert hatte, sollten nach Meinung von Papier im
„freiheitlichen Verfassungsstaat selbst in Not- und Krisenzeiten eindeutig zurückgewiesen werden.“
Denn, so Papier:
„Es steht völlig außer Zweifel, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch in Zeiten von Notlagen gelten müssen. Unsere verfassungsmäßige Ordnung kennt keine Notstandsverfassung, die eine völlige oder auch nur partielle Suspendierung der Grundrechte gestattet.“
Papier fordert deshalb eine rechtswissenschaftliche Aufarbeitung. Das hätten die Rechtsprechung im Allgemeinen und das Verfassungsgericht im Besonderen nicht getan. Deshalb sei
„die Erkenntnislage selbst am Ende der Pandemiezeit in weiten Bereichen nicht viel besser (…) als in der Anfangszeit der epidemischen Lage.“
So etwas dürfe sich nicht wiederholen und deshalb fordert er:
„Alle diese Fragen bedürfen unbedingt der rechtswissenschaftlichen Aufarbeitung, damit in künftigen ähnlichen Krisenzeiten der Rechtsstaat auch unter juristischen Aspekten besser gewappnet ist.“
Hier aber, in diesem Scheinverfahren wegen Untreue, soll Dr. Fuellmich wegen seiner Plandemie-Aufklärung aus dem Verkehr gezogen werden. Und hier geschieht das genaue Gegenteil. Nicht nur die Akten des ersten Verfahrens belegen mit jedem Wort, dass Oberstaatsanwältin Reinecke aufgefordert wurde, eine Straftat gegen Dr. Fuellmich zu erfinden, um ihn wegen seiner Corona-Aufklärungsarbeit aus dem Verkehr zu ziehen (siehe oben). Sondern auch die Akten des zweiten Verfahrens belegen dies.
Insbesondere gleich das Blatt 1 für das zweite Verfahren gegen Dr. Fuellmich, auf dem nur das Wort „Corona“ steht, zeigt dies in aller Deutlichkeit. Und wie auch die erneuten, wortwörtlich aus dem ersten Verfahren wiederholten Hinweise des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes auf den „Corona-Bezug“ und die angebliche Nähe zur „Querdenkerszene“ belegen, geht es also nach wie vor darum, Dr. Fuellmich nicht wegen irgendeiner Straftat, sondern wegen seiner Corona-Aufklärungsarbeit und der beabsichtigten internationalen juristischen Aufarbeitung aus dem Verkehr zu ziehen. Nur wird dieser zweite Versuch mühsamst getarnt als schein-strafrechtliches Vorgehen wegen Untreue.
Es wird also mit dem Vorgehen gegen Dr. Fuellmich genau das verhindert, was nicht nur ein immer größer werdender Teil der Weltbevölkerung und der US-Gesundheitsminister, sondern auch der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts, Papier, ausdrücklich fordern.
Nochmals: Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen des bis zum Ausschalten des Dr. Fuellmich wissenschaftlich arbeitenden Corona-Ausschusses und des ebenso wissenschaftlich arbeitenden ICIC, welche durch das Model-Grand-Jury-Verfahren unter Beteiligung echter internationaler Anwälte, eines echten Richters und echter wissenschaftlicher und anderer Zeugen bestätigt worden sind, gab es kein neues tödliches Coronavirus. Sondern es gab nur – trotz aller „gain of function“-Beschwörungen – die durch den panischen Aufschrei „Corona“ völlig verdrängte, saisonale Grippe. Und, wie die Arbeit von Dr. Fuellmich und seiner Kollegen zeigt: Es gab eine gezielte, mithilfe mindestens dreier deutlich militärisch strukturierter Manöver („Operation Dark Winter“ im Spätsommer 2001, die „Lockstep“-Übung in 2010 und das „Event 201“ im Oktober 2019) weltweit eingeübte Panikmache. Die mithilfe dieser Panikmache umgesetzten Maßnahmen, insbesondere die Lockdowns und die sogenannten „Impfungen“, haben sich als zerstörerisch und tödlich erwiesen. Von den Mainstream-Medien und den Marionetten-Politikern geheim gehalten wird demgegenüber, dass inzwischen der Wille weiter Teile der Bevölkerung Erfolge gezeitigt hat. Zum Beispiel wird verheimlicht, dass sogar ein deutsches Gericht, nämlich das Verwaltungsgericht Osnabrück, am 03.09.2024 zum Az. 3 A 224/22 auf Grundlage der entschwärzten RKI-Protokolle und der Einvernahme des neuen (aber auch schon bei Corona am RKI tätigen) Leiters des RKI, entschied, dass
a) es keine wissenschaftliche Grundlage für die Annahme einer Pandemie gab, sondern alle Maßnahmen politisch motiviert und angeordnet waren, und
b) die sogenannten „Impfungen“ vor absolut gar nichts schützten.
Mit anderen Worten: Die hier Beschuldigten, insbesondere der Beschuldigte Schindler, erweisen sich durch ihr hier geschildertes, sich nicht nur auf Rechtsbeugung beschränkendes kriminelles Verhalten als ebensolche Marionetten der für die Pandemie Verantwortlichen wie die Marionetten, welche zum Beispiel im Model-Grand-Jury-Verfahren im Zentrum der Ermittlungen standen, darunter Tedros von der WHO, Fauci (als Chef-Gesundheitsberater in den USA, welcher durch und durch korrupt ist, wie Robert F. Kennedy Jr. in seinem Bestsellerbuch „The Real Anthony Fauci“ nachgewiesen hat), aber eben auch der sich mit gefälschten akademischen Würden einkleidende deutsche Chef-Gesundheitsberater Drosten, und die Bundeskanzler Merkel und Scholz, welche schon Anfang 2020 vom BND darüber informiert wurden, dass irgendetwas bei der Pandemie nicht stimmt, dies aber vor der deutschen Bevölkerung gezielt geheim hielten.
3. Als sich die Erkenntnis eines kurzen Prozesses mit anschließend lautlosem Verschwinden von Dr. Fuellmich Ende April 2024 in Luft auflöste, wurde der beschuldigte Schindler vom Verfassungsschutz kontaktiert und aufgefordert, trotz allem zu einer schnellen Verurteilung von Dr. Fuellmich zu einer hohen Haftstrafe zu kommen
Die Erwartung eines schnellen Prozesses war jedenfalls nicht in Erfüllung gegangen: Da – entgegen dem vom Polizeiermittler Spörhase festgehaltenen – Vorhaben, kein einziger Zeuge und schon gar nicht der Beschuldigte Dr. Fuellmich vor seiner Entführung und Verhaftung vernommen worden war, hatte sich die nun quasi „kalt“ durchgeführte Beweisaufnahme durch die Kammer des Beschuldigten Schindler als Katastrophe für den Beschuldigten Schindler erwiesen. Und dies schon kurz nach Beginn der Abarbeitung nur der Hälfte der Zeugenliste der Staatsanwaltschaft. (Was wäre erst passiert, wenn auch die Zeugen der Verteidigung gehört worden wären?) Denn alles, was dem Gericht aufgrund des Inhalts der Strafanzeige vom 02.09.2022, des Haftbefehls vom 15.03.2023 und sodann der Anklageschrift vom 17.11.2023 vorgeschwebt hatte, um zu einer schnellen Verurteilung des Dr. Fuellmich zu einer hohen Haftstrafe wegen angeblich gesellschaftsrechtswidriger Darlehen zu kommen, hatte sich als falsch erwiesen, und zwar – dies kann nicht oft genug betont werden – bereits aufgrund nur der Aussagen einiger der von der Staatsanwaltschaft selbst benannten und nie zuvor vernommenen Zeugen. Damit war das Kartenhaus der Scheinvorwürfe krachend zusammengebrochen. Um dennoch ihr Ziel einer langjährigen Haftstrafe für Dr. Fuellmich zu erreichen, mussten Verfassungsschutz und Staatsschutz nun alle Masken fallen lassen.
Nach den Informationen, welche der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Miseré von einem seit Langem vertrauensvoll mit ihm zusammenarbeitenden Mitarbeiter des BND erhielt, wurde dann, Ende April 2024, der Beschuldigte Schindler von Mitarbeitern/Vertretern des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes kontaktiert und er dazu aufgefordert, so oder so, egal auf welchem Wege, so schnell wie möglich eine Verurteilung von Dr. Fuellmich zu einer möglichst langjährigen Haftstrafe herbeizuführen. Denn inzwischen waren immer größere Teile der Weltöffentlichkeit auf das Verfahren aufmerksam geworden, es rumorte überall. Vermutlich wurde Schindler im Rahmen dieser Kontaktaufnahme darauf hingewiesen, dass der Rechtsanwalt von Viviane Fischer und frühere Oberstaatsanwalt Willanzheimer auf einen telefonischen Hilferuf des Beschuldigten John vom 01.11.2024 (als der Haftbefehl implodiert war) am 12.11.2024 mit einer Idee für neue Vorwürfe gegen Dr. Fuellmich gekommen war. Hierauf wird sogleich einzugehen sein.
4. Zu der vom früheren Oberstaatsanwalt und jetzigen Rechtsanwalt von Viviane Fischer auf den Hilferuf vom Beschuldigten John vom 01.11.2023 am 12.11.2023 mitgeteilten Idee für neue Vorwürfe gegen Dr. Fuellmich und zum daran anknüpfenden rechtlichen Hinweis vom 03.05.2024
Jedenfalls reagierte der Beschuldigte Schindler auf diese Forderungen am 03.05.2024, indem er einen rechtlichen Hinweis verkündete.
a) Zum rechtlichen Hinweis vom 03.05.2024 des Beschuldigten Schindler mit der Erfindung neuer Vorwürfe und gleichzeitigem abrupten Abbruch der Beweisaufnahme
Mit diesem „rechtlichen Hinweis“ erklärte der Beschuldigte Schindler, dass es ab sofort nicht mehr um „gesellschaftsrechtliche Darlehen“ gehen würde. Sondern er sei aufgrund eines Chatverkehrs zwischen Viviane Fischer und Dr. Fuellmich aus dem Juli 2022 (also weit mehr als ein Jahr nach Abschluss der Darlehensverträge) und zweier vor Abschluss der Darlehensverträge verfasster E-Mails zu dem Schluss gekommen, dass es gar keine Darlehensverträge gebe, sondern nur eine von Dr. Fuellmich verletzte Geheimvereinbarung zwischen Dr. Fuellmich und Viviane Fischer. Die existiere zwar weder schriftlich noch mündlich, sei aber trotzdem „konkludent“, das heißt durch sogenanntes „schlüssiges Verhalten“ von Viviane Fischer und Dr. Fuellmich zustande gekommen. Abgesehen davon, dass es sich bei diesen Behauptungen des Beschuldigten Schindler um zivilrechtlich allergröbsten Unfug handelt (siehe dazu unten), erläuterte er die von ihm erfundene „Geheimvereinbarung“ wie folgt:
1. Ja, Dr. Fuellmich und Viviane Fischer hätten miteinander Darlehensverträge betreffend einen Teil des Spendengeldes geschlossen.
2. Aber vorher oder nachher oder gleichzeitig (dies bleibt völlig unklar) hätten beide außerdem vereinbart, dass diese Darlehensverträge nichtig sein sollten, das heißt: Viviane Fischer und Dr. Fuellmich hätten eine Scheingeschäftsvereinbarung im Sinne von § 117 BGB betreffend die Darlehensverträge geschlossen (erneut bleibt unklar, ob dies nur für einen, zwei oder alle drei Darlehensverträge gelten sollte).
3. Dies habe dazu gedient zu verschleiern, dass in Wahrheit eine (oder mehrere, erneut bleibt unklar, ob dies nur für einen, zwei oder alle Darlehensverträge gelten soll) Treuhandvereinbarung zwischen Dr. Fuellmich und Viviane Fischer geschlossen worden sei.
4. Und aufgrund dieser Treuhandvereinbarung habe das per „Scheindarlehensvertrag“ entnommene Spendengeld auf einem Privatkonto als „Liquiditätsreserve“ vorgehalten werden müssen (ob dies nur für Dr. Fuellmichs oder auch für Viviane Fischers Geld gelten sollte, bleibt erneut unklar).
Weil Dr. Fuellmich dies aber nicht getan habe, sondern das Geld wie bei einem Privatdarlehen privat verwendet habe, insbesondere damit auch erhebliche (wertsteigernde) Investitionen in seine Göttinger Immobilie getätigt habe, habe er diese (komplexe) Geheimvereinbarung verletzt und eben nun damit (und nicht mehr wegen gesellschaftsrechtswidriger Darlehen) den Tatbestand der Untreue erfüllt. Daran ändere auch nichts, dass Dr. Fuellmich, wie vom Beschuldigten Schindler mehrfach auch schriftlich festgehalten worden war, wegen der hohen Werthaltigkeit der unbelasteten Göttinger Immobilie (und auch des hohen Wertes der ebenfalls unbelasteten Ranch in Nordkalifornien) stets bereit und in der Lage gewesen war, das Geld im Falle einer Liquiditätskrise des Corona-Ausschusses (die es allerdings nie gab) mithilfe seiner Freunde, zum Beispiel Joseph Baron, Rechtsanwalt Tobias Weissenborn oder Dr. Mike Yeadon innerhalb weniger Tage zurückzuzahlen, und dass er mithilfe des Verkaufserlöses für die Göttinger Immobilie in jedem Falle das Darlehen ohnehin zurückgeführt hätte.
An dieser vom Beschuldigten Schindler getroffenen Feststellung einer Untreue wegen Verletzung der von ihm erfundenen Geheimvereinbarung ändere außerdem auch nichts, dass Dr. Fuellmich das für die Darlehensrückzahlung gedachte Geld (wie in der E-Mail vom 26.08.2020 geschildert) – ausgerechnet! – von den Anzeigeerstattern und „Hafenanwälten“ unter den Augen und mit dem Schutz der Staatsanwaltschaft Göttingen entwendet worden war.
Weil dem Beschuldigten Schindler aber klar war, dass ihm seine Konstruktion bei der kleinsten Erschütterung gewissermaßen um die Ohren fliegen (und ihn der Rechtsbeugung überführen) würde, ordnete er gleichzeitig mit der Erfindung der rechtlich und tatsächlich unhaltbaren Konstruktion an, dass die Beweisaufnahme sofort beendet sei, auch die Abarbeitung der restlichen Zeugenliste der Staatsanwaltschaft nicht mehr erfolgen werde und schon gar nicht Zeugen der Verteidigung gehört werden würden, die seine, Schindlers, Erfindung widerlegen würden. Auf Blatt 6 im vorletzten Absatz seines „rechtlichen Hinweises“ schreibt er (nachdem er einen Satz zuvor vorsätzlich falsch behauptet, „das Instrument einer Fußfessel steht in Niedersachsen zur Haftvermeidung nicht zur Verfügung, sodass eine Haftverschonung unter diesem Gesichtspunkt schon deshalb ausscheidet (…)“ klar und deutlich:
„Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Kammer im Hinblick auf den Untreuevorwurf nach Abschluss der Vernehmung der Zeugen Kuhn und Weissenborn von Amts wegen keine weiteren Zeugenvernehmungen mehr für erforderlich (…) hält.“
An dieser Stelle ist noch einmal eindringlich darauf hinzuweisen, dass alle von Beschuldigten Schindler benutzten Argumente, Dr. Fuellmich zu der immer wieder und wieder von Schindler mantrahaft in allen Beschlüssen zur Aufrechterhaltung des (längst als falsch entlarvten) Haftbefehls beschworenen „empfindlichen Haftstrafe“ zu verurteilen, unübersehbar weit außerhalb seiner juristischen Kompetenz liegen, nämlich im Zivilrecht.
Das wurde schon bei seinem ersten Versuch sichtbar, nämlich dem Versuch wegen des Vorwurfs „gesellschaftsrechtswidriger Darlehen“ mit kurzem Prozess zu einer schnellen Verurteilung des Dr. Fuellmich zu einer langen Haftstrafe zu gelangen. Die Frage, ob ein Darlehen eines Gesellschafters wirklich gesellschaftsrechtswidrig ist, ist eine reine und ausschließliche Frage des Gesellschaftsrechts, wird also üblicherweise von einem im Gesellschaftsrecht besonders ausgebildeten Zivilrichter und Zivilgericht (üblicherweise von einer Kammer für Handelssachen) entschieden. Deshalb hat das Zivilrecht auch für die Frage, ob ein gesellschaftsrechtswidriges Darlehen oder überhaupt Verhalten eines Gesellschafters zur Strafbarkeit wegen Untreue führt, im Sinne der sogenannten „Einheit der Rechtsordnung“ Vorrang. Das heißt: Es ist auch dann, wenn ein Strafverfahren wegen Untreue schon begonnen hat, dieses Strafverfahren auszusetzen und abzuwarten, bis das Zivilgericht diese gesellschaftsrechtliche Frage geklärt hat.
Dies gilt hier erst recht, weil ausweislich eines Vermerks des Beschuldigten John vom 18.01.2023 Antonia Fischer ihm bereits am 18.01.2023 mitteilte, dass sie und Justus Hoffmann
„nun zivilrechtlich gegen den Beschuldigten Fuellmich vorzugehen beabsichtigten“
und genau eine solche zivilrechts-gesellschaftsrechtliche Klage auch inzwischen gegen Dr. Fuellmich eingereicht haben.
Denn: Kommt das Zivilgericht zu dem Ergebnis, dass das Darlehen gesellschaftsrechtlich in Ordnung ist, dann kommt eine strafrechtliche Untreue nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und der herrschenden Lehre in der Rechtsliteratur schlicht nicht in Betracht; gemäß dem Grundsatz der bereits erwähnten „Einheit der Rechtsordnung“ kann etwas, was zivilrechtlich in Ordnung ist, nicht strafrechtlich zu einer Verurteilung wegen Untreue führen (vgl. nur Schünemann, LPK, Untreue, Rn. 71, insbesondere Fn. 252).
Immerhin: Das Ergebnis der bis zum überraschenden rechtlichen Hinweis durchgeführten Beweisaufnahme zwang sogar den Beschuldigten Schindler anzuerkennen, dass die Darlehensverträge über 700.000 Euro völlig in Ordnung waren, weil
– entgegen der ursprünglichen Hypothesen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts ein sehr guter Grund für die Darlehensaufnahme vorlag, nämlich die nach bereits mehrfach erfolgter Kontokündigung und Geldwäsche-Verdachtsmeldungen unmittelbar drohende Kontopfändung durch den korrupten und kriminellen Verfassungsschutz/Staatsschutz (siehe NSU-Verwicklung des Verfassungsschutzes und das Buch des ehemaligen mecklenburg-vorpommerschen Ministers Mathias Brodkorb über den Verfassungsschutz) und seiner Helfer beim Staatsschutz, in der Justiz, den LKAs und dem BKA,
– es gegenüber den völlig inaktiven, faktisch bereits im August nach dem Gesellschaftsrechtsstreit durch Aufbau ihrer Konkurrenzveranstaltung „Maskforce“ ausgestiegenen Gesellschaftern keinerlei Informationspflichten gab und
– Dr. Fuellmich stets „bereit“ und „in der Lage war“, das Darlehen im Falle einer Liquiditätskrise innerhalb von Tagen zurückzuzahlen, es spätestens aber durch den Verkauf seiner letzten deutschen Immobilie auch zurückgeführt hätte,
– wenn nicht Dr. Fuellmich an der Rückzahlung des Darlehens allein und ausschließlich dadurch gehindert worden wäre, dass – ausgerechnet – die Anzeigeerstatter ihm unter den Augen und mit dem Schutz der Göttinger Staatsanwaltschaft und des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes das für die Darlehensrückzahlung bestimmte Geld entwendet hätten.
b) Die Idee für die am 03.05.2024 vom Beschuldigten Schindler nach Kontaktaufnahme durch den Verfassungsschutz/Staatsschutz erfundenen neuen Vorwürfe kam schon am 12.11.2023 vom früheren Oberstaatsanwalt und heutigen Rechtsanwalt Willanzheimer von Viviane Fischer auf den telefonischen Hilferuf des Beschuldigten John vom 01.11.2023
Es erscheint auf den ersten Blick rätselhaft, woher der Beschuldigte Schindler die Idee für seine am 03.05.2024 verkündeten neuen Vorwürfe gegen Dr. Fuellmich hatte. Aber auch insoweit ist die Akte selbst aufschlussreich:
Wie oben ausgeführt, hatte am 01.11.2023 die erste Anhörung des Dr. Fuellmich und seiner Verteidigerin Katja Wörmer bei einem Richter stattgefunden. Bis dahin war Dr. Fuellmich vom Beschuldigten John jegliches rechtliche Gehör unter grobem Verstoß gegen das Strafprozessrecht gezielt verweigert worden, weil sonst noch vor seiner vom Beschuldigten John in Zusammenarbeit mit dem für den Verfassungsschutz/Staatsschutz tätigen beschuldigten LKA-Beamten Lars Roggatz inszenierten Entführung aus Mexiko und Inhaftierung in U-Haft alles aufgeflogen wäre. Nun aber, am 01.11.2023, war es nicht länger möglich, Dr. Fuellmich seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zu verweigern, und er wurde von dem blind den Haftbefehlsantrag des Beschuldigten John am 15.03.2023 unterzeichnet habenden Richter am Amtsgericht Moog angehört. Der tat zwar alles, um Dr. Fuellmich selbst nicht zu Wort kommen zu lassen, indem er
– erst meinte, er brauche ihn gar nicht anzuhören, weil Dr. Fuellmich ja ohnehin glaube, dass alle Richter ferngesteuerte Marionetten seien (falsch, Dr. Fuellmich weiß sehr wohl, dass es immer noch Ausnahmen nicht korrupter Richter gibt) und
– sodann erklärte, es interessiere ihn (Moog) nicht im Geringsten, was Dr. Fuellmich zu sagen habe (siehe oben).
Aber er hatte offenbar falsch eingeschätzt, dass jedenfalls die Erklärungen von Dr. Fuellmich in vollem Umfang von der Protokollführerin zu Protokoll genommen wurden. Und diese Aussagen hatten, wie oben erläutert, ergeben, dass alle im Haftbefehl enthaltenen Vorwürfe falsch und somit der Haftbefehl sofort aufzuheben und Dr. Fuellmich freizulassen war. Das aber tat der sich somit der Rechtsbeugung und der Freiheitsberaubung schuldig machende (und vermutlich ebenso wie der Beschuldigte Schindler vom Verfassungsschutz/Staatsschutz angewiesene) Richter am Amtsgericht Moog nicht.
Allerdings hatten die Aussagen des Dr. Fuellmich und die daraus resultierende Zerstörung des Haftbefehls den Beschuldigten John offenbar in Panik versetzt. Denn dieser rief sofort danach bei dem früheren Oberstaatsanwalt und heutigen Rechtsanwalt von Viviane Fischer, Rechtsanwalt Willanzheimer, an und schilderte ihm das Desaster. Dies wiederum ist aus Blatt 87 der Hauptakte Band 4 und der daraus ersichtlichen Reaktion des Herrn Willanzheimer ersichtlich. Zunächst bestätigt der einleitende Satz des am 01.11.2023 stattgefundenen Telefonats mit dem Beschuldigten John dies. Dort heißt es:
„Sehr geehrter Herr Staatsanwalt John, unter Bezugnahme auf das am 01.11.2023 geführte Telefongespräch teilt meine Mandantin mit (…)“
Damit ist klar, dass John bei Richter am Amtsgericht Moog am 01.11.2023 angerufen hatte, und zwar nach dem beim Richter am Amtsgericht Moog erlebten Debakel betreffend den Haftbefehl. Denn die Anhörung des Dr. Fuellmich und die dabei erfolgte Zerstörung des Haftbefehls war am frühen Morgen erfolgt, das heißt: bevor Rechtsanwälte für Mandanten und andere (Amts-)Personen üblicherweise erreichbar sind.
Gleichzeitig wird aus der Reaktion des ehemaligen Oberstaatsanwalts Willanzheimer deutlich, dass er sich nach wie vor als Staatsanwalt oder jedenfalls als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft, hier: des Beschuldigten John, sieht. Denn als neutral gegenüber Dr. Fuellmich eingestellter Rechtsanwalt, aber auch als ordentlich arbeitender und also auch Entlastendes ermittelnder Staatsanwalt hätte er schon im Telefonat vom 01.11.2023, erst recht aber in diesem Schreiben den Beschuldigten John darauf hinweisen müssen, dass doch nunmehr klar sei, dass der Haftbefehl aufzuheben und Dr. Fuellmich freizulassen sei. Denn schon ausweislich der Schilderung von Dr. Fuellmich in der Anlage 3 zur Strafanzeige und ausweislich der Satzung des Corona-Ausschusses stand ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, was sich sodann im Rahmen der am 03.05.2024 abrupt abgebrochenen Beweisaufnahme herausgestellt hatte: Die Erklärungen des Dr. Fuellmich waren wahr und die entgegengesetzten Behauptungen in der Strafanzeige der V-Leute des Verfassungsschutzes waren falsch. Letzteres wusste Rechtsanwalt Willanzheimer ohnehin schon, weil ihm ja die Kommentierung dieser Strafanzeige durch Viviane Fischer aus dem Oktober 2022 vorlag. Schließlich hatte er sie selbst Staatsanwalt John übersandt.
Stattdessen hatte aber Rechtsanwalt Willanzheimer vom 01.11.2023 bis zum 12.11.2023 darüber nachgedacht, wie er am besten den Beschuldigten John (und dem hinter dem Verfahren stehenden Staatsschutz/Verfassungsschutz) helfen könne, das seit dem 01.11.2023 nur noch im Wege der vorsätzlichen Freiheitsberaubung weitergeführte Strafverfahren vielleicht doch noch, aber eben auf einer neuen Tatsachenebene, das heißt: mit neu erfundenen Behauptungen, mit einer Verurteilung von Dr. Fuellmich zu Ende zu bringen. Das Ergebnis dieser Überlegungen befindet sich auf Blatt 87 unten der Hauptakte Band 4, wo Rechtsanwalt Willanzheimer schreibt:
„Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Frau Fischer bei Unterzeichnung der Verträge als sicher davon ausgegangen ist, dass Herr Fuellmich das Darlehen (auch er spricht also immer noch klar und deutlich von einem Darlehen, nicht etwa von einem Treuhandvertrag oder gar einer Scheingeschäftsvereinbarung, aufgrund derer das Darlehen nichtig sei, um eine wann und wie auch immer geschlossene Treuhandvereinbarung zu verschleiern, Anm. d. Unterzeichners) vereinbarungsgemäß liquide vorzuhalten und im Bedarfsfall zurückzuführen willens und in der Lage sei.“
Diese Idee des ehemaligen Oberstaatsanwalts Willanzheimer war es, die den Beschuldigten Schindler nach Kontaktaufnahme durch den Verfassungsschutz/Staatsschutz am 03.05.2024 zur Konstruktion seiner komplizierten Fantasievorwürfe inspirierte. Allerdings hatte Rechtsanwalt Willanzheimer diese Idee mit weiterem Schreiben an den Beschuldigten John vom 05.12.2023 (Blatt 162 und 162 R der Hauptakte Band 4) noch verfeinert. In diesem Schreiben bezieht er sich auch bereits auf die dann vom Beschuldigten Schindler verwerteten Chatnachrichten (wenngleich er sie fehlerhaft als E-Mail-Verkehr bezeichnet) wie folgt:
„Sehr geehrter Herr Staatsanwalt John,
bezugnehmend auf das kürzlich geführte Telefongespräch übersende ich Ihnen unter Anlage 1 den erwähnten Ausschnitt aus dem E-Mail-Verkehr (gemeint ist Chatverkehr, Anm. d. Unterzeichners) zwischen Frau Viviane Fischer und Herrn Dr. Reiner Fuellmich vom 07. bis 09.07.2022. Dieser hat folgenden Inhalt: (…)“
Und dann zitiert er genau das, was später in seinem rechtlichen Hinweis vom 03.05.2024 der Beschuldigte John zitiert.
Diese Idee des ehemaligen Oberstaatsanwalts Willanzheimer war es also, die der Beschuldigte Schindler nach Kontaktaufnahme durch den Verfassungsschutz/Staatsschutz am 03.05.2024 zur Konstruktion seiner komplizierten Fantasievorwürfe inspirierte. Nur: Auch Willanzheimer spricht eben von einem Darlehen, nicht von einem nichtigen Darlehen oder einer dahinter versteckten, heimlich getroffenen Treuhandabrede, wie sie am 03.05.2024 vom Beschuldigten Schindler erfunden wurde. Selbst wenn es, wie von Rechtsanwalt Willanzheimer schwammig und ohne Details betreffend das Wann und das Wie angedeutet wird, eine zusätzliche Abrede zu den Darlehensverträgen dahingehend gegeben hätte, dass das per Darlehensvertrag entnommene Geld liquide auf einem anderen Konto vorzuhalten sei, wäre das Ganze immer noch ein Darlehensvertrag gewesen, der, weil Dr. Fuellmich stets bereit und in der Lage war, es innerhalb von wenigen Tagen zurückzuführen, gesellschaftsrechtlich völlig in Ordnung gewesen wäre. Abgesehen davon hätten die beiden Rechtsanwälte Viviane Fischer und Dr. Fuellmich eine solche zusätzliche Abrede natürlich direkt in den Darlehensvertrag bzw. in den Darlehensverträgen festgehalten – was hätte sie davon abhalten sollen?
Kurz: Die hier verschwommen auftauchenden Hinweise darauf, dass die oder das Darlehen als „Liquiditätsreserve(n)“ gedacht gewesen seien, waren zwar der Zündfunke für die Erfindungen des Beschuldigten Schindler vom 03.05.2024. Sie haben aber nichts mit der komplexen, am 03.05.2024 vom Beschuldigten Schindler verkündeten Konstruktion und freien Erfindung zu tun, dass
a) zwar Darlehensverträge geschlossen worden seien, aber
b) diese aufgrund einer wann und wieso auch immer getroffenen Scheingeschäftsvereinbarung nichtig seien, weil
c) die Darlehen nur dazu gedient hätten, eine oder mehrere Treuhandvereinbarungen (wieso auch immer) zu verschleiern,
d) gemäß derer das vorübergehend vor staatlichem Zugriff zu schützende Spendengeld auf einem anderen Konto liquide (und damit wieder wie auf dem Präsentierteller für den staatlichen Zugriff ausgestellt) vorzuhalten sei.
Davon abgesehen mussten Dr. Fuellmich und die Verteidigung (vor denen dieser Aktenteil ja zunächst zurückgehalten worden war, sodass Rechtsanwältin Wörmer ihn erst mit Schriftsatz vom 24.11.2023 anfordern musste, bevor die Verteidigung überhaupt Kenntnis von diesen Erfindungen erhielt, siehe oben) davon ausgehen, dass die Frage einer angeblichen „Liquiditätsreserve“, so falsch sie auch ohnehin war, längst erledigt war und keine Rolle im Verfahren spielte.
Denn der Vorstoß von Rechtsanwalt Willanzheimer vom 12.11.2023 hat eine Vorgeschichte. Und diese belegt, dass auch der Beschuldigte John spätestens seit dem 19.04.2023 der Frage des Vorhaltens einer Liquiditätsreserve auf einem anderen Konto des Dr. Fuellmich und der Zeugin Viviane Fischer keine Bedeutung (mehr) beimaß – wenn er ihr überhaupt jemals Bedeutung beigemessen hatte. Dies ergibt sich zwingend aus Folgendem:
Mit Schreiben vom 21.03.2023 hatte Rechtsanwalt Willanzheimer diesen zuerst bei einem Mediationsversuch im August 2022 überhaupt von Viviane Fischer ins Spiel gebrachten (zuvor hatte sie ihn nie benutzt) Begriff der „Liquiditätsreserve“ erstmals gegenüber dem Beschuldigten John ins Spiel gebracht. Er nimmt dort Bezug auf ein Schreiben des Beschuldigten John vom 16.03.2023 (Blatt 148 der Hauptakte Band 2) und führt – möglicherweise belogen von seiner Mandantin – aus:
„Er (gemeint ist Dr. Fuellmich, Anm. d. Unterzeichners) schlug daher vor, einen Teil des Gesellschaftsvermögens auf Privatkonten, nämlich auf sein eigenes, sowie auf das meiner Mandantin als Liquiditätsreserve auszulagern, um für den beschriebenen Notfall die Verbindlichkeiten der Gesellschaft erfüllen zu können. So wurde auch verfahren (vgl. Blatt 161 R der Akte, Anm. d. Unterzeichners).“
Das heißt, dass auch seine Mandantin, Viviane Fischer, so verfahren sei, also das per Darlehensvertrag entnommene Geld angeblich auf ihrem Privatkonto lagerte. Allerdings bleibt er (Willanzheimer) schon damals dabei, dass es sich – trotz der von ihm oder seiner Mandantin erfundenen „Liquiditätsvereinbarung“ – um (wirksame) Darlehensverträge gehandelt habe, nicht um Treuhandvereinbarungen. Denn er führt weiter aus, dass eben diese Darlehensverträge (nicht etwa eine Treuhandvereinbarung oder eine blanke „Liquiditätsreservenvereinbarung“) transparent in den Büchern des Corona-Ausschusses ausgewiesen sei, was ja auch in der Tat der Fall ist und sogar der Analysebericht belegt:
„Es ist festzuhalten, dass es sich um keine geheime oder verschleierte Transaktion handelte und diese in den Büchern der Gesellschaft transparent dokumentiert wurde. Sie geschah auch ausschließlich im Interesse der Gesellschaft.“
Das ist alles richtig. Rechtsanwalt Willanzheimer schließt seinen Schriftsatz ab mit der Erklärung:
„Aufgrund des Darlehensvertrages, der Transparenz des Vorganges und des Umstandes, dass meine Mandantin zu jeder Zeit in der Lage war, das Darlehen bei Bedarf zurückzuzahlen, was ja auch geschehen ist, ist eine strafrechtliche Relevanz nicht ersichtlich.“
Nichts wurde verschleiert, schon gar nicht der Darlehensvertrag, und diesbezüglich existierte auch keine zweite Vereinbarung, wonach dieser unwirksam sein sollte, um eine Treuhandabrede zu verschleiern. Sonst hätte Rechtsanwalt Willanzheimer dies an genau dieser Stelle erklärt.
Aber Rechtsanwalt Willanzheimer musste unmittelbar danach feststellen, dass seine Mandantin entgegen seiner Erklärung vom 21.03.2023 gerade keine Liquiditätsreserve vorgehalten hatte. Denn ausweislich ihrer eigenen, vom Beschuldigten Schindler wiederholten, mehrfachen und immer gleichen Chat-Erklärungen verfügte sie über keinerlei eigenes Einkommen oder Vermögen, und zwar weder zu Beginn des Darlehensverhältnisses noch im Juli 2022. Und sie hatte deshalb das Darlehen vollständig für ihren Lebensunterhalt verwendet, wie der Beschuldigte Schindler selbst in seinem rechtlichen Hinweis festhält:
„(…) dass auch die Zeugin Viviane Fischer selbst das Geld – entsprechend dem festgestellten Inhalt des Chatverkehrs vom 16.01.2021 – zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses verwendet hatte.“
Genau deshalb, weil also auch ihm dies offenbar auf Nachfrage bei Viviane Fischer und auf Bitte um Kontoauszüge, aus denen sich ergeben hätte, dass Viviane Fischer das Darlehensgeld auf einem Privatkonto liquide verwahrt hatte, klar gewesen war, musste Rechtsanwalt Willanzheimer mit Schreiben vom 12.04.2023 (Blatt 179 der Hauptakte, Band 2) gegenüber dem Beschuldigten John einen Rückzieher machen und teilte diesem mit:
„Das angesprochene Konto meiner Mandantin war nicht zu jeder Zeit in Höhe der Liquiditätsreserve von 100.000 Euro gefüllt.“
Das ist eine freundliche Umschreibung dafür, dass sie in der Tat das gesamte Geld, wie sie auch in ihren Chatnachrichten, auf die noch eingegangen wird, zugestanden hat, verbraucht hatte und es deshalb – auch mangels eigenen Einkommens und eigenen Vermögens – auch nicht selbst zurückzahlen konnte, ja, zwischenzeitlich sogar Pfändungen ihres Kontos durch ihre nicht bezahlten Gläubiger erfolgt waren. Deshalb nimmt Rechtsanwalt Willanzheimer sodann vollständig Abstand von der Behauptung, es habe eine Vereinbarung darüber gegeben, dass Dr. Fuellmich und Viviane Fischer eine Liquiditätsreserve auf einem eigenen Privatkonto vorzuhalten hätten, und – auch dies ist wichtig – er behauptet auch nicht etwa, er oder seine Mandantin hätten sich geirrt: Nicht beide, sondern nur Dr. Fuellmich habe sich verpflichtet (das allerdings wäre wirklich grober Unfug gewesen), das Geld als Liquiditätsreserve vorzuhalten. Sondern er schwenkt völlig um und lässt die Behauptung über die Vereinbarung einer eigenen Liquiditätsreserve auf dem eigenen Konto seiner Mandantin vollständig fallen und hebt allein noch darauf ab, dass ja Viviane Fischers Ehemann – angeblich – sehr wohlhabend sei und ihr jederzeit ausgeholfen hätte:
„Dennoch hätte sie, sobald sich ein Bedarf angedeutet hätte, die benötigte Summe sogleich in das Gesellschaftsvermögen zurückführen können. Ich füge ein Schreiben des sehr vermögenden Ehemannes Jan Bohl nebst entsprechenden Nachweisen bei, demzufolge Herr Bohl bestätigt, jederzeit bereit gewesen zu sein, seiner Frau den gegebenenfalls nötigen Betrag zur Verfügung zu stellen.“
Zwar hält der Beschuldigte John auch diese angeblich bei ihm vorhandenen Nachweise vor der Verteidigung zurück, aber er stellt diese angeblich bei ihm vorhandenen Nachweise vor der Verteidigung zurück, aber er stellt sofort und ohne jede Ermittlung (die ergeben hätte, dass Viviane Fischer und ihr Ehemann zu dieser Zeit sich gegenseitig vorwarfen, dass Jan Bohl über keinerlei Vermögen oder Einkommen mehr verfüge und pleite sei, wie sie sich gegenseitig in einem dem Gericht zur Verfügung gestellten Video vorwerfen) alle Ermittlungen gegen Viviane Fischer am 19.04.2023 ein (Blatt 187 der Hauptakte, Band 2): Immer noch irrig (da er ja entgegen den Vorgaben des Polizeiermittlers Spörhase keinerlei Ermittlungen angestellt hatte und deshalb nicht wusste, dass es sehr wohl eine Alleingeschäftsführungsbefugnis für Dr. Fuellmich und Viviane Fischer gab) meint er dort:
„Der Darlehensvertrag (wohlgemerkt, nicht: Treuhandvertrag oder Vereinbarung über eine Liquiditätsreserve, Anm. d. Unterzeichners) mag im Licht des § 4 der Satzung der Stiftung Corona-Ausschuss UG (gemeint ist die angeblich fehlende Alleingeschäftsführungsbefugnis, Anm. d. Unterzeichners) gesellschaftsrechtlich fragwürdig sein. Im Hinblick jedoch darauf, dass die Darlehensvaluta vollständig noch vor Eingang der Strafanzeige zurückgezahlt wurde und der Ehemann der Beschuldigten glaubhaft versichert hat, dass jederzeit liquide Mittel vorhanden waren, um die Liquiditätsreserve zurückzuzahlen, vermag ich einen hinreichenden Tatverdacht einer Straftat nicht zu ergründen.“
Abgesehen davon, dass Viviane Fischer das Darlehen nicht vor Eingang der Strafanzeige, dem 02.09.2022 zurückgeführt hatte, wie der Beschuldigte John behauptet, sondern erst am 21.10.2022, und abgesehen davon, dass auch der Ehemann von Viviane Fischer ausweislich des mehrfach in Bezug genommenen und zitierten Videostreits zwischen Viviane Fischer und Jan Bohl gerade über keinerlei Mittel verfügte, war damit eines jedenfalls klargestellt:
Auf die Frage, ob Viviane Fischer oder Dr. Fuellmich das Geld auf ihrem Privatkonto bereithalten mussten, kam es seit dem 19.04.2023 nicht mehr an, sondern nur noch darauf, ob das Geld jederzeit im Falle eines Liquiditätsbedarfs (der allerdings entgegen den vorsätzlich falschen Behauptungen von Viviane Fischer nie eintrat) von Viviane Fischer und Dr. Fuellmich zurückgezahlt werden können würde. Ob das bei Viviane Fischer wirklich der Fall war, ist zu verneinen. Aber bei Dr. Fuellmich war dies der Fall, wie die weitere, wenngleich mühsam per Selbstladeverfahren erzwungene Teil-Beweisaufnahme trotz bedingt zugelassener Fragen ergeben hat:
Dr. Fuellmich hätte schon wegen des sehr hohen Wertes seines völlig unbelasteten letzten deutschen Grundstücks in Göttingen und wegen des hohen Wertes der ebenfalls völlig unbelasteten Ranch in Nordkalifornien jederzeit innerhalb von wenigen Tagen den benötigten Betrag zum Beispiel von Rechtsanwalt Tobias Weissenborn, Dr. Mike Yeadon oder seinem besten Freund Joseph Baron erhalten.
5. Der abrupte Abbruch der Beweisaufnahme am 03.05.2024 und die ebenso abrupte Verweigerung der Anhörung der von der Verteidigung zur Widerlegung der am 03.05.2024 verkündeten neuen Sach- und Rechtslage beantragten Zeugen verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör des Dr. Fuellmich, dies umso mehr, als eine von Rechtsanwalt Weissenborn übergebene eidesstattliche Versicherung des Dr. Fuellmich schon im Ermittlungsverfahren, spätestens ab dem 12.11.2023, Aufklärung dahingehend erforderlich machte
a) Das Verfahren hätte gemäß der Strafprozessordnung ausgesetzt werden müssen, damit die Verteidigung sich auf die am 03.05.2024 mitgeteilte geänderte Sachlage ordentlich vorbereiten konnte
Gemäß der Strafprozessordnung, aber auch gemäß dem gesunden Menschenverstand, hätte der Beschuldigte Schindler nach der Verkündung seines sogenannten „rechtlichen Hinweises“ am 03.05.2024 Dr. Fuellmich und der Verteidigung Gelegenheit geben müssen, sich genügend auf die vom Beschuldigten Schindler veränderte Sachlage (nicht mehr „gesellschaftsrechtliches Darlehen“, sondern „Verletzung einer Geheimabsprache über ein Treuhandverhältnis“) vorzubereiten. Denn wozu verkündet man einen rechtlichen Hinweis, wenn nicht zu dem Zweck, eine Prozesspartei, hier die Verteidigung, auf etwas aufmerksam zu machen, was sie bis dahin nicht gesehen hatte? Dementsprechend hätte der Verteidigung auch Gelegenheit gegeben werden müssen, die von ihr benannten Zeugen zur Widerlegung der Erfindung des Beschuldigten Schindler zu benennen und auch anzuhören.
Dies folgt unter anderem aus § 265 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 StPO. Danach ist es zunächst erforderlich, dass das Gericht einen Hinweis auf eine veränderte Sachlage zur genügenden Vorbereitung des Angeklagten und Gelegenheit zur Verteidigung gegen die nunmehr veränderte Sachlage gibt. Diesen Hinweis erteilte der Beschuldigte Schindler ja korrekt am 03.05.2024, da er der Verteidigung damit die Gelegenheit geben wollte, die veränderte Sachlage zu erkennen. Das heißt aber auch, dass der Beschuldigte Schindler nach Erteilung seines rechtlichen Hinweises (in Wahrheit war es ein Hinweis auf eine neue Sachlage) auf die aus seiner Sicht geänderte Sachlage (siehe oben: nicht mehr gesellschaftsrechtliches Darlehen, sondern Verletzung einer geheimen Treuhandvereinbarung) der Verteidigung Gelegenheit zur Vorbereitung hätte geben müssen.
Tatsächlich hatten die Verteidiger Katja Wörmer und Dr. Miseré auf den Hinweis vom 03.05.2024 sofort einen Aussetzungsantrag gestellt, damit sich die Verteidigung angemessen auf die neue Sachlage vorbereiten können und – wie dann auch geschehen – Zeugen zur Widerlegung dieser neuen Vorwürfe benennen können würde. Entgegen Abs. 4, also unter klarer Verletzung des Anspruchs des Dr. Fuellmich auf rechtliches Gehör, wies der Beschuldigte dieser Anträge jedoch ab. § 265 Abs. 4 StPO sieht aber gerade vor, einem Aussetzungsantrag stattzugeben, falls es infolge der (hier durch den rechtlichen Hinweis) geänderten Sachlage zur genügenden Vorbereitung der Verteidigung angemessen ist.
Hier kann kein Zweifel daran bestehen, dass die beantragte Aussetzung wegen der vom Gericht geänderten Sachlage zur genügenden Vorbereitung der Verteidigung angemessen war. Denn der ganze Prozess war am 03.05.2024 auf völlig neue Beine gestellt worden. Erst recht waren die wegen der rechtswidrig verweigerten Aussetzung des Verfahrens erst etwas später benannten Zeugen Rechtsanwalt Willanzheimer und Viviane Fischer zur Widerlegung der (eigentlich erst einmal von der Staatsanwaltschaft zu beweisenden, aber auch das, diese Beweislastverteilung, interessierte den Beschuldigten Schindler nicht) neuen Vorwürfe zu hören. Die Abweisung dieser Beweisanträge zeigt ein weiteres Mal, dass der Beschuldigte Schindler auf Biegen und Brechen und eben auch im Wege der Rechtsbeugung nunmehr zu einer schnellen Verurteilung des – wie ihm spätestens ab dem 01.11.2023 bekannt war – völlig unschuldigen Dr. Fuellmich gelangen sollte und wollte.
b) Aufklärung des neuen, klar streitigen Sachverhalts war dringend erforderlich, weil der Beschuldigte John keine Ermittlungen durchgeführt hatte, obwohl dies seit dem 12.11.2023 erforderlich war
Spätestens ab dem 12.11.2023 hätte der an diesem Tag dem Beschuldigten John von Rechtsanwalt Willanzheimer mitgeteilte neue Sachverhalt aufgeklärt werden müssen – wenn er denn relevant gewesen wäre, wie dies nun, am 03.05.2024, plötzlich der Fall sein sollte. Bekanntlich hat der Beschuldigte John aber überhaupt keine Ermittlungen durchgeführt und folgte nicht einmal der vom Polizeiermittler Spörhase festgehaltenen Vereinbarung, die Anzeigeerstatter und Viviane Fischer als Zeugen zu vernehmen. Mit dem Erhalt des Schreibens von Rechtsanwalt Willanzheimer, welcher damit (siehe oben) auf den telefonischen Hilferuf des Beschuldigten John vom 01.11.2023 wegen des am Morgen des 01.11.2023 zusammengebrochenen Haftbefehls reagierte, war es jedoch unumgänglich erforderlich, nun endlich doch zu ermitteln, nämlich: festzustellen, wer denn nun die Wahrheit sagt, Viviane Fischer mit der von Rechtsanwalt Willanzheimer übermittelten Erklärung, sie sei
– „als sicher“ davon ausgegangen, dass Dr. Fuellmich vereinbarungsgemäß (aufgrund welcher Vereinbarung?) die Darlehensvaluta liquide auf einem Privatkonto vorhalten würde,
– oder Dr. Fuellmich, welcher genau dies dezidiert bestreitet und auch schon damals bestritten hat, wie – ausgerechnet – Rechtsanwalt Willanzheimer selbst mit seinem Schreiben vom 12.11.2023 mitteilt.
Denn Rechtsanwalt Willanzheimer fügte seiner ihm angeblich von Viviane Fischer mitgeteilten Behauptung über eine angebliche Liquiditätsreserve die mit der Darlehensvaluta vorzuhalten sei, nicht etwa nicht etwa eine entsprechende Erklärung oder gar eidesstattliche Versicherung seiner Mandantin bei. Sondern er fügte diesem Schreiben eine eidesstattliche Versicherung des Dr. Fuellmich bei. Und in dieser eidesstattlichen Versicherung vom 22.06.2023 erklärt Dr. Fuellmich klar und deutlich gegenüber dem Landgericht Göttingen in einem von Viviane Fischer gegen Dr. Fuellmich anhängig gemachten zivilrechtlichen Eilverfahren (dort wollte Viviane Fischer Dr. Fuellmich verbieten, auf ihre am 02.09.2022 öffentlich gemachten Vorwürfe zu reagieren), dass es keine anderen Abreden als die Darlehensverträge gab, insbesondere keine Treuhandabreden.
Konkret erklärt Dr. Fuellmich in der von Rechtsanwalt Willanzheimer seinem Schreiben vom 12.11.2023 an den Beschuldigten John beigefügten eidesstattlichen Versicherung auf die von Viviane Fischer in ihrem Eilverfahren aufgestellte Behauptung, es habe eine Treuhandabrede gegeben (Blatt 89, Hauptakte Band 4):
„Schlicht falsch ist die Behauptung von Frau Fischer, dass hier ein Treuhandverhältnis bzw. eine Treuhandabrede abgeschlossen oder getroffen worden sei. Der Rechtsnatur nach handelt es sich um Darlehen, nicht um treuhänderisch überlassene Vermögenswerte, die einer besonderen Fürsorge unterliegen. Sowohl ich als auch Frau Fischer erhielten jeweils Darlehen aus dem liquiden Vermögen des Corona-Ausschusses (…) Treuhandabreden waren weder für mich noch für Frau Fischer vereinbart worden (…)“
Warum Rechtsanwalt Willanzheimer seinem Schreiben vom 12.11.2023 über eine angebliche Vereinbarung über eine Liquiditätsreserve eine Erklärung von Dr. Fuellmich beifügt, zudem eingekleidet in eine mit besonderem Wahrheitsgehalt ausgestattete eidesstattliche Versicherung für ein Gericht, die genau das Gegenteil der angeblichen Erklärung von Viviane Fischer aussagt, nämlich dass es nur schlichte Darlehensverträge gab, ist rätselhaft: Vielleicht tat er dies deshalb, weil er schon im März 2023 hatte erkennen müssen, dass Viviane Fischer ihn betreffend ihre damals von ihm (Rechtsanwalt Willanzheimer) dem Beschuldigten John übermittelte Erklärung, Dr. Fuellmich und Viviane Fischer hätten vereinbart, die Darlehensvaluta als „Liquiditätsreserve“ jeweils auf ihrem Privatkonto vorzuhalten, offensichtlich falsch informiert hatte. Denn im April 2023 musste er diese Behauptung ja (siehe oben) wieder fallen lassen, weil Viviane Fischer gerade kein Geld liquide auf einem eigenen Konto vorgehalten hatte. Vielleicht wollte er hier vorbauen und sich – für den Fall, dass auch diese neue Behauptung, nur Dr. Fuellmich habe sich verpflichtet, die Darlehensvaluta liquide auf einem eigenen Konto vorzuhalten, falsch war (wofür ja die eidesstattliche Versicherung spricht) – nicht dem Vorwurf des Prozessbetruges aussetzen wollte.
Jedenfalls aber musste der Beschuldigte John diesen Sachverhalt aufklären, zumal ja die von Rechtsanwalt Willanzheimer übergebene Erklärung des Dr. Fuellmich nicht bloß eine einfache Erklärung war, sondern eine eidesstattliche Versicherung. Und wer eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt, der macht sich gemäß § 156 StGB strafbar. Dass der Beschuldigte John trotz der sich ihm aufdrängen müssenden konkreten Möglichkeit, dass entweder die von Willanzheimer mitgeteilte Erklärung seiner Mandantin oder die eidesstattliche Versicherung von Dr. Fuellmich falsch war, weil sie der von Rechtsanwalt Willanzheimer mitgeteilten Erklärung von Viviane Fischer widersprach, nichts unternahm, um aufzuklären, wer nun hier die Wahrheit sagt, ist vor allem deshalb seltsam, weil der Beschuldigte John sehr genau weiß, dass falsche eidesstattliche Versicherungen strafbar gemäß § 156 StGB sind.
Denn: Knapp einen Monat vor Empfang des Schreibens von Rechtsanwalt Willanzheimer vom 12.11.2023 mit der eidesstattlichen Versicherung des Dr. Fuellmich nahm er sofort freudig und ohne Zögern die Möglichkeit eines weiteren Verfahrens gegen Dr. Fuellmich eben wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung wahr. Er war nämlich von dem Anzeigeerstatter Justus Hoffmann auf eine andere eidesstattliche Versicherung des Dr. Fuellmich aufmerksam gemacht worden (Blatt 22, Hauptakte Band 2), die dieser im selben Eilverfahren abgegeben hatte. In jener eidesstattlichen Versicherung hatte Dr. Fuellmich für das Landgericht Göttingen versichert, dass das für die Rückzahlung des Darlehens gedachte Geld entgegen den Behauptungen von Viviane Fischer noch vorhanden war (nämlich bei denjenigen, die es entwendet hatten, auf dem Konto des Erpressers und Betrügers Marcel Templin). Und da der Beschuldigte John dort sofort die Gelegenheit erkannte, Dr. Fuellmich mit einem weiteren Strafverfahren zu überziehen, verfügte er am 11.10.2023 ausweislich Blatt 181, Hauptakte Band 3, diesbezüglich sofort ein neues Aktenzeichen wegen falscher eidesstattlicher Versicherung einzutragen und ihm sodann die Sache wiedervorzulegen. Weil er aber dann natürlich erkannte, dass
– die Aussage von Dr. Fuellmich in der eidesstattlichen Versicherung nicht nur korrekt war, weil das Geld ja in der Tat noch vorhanden war, nur eben auf dem Konto des Erpressers und Betrügers Marcel Templin lagerte, sondern
– obendrein die Entwendung des Geldes unter seinen (des Beschuldigten John) Augen und seinem Schutz stattgefunden hatte, er sich also selbst strafbar gemacht hatte,
verfolgte er die Sache nicht weiter.
Das heißt: Der Beschuldigte John weiß sehr wohl, dass falsche eidesstattliche Versicherungen im Wege eines Strafverfahrens wegen falscher eidesstattlicher Versicherung zu verfolgen sind. Die Tatsache, dass er dies erst betreffend die erste eidesstattliche Versicherung, auf die Justus Hoffmann aufmerksam gemacht hatte, und dann betreffend die eidesstattliche Versicherung des Dr. Fuellmich aus dem Schreiben von Rechtsanwalt Willanzheimer vom 12.11.2023 nicht tat, zeigt, dass er wusste, dass beide eidesstattliche Versicherungen, eben auch die von Rechtsanwalt Willanzheimer mit Schreiben vom 12.11.2023 übergebene, der Wahrheit entsprechen.
Auch vor diesem Hintergrund hätte der Beschuldigte Schindler nicht einfach die hier aus dem Schreiben von Rechtsanwalt Willanzheimer vom 12.11.2023 nebst der eidesstattlichen Versicherung des Dr. Fuellmich fußende Erfindung (Darlehensvertrag, Scheinvertrag, Treuhandvereinbarung, Liquiditätsreserve) als bereits feststehend darstellen dürfen. Sondern er hätte das, was der Beschuldigte John ab dem 12.11.2023 verschleppt oder versäumt hatte, nun endlich, da er (der Beschuldigte Schindler) die Behauptung einer Liquiditätsreserve für relevant hielt und daraus etwas Neues gebastelt hatte, aufklären müssen, und zwar per Beweisaufnahme.
c) Die Verteidigung musste nicht damit rechnen, dass im Verfahren die Hinweise aus dem März 2023 auf eine angeblich vereinbarte Liquiditätsreserve urplötzlich doch eine Rolle spielen würden
Rechtsanwalt Willanzheimer hatte bereits am 21.03.2023 behauptet, dass Dr. Fuellmich und Viviane Fischer miteinander vereinbart hätten, die Darlehensvaluta jeweils auf einem Privatkonto liquide vorzuhalten, und Viviane Fischer habe dies auch getan. Als er dann feststellen musste, dass Viviane Fischer dies gerade nicht getan hatte, war er gezwungen, mit Schreiben vom 12.04.2023 wieder zurückzurudern und dem Beschuldigten John zuzugestehen, dass seine Mandantin keine entsprechende Liquiditätsreserve auf ihrem Konto vorgehalten hatte. Aber, so erklärte Willanzheimer, der Ehemann von Viviane Fischer, Jan Bohl, sei sehr vermögend und hätte ihr jederzeit mit seiner eigenen Liquidität ausgeholfen. Das war zwar falsch, aber das fiel dem Beschuldigten Schindler nicht auf, weil er ja keinerlei Ermittlungen anstellte. Jedoch nahm er diese Behauptung ohne Weiteres für bare Münze und stellte schon am 19.04.2023 alle Ermittlungen gegen Viviane Fischer wegen Untreue ein. Damit war für alle Prozessbeteiligten, auch natürlich für die Verteidigung, klar, dass es auf die Frage, ob das Geld aus den Privatdarlehen liquide auf einem anderen Konto als dem Spendenkonto, nämlich auf einem Privatkonto, vorzuhalten sei oder nicht, strafrechtlich keine Rolle spielte. Denn wenn der Beschuldigte John seine Ermittlungen wegen Untreue gegen Viviane Fischer einstellte, weil es ihm ausreichte, dass Viviane Fischer sich bei Bedarf aus der angeblichen Liquidität ihres Ehemannes Jan Bohl bedienen konnte, dann musste natürlich dasselbe für Dr. Fuellmich gelten, der sich (anders als vViviane Fischer) tatsächlich jederzeit – wie die Einvernahme der Zeugen Tobias Weissenborn und Joseph Baron und die eigenen Erklärungen von Dr. Fuellmich ergeben haben – die erforderliche Liquidität von seinen Freunden hätte beschaffen können, auf jeden Fall aber das Darlehen problemlos aus seinem Vermögen durch den Verkauf der Göttinger Immobilie zurückgeführt hätte, wenn ihm dieses Geld nicht unter den Augen und mit dem Schutz des Beschuldigten John entwendet worden wäre.
d) Entgegen der Erfindung des Beschuldigten Schindler war Viviane Fischer ausweislich der von ihm selbst zitierten Aussage des Zeugen Rechtsanwalt Weissenborn, aber auch ausweislich der Zeugin Andrea Becherer und ausweislich der vom Beschuldigten Schindler verschwiegenen Aussagen von Viviane Fischer vor Gericht, klar, dass es nur reine Privatdarlehen gab und nichts anderes
Ein Hauptargument des Beschuldigten Schindler dafür, dass – irgendwie, mit was auch immer für einem Inhalt und wann auch immer – die von ihm erstmals am 03.05.2024 behaupteten Scheingeschäftsvereinbarungen, Treuhandvereinbarungen und Liquiditätsreservenvereinbarungen zwischen Dr. Fuellmich und Viviane Fischer getroffen worden seien, ist die angebliche Überraschung von Viviane Fischer, als sie – angeblich – erstmals im Juli 2022 (also ein bis anderthalb Jahre nach Vereinbarung der Privatdarlehensverträge) erfahren habe, dass ein Großteil des Geldes von Dr. Fuellmich in seine Göttinger Immobilie investiert worden war.
aa) Bei dieser Argumentation ignorierte er allerdings die seltsamerweise sogar von ihm selbst in seinem „rechtlichen Hinweis“ zitierte Aussage des Rechtsanwalts Weissenborn, welche beweist, dass Viviane Fischer von Anfang an wusste, dass Dr. Fuellmich genau entsprechend den geschlossenen Privatdarlehensverträgen das Privatdarlehen auch privat, nämlich zu einem großen Teil wertsteigernd in seine private Immobilie, investiert hatte.
Wohlgemerkt: Im Zentrum der Scheinüberlegungen des Beschuldigten Schindler stand ausweislich Blatt 1 unten und 2 oben des rechtlichen Hinweises vom 03.05.2024 der Austausch zwischen Viviane Fischer und Dr. Fuellmich, der angeblich Viviane Fischers Überraschung darüber belege, dass Dr. Fuellmich das von ihm entnommene Geld nicht auf einem anderen Konto liquide vorgehalten habe. Das wiederum belege ohne Weiteres, so der Beschuldigte Schindler, dass in Wahrheit im November 2020, Januar 2021 und Mai 2021 nicht Darlehensverträge, sondern Treuhandvereinbarungen für Liquiditätsreserven geschlossen worden seien und die Darlehensverträge nur zum Schein zur Verschleierung der Treuhandverträge über Liquiditätsreserven geschlossen worden seien. Das macht zwar schon prima facie keinerlei Sinn. Wenn Dr. Fuellmich und Viviane Fischer in Wahrheit keine Darlehensverträge hätten abschließen wollen, um einen Teil des Spendengeldes „verschwinden zu lassen“ und so dem Zugriff der Behörden zu entziehen – aber gleichzeitig (nämlich über den Darlehensvertrag) auch Rückzahlungsverpflichtungen festzuhalten, dann hätten sie schlicht das abgeschlossen, was sie gemäß der Erfindung vom Beschuldigten Schindler wirklich wollten, nämlich Treuhandvereinbarungen zum Halten einer Liquiditätsreserve. Was hätte sie, die ja beide Rechtsanwälte waren, daran hindern sollen? Aber noch seltsamer als dieser offensichtliche Widerspruch ist dies: Gleich zu Beginn seiner Argumentation schreibt der Beschuldigte Schindler:
„Zwar hat der Zeuge Weissenborn bekundet, dass der Angeklagte ihm gegenüber in Bezug auf die ersten 200.000 im November 2020 erwähnt hatte, dass er das Geld in seiner Immobilie parken wolle. Auch habe er die Zeugin Viviane Fischer anlässlich eines Telefonats mit dieser, indem er sie gefragt habe, wohin der an sie zu bezahlende Betrag überwiesen werden solle, interessehalber gefragt, ob sie das Geld auch in einer Immobilie parke, woraufhin sie das verneint und etwas anderes erzählt habe, was er aber nicht mehr wisse. Diese Darstellung würde dafür sprechen, dass der Zeugin Viviane Fischer bekannt war, dass der Angeklagte vorhatte, das Geld – so schreibt er es nämlich – in seiner Immobilie zu parken. Ferner könnte dafür sprechen, dass auch die Zeugin Viviane Fischer selbst das Geld – entsprechend dem festgestellten Inhalt des Chatverkehrs vom 16.01.2021 – zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses verwendet hatte.“
In jenem vom Beschuldigten Schindler in Bezug genommenen Chat hatte Viviane Fischer erklärt, dass sie keinerlei Einkommen habe und betreffend das beabsichtigte Darlehen gefragt
„Wie soll ich das jemals zurückzahlen können?“
bb) Viviane Fischer wusste von Anfang an, dass Dr. Fuellmich – aber natürlich auch sie selbst – die Darlehensvaluta privat verwenden würden, um sie „verschwinden“ zu lassen. Denn sie wusste ja, dass Dr. Fuellmich über erhebliches Immobilienvermögen als „Wertspeicher“ für die Rückzahlung der Darlehen verfügte. Und umgekehrt ging auch Dr. Fuellmich davon aus, dass Viviane Fischer über einen entsprechenden „Wertspeicher“ in Form einer Immobilie in Mecklenburg-Vorpommern verfügte, dies hatte sie Dr. Fuellmich nämlich mitgeteilt. Denn sogar noch am 05.10.2022 hatte Viviane Fischer bei einer von den Anzeigeerstattern inszenierten Gesellschafterversammlung ausweislich Blatt 9 Mitte, Hauptakte Band 2, auf den Vorhalt, dass nur Dr. Fuellmich einen „Wertspeicher“ für die Darlehen hatte, gesagt:
„Doch, Immobilien.“
Dr. Fuellmich hatte aber in der Zwischenzeit erfahren, dass die Immobilien in Mecklenburg-Vorpommern ihrem Ehemann allein gehörte, der über einen Ehevertrag zum Schutz gegen Ansprüche von Viviane Fischer verfügte, und auf diese falsche Behauptung von Viviane Fischer erklärt:
„Nein, Ehevertrag.“
Vermutlich hatte Viviane Fischer zu diesem Zeitpunkt diese falsche Behauptung dennoch aus Angst vor dem unberechenbaren Verhalten der Anzeigeerstatter nochmals aufgestellt.
Dass Viviane Fischer von Anfang an bis zum Ende im Juli 2022 Bescheid wusste, dass nicht nur sie, sondern auch Dr. Fuellmich die Darlehensvaluta auch zu einem großen Teil privat „verschwinden“ lassen würde, nämlich durch Investitionen in diesen „Wertspeicher“ (Göttinger Immobilie), wird aber außerdem durch die von der Verteidigung im Wege des Selbstladeverfahrens mühsam erzwungene Einvernahme der Zeugin Andrea Becherer bestätigt. Denn Andrea Becherer bekundete, dass Viviane Fischer (wie Viviane Fischer ja auch selbst im Gericht zugestanden hatte) mehrmals bei der Familie Dr. Fuellmich gewesen und die fortschreitenden aufwendigen Arbeiten im Garten gesehen hatte. Ja, Viviane Fischer hatte sogar mit ihr – Andrea Becherer – darüber gesprochen, weil auch sie – Andrea Becherer – bei diesen Besuchen anwesend gewesen war.
Und später, Anfang Juni 2022, während Dr. Fuellmich noch auf der Crimes Against Humanity Tour durch neun Städte in den USA war, war Viviane Fischer mit ihrem damaligen Lebensgefährten aufgrund einer Absprache mit Dr. Fuellmich, wonach sie das bei Andrea Becherer lagernde Gold abholen könnte, bei Andrea Becherer übernachtet. Bei dieser Gelegenheit hatte Viviane Fischer mit Andrea Becherer nochmals darüber gesprochen. Denn bei dieser Gelegenheit habe sie, so Andrea Becherer, zu später Stunde, offenbar unter dem Eindruck des von ihr wahrgenommenen Fortschritts der umfangreichen Gartenarbeiten, Andrea Becherer ausdrücklich gefragt, ob es richtig sei, dass Dr. Fuellmich das Darlehen des Corona-Ausschusses für diese Arbeit verwendet habe.
Diese Frage kann sie nur deshalb (quasi sich selbst vergewissernd) gestellt haben, weil sie sich aufgrund des oben zitierten Telefonats mit Rechtsanwalt Weissenborn im Januar 2021 erinnerte, dass Dr. Fuellmich das Darlehen in seiner Immobilie „parken“ wolle. Doch sie wusste ja außerdem, dass Dr. Fuellmich ausreichend eigenes Geld hatte, was er hätte investieren können, wie sie auf Seite 170 R Band 4 der Akte erklärt:
„Warum sollte ein Hauseigentümer nicht auch mal seinen Garten in überschaubarem Maße umbauen. Reiner machte einen sehr liquiden Eindruck.“
Da aber der Beschuldigte Schindler zum Zeitpunkt der Verkündung seines rechtlichen Hinweises am 03.05.2024 nicht wusste, dass wenig später die Zeugin Andrea Becherer genau das oben Zitierte bestätigen würde, nämlich dass Viviane Fischer wegen des Telefonats mit Rechtsanwalt Weissenborn natürlich wusste, dass Dr. Fuellmich das Geld in seiner Immobilie parken würde und sich dies dann noch nach persönlicher Inaugenscheinnahme der Gartenarbeiten durch Andrea Becherer bestätigen lassen wollte, wischte der Beschuldigte Schindler die bereits aufgrund der Aussage des Rechtsanwalts Weissenborn bestehenden massiven Zweifel daran, dass Viviane Fischer nicht gewusst habe, dass Dr. Fuellmich das Darlehen in seiner Immobilie parken würde, einfach beiseite. Und er begibt sich sodann auf das, wie sich so gleich zeigen wird, sehr dünne Eins des aus dem Juli 2022 stammenden Chatverkehrs und schreibt weiter:
„Allerdings folgt die Würdigung der Kammer aus dem Inhalt des zwischen der Zeugin Viviane Fischer und dem Angeklagten im Juli 2022 geführten Chatverkehrs, dass die Zeugin Viviane Fischer, wie sie selbst auch begründet hat, davon ausgegangen war, dass der Angeklagte die 700.000 als Liquiditätsreserve vorhalten werde, was dem Angeklagten auch bewusst war.“
Auch diese „Würdigung“ hat jedoch keinerlei tragfähige Grundlage im Tatsächlichen. Denn sie blendet völlig aus, dass Viviane Fischer auf konkrete Frage des Beschuldigten Schindler, ob sie mit Dr. Fuellmich über die von ihr bei der Vernehmung über die Darlehen nebenbei anbemerkte „Liquiditätsreserve“ jemals gesprochen habe, dieses verneint hatte. Und sie blendet aus, dass Viviane Fischer überdies gegenüber Richter Hoock erklärt hatte, dass sie eine Überweisung des Geldes auf ein anderes Konto für „kontraproduktiv“ gehalten hätte, was Hoock zu der erstaunten Nachfrage veranlasste, dass das doch nicht mit einem liquiden Vorhalten des Geldes zusammenpassen würde.
Konkret hat sowohl die Verteidigung als auch die Prozessbeobachterin Nicole Fischer Folgendes aus der Befragung der Zeugin Viviane Fischer protokolliert, weil sie ja seit dem 19.12.2024 wussten, dass der Beschuldigte Schindler nur Dr. Fuellmich Belastendes protokollieren würde:
„Der Vorsitzende fragt, ob sie noch mal besprochen hätten, was damit (Darlehensvaluta, Anm. d. Unterzeichners) passieren soll, ob es sich um eine Liquiditäts- oder Festgeldreserve handeln solle. Viviane Fischer verneint.“
Etwas später hatte Viviane Fischer erklärt, dass das Überweisen des Geldes vom Spendenkonto auf ein Privatkonto ja „kontraproduktiv“ gewesen wäre. Richter Hoock machte sie auf den Widerspruch aufmerksam, der sich im Vergleich dieser Aussage mit Viviane Fischers schwammig in einem Nebensatz abgegebenen Erklärung ergibt, dass sie davon ausgegangen sei, dass Dr. Fuellmich das Geld auf einem Verwahrkonto angelegt habe. Die Prozessbeobachterin Nicole Fischer hat dies wie folgt protokolliert:
„Hoock leitet seine nächste Frage ein. So führt er aus, Viviane Fischer hätte gedacht, Fuellmich würde das Geld anlegen. Auf der anderen Seite hätte sie, Viviane Fischer, gesagt, man könne das Geld nicht einfach auf ein anderes Konto packen. Er fragt: Wie passt das zusammen?“
Auch nach dieser gewissermaßen am Rande geführten Diskussion musste die Verteidigung davon ausgehen, dass es auf eine „Liquiditätsreserve“ auf einem anderen Konto nicht ankommen konnte.
e) Weder der vom Beschuldigten Schindler in Bezug genommene Chatverkehr zwischen Viviane Fischer und Dr. Fuellmich vom Juli 2022 noch die E-Mails von Anfang November 2020 deuten auch nur ansatzweise darauf hin, dass es anstelle der geschlossenen Privatdarlehensverträge eine Scheingeschäftsvereinbarung zum Zweck der Verschleierung von in Wahrheit geschlossenen Treuhandverträgen gegeben habe, aufgrund derer die Darlehensvaluta als „Liquiditätsreserve“ auf einem Privatkonto vorzuhalten gewesen sei.
aa) Anfang oder Mitte November, jedenfalls vor Abschluss der reinen Privatdarlehensverträge, hatten Viviane Fischer und Dr. Fuellmich noch überlegt, ob nicht ein Teil der Darlehensvaluta zum einen auf ein Anwaltsanderkonto des Dr. Fuellmich bei einer kalifornischen Bank gehen solle (dort unterhielt Dr. Fuellmich für seine US- und anderen Mandanten ein sogenanntes IOLTA-Konto, das heißt ein Konto, auf dem seine Mandanten Zinsen für ihr dort gelagertes Geld bekommen würden: IOLTA = Interest On Lawyers’ Trust Account), und ein Teil auf ein Liechtensteiner Konto von Viviane Fischer. Allerdings verwarfen Viviane Fischer und Dr. Fuellmich diesen Plan gleich wieder, da Viviane Fischer dann doch kein Spendengeld ins Ausland bringen wollte, und es wurden eben die ganz einfachen Privatdarlehensverträge geschlossen, wie sie im Gericht vorliegen und bekannt sind. Es ist insoweit nochmals daran zu erinnern, dass allein Viviane Fischer und Dr. Fuellmich (später dann auch der von Dr. Fuellmich für den Corona-Ausschuss angestellte hochkompetente Manager Corvin Rabenstein) alles managten, was für das Ingangsetzen und Fortsetzen der Arbeit des Corona-Ausschusses erforderlich war und in vollem Lauf geschehen musste. Denn der sofort einsetzende, geradezu unfassbare weltweite Erfolg des Corona-Ausschusses hatte zu einer entsprechenden riesigen Resonanz aus aller Welt geführt, die kaum zu bewältigen war, bis dann nach ein paar Tagen alles bei Dr. Fuellmichs Kanzlei landete, die fortan die E-Mail- und brieflichen Anfragen an den Corona-Ausschuss ebenso professionell bearbeitete wie die Telefonate. Gleichzeitig stellte sich heraus, dass eine professionelle Buchführung, eine ordentliche Steuerberatung usw. erforderlich war, sodass Dr. Fuellmich sodann den hochkompetenten Jens Kuhn einstellte.
Jedenfalls hatten Viviane Fischer und Dr. Fuellmich die Idee, einen Teil des Darlehensgeldes ins Ausland zu transferieren, wieder fallen gelassen. Hätten sie dies aber gewollt, dann hätten sie dies – sie waren ja beide Rechtsanwälte – völlig problemlos in den Darlehensvertrag aufnehmen können, indem sie zum Beispiel dort festgehalten hätten: Ein Betrag in Höhe von X ist auf Dr. Fuellmichs US-Anderkonto zu transferieren und dort liquide vorzuhalten; ein Betrag in Höhe von X ist auf Viviane Fischers Liechtensteiner Konto zu transferieren und dort liquide vorzuhalten.
Das taten sie aber nicht, denn das Geld sollte ja gerade nicht auf ein anderes Konto überwiesen werden und dorthin verfolgbar und dann auch dort pfändbar sein. Sondern das Geld sollte „verschwinden“, aber über den Darlehensrückzahlungsanspruch wieder dem Corona-Ausschuss zur Verfügung gestellt werden können. Außerdem benötigte Viviane Fischer in der Tat (siehe oben) mangels eigenen Einkommens und eigenen Vermögens die Darlehensvaluta für ihren Lebensunterhalt. Und da beide, Viviane Fischer und Dr. Fuellmich, davon ausgingen, dass der jeweils andere über einen „Wertspeicher“ in Form von Immobilien verfügte, über den die Rückzahlung des Darlehens gesichert sei, sahen weder Viviane Fischer noch Dr. Fuellmich die private Verwendung der Privatdarlehen als Problem an. Auch für den Fall einer Buch- oder Steuerprüfung waren keinerlei Probleme zu erwarten, da ja nicht etwa heimlich und intransparent Spendengelder entnommen und somit verschwunden waren, sondern völlig normale, ordentliche Darlehensverträge mit einem Rückzahlungsanspruch existierten, und zwar auch in der Buchführung des Corona-Ausschusses.
bb) Der vom Beschuldigten Schindler für seine Erfindung in Bezug genommene Chatverkehr zwischen Viviane Fischer und Dr. Fuellmich enthält nirgends auch nur den geringsten Hinweis darauf, dass zwar Darlehensverträge, aber nur zum Schein, abgeschlossen worden seien, um in Wahrheit vereinbarte Treuhandabreden zum Halten von „Liquiditätsreserven“ zu verschleiern. Nur noch vorsorglich wird auf den vom Beschuldigten Schindler gleich eingangs seines „rechtlichen Hinweises“ in Bezug genommenen Chatverkehr zwischen Viviane Fischer und Dr. Fuellmich vom 06.07. bis 10.07.2022 eingegangen. Denn absolut nirgends findet sich dort auch nur ein winziger Hinweis auf die vom Beschuldigten Schindler erfundene Konstruktion: Auch dort ist stets nur die Rede von Darlehensverträgen, nirgends tauchen die Worte „Scheingeschäft“, „Treuhandvereinbarung“ oder „Liquiditätsreserve“ auf. Es hätte aber doch mehr als nahegelegen, dass Viviane Fischer Dr. Fuellmich auf genau diese Konstruktion hingewiesen hätte, wenn es sie denn gegeben hätte. Denn dieser dem Beschuldigten John schon von Rechtsanwalt Willanzheimer am 05.12.2023 übersandte Chatverkehr war von Viviane Fischer mit Dr. Fuellmich auf ihrem (Viviane Fischers) vermeintlich sicheren „Threema“-Messenger-Service kommuniziert worden. Was also hätte Viviane Fischer davon abhalten sollen, Dr. Fuellmich mit der vom Beschuldigten Schindler erfundenen Konstruktion zu konfrontieren, wenn es eine solche Konstruktion denn jemals gegeben hätte?
Jedenfalls lässt sich der Beschuldigte Schindler nicht einmal von der von ihm selbst zitierten Aussage des Zeugen Rechtsanwalt Weissenborn vom Kurs abbringen, welcher ausdrücklich erklärt hatte, dass Viviane Fischer seit Januar 2021 wusste, dass Dr. Fuellmich die Darlehensvaluta oder jedenfalls große Teile davon in seine Immobilie investieren würde. Wäre sie damals davon überrascht gewesen oder damit nicht einverstanden gewesen (obwohl sie ja auch selbst ihre Darlehen privat verwendet hatte), dann hätte sie, dies besagt schon der gesunde Menschenverstand, damals sofort Alarm geschlagen und Dr. Fuellmich zur Rede gestellt. Dass sie es nicht tat, beweist nur eins, nämlich, dass sie nicht überrascht, sondern damit einverstanden war, eben weil beide (Viviane Fischer und Dr. Fuellmich) genau deshalb Privatdarlehensverträge geschlossen hatten, weil das Geld (dessen Rückzahlung ja durch die aus beider Sicht vorhandenen „Wertspeicher“ gesichert war) spurlos und unantastbar für die Behörden verschwinden sollte.
Vorsorglich, aber dennoch im Einzelnen zu den vom Beschuldigten Schindler in Bezug genommenen Chats vom 06. bis 10.07.2022:
Am 06.07.2023 um 14:31 Uhr sandte Viviane Fischer folgende Textnachricht an Dr. Fuellmich:
„Reiner, ich habe gerade einen Kontoauszug bekommen von der neuen Gesellschaft. Wir haben im Juli nur 37.000 Euro Spenden bekommen, Ausgaben für Anwaltsarbeiten aus deinem Bereich sind nicht mehr möglich. Die Mails können dann einfach nicht mehr bearbeitet werden. (…) Wir brauchen jetzt mehr Geld für die wichtigen Projekte.“
Dies beweist somit gar nichts betreffend die vom Beschuldigten Schindler vorgenommene Auslegung. Es beweist aber zum einen – wie auch vom Gericht erkannt –, dass Viviane Fischer natürlich genau wusste, dass Dr. Fuellmichs Kanzlei die Corona-Ausschluss-Kommunikation übernommen hatte und für den enormen Aufwand auch entsprechend bezahlt wurde. Darüber hatte Viviane Fischer ja gelogen. Denn sie kannte sogar die genaue Höhe der monatlichen Zahlungen einschließlich der Reisekosten- und Übernachtungspauschale für Dr. Fuellmich, nämlich: 25.000 Euro netto. Das belegt wiederum ihre Chatnachricht vom 08.07.2023, 13:46 Uhr auf Blatt 15 der Selbstlesemappe 3, wo sie Dr. Fuellmich genau danach fragt:
„Aber von den 25.000 Euro p. M. (= pro Monat Anm. d. Unterzeichners) bei Dir, da muss doch noch was übrig sein (…)“
Sie wusste dies entgegen ihren Behauptungen in der Öffentlichkeit und auch vor Gericht, weil sie
– zum einen den vorläufigen Jahresabschluss für 2020 unterzeichnet hatte, wo diese Zahlungen aufgeführt sind,
– zum anderen aber auch, weil sie das Konto für den Corona-Ausschuss vom November oder Dezember 2021 bis Mai 2022 treuhänderisch geführt hatte,
– und danach, im Mai 2022, hatte sie ein eigenes Konto für die neue Gesellschaft gegründet, das sie erst recht genau einsehen konnte.
Sie konnte deshalb jeden Monat genau sehen, wie diese Beträge, aber natürlich auch von ihr selbst veranlasste Bezahlungen für das Filmen und Streamen der Sendungen, für ihren IT-Mann in Polen usw., in Höhe von regelmäßig zig Tausenden von Euro pro Monat abgebucht wurde.
Immer noch am 07.07.2022 um 14:02 Uhr schreibt Viviane Fischer dann ausweislich Blatt 12 unten der Selbstlesemappe:
„Wir haben nur noch 4.000 Euro auf dem alten Ausschusskonto, auf dem neuen, an das wir noch nicht rankommen, ca. 40.000 Euro. Davon gehören 25.000 Euro der Pathologie-Konferenz. Da müssen wir zum Glück auch nur das zahlen. Wir brauchen kurzfristig Geld für Ausschuss Israel und Radio. Alles nicht viel, aber läppert sich. Kannst du was einzahlen? Denke, 50.000 Euro reichen erst mal.“
Wie inzwischen feststeht (vorsorglich sind zusätzlich auch entsprechende Beweisanträge dazu gestellt worden), hat die Pathologie-Konferenz, auf die Viviane Fischer Bezug nimmt, das gemäß von Viviane Fischer (ohne Einbeziehung von Dr. Fuellmich) mit den Verantwortlichen der Pathologie-Konferenz geschlossener Vereinbarung geschuldete Geld erst rund ein Jahr nach diesem Chat erhalten. Wieso Viviane Fischer es nicht aus dem damals mindestens vorhandenen Geld in Höhe von mindestens 44.000 Euro auf dem alten und dem neuen Spendenkonto bezahlte oder aus dem jederzeit liquidierbaren Gold, bleibt unaufgeklärt. Denn sie allein, Viviane Fischer, hatte nach der gesellschaftsrechtswidrigen Kündigung des Buchhalters Jens Kuhn die Verfügungsgewalt über das Spendenkonto.
Der Kauf eines von ihr in dieser Chatnachricht angesprochenen Ra-diosenders, wie auch die von Viviane Fischer in einem „kreativen Anfall“ erdachte Schaffung eines Ausschussablegers in Israel kamen nicht zustande. Beides entpuppte sich als zwei der vielen von Viviane Fischer zur Erlangung von Aufmerksamkeit in die Luft geworfenen Luftballons.
Wofür Viviane Fischer wirklich Geld haben wollte, wenn nicht für den Corona-Ausschuss, teilt sie mit Chatnachricht von 07.07.2022, 19:29 Uhr, mit:
„Wir brauchen jetzt 60.000 Euro Vorfinanzierung für den Druck. Kannst du das einzahlen?“
Es ging also überhaupt nicht um eine Liquiditätskrise beim Corona-Ausschuss. Sondern sie selbst, Viviane Fischer, hatte eine Liquiditätskrise, weil sie weder über eigenes Einkommen noch über eigenes Vermögen verfügte. Sie brauchte aber Geld für ihr Buch „Homo Amicus“.
Da Viviane Fischer stets aus der Situation heraus handelt, ohne sich Gedanken über die Konsequenzen ihres Handelns oder ihrer eigenen Worte zu machen, hatte sie auch hier – vermutlich aus Wut und Enttäuschung darüber, dass Dr. Fuellmich den Corona-Ausschuss zwar mit ihr weiterführen wollte, aber nur noch per Zoom aus den USA – quasi aus der Hüfte schießend einen Streit vom Zaun gebrochen.
Jedenfalls war es nicht der Corona-Ausschuss, der dringend Geld, nämlich 50.000 oder 60.000 Euro benötigte, sondern sie selbst, die 60.000 Euro für den Druck ihres Buches benötigte. Denn sie hatte den Käufern zugesagt, im August 2022 das Buch auszuliefern. Bücher, die nicht gedruckt sind, können aber nicht ausgeliefert werden. Nun stand Viviane Fischer vor dem Problem, die ihr aus den Buchvorverkäufen auf ihr 2020-News-Konto zugegangenen Gelder eigentlich zweimal verwenden zu müssen, nämlich einmal für den Druck der im August 2022 zur Auslieferung fälligen Bücher, wie sie in der eben zitierten Chatnachricht schreibt. Aber außerdem benötigte sie das Geld gleichzeitig für die Rückzahlung ihres Darlehens. Dies schreibt sie mit Chatnachricht vom 09.07.2022, 9:32 Uhr, nachdem sie den Bruchteil einer Sekunde zuvor (offensichtlich wieder, ohne nachzudenken) Dr. Fuellmich wegen seines Darlehens angemahnt hatte:
„Das Geld muss schnellstmöglich zurück (…)“,
und ihr im gleichen Moment klar geworden war, dass das ja entsprechend auch dann für ihr Darlehen gelten musste:
„Meins auch. Das kommt aber, hoffe ich, durch unser Buch rein (…)“
Es handelte sich nicht um „unser“ Buch, sondern um ein Buch von Viviane Fischer. Aber diese Formulierung bedeutet: Sie hoffte, dass sie durch den Verkauf ihres Buches in der Lage sein würde, ihr Darlehen zurückzuzahlen.
Wiederum im selben Moment muss ihr klar geworden sein, dass diese Aussicht zumindest zweifelhaft war. Ob nach der Verwendung der Erträge aus den Vorverkäufen für den Druck ihrer im August 2022 auszuliefernden Bücher noch genügend Geld übrig bleiben würde, um das Darlehen zurückzuzahlen, war nicht abzusehen. Tatsächlich stand sie wegen des hier mit diesem Chatverlauf mit Dr. Fuellmich vom Zaun gebrochenen Streits über die Darlehensrückzahlung so unter Druck, auch ihr eigenes Darlehen schnellstens zurückzuführen, dass sie ab August 2022 die Erträge aus den Buchvorverkäufen gerade nicht für den Druck der Bücher, sondern für die Rückzahlung des Darlehens verwendete, also das Geld zweckentfremdete bzw. veruntreute. Die Bücher wurden erst acht Monate später gedruckt und ausgeliefert. Auch dazu existieren Beweisanträge, die aber, wie alle anderen Anträge der Verteidigung, vom Beschuldigten Schindler abgelehnt worden waren.
Eine Liquiditätskrise, wie von Viviane Fischer behauptet, bestand für den Corona-Ausschuss ohnehin zu keinem Zeitpunkt. Denn erstens bestand auf dem Spendenkonto ausweislich der vom Polizeiermittler Spörhase vorgenommenen Auswertung auf Seite 77 unten und 77 R unten, Hauptakte Band 2, sogar per 30.01.2023 noch ein positiver Saldo in Höhe von mehr als 43.000 Euro. Und zwar dies, obwohl Viviane Fischer (wohlgemerkt: zusätzlich zu dem von ihr offen aufgenommenen Darlehen) verdeckt noch weitere mehr als 95.000 Euro auf ihr 2020-News-Konto hatte abzweigen lassen (Blatt 77 unten, Hauptakte Band 2). Und zweitens stand ja ohnehin jederzeit das Gold für eine Liquidation im Falle einer Liquiditätskrise zur Verfügung, seit Juni 2022 sogar ohne eventuelle steuerliche Nachteile für die Wertsteigerung des Goldes, wie Dr. Fuellmich Viviane Fischer mit Chatnachricht vom 07.07.2022 um 14:11 Uhr, Blatt 13, Selbstlesemappe 3, mitgeteilt hatte:
„Gold kann aber jetzt verwertet werden, ohne dass wir Steuern zahlen müssen, wie Jens vor ein paar Wochen erläuterte.“
Der Beschuldigte Schindler meint, aus der Tatsache, dass Dr. Fuellmich Viviane Fischer geduldig im Chat erläuterte, dass er (wie später nochmals in der E-Mail vom 26.08.2022 ausführlich geschildert) im Begriff war, die Göttinger Immobilie zu veräußern und daraus – aus diesem „Wertspeicher“ – wie geplant das Darlehen zurückzuzahlen, ablesen zu können, dass Viviane Fischer nichts von der Investition in die Immobilie gewusst habe. Er fantasiert auf Blatt 2 seines „rechtlichen Hinweises“ weiter darauf los:
„Demnach sah der Angeklagte selbst Anlass, der Zeugin Fischer zu erklären, dass das Geld nicht auf den Konten belassen worden war, und zeigte sich die Zeugin überrascht, als sie davon erfuhr. Zudem wandte auch der Angeklagte nicht etwa ein, dass dies doch mit der Zeugin so besprochen worden war, sondern erklärte ihr sein Vorgehen. Hieraus schließt die Kammer, dass die Zeugin Viviane Fischer bis zum 07.07.2022 darauf vertraute, dass der Angeklagte die 700.000 liquide auf Bankkonten vorhalten würde und auch nichts anderes besprochen war.“
Tatsächlich ist es genau andersherum (invers, wie es die Taktik der hier handelnden Täter entspricht): Es handelte sich um reine Privatdarlehen, die von beiden (Viviane Fischer und Dr. Fuellmich) auch privat verwendet wurden, aber deren Rückzahlung durch den jeweiligen „Wertspeicher“ gesichert war. Und es war auch nichts anders als diese reinen Privatdarlehen besprochen und vereinbart worden. Wäre etwas anders vereinbart worden, dann wäre das (siehe oben) schlicht schriftlich festgehalten worden.
Wie bereits mehrfach auch im Gericht unter Beweis gestellt und dargelegt worden ist, ignoriert Viviane Fischer alles, was ihr unangenehm ist, und reagiert mitunter nicht einmal auf wiederholte Ansprachen. Wie außerdem aufgrund der vom Beschuldigten Schindler selbst zitierten Aussagen von Rechtsanwalt Weissenborn und danach der Aussagen von Andrea Becherer feststeht, wusste Viviane Fischer bereits seit der im Januar 2021 erfolgten Darlehensauszahlung an sie, dass Dr. Fuellmich sein Geld in der Immobilie parken bzw. investieren würde. Und Viviane Fischer fragte nach persönlicher Inaugenscheinnahme der entsprechenden sichtbaren und von ihr auch wahrgenommenen Gartenarbeiten genau deshalb bei Andrea Becherer nach, ob in der Tat das Geld (wie ihr von Tobias Weissenborn erklärt worden war) in die Immobilie geflossen sei. Sie war also gerade nicht überrascht, sondern blieb völlig gelassen.
Vielmehr hätte es doch spätestens in diesem Moment, wäre Viviane Fischer wirklich überrascht gewesen (und hätte nicht bloß verärgert reagiert, weil eben nicht der Corona-Ausschuss, sondern sie selbst Geld für den Druck ihres im August 2022 auszuliefernden Buches benötigte und deshalb unter Druck stand), dann hätte sie allerspätestens in genau diesem Moment doch jedenfalls in etwa erklärt:
Reiner, so geht das nicht. Ich darf dich daran erinnern, dass zwischen mir und dir doch vereinbart worden ist, das Geld nicht auszugeben, weil wir doch eine Scheinvertragsvereinbarung getroffen haben, wonach die Darlehensverträge nichtig sein sollten, um damit zu verschleiern, dass du und ich eine Treuhandvereinbarung geschlossen haben, wonach das entnommene Geld liquide auf einem anderen Konto von uns vorzuhalten gewesen war.
Wohlgemerkt, sie hätte Dr. Fuellmich in diesem Chatverlauf nicht nur empört auf die vom Beschuldigten Schindler erfundene Konstruktion in der eben beschriebenen Weise hinweisen müssen, sondern sie hätte auch darauf hinweisen müssen (siehe das Schreiben von Rechtsanwalt Willanzheimer vom 21.03.2023), dass sich doch beide, sie und Dr. Fuellmich, zum Vorhalten einer Liquiditätsreserve verpflichtet hatten – wenn denn das Schreiben von Rechtsanwalt Willanzheimer nicht ebenfalls (siehe oben) schlicht auf einer Erfindung von Viviane Fischer beruht hätte. Denn aus welchem Grund hätte sich Dr. Fuellmich einseitig gegenüber Viviane Fischer verpflichten sollen, nur das von ihm entnommene Geld auf ein anderes Konto zu überweisen und dort liquide vorzuhalten, sie aber das Geld nach Belieben ausgeben zu lassen?
Abgesehen davon schrieb Dr. Fuellmich am 15.08.2022 um 20:47 Uhr, inzwischen völlig genervt durch ständig neue Ansinnen von Viviane Fischer, ihr (nicht: dem Corona-Ausschuss) endlich Geld für den Druck ihres Buches (nicht: für den Betrieb des Corona-Ausschusses) zu beschaffen, indem er sich entweder Geld von seinem Freund und Sachverständigen für Wirtschaftsfragen Björn Pirrwitz leihen solle, oder durch die Zusammenarbeit mit ihrem IT-Mann Mick aus Polen Provisionen verschaffen sollte:
„Was soll das? Wir haben eine Vereinbarung. Der Verkauf läuft so, wie ich es geschildert habe. Daraus wird das Geld zurückgeführt und das stand auch nie in Zweifel. Wieso fängst du immer wieder mit derselben Nummer an? Wieso soll Björn mir Geld leihen oder über Mick was laufen? Warum leihst du dir nicht einfach Geld für was auch immer für Zwecke? Diese terrierhafte Nummer hilft nicht weiter, nervt einfach nur.“
Mit der Logik des Beschuldigten Schindler zeigt doch diese Chatnachricht, anknüpfend an die ihr schon im Januar 2021 von Tobias Weissenborn gegebene Information über die Investition des Geldes in die Göttinger Immobilie und anknüpfend daran, dass sie selbst sogar gesehen hatte und sich durch Nachfrage bei der Zeugin Andrea Becherer nochmals vergewissert hatte, dass das Geld in die Immobilie investiert worden war, ganz eindeutig, dass Viviane Fischer eben doch einverstanden gewesen war mit dem Parken des Geldes in der Immobilie und der Rückführung des Darlehens aus dem Verkauf der Immobilien. Was sonst soll der Hinweis auf
„Wir haben eine Vereinbarung, der Verkauf läuft so, wie ich es geschildert habe, daraus wird das Geld zurückgeführt und das stand nie in Zweifel“
bedeuten, als dass Viviane Fischer und Dr. Fuellmich sich (längst mindestens konkludent) einig waren, dass das in der Immobilie geparkte Geld aus dem Verkauf der Immobilie zurückgeführt werden würde und entsprechend Viviane Fischers Darlehen gegebenenfalls aus dem Verkauf oder der Belastung der Immobilie in Mecklenburg-Vorpommern?
Kurz und gut: Trotz der die Auslegungsregeln für Willenserklärungen und Verträge in §§ 133 und 157 BGB zu Tode würgenden Bemühungen des Beschuldigten Schindler spricht alles dafür, dass nur private Darlehensverträge zwischen Dr. Fuellmich und Viviane Fischer in gesellschaftsrechtlich einwandfreier Weise vereinbart wurden und sonst gar nichts.
IV. Zum sogar nach den Feststellungen des Beschuldigten Schindler fehlenden Vorsatz und zur Rechtfertigung der Geldentnahme zum vorübergehenden Schutz vor willkürlicher staatlicher Kontopfändung
1. Für eine Verurteilung wegen Untreue gemäß § 266 StGB reicht es nicht aus, dass die Staatsanwaltschaft jenseits vernünftiger Zweifel nachweist, dass überhaupt die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht vorliegt. Sondern sie muss auch nachweisen, dass der Angeklagte diese Pflichtverletzung vorsätzlich beging; eine fahrlässige Pflichtverletzung reicht nicht.
Hier fehlt es sogar nach den Feststellungen des Beschuldigten Schindler völlig am Vorsatz. Insoweit wird – nachdem ja der Vorwurf gesellschaftsrechtswidriger Darlehen am 03.05.2024 in sich zusammengebrochen war – zum Zwecke der Argumentation unterstellt, dass vorliegend das Verhalten von Dr. Fuellmich objektiv als eine Verletzung fremder Vermögensinteressen zu qualifizieren sei.
Dann fehlt es am Vorsatz, weil Dr. Fuellmich, wie auch vom Gericht selbst, allerdings erst nach erzwungener Beweisaufnahme per Selbstladeverfahren festgestellt worden ist, jederzeit bereit und in der Lage war, das entnommene Geld zurückzuzahlen. Der subjektive Tatbestand des § 266 StGB erfordert nämlich einen doppelten Vorsatz. Zum einen muss der Vorsatz dahin gehen, eine Pflichtwidrigkeit zu begehen, also eine Vermögensbetreuungspflicht zu verletzen. Schon das liegt nicht vor, wie soeben dargelegt, weil es eine andere Möglichkeit als die gewählte, den erforderlichen Schutz von Teilen des Spendenvermögens „sauber“ herbeizuführen, nicht gab. Aber – und dies ist entscheidend – der Vorsatz muss sich auch auf die Zufügung eines Nachteils erstrecken (vgl. Schönke-Schröder/Perron, Strafrechtskommentar, § 266 Rn. 49, S. 2764). Wer aber durchgehend bereit und in der Lage ist, das entnommene Geld jederzeit zurückzuzahlen, kann keinen Vorsatz haben, durch die zum Zwecke des Schutzes des Geldes erfolgte Geldentnahme dem Corona-Ausschuss einen Schaden, also einen Nachteil, zuzufügen. Nochmals: Die Entnahme des Geldes und seine private Verwendung, um es „verschwinden“ zu lassen und vor dem Zugriff der Auftraggeber der Beschuldigten Schindler und John zu schützen, war der einzige Weg, einen Teil der Spendengelder zu schützen und dabei gesellschaftsrechtlich „sauber“ zu bleiben. Hätten Dr. Fuellmich und Viviane Fischer nichts getan, um die Spendengelder vor dem unmittelbar drohenden willkürlichen Zugriff des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes zu schützen, dann hätten sie sich wegen Untreue durch Unterlassen strafbar gemacht (vgl. Schönke-Schröder/Perron, § 266, Nr. 35 a, S. 2753).
Dass den willkürlichen staatlichen Verfolgern, vor welchen das Geld zu schützen war, der Zugriff so gut wie unmöglich gemacht wurde, spielt hier keine Rolle.
2. Wie umfangreich von Rechtsanwalt Siemund dargelegt, wurde vorliegend keine Gesellschaft durch die Geldentnahme zum vorübergehenden Schutz eines Teils der Spendengelder vor willkürlichem staatlichen Zugriff geschädigt. Denn die Gesellschaft, welcher die Anzeigeerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann vorübergehend angehörten, ist mangels Eintragung nie entstanden und hatte deshalb auch nie ein eigenes Konto und somit auch kein eigenes Vermögen. Deshalb hatten ja in der fraglichen Zeit der Darlehensvertragsschlüsse erst Dr. Fuellmich, dann Rechtsanwalt Tobias Weissenborn, dann wieder Dr. Fuellmich Treuhandkonten eingerichtet, auf die die Spender ihre Spenden einzahlten. Und auf diesen Konten hielten Dr. Fuellmich und Rechtsanwalt Tobias Weissenborn das Spendengeld nicht für eine (noch) gar nicht existierende „Vorschalt-UG“, sondern treuhänderisch für die Spender.
Wenn – wie von der Verteidigung unter Beweis gestellt – aber die per transparenten Darlehensverträgen erfolgte Entnahme eines Teils der Spendengelder, um sie so vorübergehend vor staatlichem Zugriff zu schützen, im Interesse der Spender lag, weil so gewährleistet war, dass die Corona-Ausschuss-Aufklärungsarbeit auch im Falle einer Kontopfändung weitergehen würde, dann ist dies nach ständiger Rechtsprechung gerechtfertigt. Es reicht auch die mutmaßliche Einwilligung der Spender (vgl. Schönke-Schröder/Perron, a. a. O., Rn. 48, S. 2763 m. w. N). Nach Schünemann, LPK, Untreue, Rn. 4, ist hier von dem Rechtfertigungsgrund des rechtfertigenden Notstands auszugehen; ebenso Salinger, im Kommentar zum StGB von Wolters Kluwer Online, Rn. 130, der allerdings bei ausdrücklichem oder mutmaßlichem Einverständnis (hier: der Spender) sogar davon ausgeht, dass dies schon den objektiven Tatbestand, also die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht, entfallen lässt.
C Das schriftliche Verfahren, die Verweigerung mündlicher Verhandlungen ab dem 03.05.2024, die Verweigerung jedes Gesprächs und die „weiße Folter“
I. Aber der am 03.05.2024 erfolgte Austausch der angeklagten Fakten und abrupte Abbruch der Beweisaufnahme, um zu verhindern, dass die neu angeklagten Fakten ebenfalls – wie zuvor die ursprünglichen Fakten – widerlegt werden würden, reichte dem Beschuldigten Schindler (und seinen Auftraggebern) nicht aus. Denn inzwischen war auch Schindler und seinen Auftraggebern aufgefallen, dass der Versuch, die Corona-Aufklärungsarbeit mithilfe eines gefakten Schauprozesses zu verhindern, international als eben das wahrgenommen wurde: als ein Schauprozess, eingeleitet durch eine wahlweise als „Abschiebung“ oder „Auslieferung“ getarnte Entführung, um um jeden Preis zu verhindern, dass Dr. Fuellmich seine Arbeit und insbesondere die daran anknüpfende und sich bereits im Model-Grand-Jury-Verfahren widerspiegelnde juristische Aufarbeitung der Corona-Plandemie fortsetzen können würde. Denn zur offenkundigen Überraschung des Beschuldigten Schindler und seiner Hintermänner waren von Anfang bis Ende des landgerichtlichen Verfahrens alle Plätze im Zuschauerraum – zum Teil mit internationalen Prozessbeobachtern – besetzt. Und: die regelmäßigen öffentlichen Informationen in deutscher, englischer und unter anderem auch französischer, holländischer und anderen Sprachen durch Dr. Fuellmich und die Prozessbeobachter, welche der Beschuldigte Schindler Rechtsanwältin Katja Wörmer gleich eingangs des Verfahrens ausdrücklich schriftlich gestattet hatte (selbstverständlich im Rahmen der Waffengleichheit, da ja auch das Gericht und die Staatsanwaltschaft Presseerklärungen abgaben), wurden und werden von immer mehr Menschen überall auf der Welt zur Kenntnis genommen, und zwar auch und insbesondere von einer Vielzahl von Juristen.
II. Als Reaktion hierauf unterwarfen die Beschuldigten Schindler, Dr. Jakob und Luther Dr. Fuellmich ab dem 03.05.2024 – mit ganz kurzen Unterbrechungen – mehr als sechs Monate lang Maßnahmen der sogenannten „weißen Folter“: Deren in mehrfacher Hinsicht trauriger Höhepunkt bestand darin, dass Dr. Fuellmich, als er auf den Hinweis seiner Schwester, einer Krankenschwester, darauf, dass seine Mutter im Sterben lag, um einen letzten Besuch bei seiner Mutter bat, dieser Besuch ebenso verweigert wurde wie danach die Teilnahme an der Beerdigungsfeier/Seebestattung seiner Mutter.
Für den 05.05.2024 war von Unterstützern des Dr. Fuellmich eine Geburtstagsfeier für Dr. Fuellmich als Demonstration vor den Toren der JVA Göttingen angemeldet und genehmigt worden. Um zu verhindern, dass Dr. Fuellmich hiervon etwas mitbekommen würde, wurde er angeblich, weil der Beschuldigte Schindler eine anonyme Droh-E-Mail bekommen hatte, die entweder gar nicht existiert oder von Justus Hoffmann stammt, sofort nach seiner Rückkehr vom Gerichtstermin am 03.05.2024 von der Station A2 auf die Station A0 verlegt. Die Station A0 ist zum einen die Aufnahmestation, von wo aus jeder Neuankömmling üblicherweise innerhalb von zwei bis drei Wochen auf eine der „Normalstationen“ in der U-Haft, nämlich die Stationen A1 bis A3, verlegt wird, wo alle U-Häftlinge miteinander kommunizieren können und auch gemeinsam die sogenannte Freistunde miteinander verbringen können.
Auf die Station A0 werden aber auch alle U-Häftlinge verlegt, die entweder für sich selbst oder andere gefährlich sind oder die wegen Sexualdelikten, insbesondere Pädophilie, auf den anderen Stationen bedroht und verprügelt werden. Damit aber nicht genug, wurde Dr. Fuellmich auf der ohnehin schon von allen anderen Stationen und Häftlingen isolierten Station A0 nochmals isoliert, und zwar in seiner Zelle, einem ca. acht Quadratmeter großen Raum, gehalten, damit er keinerlei Kontaktmöglichkeit mehr mit anderen Häftlingen haben würde – mit Ausnahme des sogenannten „Hausarbeiters“, welcher unter anderem für die Verteilung des Essens verantwortlich ist und, wie sich bald zeigte, für die Beschuldigten Dr. Jakob und Luther andere Häftlinge ausspionierte und im Auftrag der Beschuldigten Dr. Jakob und Luther andere Häftlinge mithilfe von erfundenen Taten anschwärzte.
Auch die sogenannte Freistunde musste Dr. Fuellmich mehr als sechs Monate lang isoliert verbringen, also allein seine Runden im Innenhof des Gefängnisses drehen. Jedes Mal, wenn ein anderer Häftling mit ihm während des Vorbeigangs sprach, zum Beispiel an einem Zellenfenster, ihm Mut zusprach oder ihn auch nur grüßte, wurde dieser andere Häftling bestraft. Insbesondere ein Häftling, mit dem sich Dr. Fuellmich angefreundet hatte und der aus einer gebildeten, angesehenen und einflussreichen Familie in Afghanistan stammte, wurde bestraft, zuerst nur mit Isolierhaft, wie Dr. Fuellmich, aber nur für ein paar Tage. Schließlich aber wurde er auf Anordnung des Richters am Landgericht Göttingen Küttler – welcher sich im Verfahren gegen den afghanischen Staatsbürger der Rechtsbeugung schuldig gemacht hatte, mit der Folge, dass er an ihn Schadensersatz zu leisten haben wird – unter Einschaltung des ebenfalls offenbar immer wieder für Gerichte und Staatsanwaltschaften tätigen angeblichen Sozialarbeiters der JVA Daduna auf die andere, dem Innenhof abgewandte Seite des Haftgebäudes verlegt. Allerdings wurde er wenig später wieder zurückverlegt. Als er erneut versuchte, sich mit Dr. Fuellmich zu verständigen, wurde er erneut isoliert und dann auf Anordnung eines Herrn Brinkop vom Sicherheitsdienst von ca. einem Dutzend Beamten des Sicherheitsdienstes brutal zusammengeschlagen und auf Anweisung des Herrn Brinkop sexuell missbraucht.
Kurze Zeit später wurde der afghanische Häftling auf Anweisung der Beschuldigten Dr. Jakob und Luther in die JVA Wolfenbüttel verlegt. Ebenso wurde ein anderer U-Häftling, der mit Wissen und Wollen des angeblichen Sozialarbeiters Daduna (der ist offenbar inzwischen in einer anderen JVA tätig), von ihn bedrohenden Mithäftlingen schwerst zusammengeschlagen worden war und dabei sein Augenlicht auf einem Auge fast vollständig verloren hatte, dorthin verlegt. Denn Dr. Fuellmich hatte ihn rechtlich beraten über seine Schadensersatzansprüche gegen Daduna, die Anstaltsleitung und das Land Niedersachsen.
Zusätzlich zur Isolationshaft des Dr. Fuellmich (verharmlosend von der JVA-Leitung als „getrennte Unterbringung“ bezeichnet) wurde Dr. Fuellmich fortan zu den Gerichtsterminen am Landgericht Göttingen nicht mehr zusammen mit anderen Häftlingen transportiert. Sondern er wurde auch insoweit isoliert, also allein dorthin transportiert, und zwar immer noch von zwei Beamten des Sicherheitsdienstes begleitet, aber diese waren (und sind bis heute, Mitte April 2025, denn diese Form des Transports dauert ebenso wie die Haltung auf der Isolierstation A0 an) nunmehr bewaffnet, und zwar mit Pistolen und Maschinenpistolen. Außerdem wurden und werden die Transporte zum und vom Gericht von mehreren, nämlich von bis zu fünf Mannschaftswagen der Polizei begleitet, welche wiederum besetzt sind mit ebenso bewaffneten Polizeibeamten. Die sind, wie die Sicherheitsbeamten im Transportwagen, mit kugelsicheren Westen geschützt. Dr. Fuellmich wurde beim Transport (er war wie gesagt allein wegen eines Vergehens angeklagt, nicht wegen eines Verbrechens, und es gibt auch keinerlei Hinweise auf Gewalttätigkeit von Dr. Fuellmich) nicht nur mit Handschellen, die wiederum an einem Bauchgurt gekettet sind, gefesselt, sondern er wurde während der sechs Monate isolierhaft obendrein mit Fußketten gefesselt. Und er wurde und wird bis heute jedes Mal, wenn er das Tragen einer kugelsicheren Weste ablehnt, darüber belehrt, dass ihn dann aber eine Kugel, auch eine versehentlich vom Sicherheitsdienst oder der Polizei abgefeuerte Kugel, treffen und töten könnte, was dann aber sein – Dr. Fuellmichs – Problem sei. Natürlich ist das haftungsrechtlich gröbster Unfug, aber dies wird in der anschließenden internationalen schadensersatzrechtlichen Aufarbeitung noch gesondert geklärt werden.
III. Trotz mehrfacher Aufforderungen durch die Verteidigung, die Gründe für diese Behandlung mitzuteilen, reagierten weder der Beschuldigte Schindler noch die Beschuldigten Dr. Jakob und Luther. Dutzende von Strafanzeigen blieben völlig unbearbeitet, und zwar bis heute, Mitte April 2025. Anträge der Verteidigung, das Verfahren auszusetzen, bis ein sachverständiger Mediziner festgestellt haben würde, ob der – ganz offensichtlich inzwischen schwer traumatisierte – Dr. Fuellmich überhaupt noch haft- und verhandlungsfähig war, wurden ebenso abgelehnt wie der Antrag, Dr. Fuellmich umgehend fachärztlich untersuchen zu lassen.
Nach fünf oder knapp sechs Monaten ließ sich diese Blockadehaltung der Beschuldigten Schindler, Dr. Jakob und Luther nicht mehr aufrechterhalten. Sie teilten dann über die Beschuldigte Luther endlich doch am 30.10.2024 unter Beiheftung sogenannter „Anhörungsbögen“ mit angeblich von Mithäftlingen und Vollzugsbeamten verfassten lächerlichen „Meldungen“ („Dr. Fuellmich unterhielt sich mit muslimischen Häftlingen“, „Dr. Fuellmich legte nicht sofort den Hörer auf, als er mit Rechtsanwältin Wörmer telefonierte und von Vollzugsbeamten aufgefordert wurde, das Telefonat abzubrechen“ und so weiter) mit, dass Dr. Fuellmich unerlaubte Rechtsberatung vorgenommen habe (was offensichtlich so falsch war, dass sogar der Beschuldigte Schindler dies umgehend richtigstellte) und ansonsten die Mithäftlinge „aufgewiegelt“ und „radikalisiert“ habe. Völlig korrekt kommentierte Rechtsanwalt Tobias Pohl dies für die Beschuldigten Schindler, Dr. Jakob und Luther mit Schreiben vom 13.11.2024 wie folgt:
„Keine der von der Antragsgegnerin (gemeint ist die JVA, Anm. d. Unterzeichners) aufgezeigten Verhaltensweisen des Antragstellers (gemeint ist Dr. Fuellmich, Anm. d. Unterzeichners) vermag auch nur im Geringsten die angeordneten Sicherheitsmaßnahmen zu rechtfertigen. (…) Festzustellen ist zunächst, dass eine dem Antragsteller durch die Antragsgegnerin vorgeworfene ,Rechtsberatung’ nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt. (…) Unwahr sind die Behauptungen der Gefangenen 332/24/2 und 326/24/1, der Antragsteller hätte eidesstattliche Erklärungen angefertigt und diese zur Unterschrift vorgelegt, um diese sodann seiner Rechtsanwältin zur Vervielfältigung zu übersenden. Auffällig ist dabei, dass keine dieser angeblichen eidesstattlichen Erklärungen vorgelegt werden kann. So heißt es doch auf Blatt 13 der Anlagen zur Stellungnahme vom 30.10.2024 im vorletzten Absatz:
,Der U-Gef. Buch-Nr. 326/24/1 wollte wohl seine zunächst abgegebene eidesstattliche Erklärung mit einer Beschwerde über die Untätigkeit des SozD UH wieder von dem U-Gef. Fuellmich zurückhaben, da er inzwischen nicht mehr dieser Auffassung ist. Daraufhin entgegnete der U-Gef. Fuellmich wohl: „Das finde ich zwar nicht gut, aber ich kann sie dir eh erst morgen zurückgeben. Die ist gerade unterwegs und kommt erst morgen zurück.“‘
Kein Wort wird darüber verloren, wie es schließlich mit der eidesstattlichen Erklärung weitergegangen ist. Schließlich ist zu erwarten, dass der Gefangene 326/24/1 tatsächlich seine eidesstattliche Erklärung zurückerhalten hat. Weshalb wird diese dann nicht als Anlage überreicht?
Fakt ist, dass es derartige vom Antragsteller vorbereitete bzw. angefertigte eidesstattlichen Erklärungen nicht gab. Die dahingehenden Behauptungen der Gefangenen 332/24/2 und 326/24/1 sind falsch.
Vielmehr war es so, dass der Antragsteller aktiv von anderen Gefangenen angesprochen wurde und diesen sodann half, so wie es der Gefangene 329/24/8 vorgetragen hat:
,(…) Darum habe ich ihn gebeten.‘
Die Antragsgegnerin verliert sich in ihrer Stellungnahme vom 30.10.2024 in ketzerischen Verallgemeinerungen zu einer ,Radikalisierung‘ des Antragstellers.
Vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckte Aussagen des Antragstellers, so sie denn überhaupt von ihm getätigt wurden, werden als Versuch der Manipulation von Mitgefangenen aufgeführt.“
„Sein Bekanntheitsgrad und die mediale Präsenz seiner Unterstützer“ werden dem Antragsteller vorgeworfen und als Begründung der Sicherheitsmaßnahmen angeführt.
Die pauschal behaupteten ,verbreiteten Unwahrheiten sowie Fehlinformationen über vollzugliche Abläufe‘ sowie die Beeinflussung von ,Mitgefangenen in erheblich negativer Weise‘ bleiben ohne konkrete Benennung von Beispielen.
Die Antragsgegnerin trägt nichts dazu vor, wodurch der Antragsteller manipuliert oder aufgehetzt haben soll.
Auch macht die Antragsgegnerin keine konkreten Angaben dazu, wie viele und welche Gefangenen sich beim Justizpersonal ,über das Auftreten des Antragstellers‘ beschwert hätten.
Die von der Antragsgegnerin gesehene ,Gefahr von Gewalttätigkeiten gegen Personen‘ wird überhaupt nicht erläutert.
Die gegen den Antragsteller verhängten Sicherheitsmaßnahmen sind rechtswidrig und verletzen den Antragsteller in seinen Rechten.
Kein einziges Verhalten lässt sich durch die Stellungnahme der Antragsgegnerin vom 30.10.2024 belegen, wodurch die Sicherheit und Ordnung der Anstalt auch nur in geringem Maße gestört wurde.
Zudem äußert sich die Antragsgegnerin nicht zum Erfordernis des Paragrafen … (gemeint ist eine Begründung der ,Sicherheitsmaßnahmen‘, Anm. d. Unterzeichners). Einzig trägt sie vor, die Sicherheitsverfügung sei ,überprüft und zuletzt am 07.10.2024 verlängert‘ worden. Sie gibt jedoch nichts dazu an, wie und durch wen dies geschehen und warum dies dem Antragsteller nicht eröffnet worden ist.
Letztlich sind keinerlei Rechtfertigungsgründe für die angeordnete Sicherheitsmaßnahme ersichtlich, weshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten wird.“
Immerhin wurden daraufhin sang- und klanglos alle Foltermaßnahmen aufgehoben, wenngleich Dr. Fuellmich auf der von allen anderen U-Häftlingen isolierten Station A0 verblieb und auch weiterhin (obwohl ohne Fußketten) von schwer bewaffneten Vollzugsbeamten und Polizei begleitet wird, wenn er ins Gericht und zurück gefahren wird.
Schlimmer noch: Völlig unbelegte Behauptungen, wonach Dr. Fuellmich Mithäftlinge „aufwiegelt“ und „radikalisiert“ und mithilfe seiner Unterstützer angeblich ein Loch in die Mauer der JVA sprengen würde, waren nicht nur falsch. Sondern sie waren von den Beschuldigten Schindler, Dr. Jakob und Luther mithilfe des ihre Anordnungen ausführenden JVA-Beamten Laufer erfunden und zu Papier gebracht worden, um sodann von einem besonderen Mithäftling – scheinbar – bestätigt zu werden. Dabei handelte es sich um den oben schon angesprochenen sogenannten „Hausarbeiter“ namens Wilson Reichardt, der wegen zweifacher Vergewaltigung angeklagt war und deshalb, und weil ihn die anderen Mithäftlinge als der Vollzugsleitung zuarbeitenden „Verräter“ erkannt hatten, mehrfach auf der Normalstation verprügelt worden war. Daraufhin war er Hausarbeiter auf der Station A0 und dort, wie oben angemerkt, für die Beschuldigten Dr. Jakob und Luther als „Spion“ tätig geworden.
Der Verteidigung gelang es, die geschwärzten Namen in den von der Beschuldigten Luther mit ihrer (von Rechtsanwalt Tobias Weissenborn, wie oben zitiert, kommentierten) Stellungnahme vom 30.10.2024 übergebenen Anhörungsbögen zu entschwärzen und alle Namen der beteiligten (in aller Regel mit völlig harmlosen bzw. lächerlichen Kommentaren arbeitenden, siehe oben) Vollzugsbeamten, aber auch der – angeblich – beteiligten Mithäftlinge zu entschwärzen. Dabei fiel auf, dass treibende Kraft offenbar eben jener Wilson Reichardt selbst war. Daraufhin stellte Dr. Fuellmich Wilson Reichardt zur Rede. Dieser gab sofort zu, dass er im Auftrag der JVA-Leitung alles erfunden hatte und dazu (er selbst kann kaum schreiben) sogar von dem Vollzugsbeamten Laufer vorbereitete, fertige Erklärungen unterzeichnet hatte. Er erklärte sich sodann zunächst bereit, hierüber eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, die Dr. Fuellmich innerhalb von zwei Tagen mit ihm erarbeitete. Die Erklärung, die auch nach Wilson Reichardts Meinung den Sachverhalt korrekt wiedergibt, lautet:yyy
„Hiermit erkläre ich in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides Statt das Folgende:
1. Seit etwa Juni 2024 wurde ich von leitenden Beamten der JVA wiederholt gebeten, möglichst Nachteiliges/Negatives über den Mithäftling Dr. Reiner Fuellmich zu berichten. Ich habe außerdem gesehen, dass dies offenbar auch mit anderen Mithäftlingen versucht wurde, sie also dazu zu bewegen, möglichst Nachteiliges über Dr. Fuellmich zu berichten.
2. In meinem Fall war es so, dass ich zunächst gebeten wurde, eine schon von einem Vollzugsbeamten vorbereitete und geschriebene Erklärung zu bestätigen. Diese Erklärung bezog sich auf angebliche Erklärungen anderer, sodass ich lediglich erklären konnte, dass das wohl so richtig sei, wenn die anderen es so erklärt hätten. Die unter die Erklärung gesetzte Unterschrift auf der linken Seite stammt nicht von mir.
3. Vor ca. zwei oder drei Wochen hatte ich einen Gerichtstermin beim Landgericht Göttingen. Nach dem Termin wurde ich von einem Richter namens Küppler und einem Staatsanwalt, dessen Namen ich nicht erinnere, sowie einem angeblichen Rechtsanwalt, eines inzwischen verlegten Mithäftlings namens Rody Fattah angesprochen, ob ich nicht etwas Negatives betreffend die Beratung von Rody Fattah durch Dr. Fuellmich erklären könne. Ich erklärte, dass ich dazu nichts sagen könne. Ich war in Begleitung meiner Anwälte.
Göttingen, 28.11.2024
Wilson Reichardt“
Jedoch erklärte Wilson Reichardt sodann, als Dr. Fuellmich ihn um seine Unterschrift unter die zusammen mit Wilson Reichardt erarbeitete eidesstattliche Versicherung bat, dass er dies mit seinen Anwälten in Hannover besprochen habe; das kam Dr. Fuellmich seltsam vor, da Wilson Reichardt bis dahin, da er aus München stamme, erklärt hatte, dass seine Anwälte in München zu Hause seien. Diese Anwälte in Hannover hätten ihm erklärt, dass es besser sei, diese Erklärung im Rahmen einer Zeugenaussage vor Gericht abzugeben. Misstrauisch geworden, bat Dr. Fuellmich Wilson Reichardt um eine Telefonnummer seiner Anwälte, damit Rechtsanwältin Wörmer dies mit ihnen besprechen könne. Rechtsanwältin Wörmer erreichte unter der angegebenen Hannoveraner Telefonnummer jedoch nicht die von Wilson Reichardt angegebenen Anwälte, wie sie Dr. Fuellmich abends Ende November, Anfang Dezember 2024 am Telefon erklärte. Dies hielt Dr. Fuellmich Wilson Reichardt sofort vor. Einen Tag später wurde er – nun offensichtlich enttarnt – in ein anderes Gefängnis, angeblich nach Lübeck, verlegt.
IV. Trotz allem gelang es der Verteidigung schließlich, Dr. Fuellmich – zwar nur innerhalb der JVA – durch einen auch psychiatrisch erfahrenen Facharzt seines Vertrauens untersuchen zu lassen. Dem vorausgegangen waren jedoch mehrere völlig ergebnislose Termine, für die der nach Angaben einiger Häftlinge selbst schwer suchtkranke Leiter des medizinischen Dienstes, ein angeblicher Arzt namens Frank, verantwortlich war. Dieser hat aufgrund von ihm innerhalb der vergangenen ca. 15 Jahre begangener schwerer ärztlicher Fehler schwerste Verletzungen von U-Häftlingen verursacht. Mindestens zwei andere Gefängnis-Mediziner sind bereit, gegen ihn auszusagen. Die Namen sind der Verteidigung bekannt. Bei dem ersten Versuch einer medizinischen Diagnose für Dr. Fuellmich, die noch in der JVA selbst stattfand, zeigte sich der Beschuldigte Frank völlig desinteressiert, ja geradezu geistesabwesend. Ebenso erging es Dr. Fuellmich mit dem völlig desinteressierten Anstaltspsychiater und dann noch einer Ärztin namens Goost, gegen die inzwischen auch Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erstattet worden ist. Alle drei hatten Dr. Fuellmich nicht einmal zugehört und lapidar gemeint, es sei normal, dass die U-Haft als belastend empfunden werde. Dass es sich hier nicht um normale U-Haft handelte, wie Dr. Fuellmich erläutert hatte, ignorierten alle drei vollständig.
Besonders aufschlussreich war der wegen Erkrankung beantragte Termin zur Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit beim Beschuldigten Frank. Denn dieser fand nicht in der medizinischen Abteilung der JVA statt, sondern in seiner Privatpraxis. Er ließ Dr. Fuellmich vom Sicherheitsdienst, begleitet durch schwer bewaffnete Polizisten in Mannschaftswagen vorführen, mit an den Bauchgurt geketteten Handschellen und in Fußketten gelegt und während die Polizisten und Sicherheitsbeamten ihre Waffen im Anschlag hielten. Das Anamnese- und Diagnosegespräch fand dann in einem Behandlungszimmer des Beschuldigten Frank in Anwesenheit der ihre Waffen weiterhin im Anschlag haltenden Sicherheitsdienstbeamten statt. Der beschuldigte Frank versuchte dabei, seine zitternden Hände zwischen seinen Knien zu verbergen. Allerdings war das, was Dr. Fuellmich für Angst hielt, vermutlich Zeichen seiner Suchterkrankung, wie ihm (Dr. Fuellmich) danach von Mithäftlingen erläutert wurde, deren Namen der Verteidigung bekannt sind.
V. Immerhin: Schließlich wurde Dr. Fuellmich von dem Mediziner Dr. Külken untersucht. Dieser erstellte am 15.12.2024 die folgende „ärztliche Stellungnahme“ zum gesundheitlichen Zustand von Dr. Fuellmich:
„Am 14.12.2024 habe ich Dr. Fuellmich auf dessen Wunsch in der JVA Rosdorf besucht. Ich habe mit ihm ein einstündiges Interview geführt zur Abklärung des Vorliegens und gegebenenfalls der Schwere einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) sowie gegebenenfalls zur Einschätzung der aktuellen Belastbarkeit des Herrn Dr. Fuellmich für eine Fortsetzung der Haft und des Gerichtsverfahrens.
Im Vorfeld hatte ich die JVA fernmündlich ersucht, mir für dieses ärztliche Gespräch gemäß meiner schriftlichen Besuchserlaubnis ein Gespräch ohne Gegenwart eines Beamten zu ermöglichen. Dieses Recht wurde mir ohne Begründung als ,unüblich‘ verwehrt. – Auch wurde mir verwehrt, zu Dokumentationszwecken Fragebögen und Schreibwerkzeug mitzunehmen. Dementsprechend konnte das Interview nicht standardgemäß durchgeführt werden und von mir lediglich ein Gedächtnisprotokoll angefertigt werden.
Das Untersuchungsergebnis ist alarmierend. Nicht nur sind wesentliche psychische und somatische Merkmale einer PTBS (im Kontext eines Typ-2-Traumas) mehr als genügend vorhanden. Schwerer noch wiegen die fortgesetzten Retraumatisierungen durch spezielle, insbesondere seit Mai 2024 von der JVA ergriffene Maßnahmen der Isolierung von den Mithäftlingen mit beiderseitigem Kontaktverbot und offenbar brutalen Sanktionen bei Verbotsübertretungen, sowie – bei den Transporten zwischen JVA und Gericht – die als extrem demütigend erlebten Hand- und Fußfesselungen und das regelmäßige Thematisieren vonseiten der Beamten, ihn könne unterwegs eine verirrte Revolverkugel treffen.
Zur Einschätzung der Haft- und Verhandlungsfähigkeit: Das nach wie vor weitgehend angepasste erscheinende Auftreten des Herrn Dr. Fuellmich in der JVA vor Gericht ist nach meiner Einschätzung immer weniger auf dessen (primär überdurchschnittliche) Resilienz zurückzuführen, und dafür immer mehr auf PTBS-typische Vermeidungsstrategien, hinter denen sich ein erheblicher und anwachsender Leidensdruck verbirgt. Diese Vermeidungspraxis erfordert einen außerordentlichen Aufwand an Kraft, die jetzt erschöpft erscheint. Im Falle der Fortsetzung von Haft- und Gerichtsverhandlungen ist zeitnah mit einer psychischen (und möglicherweise auch somatischen) Dekompensation existenziellen Ausmaßes zu rechnen.
Zur Abgrenzung drohender Gefahr sind eine sofortige und unbehinderte fachärztliche Untersuchung und Begutachtung sowie entsprechende Konsequenzen angezeigt. (…)“
Aber auch diese mindestens ein ordentliches externes Gutachten zwingend erforderlich machende ärztliche Stellungnahme eines Facharztes interessierte die Beschuldigten Schindler, Dr. Jakob, Luther oder Frank nicht im Allergeringsten. Der Beschuldigte Schindler verweigert auch weiterhin eine Aussetzung des Verfahrens bis zur abschließenden Erklärung der Haft- und Verhandlungsfähigkeit des Dr. Fuellmich. Vielmehr setzte der Beschuldigte Schindler mit größtem Nachdruck das Strafverfahren gegen Dr. Fuellmich fort, welches spätestens seit dem 03.05.2024 die Bezeichnung einer „mündlichen Verhandlung“ nicht mehr verdient hatte. Denn ab diesem Tag lehnte er nicht nur alle Anträge der Verteidigung oder des Angeklagten ab, sondern verweigerte überhaupt jede Kommunikation mit der Verteidigung, insbesondere dem Angeklagten. Er beantwortete keine einzige Frage des Angeklagten mehr, auch nicht, wenn dieser schlicht Aufklärung, zum Beispiel über die Gründe für die oben beschriebenen Maßnahmen der „weißen Folter“ erbat. Auch eine „Verständigung“ bzw. das von der Verteidigung erbetene „Rechtsgespräch“ verweigerte er, wie es auch die Beschuldigten Recha und John taten.
Aber auch damit war dem immer offensichtlicher auch den Prozessbeobachtern ins Auge fallenden Anliegen noch nicht Genüge getan, den Angeklagten und die Verteidigung schlicht zum Schweigen zu bringen, um zu verhindern, dass insbesondere die internationale Öffentlichkeit mitbekommen würde, was hier im Göttinger Gericht zur Unterdrückung der Corona-Pandemie-Aufklärung vor sich ging. Deshalb ordnete der Beschuldigte Schindler kurze Zeit nach dem 03.05.2024 die Durchführung des schriftlichen Verfahrens in Form des sogenannten „Selbstleseverfahrens“ gemäß § 257 a StPO an. Dies führte, wie vom Beschuldigten Schindler beabsichtigt, zu einem grob rechts- und verfassungswidrigen Ausschluss der Öffentlichkeit und der Verletzung des Mündlichkeitsgrundsatzes. Und es führte zu enormer zeitlicher Verzögerung des Verfahrens. Denn jedes Mal, wenn ein Antrag von der Verteidigung gestellt wurde, musste dies schriftlich geschehen. Dies war nicht nur für den inzwischen fast 19 Monate in U-Haft sitzenden und in seiner Verteidigungsmöglichkeit schwer beschränkten Dr. Fuellmich – er kann weder auf seine Akten noch auf seinen Computer noch auf das Internet zugreifen – unzumutbar, sondern es führte ganz konkret dazu, dass die anwesende Öffentlichkeit nichts mehr mitbekam. Denn da die Anträge nicht mehr verlesen wurden, nahm der Beschuldigte Schindler sie mit in das Besprechungszimmer der Kammer, ließ jedes Mal Dr. Fuellmich mit Handschellen fesseln und in eine Kellerzelle verlegen, um nach (vermutlich jedenfalls) Durchlesen des Antrags diesen mit immer gleichen Textbausteinen abzuweisen.
Besonders seltsam erscheint die völlige Teilnahmslosigkeit, mit welcher sowohl der Beschuldigte Schindler als auch die Beschuldigten Recha und John reagierten, weil Dr. Fuellmich ihnen zweimal anbot, einen vor 20 Jahren von drei Personen begangenen Mord aufzuklären. Dr. Fuellmich verfügt – über Mithäftlinge und ihre Anwälte – über die Information, um welchen Mord und um welche Mörder es sich handelt. Diese Information, welche nicht nur zur Aufklärung jenes Mordes, sondern auch zur Verhinderung weiterer entsprechender Taten – gegebenenfalls auch zur Aufklärung weiterer schon von den drei Personen begangener Taten – führen würde, hatte Dr. Fuellmich für ein Rechtsgespräch angeboten, in welchem es um einen sogenannten „Deal“ gegangen wäre.
Eigentlich ist es, jedenfalls im angloamerikanischen Recht, selbstverständlich, dass das Angebot von stichhaltigen, sofort überprüfbaren Informationen über derartige Kapitalverbrechen und die verantwortlichen Täter gegen Straffreiheit oder Strafmilderung wegen eines angeklagten Vergehens mindestens zu einem Rechtsgespräch oder irgendeiner Kommunikation führt. Hier blieb es, trotz mehrfacher Ansprache, nur bei völliger emotionsloser Reaktionslosigkeit der Beschuldigten Schindler, Recha und John.
VI. Als aber all dies noch nicht das seit dem 03.05.2024 immer wieder – unter scheinheiliger Berufung des Beschuldigten Schindler auf die Eiligkeit des Verfahrens, weil es ja eine Haftsache sei – geforderte schnelle Urteil in greifbare Nähe hatte kommen lassen (der Beschuldigte John hatte kurz nach dem 03.05.2024 ein etwa dreiminütiges Plädoyer gehalten und eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert), griffen die engstens mit den Anzeigeerstattern zusammenarbeitenden Beschuldigten Schindler und John sowie Recha zu noch drastischeren Maßnahmen:
Die Anzeigeerstatter Justus Hoffmann und Antonia Fischer hatten unter immer neuen falschen Identitäten (darunter „Dominatrix“) im Internet eine groß angelegte Verleumdungskampagne gegen Dr. Fuellmich, die Mitglieder der Verteidigung, Journalisten und andere Unterstützer in Gang gesetzt. Autoren waren Antonia Fischer und Justus Hoffmann; Antonia Fischer, die schon in ihrer Referendarszeit für den Staatsschutz tätig gewesen war, war auch Administratorin. Rechtsanwalt Siemund führte dem Gericht im Detail vor, mit welchen – sexuell pervers und sadomasochistisch aufgeladenen und damit alles über Antonia Fischers und Justus Hoffmanns Probleme aussagenden – Memes und Kommentaren die Anzeigeerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann dort arbeiteten. Davon abgesehen riefen Justus Hoffmann und Antonia Fischer dort zu einem „Anzeigen-Tsunami“ gegen die Mitglieder der Verteidigung auf und erstatteten selbst eine Vielzahl solcher Anzeigen. Der Beschuldigte John war dann sofort bereit, auf diese Anzeigen strafrechtliche Ermittlungen gegen die Mitglieder der Verteidigung und den Angeklagten einzuleiten. Und der Beschuldigte Schindler nahm hierauf später im Rahmen der mündlichen Verkündung seiner Entscheidung am 24.04.2025 um 17 Uhr Bezug, indem er ankündigte, dass wegen der Äußerungen der Verteidigung und des Angeklagten im Rahmen ihrer Verteidigung weitere Anklagen erfolgen würden.
Nur informierten die Prozessbeobachter und der Angeklagte Dr. Fuellmich auch weiterhin und jetzt erst recht die internationale Öffentlichkeit über das ganz offenkundig alle rechtsstaatlichen Grenzen sprengende, hochskandalöse und kriminelle Verhalten der Beschuldigten John, Recha und Schindler, sodass die Anzeigeerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann sich offensichtlich hierdurch veranlasst sahen, nunmehr – sich immer noch hinter Fake-Identitäten versteckend – offen zum Mord an der Verteidigung und dem Angeklagten aufzurufen. Es gelang ihnen sogar, zu diesem Zweck zwei Möchtegern-Attentäter in den Gerichtssaal zu entsenden, von denen einer zuvor in einem Post schriftlich erklärt hatte, er wolle Dr. Fuellmich tot im Gerichtssaal in seinem Blute sehen. Justus Hoffmann hatte dazu ein passendes Bild beigesteuert, auf den Dr. Fuellmich blutüberströmt im Gerichtssaal liegend gezeigt wird. Auch das nahmen die Beschuldigten Schindler und Recha – offenbar belustigt – lediglich zur Kenntnis.
Als die Verteidigung und Dr. Fuellmich am 21.03.2025 das Gericht und den Beschuldigten Recha hierauf und auf die beiden Möchtegern-Attentäter im Gericht hinwiesen, diese identifizierten und Rechtsanwältin Wörmer um Schutz bat, reagierte Recha überhaupt nicht bzw. nur mit ostentativem Desinteresse. Und der Beschuldigte Schindler wies die Verteidigung und den Angeklagten lapidar darauf hin, dass sie ja später irgendwann Strafanzeige bei der Polizei stellen könnten. Ihn selbst gehe das alles jedenfalls nichts an. Rechtsanwältin Wörmer solle nun endlich mit ihrem Plädoyer fortfahren.
Die inzwischen kaum noch zur Ausübung ihrer Verteidigungsarbeit fähige Rechtsanwältin Wörmer bat um eine Verhandlungspause, um sich wieder fassen zu können, und begab sich – während Dr. Fuellmich wieder einmal in Handschellen in die Zelle im Keller geführt worden war – in den Hof des Gerichts. Dort näherte sich sodann der zuvor für das Gericht ausdrücklich von Dr. Fuellmich und Rechtsanwältin Wörmer identifizierte Möchtegern-Attentäter Rechtsanwältin Wörmer bedrohlich. Es war dann nur den dazwischentretenden Justizbeamten zu verdanken, dass ein körperlicher Angriff nicht mehr ausgeführt werden konnte. Auf den folgenden körperlichen Zusammenbruch von Rechtsanwältin Wörmer hin war es wiederum nur einer Justizbeamtin zu verdanken, dass Rechtsanwältin Wörmer von einem Notarztwagen in das Klinikum gebracht und dort medizinisch versorgt wurde.
Die Beschuldigten Schindler und Recha interessierte all dies nicht im Mindesten, sie warteten schlicht ungerührt ab, ob die Angriffe, vor denen Rechtsanwältin Wörmer und der Angeklagte Dr. Fuellmich sie um Schutz gebeten hatten, erfolgen würden und ob diese erfolgreich sein würden. Beim nächsten anberaumten Verhandlungstermin erklärte der Beschuldigte Schindler sodann Rechtsanwältin Wörmer, dass er ihr Schlussplädoyer nunmehr durch eine zeitliche Vorgabe beschränken werde. Den daraufhin gestellte Befangenheitsantrag wies der Beschuldigte Schindler wie gewohnt ab.
Als dann Dr. Fuellmich mit seinem „letzten Wort“ (das heißt: der Präsentation und Erläuterung dieser Strafanzeige) fortfuhr, beschränkte er auch Dr. Fuellmich in seiner Redezeit und zwang ihn schließlich zum Abbruch, als ihm klar geworden war, dass ein großer Teil des „letzten Wortes“ in diese Strafanzeige eingekleidet worden war, die sich insbesondere gegen ihn, den Beschuldigten Schindler, richtet.
D Rechtslage betreffend die von den Beschuldigten begangenen Straftaten, insbesondere betreffend die Rechtsbeugung
Abschließend beschränkt sich diese Strafanzeige wegen des Grundsatzes jura novit curia auf einige wenige Anmerkungen zu den vorgeworfenen Straftaten, insbesondere der Rechtsbeugung, der Verweigerung rechtlichen Gehörs, der Anordnung des schriftlichen Verfahrens in Form des Selbstleseverfahrens und der als Abschiebung und Auslieferung getarnten Entführung von Dr. Fuellmich aus Mexiko.
I. Zunächst ein paar Worte zur Verweigerung rechtlichen Gehörs vor der Entführung und Inhaftierung von Dr. Fuellmich am 11.10.2023. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Strafanzeige vom 02.09.2022 stammt und gemäß dem Bericht des Ermittlers Spörhase vom 31.01.2023 (Blatt 135, Hauptakte Band 1) mindestens die offenbar auch ihm seltsam erscheinenden Anzeigeerstatter und die Zeugin Viviane Fischer als Zeugen vernommen werden sollten. Das aber unterblieb.
Allermindestens hätte Dr. Fuellmich selbst als Beschuldigter gemäß § 163 a StPO
„spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen“
vernommen werden müssen.
Stattdessen unterließ der Beschuldigte John dies nicht nur, sondern er verhinderte das aktiv, indem er, nachdem Mitarbeiter der Kanzlei Dr. Fuellmich wegen merkwürdiger Nachfragen in der Kanzlei des Dr. Fuellmich misstrauisch geworden waren, auf konkrete Anfragen zunächst der Rechtsanwältin Cathrin Behn und Tobias Weissenborn jede Auskunft und insbesondere Akteneinsicht verweigerte. Dies geschah mit der Begründung, dass auch gegen sie als Beschuldigte ermittelt werden würde. Das stellte sich später als reine Schutzbehauptung heraus. Denn diese angeblichen Ermittlungen (in keiner der Akten findet sich irgendeine Spur von Ermittlungen) mussten sodann sang- und klanglos eingestellt werden – aber natürlich erst nach der Entführung und Inhaftierung von Dr. Fuellmich.
Als sodann die Münchner Rechtsanwältin Dagmar Schön um Auskunft und Akteneinsicht ersuchte, verweigerte der Beschuldigte John dies auch ihr und verwies darauf, dass noch sehr viel zu ermitteln sei und dass dies der schwierigste von angeblich von ihm in Göttingen übernommenen 60 Strafverfahren sei. Auch dies erwies sich als Schutzbehauptung, denn der Beschuldigte John hatte auch im Falle des Dr. Fuellmich – wie auch sonst – überhaupt keine Ermittlungen durchgeführt, sondern lediglich am 04.11.2022 veranlasst, dass die gemäß dem Analysebericht des Verfassungsschutzes/Staatsschutzes/Schmelter bereits durchgeführte Kontenauswertung nochmals durchgeführt wurde.
Auf diese Weise wurde nicht nur verhindert, dass der Beschuldigte Dr. Fuellmich gemäß § 163 Abs. 2 StPO „Anträge zur Aufnahme von Beweisen“ stellen konnte, die ihn sofort entlastet hätten. Denn bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Anklageschrift am 17.11.2023 existierte ja lediglich ein in jeder Beziehung fehlerhafter Haftbefehl vom 15.03.2023 (siehe oben). Es hätte also auch unter diesem zeitlichen Aspekt mehr als hinreichend Gelegenheit gegeben, Dr. Fuellmich als Beschuldigten zwischen dem Eingang der Strafanzeige am 02.09.2022 und der Ausstellung des Haftbefehls am 15.03.2023 anzuhören. Jedenfalls aber hätte eine Anhörung von Dr. Fuellmich ergeben, dass alle drei Prämissen der in jeder Beziehung von falschen Behauptungen getragenen Strafanzeige und dementsprechend auch der allein auf dieser Strafanzeige basierende Haftbefehl falsch waren:
1. Auch die ersten 200.000 Euro wurden nicht „einfach so“ veruntreut oder unterschlagen, sondern stellten die Auszahlung auf einen völlig legalen Darlehensvertrag dar.
2. Beide Darlehen (einmal über 200.000 und einmal über 500.000 Euro) waren gesellschaftsrechtlich nicht zu beanstanden, weil
a) eine echte Gefährdungslage für die Spendengelder auf dem Spendenkonto bestand,
b) Dr. Fuellmich jederzeit bereit und in der Lage war, das Darlehen im Fall einer allerdings nie eingetretenen Liquiditätskrise zurückzuführen,
c) die Anzeige erstattenden, völlig inaktiven und nur am Spendengeld interessierten Ersatzgesellschafter Antonia Fischer und Justus Hoffmann weder für die Arbeit des Corona-Ausschusses noch gesellschaftsrechtlich hier eine Rolle gespielt hatten (sie waren ausschließlich am Spendengeld interessiert),
d) alle Geschäftsführer, auch Dr. Fuellmich, waren alleingeschäftsführungsbefugt waren.
So jedenfalls wurde vom Beschuldigten John – offenkundig in Ausführung des ihm erteilten Auftrags – vorschnell Anklage erhoben, ohne dem Beschuldigten Dr. Fuellmich rechtliches Gehör zu gewähren. Dies geschah unter Missachtung des § 163 a Abs. 1 StPO, denn erfolgversprechende Verteidigungsmöglichkeiten (siehe oben) wurden dadurch gezielt unterbunden.
II. Die wahlweise als „Abschiebung“ (so der Beschuldigte Schindler wider besseres Wissen) oder als „Auslieferung“ (so die Bezeichnung im Festnahmeprotokoll vom 13.10.2023 am Frankfurter Flughafen) getarnte völkerrechtswidrige Entführung ist ein völkerrechtswidriges Delikt (vgl. statt vieler Schünemann, „Eine Würdigung zum 70. Geburtstag von Paul Günter Pötz“, in: 140 Jahre Goltdammer‘s Archiv für Strafrecht, Herausgeber Jürgen Wolter, 1939, S. 226 ff.), hier begangen durch die Beschuldigten John, Roggatz und den bislang nicht beschuldigten Knobloch. Dieses völkerrechtswidrige Delikt verpflichtet den entführenden Staat, hier also Deutschland, auf Verlangen des verletzten Staates (hier also Mexiko) zur Rückführung des Entführten (Schünemann, a. a. O., S. 229 m. w. N.).
Wenn aber der verletzte Staat, hier also Mexiko, seinen Rückführungsanspruch zum Beispiel aus politischen Gründen (Mexiko war, wie Dr. Fuellmich vom Leiter der Migrationsbehörde und dem Honorarkonsul in Tijuana berichtet worden war, von der Deutschen Botschaft in Mexico unter Druck gesetzt worden) nicht wahrnimmt, dann, so Schünemann weiter, ist
„wirksames Mittel zur Unterbindung dieses Schandflecks auf dem Tableau der internationalen Rechtshilfebeziehung die Zubilligung eigener Restitutionsansprüche des Entführten, die auf seine Freilassung, wenn nicht gar auf die endgültige Einstellung des Strafverfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses gerichtet sein müssen“ (Schünemann, a. a. O., S. 229).
Die hier somit gegebene
„Verletzung der vom Rechtsstaatsprinzip geschützten Rechtssphäre des Verfolgten wegen Missachtung der im Auslieferungsrecht zu seinem Schutz existierenden Vorschriften und Förmlichkeiten“ (hier insbesondere das Erfordernis, einen Auslieferungsantrag beim OLG Braunschweig zu stellen und Dr. Fuellmich im Rahmen eines daran anschließenden Auslieferungsverfahrens rechtliches Gehör zu gewähren und nicht zu verweigern, Anm. d. Unterzeichners) kann weder gerechtfertigt noch geheilt werden.“ (vgl. Schünemann, a. a. O., S. 233).
Denn:
„Die Missachtung der individualschützenden Normen des Auslieferungsrechts begründet bei der innerstaatlichen Verfolgung sogar eines Ausgelieferten nach der seit vielen Jahren einhelligen Rechtsprechung und Lehre ein Verfahrenshindernis“ (vgl. Schünemann, a. a. O., S. 233, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Literatur in Fn. 74),
oder:
„Die Verwirkung des Strafverfolgungsanspruchs, eine Parallele zu den Beweisverwertungsverboten, dem Folgenbeseitigungsanspruch und die Garantie der persönlichen Freiheit in Art. 5 Abs. 1 MRK“ (Schünemann, a. a. O., unter Inbezugnahme der Entscheidung EuGRZ 1986, S. 2 ff.).
„Selbstverständlich handelt es sich bei der durch eine Entführung eingeleiteten Inhaftierung um eine das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzende Freiheitsentziehung, neben der es auf die gleichzeitige Verletzung von Art. 5 Absatz 1 lit. c MRK, der auch in Strafsachen nur eine rechtmäßige Festnahme und nicht eine Entführung gestattet (vgl. EGMR im Fall Bozano, NJW 1987, 366 f.), nicht einmal mehr entscheidend ankommt.“ (Schünemann, a. a. O., S. 237).
„Für den hier gegebenen Fall, dass der Verfolgerstaat (hier Deutschland) des Verfolgten nicht auf dem vorgeschriebenen Auslieferungswege, sondern durch vorsätzlich kriminelle Machenschaften habhaft wird, kommt auch die anscheinend dem Bundesverfassungsgericht vorschwebende Konstruktion einer mit Eröffnung des Haftbefehls in Deutschland nachträglich rechtmäßig werdenden Freiheitsentziehung keinesfalls in Betracht.“ (Schünemann, a. a. O., S. 237).
III. Die Anordnung des in § 257 a StPO als „Selbstleseverfahren“ bezeichneten schriftlichen Verfahrens durch den Beschuldigten Schindler mit den hier bezeichneten Konsequenzen für den ohnehin schon durch die völlig unverhältnismäßige U-Haft in seiner Verteidigung schwer beeinträchtigten Dr. Fuellmich stellt – nicht erst in der Gesamtschau – eine besonders grobe Verletzung sowohl des Mündlichkeitsgrundsatzes als auch des Öffentlichkeitsprinzips dar. Denn es war damals weder erkennbar, dass das Antragsrecht von Beteiligten (hier: der Verteidigung) missbraucht werden würde; die Verteidigung beharrte lediglich auf ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör zu den seit dem 03.05.2024 plötzlich im Raum stehenden neuen Vorwürfen (vgl. insoweit Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, Diemer, Rn. 5 zu § 257a StPO, 9. Aufl., 2023). Vor allem aber diente es gerade nicht einer ebenso „zutreffenden wie raschen Aufklärung der Tat“, sondern dem Gegenteil (vgl. Karlsruher Kommentar, ebd.).
Die Anordnung kam vor allem auch deshalb nicht in Betracht, weil sie den Verfahrensbeteiligten, und zwar insbesondere Dr. Fuellmich, aus den oben bereits geschilderten Gründen, nicht zumutbar war (vgl. erneut Karlsruher Kommentar, ebd.).
IV. Die mehrfach wiederholte Behauptung des Beschuldigten Schindler, eine Anhörung der Zeugen Antonia Fischer und Justus Hoffmann sowie Marcel Templin und Viviane Fischer sei nicht erforderlich, weil es auf sie nicht einmal betreffend ihre Glaubwürdigkeit ankomme, stellte er wider besseres Wissen auf. Denn betreffend die Anzeigeerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann stellte der Beschuldigte Schindler in seiner mündlichen Urteilsbegründung vom 24.04.2025 ausdrücklich auf ihre Glaubwürdigkeit ab. Die war aber längst zerstört, unter anderem weil
– ihre Strafanzeige ausschließlich falsche Angaben enthielt (siehe oben)
– und sie unter falschen Identitäten im Internet Diffamierungen und Mordaufrufe gegen die Verteidigung, den Angeklagten Dr. Fuellmich und andere verbreiteten und
– sie Dr. Fuellmich weit mehr als 1 Mio. Euro im Wege des Betruges und der Erpressung und ca. 400.000 Euro an Mandantengeldern entwendet hatten.
Dennoch „glaubte“ der Beschuldigte Schindler – oder gab dies jedenfalls vor – ihren falschen Behauptungen, sie hätten nicht im November 2020 von Dr. Fuellmich erfahren, dass Viviane Fischer und er wegen der Bedrohungen für das Spendenkonto Darlehensverträge abschließen würden und Dr. Fuellmich und Viviane Fischer daran dachten, auf Rat von Jens Kuhn Gold für den Corona-Ausschuss zu erwerben.
Und selbstverständlich kommt es für die vom Beschuldigten Schindler erklärte Annahme, es habe eine komplexe Vereinbarung zwischen Dr. Fuellmich und Viviane Fischer gegeben (wie oben erläutert: Darlehensvertrag, Scheingeschäft, Treuhandvertrag, Liquiditätsreserve), in jedem Falle auf die Glaubwürdigkeit der Zeugin Viviane Fischer an.
Dies hatte der Beschuldigte Schindler gegenüber dem OLG Braunschweig sogar selbst erklärt, als er diesem eine Darstellung der bis zum 27.02.2024 in der Hauptverhandlung vorgenommenen Beweise übermittelte und dort unter Punkt 3 ausführte:
„Entweder der Angeklagte und Frau Viviane Fischer haben wechselseitig die Verwendung der Darlehensbeträge für private Zwecke gebilligt, oder sie hatten vereinbart, die Gelder als Liquiditätsreserve vorzuhalten (kein Wort von Scheingeschäftsvereinbarung oder Treuhandvereinbarung, Anm. d. Unterzeichners), woran sich beide unabhängig voneinander nie gehalten hatten. Unabhängig davon, welche der beiden Sachverhaltsvarianten letztlich vorlag (die insoweit bedeutsame Vernehmung der Zeugin Viviane Fischer hat noch nicht stattgefunden), läge nach Würdigung der Kammer eine Untreue vor, entweder infolge des kollusiven Zusammenwirkens mit Frau Viviane Fischer oder durch einen Verstoß gegen eine mit Viviane Fischer geschlossene Vereinbarung (…)“ (Hervorhebung durch den Unterzeichner)
Wieso soll die Vernehmung von Viviane Fischer zu angeblich geschlossenen Verträgen „bedeutsam“ sein, es aber nicht auf ihre Glaubwürdigkeit ankommen? Mehr juristischer Unfug ist kaum möglich.
V. Schon für sich genommen stellt allein das Austauschen der als Untreue angeklagten Fakten im Rahmen eines „rechtlichen Hinweises“ am 03.05.2024 in Kombination mit der gleichzeitig erfolgten Verweigerung rechtlichen Gehörs für die Verteidigung und insbesondere der Weigerung, überhaupt Zeugen der Verteidigung zur Widerlegung dieser Erfindung anzuhören, einen besonders krassen Fall der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB dar.
In der Gesamtschau aller hier nochmals zusammengefassten Umstände jedoch kann keinerlei vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass der Tatbestand des § 339 StGB erfüllt ist, denn der Beschuldigte Schindler hat sich mit diesem
– Austausch der angeklagten Fakten in Kombination mit der Verweigerung rechtlichen Gehörs und hierzu,
– der wider besseres Wissen erfolgten Darstellung der Entführung des Dr. Fuellmich aus Mexiko als „Abschiebung“,
– der Anordnung des schriftlichen „Selbstleseverfahrens“ gemäß § 257a StPO,
– der Unterwerfung des Dr. Fuellmich unter die mehr als sechs Monate andauernden Maßnahmen der sogenannten „weißen Folter“,
– der Verweigerung der Aussetzung des Verfahrens nach der vom Sachverständigen Dr. Külken festgestellten schweren Traumatisierung des Dr. Fuellmich zur Feststellung, ob Dr. Fuellmich überhaupt noch haft- und verhandlungsfähig war,
– der Abweisung aller Beweisanträge und auch (fast) aller anderen Anträge der Verteidigung,
– der Verweigerung von Hilfe für die von den Anzeigeerstattern Antonia Fischer und Justus Hoffmann diffamierten und mit dem Tode bedrohten Verteidigungsmitglieder und den Angeklagten, usw.
in „schwerwiegender Weise“ und „bewusst“ von Recht und Gesetz entfernt.
Ebenso haben sich die Beschuldigten John und Recha wegen Rechtsbeugung unter anderem durch Johns Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Verweigerung jeglicher Ermittlungen, insbesondere Verweigerung der Vernehmung der Anzeigeerstatter, Viviane Fischer und Anhörung des Dr. Fuellmich als Beschuldigten), aber auch durch ihre Absprache mit dem Gericht zur Herbeiführung rechtsbeugender Entscheidungen der Rechtsbeugung schuldig gemacht (vgl. Beck, OK, StGB, von Heintschel-Heinegg/Kudlich, 60. Edition, Stand 01.01.2024, § 339, Rn. 7.1).
Den Tatbestand der Rechtsbeugung hat der Beschuldigte John und gegebenenfalls der auch damals schon beteiligte Beschuldigte Recha aber auch dadurch erfüllt, dass er/sie eine Anklageerhebung mit gezielt unzutreffendem Sachverhalt unternahm (vgl. Beck, OK, a. a. O., Rn. 14.1).
In der Tat stellt das Verhalten der Beschuldigten Schindler, John und Recha in seiner Gesamtschau sich zugleich als Angriff gegen die grundlegenden Prinzipien des Rechts und der Rechtsordnung als Ganzes dar (vgl. insoweit Beck, OK, a. a. O., Rn. 12).
In jedem Falle ist der ihnen vorzuwerfende Rechtsbruch in seiner Qualität ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege, bei dem sich diese Amtsträger bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt haben (vgl. nochmals Beck, OK, a. a. O., Rn. 12).
E Abschließend zur von den Beschuldigten Schindler und John ignorierten Missbrauchsanfälligkeit des § 266 StGB
§ 266 StGB ist in der hier gegen Dr. Fuellmich angewendeten Form im Dritten Reich vom Präsidenten des berüchtigten Volksgerichtshofs, Freisler, welcher die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 foltern und hinrichten ließ, maßgeblich mitgeprägt worden. Er wollte die Untreue als „Catch-All“-Paragrafen zur Verfolgung politischer Gegner verstanden wissen (vgl. zum Beispiel Salger, Untreue, in: Wolters Kluwer Online, Rn. 2 m. w. N.). Heute ist dieser Paragraf, wie in dem ausgerechnet vom Beschuldigten John in Bezug genommenen Aufsatz von Prof. Kubiciel dargestellt, besonders anfällig für Missbrauch (Kubiciel, „Gesellschaftsrechtliche Pflichtwidrigkeit und Untreuestrafbarkeit“, 2005 in der NStZ, S. 353 ff.). Er schreibt betreffend die verfassungswidrig vagen Formulierungen des § 266 StGB, dass
„trotz der Bemühungen von Wissenschaft und Praxis die Konturen des Untreuetatbestands nicht nur in Grenzbereichen undeutlich schillern: Normadressaten und Rechtsanwender können in vielen praktisch relevanten Fällen keine klaren Handlungs- und Auslegungsanweisungen zur Verfügung gestellt werden.“
Am schlimmsten sei dies aber im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen zu beobachten:
„Dieser Mangel zeigt sich in besonderer Schärfe in unternehmerischen Entscheidungen (hier also die Darlehensvertragsvereinbarung, Anm. d. Unterzeichners), anhand (oft unbestimmter) gesellschaftsrechtlicher Vorgaben geprüft werden und aus der gesellschaftsrechtlichen Pflichtwidrigkeit (die hier wohlgemerkt nicht einmal vorliegt, wie dargelegt, Anm. d. Unterzeichners) der Untreuevorwurf abgeleitet wird.“
Kubiciel geht dann detailliert auf die Besonderheiten gesellschaftsrechtlicher Streitsituationen ein und schreibt auf Seite 355 unten seines Aufsatzes, als hätte er damals schon Kenntnis von diesem Fall des Landgerichts Göttingen gehabt:
„Die aus einem derartigen Einfluss des Gesellschaftsrechts resultierenden Schwierigkeiten liegen auf der Hand: Strafrechtliche Risiken für unternehmerisches Handeln sind nicht nur in den viel diskutierten Fällen der Risikoentscheidung kaum noch abschätzbar.“
Und dann schreibt er:
„Entscheidungsträger laufen Gefahr, dass § 266 zum Feld strategischer oder persönlicher Auseinandersetzungen wird, lassen sich doch mit dem Hinweis auf den weiten Untreuetatbestand (…) staatsanwaltliche Ermittlungen leicht initiieren.“
Genau das ist hier der Fall, wobei eine Pflichtverletzung, wie dargelegt, nicht einmal im Ansatz erkennbar ist. Die hier geführte strategische Auseinandersetzung wird, wie dargelegt und mehrfach unter Beweis gestellt, völlig ohne jeden Ansatz gesellschaftsrechtswidrigen oder zivilrechtswidrigen Verhaltens von den Beschuldigten John und Schindler im Auftrag des sich hinter ihnen versteckenden Verfassungsschutzes/Staatsschutzes geführt, um Dr. Fuellmich wegen seiner völlig legitimen Corona-Aufklärungsarbeit und vor allem der daran anknüpfenden, unter anderem auch vom ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Papier geforderten juristischen Aufarbeitung, aus dem Verkehr zu ziehen.
Die von Kubiciel angesprochene persönliche Auseinandersetzung wird in der Tat von den V-Leuten des Verfassungsschutzes selbst, allen voran Justus Hoffmann, geführt, weil er, der erfolglose, psychisch schwer gestörte soziale Außenseiter ohne Freunde und Familie, Dr. Fuellmich schlicht alles neidet, was er hat. In Wahrheit projiziert er schlicht seinen Selbsthass auf Dr. Fuellmich und geht daran gerade in Echtzeit und für die ganze Welt zu besichtigen, zugrunde.
Bezeichnend ist auch die für die obige Feststellung (dass § 266 StGB zum Feld strategischer und persönlicher Auseinandersetzung geworden ist) die von Kubiciel angeführte Fußnote 41. Dort wird ausgeführt:
„Es ist kennzeichnend für die ‚Flexibilität‘ der Untreue, dass strafrechtliche Ermittlungen verbreitet als Vehikel für die Feststellung zivilrechtlicher Schadensansprüche verwendet werden.“
Und dann nimmt Kubiciel Bezug auf dazu erschienene Beiträge von Mestmäcker und Lampe, die wiederum im Ergebnis – wie Kubiciel – davor warnen, dass § 266 missbraucht wird, um zivilrechtlich nicht durchsetzbare Forderungen der Strafbarkeit zu unterwerfen und daraufhin erst zivilrechtliche Ansprüche hierauf zu gründen.
Genau das geschieht hier ohne jeden Zweifel, wie das gesamte Vorgehen der Anzeigeerstatter zeigt, insbesondere auch der von den Anzeigeerstattern Antonia Fischer und Justus Hoffmann der Rechtsanwältin Wörmer Anfang Januar 2024 unterbreitete „Vergleich“. Mit diesem fordern sie das gesamte Spendenvermögen, das gesamte Gold und zusätzlich noch Schadensersatzansprüche, Ansprüche, die sie zivilrechtlich und insbesondere gesellschaftsrechtlich niemals auch nur im Ansatz durchsetzen könnten. Und genau deshalb haben sie – offenbar, um der jetzt drohenden Verjährung ihrer ohnehin nicht bestehenden Ansprüche zu entgehen – inzwischen doch noch eine Zivilklage gegen Dr. Fuellmich eingereicht und gleichzeitig (das Prinzip des Vorrangs des Zivilrechts und des Strafrechts als Ultima Ratio auf den Kopf stellend) in dem beim Landgericht Göttingen anhängig gemachten (vermutlich mit dem Dr. Fuellmich entwendeten Geld finanzierten) Verfahren gleich als Erstes beantragt, den Zivilprozess auszusetzen, bis das Strafverfahren zum Abschluss gekommen ist.
Dabei gehen sie aufgrund ihrer extrem engen Kooperation mit den Beschuldigten John und Schindler als sicher davon aus, dass es zu einer Verurteilung von Dr. Fuellmich kommen werde, auf die sie sich dann für die zivilrechtliche Auseinandersetzung in der Hoffnung darauf stützen können, dass sie es auch dort gerade nicht mit ausnahmsweise rechtstreuen Juristen wie Oberstaatsanwältin Reinecke, sondern mit korrumpierbaren oder erpressbaren Juristen zu tun bekommen würden.
Kurz und gut: Der hier vorliegende Fall des Strafverfahrens gegenüber Dr. Fuellmich ist nicht nur ein Fall schwerster Rechtsbeugung, sondern auch ein Fall offensichtlichsten Missbrauchs des Untreueparagrafen zur Durchsetzung zivilrechtlich nicht durchsetzbarer Forderungen und zur Scheinlösung persönlicher Probleme der in jeder Hinsicht gescheiterten und diskreditierten Anzeigeerstatter.
Dr. Reiner Fuellmich
Rechtsanwalt
Senden Sie Ihren Brief und/oder Ihre Postkarte direkt an Reiner:
JVA Bremervoerde
Dr. Reiner Fuellmich
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D - 27432 Bremervoerde
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So humbled & honored that I was chosen to preserve his last live video before jail yet it won't be his last: 🔎 Legal
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Praying for you. Thanks for all you do and have done.
It was good to hear you in good spirits. :)